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Aus starren Schaumstoffwandungen bestehendes Gehäuse für Kühlmöbel
Die Erfindung bezieht sich auf ein aus starren Schaumstoffwandungen bestehendes,
aus mehreren Teilen zusammengesetztes Gehäuse für Kühlmöbel, von denen ein Teil
den einstöckigen Rahmen der Beschickungsseite mit einer Öffnung bildet, deren Abmessung
kleiner als die Innenabmessung des Kühlraumes ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Gehäuse zu schaffen,
das nur zwei Schaumstoffwandteile in bestimmter Ausbildung enthält, wobei der eine
Teil den ganzen Rahmen der Beschickungsseite bildet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der andere
Teil ebenfalls einstöckig ausgebildet ist und als Träger der außerhalb des Kühlraumes
angeordneten Teile des Kälteaggregats dient, wobei die Trennfuge zwischen den beiden
Teilen im Bereich der größten Innenabmessung des Kühlraumes so liegt, daß beide
Gehäuseteile ohne Hinterschneidungen je aus einem Stück herzustellen sind.
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Wegen der kleinen Wärmeleitzahl von starren Kunststoffschäumen, z.
B. Polyurethanschäumen, deren geschlossene Poren mit halogenisierten Kohlenwasserstoffen
gefüllt sind, können Kühlmöbel, die mit diesen Werkstoffen isoliert sind, wesentlich
kleinere Wandstärken haben als solche mit Mineralwollisolierung. Die mechanische
Festigkeit starrer Kunststoffschäume erlaubt es darüber hinaus, die Isolierung als
tragendes Bauelement zu benutzen. Gegebenenfalls kann auf ein Blechgehäuse verzichtet
werden. Die Festigkeit des tragenden Schaumstoffs kann man durch eingeschäumte Armierungen
steigern. Das empfiehlt sich insbesondere dann, wenn größere Kühlmöbel in Betracht
gezogen werden.
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Es ist bekannt, ein Kühltruhengehäuse aus sechs Einzelteilen mit Bodenteil,
vier Außenwandteilen und der oberen Abdeckung zusammenzusetzen. Die obere Abdeckung
enthält dabei den Rahmen der Beschickungsseite mit zwei Öffnungen, die kleiner als
die Innenabmessungen des Kühlraumes sind. Die Herstellung einer solchen Truhe aus
einer Vielzahl von Schaumstoffeinzelwandteilen ist verhältnismäßig umständlich und
erfordert eine große Zahl von Schaumstofformen.
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Durch eine solche Unterteilung des Kühlschrankgehäuses ist es möglich,
auch verwickelte Kühlschrankformen aus nur zwei Teilen mit ganz einfachen Stützformen,
die keinen geteilten Kern erfordern, herzustellen. Die Trennfuge, welche im Bereich
der größten Innenabmessungen des Kühlraumes liegt, erlaubt es, alle Hinterschneidungen,
die sonst auftreten würden, zu vermeiden. Die Unterteileng des Kühlschrankgehäuses
in zwei Schaumstoffwandteile bringt weiterhin den Vorteil, daß man die Möglichkeit
hat, bei der Fertigung den einen Schaumstoffteil mit der Kältemaschine, also dem
Kompressor und Kondensator einerseits und dem Verdampfer andererseits, zu bestücken,
so daß bei der Fertigungsmontage durch das Zusammensetzen der beiden wesentlichen
Schaumstoffwandteile des Gehäuses der Schrank mit allen Ein- und Anbauten fertiggestellt
werden kann. Bei dieser Bauweise wird vorzugsweise so vorgegangen, daß ein Schaumstoffwandteil
die gesamte Kühlschrankrückwand enthält.
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Die Trennfuge zwischen den beiden wesentlichen Bestandteilen des Kühlschrankgehäuses
kann durch eine senkrechte Ebene gegeben sein. Es ist aber auch möglich, diese Trennfuge
längs einer geneigten Ebene verlaufen zu lassen. Bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung ergeben sich, wenn man die Trennfuge so legt, daß die obere Schaumstoffdecke
im wesentlichen ungeteilt bleibt. Auf diese Weise kann ein Teil des Kühlschrankgehäuses
auch gleich eine obere Deckplatte mit enthalten, die als Abstell- oder Arbeitsfläche
geeignet ist. Hinsichtlich der Fabrikation von Schränken dieser Art (»Tischkühlschränken«)
ist es besonders vorteilhaft, wenn man die Tischplatte in die ungeteilte obere Schaumstoffdecke
mit einschäumt. Eine einfache Anordnung, die in der Fabrikation sich besonders vorteilhaft
erweist, ergibt sich, wenn die Kältemaschine an dem die gesamte Rückwand enthaltenden
Schaumstoffwandteil befestigt wird. Auf diese Weise kann nämlich dieser Schaumstoffwandteil
gleich als Montagegestell für die Kältemaschine dienen und ist auch während der
erforderlichen Prüfungen der Kältemaschine gleich
der Halter der
Maschine. Die Kältemittelleitungen und auch gegebenenfalls elektrische Leitungen
kann man bei Anordnungen dieser Art durch Kerben in der Trennebene hindurchführen.
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Das Zusammensetzen eines mehrteiligen Schrankgehäuses nach der Erfindung
kann in sehr einfacher Weise durchgeführt werden. Man kann beispielsweise die beiden
Schaumstoffwandteile im Bereich der Fuge durch Falze oder Nut und Feder formschlüssig
aneinanderfügen. Die Fuge selbst läßt sich dabei durch ein Band schließen, das vorzugsweise
auf die Stoßstelle geklebt ist. Um einen glatten äußeren Abschluß zu erreichen,
kann die Anordnung so getroffen werden, daß das Band in einer im Bereich der Fuge
vorgesehenen Vertiefung der beiden Schaumstoffwandteile liegt. Wenn man solche Gehäusekonstruktionen
hat, bei denen zur Versteifung der Schaumstoffwandteile Drähte mit eingeschäumt
sind, kann man diese Drähte auch gleich dazu benutzen, bei der Verbindung der Schaumstoffwandteile
zu deren fester Verbindung beizutragen. Man kann zu diesem Zweck die herausragenden
Enden der Drähte miteinander verdrillen und sie dann in Vertiefungen der Gehäuseaußenwände
drücken.
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In den F i g. 1 bis 10 sind verschiedene Ausführungsbeispiele des
Erfindungsgegenstandes dargestellt.
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F i g. 1 und 2 zeigen zunächst im Längs- und Querschnitt ein zweiteiliges
Kühlschrankgehäuse. Einzelheiten, wie mit eingeschäumte Beschläge und Befestigungselemente,
sind hier nicht dargestellt. Der in seiner Grundform kastenförmige Schaumstoffkörper
hat unten und an der Seite über den Kasten selbst hinausreichende Seitenwände 1.
Der von der Rückwand 2, dem teilweise gewölbten Boden 3 und der ebenfalls über den
Kasten hinausragenden, in diesem Bereich gelochten oder geschlitzten Decke 4 einerseits
und dem Fußboden und der Wand des Raums, in dem der Kühlschrank aufgestellt ist,
andererseits umschlossene Raum dient zur Aufnahme der strichpunktiert angedeuteten
Kältemaschinenteile, nämlich des Motorverdichters 5 und des Kondensators 6. Der
Verdampfer 7 der Kältemaschine ist in an sich bekannter Weise in den oberen Teil
des Kühlraums eingebaut. Das Gehäuse selbst besteht bei diesem Ausführungsbeispiels
aus den beiden Teilen 8
und 9, deren Trennfuge derart gelegt ist, daß zur
Herstellung der Teile ganz einfache Schäumformen verwendet werden können. Man kann,
wie es das Ausführungsbeispiel zeigt, die Trennfuge zwischen den beiden Teilen 8
und 9 des Gehäuses im wesentlichen in einer Ebene anordnen, und zwar in der Ebene
12 oder 13 oder aber geneigt, beispielsweise in der Ebene 14. Jedes der beiden Teile
sollte in sich genügend steif sein, damit es bei der Verarbeitung und beim Zusammenbau
nicht leicht beschädigt werden kann. Die Verbindung zwischen innerhalb und außerhalb
des Gehäuses angeordneten Teilen der Kältemaschine sowie elektrische Leitungen können
durch eine oder mehrere entsprechende Kerben in der Trennebene eines der beiden
Teile geführt werden, die nach dem Zusammenbau in an sich bekannter Weise abgedichtet
werden.
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Die beschriebene Bauweise des Gehäuses erlaubt es, die komplette (hermetisch
geschlossene) Kältemaschine sowie alle oder fast alle wesentlichen elektrischen
und mechanischen Bauelemente vor dem Zusammenbau des Gehäuses an der Rückwand und
an den mit dieser zusammenhängenden Teilen der übrigen Gehäusewände zu befestigen.
Insbesondere bei der strichpunktierten Lage 14 der Trennebene können Gleitschienen
oder andere Halterungen für Abstellroste, die Roste selbst, Facheinteilungen, die
Tropfschale, besondere Türen und Klappen für einzelne Fächer (z. B. für das Tiefkühlfach)
sowie die Tür des Kühlschranks ebenfalls vor dem Zusammenbau des Gehäuses im bzw.
am vorderen Teil 8 des Gehäuses befestigt werden. Der Zusammenbau der beiden komplett
ausgestatteten Gehäusehälften ist dann einer der letzten Arbeitsgänge der Kühlschrankmontage.
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Die F i g. 4 und 5 zeigen ein Beispiel für die Ausführung der Trennfuge
zwischen den Gehäuseteilen. Die beiden Teile 8 und 9 des Gehäuses
sind durch Falze oder durch Nut und Feder formschlüssig aneinandergefügt und durch
das aufgeklebte Band 15
miteinander verbunden. Das Band 15 liegt in einer
flachen, durch Vertiefungen 16 und 17 an den Rändern der Teile 8 und 9 entstehenden
Nut, so daß es nicht über die Oberfläche 18 des Gehäuses hinausragt. Es kann durch
einen kurz vor dem Zusammenbau aufgetragenden Kleber befestigt sein oder auch eine
selbstklebende Schicht (z. B. auf Kautschuk-oder Neoprenbasis) haben. In diesem
Fall kann das Band 15 einfach abgezogen werden, wenn der Schrank (zur Reparatur
usw.) auseinandergenommen werden soll; ein fest aufgeklebtes Band muß dagegen durch
einen Schnitt längs der Fuge getrennt werden. Die beiden Gehäuseteile können auch
durch andere Mittel miteinander verbunden werden. Dazu erforderliche Beschläge,
Buchsen für Schrauben usw. werden zweckmäßig gleich beim Schäumen mit den Teilen
8 bzw. 9 vereinigt. Besonders bei Gehäusen mit eingeschäumter Draht- oder Streckmetallarmierung
ist es zweckmäßig, einzelne, im Bereich der Trennfuge aus den beiden Gehäuseteilen
herausragende Drahtenden 19 und 20 (F i g. 6) miteinander zu verdrillen (F i g.
7), um die beiden Gehäuseteile zusammenzuhalten. Diese Drähte sind entweder im Schaum
selbst verankert oder mit der Armierung verbunden. Die zusammengedrehten Drähte
werden in eine Vertiefung 21 in der Oberfläche gedrückt, die dann mit dem Band 15
abgedeckt wird.
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Das Aufkleben des die beiden Teile 8 und 9 des Gehäuses verbindenden
und die Fuge verschließenden Bandes 15 wird erleichtert, wenn die Klebefläche in
ihrer ganzen Länge nur eben oder konvex gekrümmt ist. Dann kann es vorteilhaft sein,
bei Gehäusen der in F i g. 1 und 2 skizzierten Bauart den nach unten über den Bereich
des Gehäusebodens hinausragenden Teil der Seitenwände 9 mindestens im Bereich der
Trennfuge auszusparen, wie dies bei 22 in F i g. 3 dargestellt ist; an Stelle der
zu beiden Seiten durchlaufenden Randleisten hat der Schrank dann vier Füße.
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Bei Tischkühlschränken ist es (nach F i g. 10) zweckmäßig, mindestens
den oberen Teil der Trennfuge so weit in die Nähe der Rückwand 2 zu verlegen, daß
sie nicht im Bereich der Arbeitsplatte 23 liegt (z. B. Lage der Trennfuge nach der
strichpunktierten Linie 14 in F i g. 1), damit die Arbeitsplatte 23 gleich beim
Schäumprozeß mit dem Gehäuseteil 10 verbunden werden kann und damit sie (auch
wenn sie erst nachträglich angebracht wird) zum Trennen der beiden Gehäuseteile
10 und 2 (z. B. zur Reparatur) nicht entfernt werden muß. In diesem
Fall
kann der im Bereich der Rückwand 2 liegende Teil der Decke einschließlich der zugeklebten
Trennfuge durch eine leicht abnehmbare, oben etwa mit der Tischplatte bündige Platte
24 abgedeckt werden, die auch noch Öffnungen für die aus dem Maschinenfach bzw.
vom Verflüssiger aufsteigende Warmlufthat.