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Elektrische Abschirmung Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische
Abschirmung für Trennfugen von Metallgehäusen der Hochfrequenztechnik od. dgl. unter
Verwendung einer leitenden, nachgiebigen Wulstschnur, die mit einem anhaftenden
Längslappen versehen ist.
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Aus der deutschen Patentschrift 936 639 ist es bekannt, zur abschirmenden
Abdichtung für Hochfrequenzgeräte elastische Rundschnüre zu verwenden und diese
direkt zwischen Flanschen oder in an diese angeordnete Nuten einzulegen, wobei die
Flansche gleichzeitig ein starkes Zusammenpressen verhindern. In der französischen
Patentschrift 1092 224 ist ein Hochfrequenzkontakt beschrieben, der aus Schraubenspiralen
besteht, die in eine geringfügig kleinere Nut als der Durchmesser der Spirale eingelegt
werden. In der britischen Patentschrift 574 401 wird vorgeschlagen, als Dichtungsmaterial
für Abschirmzwecke Metallwolle zu verwenden, während in der USA.-Patentschrift 2
462 334 eine Dichtungsschnur für den Deckel von Zündverteilern beschrieben ist,
die aus einer Anzahl von Drahtsträngen und Strängen aus federndem Material bestehen,
welche miteinander verdrillt sind.
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Allen diesen Abschirmungen ist gemeinsam, daß sie aus lose eingesetzten
Schnüren bzw. losem Material bestehen, das nach öffnen des abgeschirmten Gehäuses
erneuert oder wieder neu eingesetzt werden muß. In den deutschen Patentschriften
958 482, 1000 469 sind elektrische Abschirmungen beschrieben, die eine nachgiebige
Wulstschnur enthalten, welche mit einem anhaftenden Längslappen versehen ist, mit
dem sie an einem der elektrisch miteinander zu verbindenden Teile befestigt werden
kann. Diese Anordnung hat zwar den Vorteil, daß die Dichtungsringe für die elektrische
Abschirmung nicht ständig wieder neu eingelegt werden müssen, sondern an einem der
abgeschirmten, miteinander zu verbindenden Teile befestigt werden können. Es hat
sich jedoch gezeigt, daß die Lebensdauer derartiger Wulstschnurabdichtungen verhältnismäßig
gering war, da die Wülste der Wulstschnüre beim Zusammenbau der Geräte vielfach
über ihren elastischen Bereich verformt wurden und daher nach einmaligem öffnen
des Gerätes nicht mehr die erforderliche Elastizität für eine erneute sichere Abschirmung
besaßen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische
Abschirmung der eingangs erwähnten Art anzugeben, die eine hohe Elastizität besitzt,
sich einfach herstellen und anbringen läßt und auch bei häufigem öffnen und Schließen
der mit der elektrischen Abschirmung versehenen Gehäuseteile eine einwandfreie Abdichtung
gegen Hochfrequenzfelder gewährleistet.
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Dies wird bei einer elektrischen Abschirmung für Trennfugen von Metallgehäusen
der Hochfrequenztechnik od. dgl. unter Verwendung einer leitenden, nachgiebigen
Wulstschnur, die mit einem anhaftenden Längslappen versehen ist, erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß der Wulst selbst aus einem aufgewickelten Drahtgeflecht besteht,
daß Flansche, zwischen denen der Längslappen der Wulstschnur eingeklemmt wird, durch
einen Längsschlitz in die Stirnseite der Trägerleiste gebildet werden und durch
Aufbiegen erweitert und nach Einfügen des Lappens wieder zusammengepreßt werden,
und daß der Durchmesser des Wulstes um so viel größer als die Dicke der Leiste ist,
daß der Wulst nur innerhalb des Bereiches der elastischen Verformung deformiert
werden kann.
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Vorteilhaft ist der aus einem aufgewickelten Drahtgeflecht bestehende
Wulst von einem schlauchartigen Drahtgeflecht umhüllt, dessen einer Teil zur Bildung
eines Längslappens plattgedrückt ist.
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Vorzugsweise ist mindestens einer der Flansche der Trägerleiste hinterschnitten.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, daß die Trägerleiste auch an der gegenüberliegenden Stirnseite einen Längsschlitz
besitzt, in dem ein wulstschnurartiges Dichtungsorgan mit seinem Längslappen eingesetzt
ist.
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Derartige Abschirmungen haben sich auf Grund ihrer ausgezeichneten
Haltbarkeit und Dauerhaftigkeit außerordentlich gut an elektronischen Geräten bewährt,
auch wenn diese zu Wartungszwecken öfter geöffnet werden mußten.
In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht der Abschirmung vor dem Zusammenbau,
F i g. 2 einen vergrößerten Querschnitt durch die Trägerleiste vor dem Zusammenbau,
F i g. 3 einen vergrößerten Querschnitt der elektrischen Abschirmung, F i g. 4 einen
vergrößerten Querschnitt einer Anordnung mit zwei Dichtungswulsten, F i g. 5 einen
Querschnitt gemäß F i g. 4 nach Einsetzen in eine Trennfuge, F i g. 6 eine perspektivische
Ansicht der Anordnung nach F i g. 4 bei der Verwendung an einer rechteckigen Öffnung.
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Die Trägerleiste 10 (F i g. 1) ist mit einem Längsschlitz 11
und Flanschen 12 und 13 versehen. Der Flansch 13 kann zur Seite abgebogen sein.
Die Flansche 12 und 13 können hinterschnittene Oberflächen 15 und 16 aufweisen (F
i g. 2). Die Trägerleiste 10 kann aus Aluminium oder aus einem anderen festen belastbaren
Metall derart geformt sein, daß gleichzeitig die Bildung des Längsschlitzes 11 mit
einem nach unten geneigten Flansch 13 gewährleistet ist.
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Die Wulstschnur 17 (F i g. 1) hat einen Wulst 18,
der
durch Rollen eines flachgedrückten gewirkten Schlauches hergestellt sein kann, wobei
das Gewirk in an sich bekannter Weise aus leitendem Draht, vorzugsweise einem Metalldraht
geringer Stärke, hergestellt ist. Der flachgedrückte gewirkte Schlauch wird in einer
solchen Weise gerollt, daß sich die Drehachse parallel zur Längsachse der Röhre
erstreckt.
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Der Wulst 18 kann von einem weiteren Schlauch 18 a,
der auch aus leitendem Draht gewirkt ist, umgeben sein. Der Schlauch 18 a
verhindert, daß sich der gerollte Schlauch 18 wieder abwickelt. Durch eine
Art Kalandrieroperation wird der Wulst 18 derart von dem Schlauch
18 a eingeschlossen, daß die Wulstschnur 17 einen Wulstteil
19 und einen Längslappen 20 aufweist. Der Wulstteil 19 kann
verschiedenartige Querschnitte aufweisen, er kann beispielsweise kreisförmig, rechteckig
oder auch im wesentlichen quadratisch ausgebildet sein.
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Wie in F i g. 4 dargestellt, wird der Längslappen 20
durch Zusammenpressen
und Verformen von Wulst 18 und Schlauch 18 a gebildet, wodurch der
Wulstschnur 17 ausgezeichnete federnde und elastische Eigenschaften verliehen werden.
Die Tatsache, daß die Schläuche gerollt sind, trägt viel dazu bei, daß eine gleichförmige
Elastizität und Dichte im Innern des Wulstteils 19 und auch im Längslappen
20 erzielt wird. Nachdem der Wulsttei119 gebildet ist, behält das Material
im wesentlichen seine gleichmäßige Elastizität und Dichte.
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Beim Zusammenbau der elektrischen Abschirmung wird der Längslappen
20 in den Längsschlitz 11 eingesetzt, und dann werden die Flansche
12 und 13 gegen den Längslappen 20 gepreßt. Die hinterschnittenen Oberflächen
15 und 16 erleichtern die Herstellung und stellen sicher, daß die Dicke oder der
Abstand zwischen den Seiten 21 und 22 der Trägerleiste 10 größer
ist als der Abstand der Oberflächen 15 und 16. Bei einer anderen Ausführungsform
(F i g. 3) kann einer der Flansche, beispielsweise der Flansch 13, ohne Hinterschneidung
ausgebildet sein, so daß seine äußere Oberfläche 23 eine Fortsetzung der Oberfläche
der Seite 22 der Trägerleiste 10 darstellt.
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In diesem Fall hat nach dem Zusammenbau nur der Flansch 12 eine Oberfläche,
die tiefer liegt als die Seite 21 der Trägerleiste 10.
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Nach der Verformung der Flansche 12 und 13 üben diese eine zusammenpressende
Kraft auf den Längslappen 20 aus und halten diesen im Längsschlitz
11 fest. Wenn die Trägerleiste 10 aus einem Material hergestellt ist,
dessen Härte geringer ist als die des Drahtes, der zur Herstellung der Wulstschnur
17 verwendet wurde, kann sich das Drahtgewirk in die inneren Oberflächen
24 und 25 der Flansche 12
und 13 eindrücken, wodurch das Festhalten
des Längslappens 20 verbessert wird.
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Die Abmessungen der Wulstschnur 17 sind von Anfang an derart,
daß der sich ergebende Wulstteil eine Dicke aufweist, die größer ist als die der
Trägerleiste 10. Beim Gebrauch kann die elektrische Abschirmung (F i g. 3)
einschließlich Wulstschnur 17
und Trägerleiste 10 längs der oberen
Kante oder längs eines Flansches eines nicht gezeigten Gehäuses, welches das elektrische
Gerät enthält, angeordnet werden. Die elektrische Abschirmung kann an der Außenfläche
der Gehäusewände auf an sich bekannte Art und Weise derart befestigt werden, daß
sich die Wulstschnur 17 längs der inneren oder äußeren Kante der Behälterwand erstreckt.
Beim Verschließen des Gehäuses wird die betreffende Gehäusewand die Wulstschnur
17 zusammenpressen und abbiegen, bis die Gehäusewand mit der Trägerleiste
10 in Berührung kommt und von dieser getragen wird, Die Dicke der Trägerleiste
10 und die Dicke der Wulstschnur 17 sind so aufeinander abgestimmt, daß die
Verformung der Wulstschnur 17 nur innerhalb des Bereiches der elastischen
Verformung erfolgt. Dadurch, daß dieser elastische Bereich nicht überschritten wird,
wird sichergestellt, daß das gewirkte Drahtmaterial keine bleibende Verformung erleidet.
Gleichzeitig wird die Wulstschnur 17 so weit zusammengepreßt, daß ein guter
elektrischer Kontakt der benachbarten Flächen mit geringem Widerstand vorhanden
ist. Wenn das Gehäuse geöffnet wird, nimmt die Wulstschnur 17 im wesentlichen
wieder ihre ursprüngliche Querschnittsform an, so daß sie beim folgenden Verschließen
wieder als wirksame elektrische Abschirmung dienen kann.
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Eine andere Ausführungsform der elektrischen Abschirmung ist in F
i g. 4 dargestellt. Die langen Stirnseiten der Trägerleiste 30 sind mit Längsschlitzen
31 und 32 versehen. Der Längslappen 20 der Wulstschnur 17 ist in den Schlitz 31
eingesetzt, während der Längslappen 33 eines ähnlich aufgebauten, in der
Zeichnung jedoch nur symbolisch dargestellten Dichtungsorgans 34 in den Längsschlitz
32 eingesetzt ist. Die Flansche der Trägerleiste 30, die den Schlitzen
31 und 32 benachbart sind, sind so geformt, daß sie die Längslappen
20 bzw. 33 zusammenpressen können. Das Dichtungsorgan 34 ist sowohl bezüglich
des Wulstes 34, der sich über seine ganze Länge erstreckt, als auch bezüglich
des Längslappens 33 in gleicher Weise ausgebildet wie die Wulstschnur 17. Die Außenseiten
der Flansche der Trägerleiste 30
können von Anfang an bei dem Herstellungsprozeß
hinterschnitten sein, oder sie können so verformt werden, daß der Abstand zwischen
den Seiten 36 und 37 der Trägerleiste 30 größer ist als der Abstand zwischen den
Außenseiten der Flansche.
Wie in F i g. 5 gezeigt, kann die elektrische
Abschirmung und Abdichtung auf der oberen Seite eines Flansches 38 des Gehäuses
39 angeordnet sein, wobei die Trägerleiste 30 mit dem Flansch 38 auf an sich bekannte
Weise verbunden sein kann.
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Die Deckplatte 39 wird aufgelegt und durch an sich bekannte Befestigungsmittel
gegen den Flansch 38 festgezogen, wobei ihre Unterseite die Wulstschnüre 17 und
34 zusammendrückt. Diese Teile werden so lange deformiert, bis die Deckplatte 39
auf der Seite 36 der Trägerleiste 30 ruht. Die Dicke der Trägerleiste 30 zwischen
den Seiten 36 und 37 ist so gewählt, daß eine Verformung der Wulstschnüre über den
Bereich der elastischen Verformung hinaus verhindert wird.
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Wie in F i g. 6 dargestellt, kann die Abschirmung für ein Gehäuse
mit viereckiger COffnung entsprechend dieser Form hergestellt werden. Die Abschirmung
kann von vornherein mit Wulstschnüren 17 und 34 versehen sein. Sie können jedoch
auch, nachdem die Trägerleiste 30 in rechteckige Form gebracht ist, befestigt werden.
Die Wulstschnüre 17 und 34 können an der Innen- oder Außenseite der Deckplatte 39
angeordnet sein.