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Rollengehäuse für Schiebetüren Die Erfindung betrifft ein Rollengehäuse
für Schiebetüren, das schraubenlos in einer Nut des Türflügels befestigbar ist und
in dessen Innerem in einer Querbohrung eine Laufrolle gelagert und durch die Eigenelastizität
des Gehäusematerials festlegbar ist.
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Derartige Rollengehäuse sind an sich bekannt. Sie haben den wesentlichen
Nachteil, daß in der Mitte des Gehäuses kein Material vor und nach der Laufrolle
vorhanden ist, so daß das Gehäuse keine genügende Eigensteifigkeit besitzt und sich
somit innerhalb der Ausnehmung wesentlich verecken, bei Schlag oder Stoß sogar um
90° drehen kann.
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Weiterhin sind Rollengehäuse bekannt, deren Schenkel durch Verbindungsstücke
zusammengehalten werden. Diese Vorrichtungen bestehen aus Blech, was sich relativ
leicht verbiegt und bei dem ein Spreizen der Schenkel des Rollengehäuses, insbesondere
wenn die Rolle unter Druck steht, sehr leicht vorkommen könnte. Um diesen Übelstand
zu vermeiden, ist die Verbindung der Schenkel vorgesehen. Die Verbindungen sind
aber nicht als Gleitflächen oder Ausrichtflächen gedacht, sondern als Queraussteifungen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rollengehäuse zu schaffen
mit besonderen Gleitflächen und einer besonderen Queraussteifung des Gehäuses, so
daß der Gleiter ein starres Ganzes bildet, wobei aber der Mittelbereich des Gleitergehäuses
elastisch gehalten werden soll, um keine Nachteile in Kauf zu nehmen hinsichtlich
einer schwierigen Rollenmontage.
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Die Erfindung besteht darin, daß das Gehäuse aus Kunststoff besteht
und vor und hinter der Laufrolle blockartig ausgebildete, sich über die gesamte
Breite des Gehäuses bis in die unmittelbare Nähe der Laufschienenoberfläche erstreckende
Gehäuseteile vorgesehen sind und daß in dem durch die Ausnehmung für die Laufrolle
elastisch ausgebildeten Mittelbereich des Gehäuses in dessen Seitenwänden je eine
senkrecht zur Laufrichtung liegende, bis zur Querbohrung für die Achse der Laufrolle
reichende Führungsnut vorgesehen ist. Somit ist der wesentliche Vorteil erzielt,
daß das aus Kunststoff bestehende Rollengehäuse eine gute Queraussteifung besitzt,
die zugleich als Gleitfläche dienen kann, wobei aber andererseits bei einem in dieser
Art ausgesteiften Gehäuse die Elastizität der Mittelzone zum elastischen Festklemmen
der Rolle nicht beeinträchtigt wird.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigen F i g. 1 bis 4 ein Ausführungsbeispiel eines einsetzbaren Rollengehäuses
im Längsschnitt, Querschnitt, Vorderansicht und Seitenansicht, F i g. 5 bis 8 ein
weiteres Ausführungsbeispiel eines einsetzbaren Rollengehäuses, ebenfalls im Längsschnitt,
Querschnitt, Vorder- und Seitenansicht, F i g. 9 und 14 das Ausführungsbeispiel
eines Rollengehäuses mit Halteschiene für Glasschiebetüren im Längs- und Querschnitt,
F i g. 11 und 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rollengehäuses mit Halteschiene,
ebenfalls für Glasschiebetüren od. dgl. im Längs- und Querschnitt, F i g. 13 einen
Längsschnitt durch die Halteschiene mit herausgenommenem Rollengehäuse und F i g.
14 einen Querschnitt der Halteschiene mit herausgenommenem Rollengehäuse.
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Das erfindungsgemäße Rollengehäuse besteht zunächst aus einem Gehäuse
1 mit an sich bekannten bogenförmigen Ausnehmungen 2, die ihm ein brückenartiges
Aussehen verleihen.
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Im Inneren des Gehäuses 1, vorzugsweise in seiner Mitte und demzufolge
in der Mitte des mittleren Pfeilers 1 a des Gehäuses 1, ist eine Laufrolle 4 angeordnet.
Vor und hinter der Laufrolle 4 ist das Gehäuse 1 blockartig ausgebildet, und das
Material des Kunststoffes erstreckt sich über die gesamte Breite des Gehäuses 1
bis in die unmittelbare Nähe der Laufschienenoberfläche, der das Rollengehäuse zugeordnet
werden soll. In dem durch die Ausnehmung für Laufrolle 4 elastisch ausgebildeten
Mittelbereich des Gehäuses 1 ist in den Seitenwänden je eine senkrecht zur Laufrichtung
liegende, bis zur Querbohrung für die Achse der Laufrolle 4 reichende Führungsnut
8 vorgesehen.
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Die Verschiebung der Tür, in die das Rollengehäuse einsetzbar ist,
erfolgt auf der Laufrolle 4, während eine Gleitrille 3 als Sicherheit dafür dient,
daß eine Vereckung des Rollengehäuses in der ihm zugeordneten Ausnehmung nicht möglich
ist. Die Reibung zwischen dem Gehäuse 1 und der nicht dargestellten Laufschiene
ist somit auf ein Minimum herabgesetzt, da das gesamte Gewicht der Tür auf
der
Laufrolle 4 liegt. Die Laufrolle 4 ist vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff od.
dgl. hergestellt und besteht aus einem Stück mit ihrer Achse 6.
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Um jegliche, die Herstellung des Rollengehäuses verteuernde Befestigungsmittel
zu ersparen, ist die Laufrolle 4 derart in das Gehäuse 1 eingesetzt, daß sie durch
die Eigenelastizität des Kunststoffmaterials gehalten wird. Um eine leichte Montage
der Rolle zu ermöglichen, ist, wie bereits erwähnt, an jeder Seitenwand im Inneren
des Gehäuses 1, also rechts und links, je eine senkrecht zur Laufrichtung liegende,
bis zur Querbohrung 7 für die Achse 6 gehende Führungsnut 8 vorgesehen. Beim Einsetzen
der Laufrolle 4 wird diese somit unter leichtem Druck in Pfeilrichtung A in das
Innere des Gehäuses 1 des Rollengehäuses eingedrückt, wobei sich die Schenkel 9
des an dieser Stelle verdünnten Kunststoffmaterials auseinanderbiegen und der Achse
6 den Durchtritt geben, während sie sofort nach Nachlassen des Druckes in ihre ursprüngliche
Stellung zurückspringen, wie es in F i g. 2 dargestellt ist. Somit braucht die Laufrolle
4 keine zusätzlichen Befestigungsmittel.
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Um einen guten Halt des Gehäuses 1 im Holz der Schiebetür zu gewährleisten,
besteht weiter die Möglichkeit, auf den oberen Flächen des Gehäuses 1 Haltezähnchen
10 anzugießen oder zu spritzen. Es besteht auch die Möglichkeit, an den Seitenwänden
Schneidezähnchen 11 anzuordnen, die sich vorzugsweise nach unten verdicken,
so daß sie sich in das Holzmaterial einschneiden, während sie sich mit ihren Rücken
11 a hinter die Jahresringe des Holzes legen können.
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In den F i g. 5 bis 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Rollengehäuses dargestellt und ist für eine Verwendung in Laufrillen gedacht, während
das Rollengehäuse der F i g. 1 bis 3 auf einer an sich bekannten, vorzugsweise aus
Kunststoff bestehenden, erhabenen Schiene läuft.
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Das Gehäuse 1, das zur Materialsparung mit Ausnehmungen 2 versehen
ist und damit ebenfalls einen brückenartigen Charakter aufweist, trägt in der Mitte
die Laufrolle 4, die bei diesem Ausführungsbeispiel so groß bemessen ist, daß sie
in eine Nut eingreifen kann. Sie kann somit in einer im Material des Möbelstückes
vorhandenen Nut laufen oder auch in einer U-förmigen Kunststoffschiene. Jedenfalls,
wie beim Ausführungsbeispiel der F i g. 1 bis 4, sind im Inneren des Rollengehäuses
Führungsnuten 8 angeordnet, die ein leichtes Einsetzen der Laufrolle 4 ermöglichen.
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Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 9 und 10 ist das erfindungsgemäße
Rollengehäuse mit einer Deck-und Halteschiene 12 kombiniert. Diese Ausführungsform
ist für Glasschiebetüren od. dgl. gedacht. In der F i g. 14 ist die Ausbildung der
Deck- und Halteschiene 12 im Querschnitt gezeigt, und auf ihr ist erkennbar, daß
die Schenkel 13 und 14 der Deck-und Halteschiene mit etwas Vorspannung V-förmig
vorgeformt sind, d. h. daß ihre Schenkel 13 und 14 sich einander zuneigen. Die Schenkel
legen sich damit sicher gegen die Glasplatte 15. Die Deck- und Halteschiene hat
bei den gezeigten Ausführungsbeispielen eine über ihre gesamte Länge gehende Laufrille
16, die an den Stellen, wo das Gehäuse 1 eingesetzt werden soll, mit einer Ausnehmung
17 versehen sind. Die Anordnung des Rollengehäuses in einer Deck- und Halteschiene
ist aus dem Grunde erforderlich, weil es nicht angängig ist, daß an beispielsweise
zwei Stellen der Glasplatte das Rollengehäuse von außen in Erscheinung tritt, während
die übrige untere Fläche -der Glasplatte 5 unbedeckt erscheint.
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Mit dieser Deck- und Halteschiene 12 wird die Anordnung des Gehäuses
1 kaschiert. Sie kann aber auch gleichzeitig als Ziermittel dienen und beliebig
ausgebildet sein, was alle Variationen, auch die einer Platierung durch eine Metallfolie
18, zuläßt.
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Das in den F i g. 11 und 12 gezeigte Ausführungsbeispiel zeigt die
gleiche Anordnung wie in F i g. 9 und 10, jedoch mit einem Rollengehäuse für eine
U-förmige Laufschiene, also ein Rollengehäuse mit heraustretender Laufrolle 4. Die
Befestigung des Gehäuses 1 in der Deck- und Halteschiene 12 kann auf beliebige Art
und Weise erfolgen. Selbstverständlich fallen bei einer solchen Anordnung die Haltezähnchen
10 und Schneidezähne 11 fort. Das Rollengehäuse kann eingeklebt, eingesetzt oder
eingeschweißt sein, jedoch kann auch das Gehäuse 1 mit einer gewissen Spannung eingesetzt
werden, da es sich während des Gebrauchs nicht herausarbeiten wird, da das Gewicht
der Glasplatte 15 od. dgl. ständig dahingehend wirkt, daß das Gehäuse 1 in die Deck-
und Halteschiene 12 gedrückt wird.