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DE1269193B - Zeichenverarbeitungsanlage mit ueber- und untergeordneten, doppelt vorhandenen Steuereinrichtungen, insbesondere fuer Fernmeldvermittlungstechnik - Google Patents

Zeichenverarbeitungsanlage mit ueber- und untergeordneten, doppelt vorhandenen Steuereinrichtungen, insbesondere fuer Fernmeldvermittlungstechnik

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DE1269193B
DE1269193B DE19661269193 DE1269193A DE1269193B DE 1269193 B DE1269193 B DE 1269193B DE 19661269193 DE19661269193 DE 19661269193 DE 1269193 A DE1269193 A DE 1269193A DE 1269193 B DE1269193 B DE 1269193B
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DE
Germany
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control device
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DE19661269193
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Dipl-Ing Eibe Siade Frers
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L12/00Data switching networks
    • H04L12/02Details
    • HELECTRICITY
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    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
    • H05K7/1438Back panels or connecting means therefor; Terminals; Coding means to avoid wrong insertion
    • H05K7/1452Mounting of connectors; Switching; Reinforcing of back panels

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  • Circuits Of Receivers In General (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DEUTSCHES WTTW* PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. α.:
Nummer:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
H04q
H04m
Deutsche Kl.: 21 a3 - 38
P 12 69 193.9-31
3. Februar 1966
30. Mai 1968
Zeichenverarbeitungsanlagen enthalten im allgemeinen ein Leitwerk, ein Rechenwerk, Speicher sowie Ein- und Ausgabeeinrichtungen.
Das Leitwerk steuert den gesamten Arbeitsablauf in der Anlage. Da auch die übrigen Einrichtungen miteinander in Verbindung stehen und sich gegenseitig beeinflussen, sind also in einer Zeichenverarbeitungsanlage übergeordnete und untergeordnete Steuereinrichtungen vorhanden. Dabei besteht die übergeordnete Steuereinrichtung im wesentlichen aus dem Leitwerk oder einem Teil des Leitwerkes, die untergeordneten Steuereinrichtungen aus dem Rechenwerk, den Ein- und Ausgabeeinrichtungen, den Speichern, eventuellen Teilen des Leitwerkes usw. Entsprechend sind auch die Markierer in zentralgesteuerten Vermittlungssystemen aufgebaut. Es ist bereits bekannt, daß diese Markierer Zeichenverarbeitungsanlagen darstellen, die den besonderen Anforderungen der Vermittlungssysteme angepaßt sind.
Um eine große Sicherheit bei der Zeichenverarbeitung zu erreichen, ist es bereits bekannt, alle Einrichtungen einer Zeichenverarbeitungsanlage doppelt vorzusehen (s. »Digitale Rechenanlagen«, 1965, von A.P.Speiser, S.249). Es können dann die auf diese Weise entstandenen beiden Teilanlagen parallel arbeiten und die Ergebnisse können miteinander verglichen werden. Beim Auftreten eines Fehlers ist jedoch nicht festzustellen, in welcher der beiden Teilanlagen der Fehler aufgetreten ist. Dazu wären zusätzliche Einrichtungen notwendig.
Eine weitere Möglichkeit bei doppelt vorhandenen Einrichtungen ist diejenige, nur immer eine der beiden Teilanlagen arbeiten zu lassen und beim Auftreten eines Fehlers in dieser Teilanlage auf die andere Teilanlage umzuschalten. Hierbei ergibt sich aber, wie auch bei der obigen Zeichenverarbeitungsanlage, der Nachteil, daß beim Ausfall einer Einrichtung in der ersten Teilanlage und einer anderen Einrichtung in der zweiten Teilanlage, beide Teilanlagen nicht mehr arbeitsfähig sind. Ist nun beispielsweise in einer Fernmelde-Vermittlungsanlage eine zentrale Zeichenverarbeitungsanlage vorgesehen, die aus zwei gleichen Teilanlagen besteht, so wird durch solche Ausfälle die gesamte Vermittlungsanlage lahmgelegt.
Es ist ferner auch bekannt (s. The Bell System Technical Journal, Sept. 1964, S. 1966 bis 1973), bei Zeichenverarbeitungsanlagen vorzusehen, daß jede übergeordnete Steuereinrichtung mit jeder untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten kann und daß diese Zusammenarbeit durch ein gespeichertes oder verdrahtetes Programm geregelt ist. Hierbei ist von einem Flip-Flop gesteuert jeweils die
Zeichenverarbeitungsanlage mit über-
und untergeordneten, doppelt vorhandenen
Steuereinrichtungen, insbesondere für
Fernmeldevermittlungstechnik
Anmelder:
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, 8000 München 2, Wittelsbacherplatz 2
Als Erfinder benannt:
Dipl.-Ing. Eibe Siade Frers, 8000 München
2
eine übergeordnete Steuereinrichtung als arbeitende und die andere als Reserve bzw. Ersatz bestimmt. Dementsprechend ist nicht vorgesehen, daß beide zentralen Steuereinrichtungen stets zugleich arbeiten
so können.
Die Erfindung betrifft eine Zeichenverarbeitungsanlage mit übergeordneten und untergeordneten Steuereinrichtungen, die alle doppelt vorhanden sind, bei der jede übergeordnete Steuereinrichtung mit jeder untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten kann und bei der diese Zusammenarbeit durch ein gespeichertes oder verdrahtetes Programm geregelt ist, insbesondere für Fernmeldevermittlungstechnik. Diese Zeichenverarbeitungsanlage ist dadurch gekennzeichnet, daß in allen untergeordneten Steuereinrichtungen jeweils je übergeordneter Steuereinrichtung ein Speicherplatz vorgesehen ist, der bei Zusammenarbeit mit der entsprechenden übergeordneten Steuereinrichtung markiert wird, so daß wegen der durch derartige Markierungen erfolgten Zugordnung zwischen Steuereinrichtungen beide übergeordnete Steuereinrichtungen individuell zugleich mit je einer untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten können.
Da bei der erfindngsgemäßen Zeichenverarbeitungsanlage jede übergeordnete Steuereinrichtung mit jeder untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten kann, führt ein Ausfall zweier verschiedener untergeordneter Steuereinrichtungen oder einer oder mehrerer untergeordneter Steuereinrichtungen einer Teilanlage und einer übergeordneten Steuereinrichtung nicht zum Ausfall der gesamten Zeichenverarbeitungsanlage. Es dürfen nur nicht in beiden Teilanlagen gleiche zentrale Steuereinrichtungen ausfallen.
Außerdem ist es bei dieser Zeichenverarbeitungsanlage möglich, da zwei übergeordnete Steuer-
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3 4
einrichtungen vorhanden sind, zwei verschiedene Steuereinrichtung, z. B. der Steuereinrichtung 12,
Programme gleichzeitig zu bearbeiten. Beim Ausfall nahezu gleichzeitig, und es muß dafür gesorgt wer-
einer Einrichtung in der Zeichenverarbeitungsanlage den, daß die untergeordnete Steuereinrichtung nur
wird dann zwar die Arbeitsfähigkeit der Anlage ein- einer der beiden übergeordneten Steuereinrichtungen
geschränkt, d.h., es kann nur noch ein Programm 5 zusammenarbeitet.
bearbeitet werden, die Anlage fällt jedoch nicht voll- Es sei nun angenommen, daß die übergeordnete ständig aus. Durch die Verdopplung wird also die Steuereinrichtung II bereits mit einer untergeord-Arbeitskapazität der Zeichenverarbeitungsanlage ver- neten Steuereinrichtung zusammenarbeitet. Wenn doppelt. nun die untergeordnete Steuereinrichtung 12 mit In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht io einer übergeordneten Steuereinrichtung zusammendie Möglichkeit, die beiden übergeordneten Steuer- arbeiten will, so gibt sie ein Signal ab, das an die einrichtungen gleichberechtigt zu machen und bei Durchlaßeingänge der Sperrgatter G12 und G22 ge-Ansteuerung beider übergeordneter Steuereinrich- langt. Da die übergeordnete Steuereinrichtung II betungen von einer untergeordneten Steuereinrichtung reits belegt ist, gibt sie ein Signal auf den Sperreineine übergeordnete Steuereinrichtung in Abhängig- 15 gang des Sperrgatters G 22. Am Ausgang dieses keit vom Schaltzustand einer Kippstufe, die von der Sperrgatters tritt dann kein Signal auf. Die überuntergeordneten Steuereinrichtung angesteuert wird, geordnete Steuereinrichtung I ist nicht belegt, es auszuwählen. Eine andere Möglichkeit ist die, eine wird also kein Signal auf den Sperreingang des Sperrübergeordnete Steuereinrichtung gegenüber der garters G12 gegeben. Daher tritt am Ausgang dieses anderen zu bevorrechtigen, so daß bei gleichzeitiger 20 Sperrgatters ein Signal auf. Dieses Signal wird dem Ansteuerung der beiden übergeordneten Steuerein- der übergeordneten Steuereinrichtung I zugeordneten richtungen von einer untergeordneten Steuereinrich- Speicherplatz 113 in der untergeordneten Steuereintung die bevorrechtigte übergeordnete Steuereinrich- richtung 12 zugeführt, und dieser Speicherplatz wird tung mit der untergeordneten Steuereinrichtung zu- dadurch markiert. Gleichzeitig wird dieses Signal sammenarbeitet. 25 dem Eingangel der KippstufeK12 zugeführt und Die Erfindung wird an Hand der Figuren näher die Kippstufe so geschaltet, daß am Ausgang al erläutert. dieser Kippstufe ein Signal auftritt. Der markierte Fig. 1 zeigt im Prinzip die Zusammenschaltung Speicherplatz/12 bewirkt über den Blockiereingang der verschiedenen Steuereinrichtungen; bl der Kippstufe K12, daß die Kippstufe in dieser Fig. 2 zeigt ein Beispiel dafür, wie die Zusammen- 30 Lage festgehalten wird. Damit kann die untergeordarbeit zwischen den übergeordneten Steuereinrich- nete Steuereinrichtung 12 mit der übergeordneten tungen und den untergeordneten Steuereinrichtungen Steuereinrichtung I, beispielsweise über den Eingang mit Hilfe jeweils einer Kippstufe geregelt wird. bl und den Ausgang el der Kippstufe if 12 zusam-
In Fig. 1 sind die beiden Teilanlagen der Zei- menarbeiten.
chenverarbeitungsanlage dargestellt. Die erste Teil- 35 Arbeitet keine der beiden übergeordneten Steueranlage enthält die übergeordnete Steuereinrichtung I einrichtungen I und II mit einer untergeordneten und die untergeordneten Steuereinrichtungen 11, Steuereinrichtung zusammen und die untergeordnete 12,... und In. Die zweite Teilanlage enthält die Steuereinrichtung 12 will mit einer der übergeordübergeordnete Steuereinrichtung II und die unter- neten Steuereinrichtung zusammenarbeiten, so gibt geordneten Steuereinrichtungen 21, 22,.., und Im. 40 sie ein Signal auf die Durchlaßeingänge der beiden Jede übergeordnete Steuereinrichtung ist mit allen Sperrgatter G12 und G22. Da die beiden übergeorduntergeordneten Steuereinrichtungen verbunden. In neten Steuereinrichtungen kein Signal auf die Sperrden untergeordneten Steuereinrichtungen sind die eingänge dieser Gatter geben, tritt an den Ausgängen Speicherplätze, z.B. 121 und II21, dargestellt, die beider Gatter ein Signal auf. Diese Signale werden jeweils den übergeordneten Steuereinrichtungen zu- 45 jeweils den beiden Speicherplätzen, die den beiden geordnet sind und die bei der Zusammenarbeit der übergeordneten Steuereinrichtungen; zugeordnet sind, entsprechenden untergeordneten Steuereinrichtung zugeführt und markieren diese. Gleichzeitig werden mit der übergeordneten Steuereinrichtung markiert diese Signale den Eingängen el und el der Kippwerden. · stufe K12 zugeführt. Wenn diese beiden Signale der Fig. 2 zeigt ebenfalls die beiden übergeordneten 50 KippstufeK12 genau gleichzeitig zugeführt werden, Steuereinrichtungen I und II sowie einige unter- so wird diese ihren Schaltzustand nicht ändern, songeordnete Steuereinrichtungen. Für die untergeord- dem sie wird den vorhergehenden Schaltzustand beineten Steuereinrichtungen 12 und 2 h sind die Kipp- behalten. Sind kleine Zeitdifferenzen zwischen den stufen 2^12 und KIh dargestellt, die von den unter- Signalen vorhanden, so wird die Kippstufe if 12 in geordneten Steuereinrichtungen angesteuert werden, 55 irgendeine Lage geschaltet. In dieser Lage wird sie um eine übergeordnete Steuereinrichtung auszu- dann über den entsprechenden Blockiereingang b 1 wählen. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden. oder bl durch einen markierten Speicherplatz fest-Eine übergeordnete Steuereinrichtung kann bereits gehalten. Auf diese Weise ist also der untergeordmit einer untergeordneten Steuereinrichtung zu- neten Steuereinrichtung 12 eine bestimmte übersammenarbeiten, so daß für eine andere untergeord- 60 geordnete Steuereinrichtung zuegordnet worden, nete Steuereinrichtung, die mit einer übergeordneten Will man den Aufwand an Kippstufen und Gatter-Steuereinrichtung zusammenarbeiten will, nur noch schaltungen sowie Verdrahtung einsparen, so ist es die Zusammenarbeit mit der anderen übergeordneten möglich, in den übergeordneten Steuereinrichtungen Steuereinrichtung in Frage kommt. ein gespeichertes Programm vorzusehen. Mit Hilfe Die andere Möglichkeit ist die, daß beide über- 65 dieses Programms in den übergeordneten Steuereingeordneten Steuereinrichtungen frei sind. Dann emp- richtungen und den in den untergeordneten Steuerfangen die beiden übergeordneten Steuereinrich- einrichtungen vorgesehenen Speicherplätzen, die den tungen I und Π den Anreiz von der untergeordneten übergeordneten Steuereinrichtungen zugeordnet sind,
kann dann die Zusammenarbeitet der untergeordneten Steuereinrichtungen mit den übergeordneten Steuereinrichtungen geregelt werden. Das gespeicherte Programm hat den Vorteil, daß es sehr einfach geändert werden kann.
In der Zeichenverarbeitungsanlage, die in F i g. 1 dargestellt, hat die untergeordnete Steuereinrichtung 21 die Speicherplätze 121 und II21. Arbeitet diese untergeordnete Steuereinrichtung mit der übergeordneten Steuereinrichtung I zusammen, so wird der Speicherplatz 121 markiert. Bei Zusammenarbeit mit der übergeordneten Steuereinrichtung II wird entsprechend der Speicherplatz II21 markiert.
Will nun die untergeordnete Steuereinrichtung 21 mit einer übergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten, so gibt sie einen Anreiz an die übergeordneten Steuereinrichtungen. Die übergeordnete Steuereinrichtung, die diesen Anreiz aufnimmt, beispielsweise die Einrichtung I, fragt dann zunächst den der anderen übergeordneten Steuereinrichtung zugeordneten Speicherplatz, in diesem Fall II21 ab, ob dieser markiert ist. Ist dieser markiert, so bedeutet das, daß die untergeordnete Steuereinrichtung 21 bereits mit der übergeordneten Steuereinrichtung II zusammenarbeitet. Dann schaltet sich die übergeordnete Steuerleitung I von der untergeordneten Steuereinrichtung 21 wieder ab.
Arbeiten die beiden übergeordneten Steuereinrichtungen I und II mit keiner der untergeordneten Steuereinrichtungen zusammen und erhalten sie von der untergeordneten Steuereinrichtung 21 einen Anreiz zur Zusammenarbeit mit dieser, so muß dafür gesorgt werden, daß wirklich nur eine der beiden übergeordneten Steuereinrichtungen mit der untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeitet. Dies wird dadurch erreicht, daß die eine übergeordnete Steuereinrichtung, hier die Steuereinrichtung I, gegenüber der anderen übergeordneten Steuereinrichtung mit Hilfe eines gespeicherten Programms bevorrechtigt wird. Erhält die übergeordnete Steuereinrichtung I einen Anreiz von der untergeordneten Steuereinrichtung 21, so fragt sie den der übergeordneten Steuereinrichtung II zugeordneten Speicherplatz II21 ab, ob dieser markiert ist, die übergeordnete Steuereil· richtung II also bereits mit dieser untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeitet. Ist dieser Speicherplatz nicht markiert, so markiert die übergeordnete Steuereinrichtung I ihren Speicherplatz 121 und beginnt die Zusammenarbeit mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21. Erhält die übergeordnete Steuereinrichtung II von der untergeordneten Steuereinrichtung 21 einen Anreiz, so fragt sie den der übergeordneten Steuereinrichtung I zugeordneten Speicherplatz ab, ob dieser markiert ist, die übergeordnete Steuereinrichtung I also bereits mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 zusammenarbeitet. Ist dies nicht der Fall, so markiert sie den ihr zugeordneten Speicherplatz II21. Inzwischen könnte aber die übergeordnete Steuereinrichtung I den ihr zugeordneten Speicherplatz 121 belegt haben. Begänne nun die übergeordnete Steuereinrichtung II genauso wie die übergeordnete Steuereinrichtung I sofort nach der Markierung des ihr zugeordneten Speicherplatzes mit der Zusammenarbeit, so würden beide übergeordneten. Steuereinrichtungen mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 zusammenarbeiten. Um dies zu vermeiden, ist die übergeordnete Steuereinrichtung II so programmiert, daß sie nach der Belegung des ihr zugeordneten Speicherplatzes II21 nicht sofort die Zusammenarbeit mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 beginnt, sondern zunächst noch einmal den Speicherplatz 121 der übergeordneten Steuereinrichtung I abfragt, ob dieser markiert ist, die übergeordnete Steuereinrichtung I also mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 zusammenarbeitet. Ist dies der Fall, so löscht die übergeordnete Steuereinrichtung II die Markierung des ihr zugeordneten Speicherplatzes II21 und schaltet sich von der untergeordneten Steuereinrichtung ab. Es arbeitet dann die übergeordnete Steuereinrichtung I mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 zusammen. Ist der Speicherplatz 121 auch bei der zweiten Abfrage nicht markiert, d. h. die übergeordnete Steuereinrichtung I arbeitet nicht mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 zusammen, so beginnt die übergeordnete Steuereinrichtung II mit der untergeordneten Steuereinrichtung 21 zusammenzuarbeiten. Auf diese Weise wird also sichergestellt, daß immer nur eine übergeordnete Steuereinrichtung mit einer untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeitet.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Zeichenverarbeitungsanlage mit übergeordneten und untergeordneten Steuereinrichtungen, die alle doppelt vorhanden sind, bei der jede übergeordnete Steuereinrichtung mit jeder untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten kann und bei der diese Zusammenarbeit durch ein gespeichertes oder verdrahtetes Programm geregelt ist, insbesondere für Fernmeldevermittlungstechnik, dadurch gekennzeichnet, daß in allen untergeordneten Steuereinrichtungen (11,12,..., In; 21, 22,. . ., 2m) jeweils je übergeordneter Steuereinrichtung (I, II) ein Speicherplatz (111, Π11; 112, II12;. ..; Hn, Hin, 121, II21; usw.) vorgesehen ist, der bei Zusammenarbeit mit der entsprechenden übergeordneten Steuereinrichtung (I, II) markiert wird, so daß wegen der durch derartige Markierungen erfolgten Zugordnung zwischen Steuereinrichtung gen beide übergeordnete Steuereinrichtungen (I, II) individuell zugleich mit je einer untergeordneten Steuereinrichtung zusammenarbeiten können.
2. Zwischenverarbeitungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide übergeordneten Steuereinrichtungen (I, Π) gleichberechtigt sind und daß bei Ansteuerung beider übergeordneter Steuereinrichtungen (I, II) von einer untergeordneten Steuereinrichtung (z. B. 12) eine übergeordnete Steuereinrichtung (I oder II) in Abhängigkeit vom Schaltzustand einer Kippstufe (K 12), die von der untergeordneten Steuereinrichtung (12) angesteuert wird, ausgewählt wird.
3. Zeichenverarbeitungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste übergeordnete Steuereinrichtung (I) gegenüber der zweiten (II) bevorrechtigt ist, so daß bei gleichzeitiger Ansteuerung der beiden übergeordneten Steuereinrichtungen (I, II) von einer untergeordneten Steuereinrichtung (z.B. 12) die erste übergeordnete Steuereinrichtung (I) mit der untergeordneten Steuereinrichtung (12) zusammenarbeitet.
4. Zeichenverarbeitungsanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bevorrechtigung der ersten übergeordneten Steuereinrichtung (Γ) dadurch erreicht wird, daß zunächst die angesteuerte übergeordnete Steuereinrichtung (I oder II) den der anderen übergeordneten Steuereinrichtung (Π oder I) zugeordneten Speicherplatz (II21 oder 121) abfragt und daß bei Ansteuerung der zweiten übergeordneten Steuereinrichtung (II) diese nach der Markierung des ihr zugeordneten Speicherplatzes (II21) in der betreffenden untergeordneten Steuereinrich-
tung (21) noch einmal den entsprechenden, der ersten übergeordneten Steuereinrichtung (I) zugeordneten Speicherplatz (121) abfragt und erst dann die Zusammenarbeit beginnt, wenn bei der zweiten Abfrage dieser Speicherplatz (121) frei ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
ίο Zeitschrift »The Bell System, Technical Journal«, Vol. XLIII, September 1964, Nr.
5, Parti, S. 1966 bis 1973.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 557/64 5.68 © Bundesdruckerei Berlin
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