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DE1267729B - Elektrische Abschirmung - Google Patents

Elektrische Abschirmung

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Publication number
DE1267729B
DE1267729B DE19611267729 DE1267729A DE1267729B DE 1267729 B DE1267729 B DE 1267729B DE 19611267729 DE19611267729 DE 19611267729 DE 1267729 A DE1267729 A DE 1267729A DE 1267729 B DE1267729 B DE 1267729B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bead
longitudinal
flanges
strip
flap
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19611267729
Other languages
English (en)
Inventor
Ralf L Hartwell
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Technical Wire Products Inc
Original Assignee
Technical Wire Products Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Technical Wire Products Inc filed Critical Technical Wire Products Inc
Priority to DE19611267729 priority Critical patent/DE1267729B/de
Publication of DE1267729B publication Critical patent/DE1267729B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K9/00Screening of apparatus or components against electric or magnetic fields
    • H05K9/0007Casings
    • H05K9/0015Gaskets or seals

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)

Description

  • Elektrische Abschirmung Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Abschirmung für Trennfugen von Metallgehäusen der Hochfrequenztechnik od. dgl. unter Verwendung einer leitenden, nachgiebigen Wulstschnur, die mit einem anhaftenden Längslappen versehen ist.
  • Aus der deutschen Patentschrift 936 639 ist es bekannt, zur abschirmenden Abdichtung für Hochfrequenzgeräte elastische Rundschnüre zu verwenden und diese direkt zwischen Flanschen oder in an diese angeordnete Nuten einzulegen, wobei die Flansche gleichzeitig ein starkes Zusammenpressen verhindern. In der französischen Patentschrift 1092 224 ist ein Hochfrequenzkontakt beschrieben, der aus Schraubenspiralen besteht, die in eine geringfügig kleinere Nut als der Durchmesser der Spirale eingelegt werden. In der britischen Patentschrift 574 401 wird vorgeschlagen, als Dichtungsmaterial für Abschirmzwecke Metallwolle zu verwenden, während in der USA.-Patentschrift 2 462 334 eine Dichtungsschnur für den Deckel von Zündverteilern beschrieben ist, die aus einer Anzahl von Drahtsträngen und Strängen aus federndem Material bestehen, welche miteinander verdrillt sind.
  • Allen diesen Abschirmungen ist gemeinsam, daß sie aus lose eingesetzten Schnüren bzw. losem Material bestehen, das nach öffnen des abgeschirmten Gehäuses erneuert oder wieder neu eingesetzt werden muß. In den deutschen Patentschriften 958 482, 1000 469 sind elektrische Abschirmungen beschrieben, die eine nachgiebige Wulstschnur enthalten, welche mit einem anhaftenden Längslappen versehen ist, mit dem sie an einem der elektrisch miteinander zu verbindenden Teile befestigt werden kann. Diese Anordnung hat zwar den Vorteil, daß die Dichtungsringe für die elektrische Abschirmung nicht ständig wieder neu eingelegt werden müssen, sondern an einem der abgeschirmten, miteinander zu verbindenden Teile befestigt werden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Lebensdauer derartiger Wulstschnurabdichtungen verhältnismäßig gering war, da die Wülste der Wulstschnüre beim Zusammenbau der Geräte vielfach über ihren elastischen Bereich verformt wurden und daher nach einmaligem öffnen des Gerätes nicht mehr die erforderliche Elastizität für eine erneute sichere Abschirmung besaßen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Abschirmung der eingangs erwähnten Art anzugeben, die eine hohe Elastizität besitzt, sich einfach herstellen und anbringen läßt und auch bei häufigem öffnen und Schließen der mit der elektrischen Abschirmung versehenen Gehäuseteile eine einwandfreie Abdichtung gegen Hochfrequenzfelder gewährleistet.
  • Dies wird bei einer elektrischen Abschirmung für Trennfugen von Metallgehäusen der Hochfrequenztechnik od. dgl. unter Verwendung einer leitenden, nachgiebigen Wulstschnur, die mit einem anhaftenden Längslappen versehen ist, erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Wulst selbst aus einem aufgewickelten Drahtgeflecht besteht, daß Flansche, zwischen denen der Längslappen der Wulstschnur eingeklemmt wird, durch einen Längsschlitz in die Stirnseite der Trägerleiste gebildet werden und durch Aufbiegen erweitert und nach Einfügen des Lappens wieder zusammengepreßt werden, und daß der Durchmesser des Wulstes um so viel größer als die Dicke der Leiste ist, daß der Wulst nur innerhalb des Bereiches der elastischen Verformung deformiert werden kann.
  • Vorteilhaft ist der aus einem aufgewickelten Drahtgeflecht bestehende Wulst von einem schlauchartigen Drahtgeflecht umhüllt, dessen einer Teil zur Bildung eines Längslappens plattgedrückt ist.
  • Vorzugsweise ist mindestens einer der Flansche der Trägerleiste hinterschnitten.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Trägerleiste auch an der gegenüberliegenden Stirnseite einen Längsschlitz besitzt, in dem ein wulstschnurartiges Dichtungsorgan mit seinem Längslappen eingesetzt ist.
  • Derartige Abschirmungen haben sich auf Grund ihrer ausgezeichneten Haltbarkeit und Dauerhaftigkeit außerordentlich gut an elektronischen Geräten bewährt, auch wenn diese zu Wartungszwecken öfter geöffnet werden mußten. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht der Abschirmung vor dem Zusammenbau, F i g. 2 einen vergrößerten Querschnitt durch die Trägerleiste vor dem Zusammenbau, F i g. 3 einen vergrößerten Querschnitt der elektrischen Abschirmung, F i g. 4 einen vergrößerten Querschnitt einer Anordnung mit zwei Dichtungswulsten, F i g. 5 einen Querschnitt gemäß F i g. 4 nach Einsetzen in eine Trennfuge, F i g. 6 eine perspektivische Ansicht der Anordnung nach F i g. 4 bei der Verwendung an einer rechteckigen Öffnung.
  • Die Trägerleiste 10 (F i g. 1) ist mit einem Längsschlitz 11 und Flanschen 12 und 13 versehen. Der Flansch 13 kann zur Seite abgebogen sein. Die Flansche 12 und 13 können hinterschnittene Oberflächen 15 und 16 aufweisen (F i g. 2). Die Trägerleiste 10 kann aus Aluminium oder aus einem anderen festen belastbaren Metall derart geformt sein, daß gleichzeitig die Bildung des Längsschlitzes 11 mit einem nach unten geneigten Flansch 13 gewährleistet ist.
  • Die Wulstschnur 17 (F i g. 1) hat einen Wulst 18, der durch Rollen eines flachgedrückten gewirkten Schlauches hergestellt sein kann, wobei das Gewirk in an sich bekannter Weise aus leitendem Draht, vorzugsweise einem Metalldraht geringer Stärke, hergestellt ist. Der flachgedrückte gewirkte Schlauch wird in einer solchen Weise gerollt, daß sich die Drehachse parallel zur Längsachse der Röhre erstreckt.
  • Der Wulst 18 kann von einem weiteren Schlauch 18 a, der auch aus leitendem Draht gewirkt ist, umgeben sein. Der Schlauch 18 a verhindert, daß sich der gerollte Schlauch 18 wieder abwickelt. Durch eine Art Kalandrieroperation wird der Wulst 18 derart von dem Schlauch 18 a eingeschlossen, daß die Wulstschnur 17 einen Wulstteil 19 und einen Längslappen 20 aufweist. Der Wulstteil 19 kann verschiedenartige Querschnitte aufweisen, er kann beispielsweise kreisförmig, rechteckig oder auch im wesentlichen quadratisch ausgebildet sein.
  • Wie in F i g. 4 dargestellt, wird der Längslappen 20 durch Zusammenpressen und Verformen von Wulst 18 und Schlauch 18 a gebildet, wodurch der Wulstschnur 17 ausgezeichnete federnde und elastische Eigenschaften verliehen werden. Die Tatsache, daß die Schläuche gerollt sind, trägt viel dazu bei, daß eine gleichförmige Elastizität und Dichte im Innern des Wulstteils 19 und auch im Längslappen 20 erzielt wird. Nachdem der Wulsttei119 gebildet ist, behält das Material im wesentlichen seine gleichmäßige Elastizität und Dichte.
  • Beim Zusammenbau der elektrischen Abschirmung wird der Längslappen 20 in den Längsschlitz 11 eingesetzt, und dann werden die Flansche 12 und 13 gegen den Längslappen 20 gepreßt. Die hinterschnittenen Oberflächen 15 und 16 erleichtern die Herstellung und stellen sicher, daß die Dicke oder der Abstand zwischen den Seiten 21 und 22 der Trägerleiste 10 größer ist als der Abstand der Oberflächen 15 und 16. Bei einer anderen Ausführungsform (F i g. 3) kann einer der Flansche, beispielsweise der Flansch 13, ohne Hinterschneidung ausgebildet sein, so daß seine äußere Oberfläche 23 eine Fortsetzung der Oberfläche der Seite 22 der Trägerleiste 10 darstellt.
  • In diesem Fall hat nach dem Zusammenbau nur der Flansch 12 eine Oberfläche, die tiefer liegt als die Seite 21 der Trägerleiste 10.
  • Nach der Verformung der Flansche 12 und 13 üben diese eine zusammenpressende Kraft auf den Längslappen 20 aus und halten diesen im Längsschlitz 11 fest. Wenn die Trägerleiste 10 aus einem Material hergestellt ist, dessen Härte geringer ist als die des Drahtes, der zur Herstellung der Wulstschnur 17 verwendet wurde, kann sich das Drahtgewirk in die inneren Oberflächen 24 und 25 der Flansche 12 und 13 eindrücken, wodurch das Festhalten des Längslappens 20 verbessert wird.
  • Die Abmessungen der Wulstschnur 17 sind von Anfang an derart, daß der sich ergebende Wulstteil eine Dicke aufweist, die größer ist als die der Trägerleiste 10. Beim Gebrauch kann die elektrische Abschirmung (F i g. 3) einschließlich Wulstschnur 17 und Trägerleiste 10 längs der oberen Kante oder längs eines Flansches eines nicht gezeigten Gehäuses, welches das elektrische Gerät enthält, angeordnet werden. Die elektrische Abschirmung kann an der Außenfläche der Gehäusewände auf an sich bekannte Art und Weise derart befestigt werden, daß sich die Wulstschnur 17 längs der inneren oder äußeren Kante der Behälterwand erstreckt. Beim Verschließen des Gehäuses wird die betreffende Gehäusewand die Wulstschnur 17 zusammenpressen und abbiegen, bis die Gehäusewand mit der Trägerleiste 10 in Berührung kommt und von dieser getragen wird, Die Dicke der Trägerleiste 10 und die Dicke der Wulstschnur 17 sind so aufeinander abgestimmt, daß die Verformung der Wulstschnur 17 nur innerhalb des Bereiches der elastischen Verformung erfolgt. Dadurch, daß dieser elastische Bereich nicht überschritten wird, wird sichergestellt, daß das gewirkte Drahtmaterial keine bleibende Verformung erleidet. Gleichzeitig wird die Wulstschnur 17 so weit zusammengepreßt, daß ein guter elektrischer Kontakt der benachbarten Flächen mit geringem Widerstand vorhanden ist. Wenn das Gehäuse geöffnet wird, nimmt die Wulstschnur 17 im wesentlichen wieder ihre ursprüngliche Querschnittsform an, so daß sie beim folgenden Verschließen wieder als wirksame elektrische Abschirmung dienen kann.
  • Eine andere Ausführungsform der elektrischen Abschirmung ist in F i g. 4 dargestellt. Die langen Stirnseiten der Trägerleiste 30 sind mit Längsschlitzen 31 und 32 versehen. Der Längslappen 20 der Wulstschnur 17 ist in den Schlitz 31 eingesetzt, während der Längslappen 33 eines ähnlich aufgebauten, in der Zeichnung jedoch nur symbolisch dargestellten Dichtungsorgans 34 in den Längsschlitz 32 eingesetzt ist. Die Flansche der Trägerleiste 30, die den Schlitzen 31 und 32 benachbart sind, sind so geformt, daß sie die Längslappen 20 bzw. 33 zusammenpressen können. Das Dichtungsorgan 34 ist sowohl bezüglich des Wulstes 34, der sich über seine ganze Länge erstreckt, als auch bezüglich des Längslappens 33 in gleicher Weise ausgebildet wie die Wulstschnur 17. Die Außenseiten der Flansche der Trägerleiste 30 können von Anfang an bei dem Herstellungsprozeß hinterschnitten sein, oder sie können so verformt werden, daß der Abstand zwischen den Seiten 36 und 37 der Trägerleiste 30 größer ist als der Abstand zwischen den Außenseiten der Flansche. Wie in F i g. 5 gezeigt, kann die elektrische Abschirmung und Abdichtung auf der oberen Seite eines Flansches 38 des Gehäuses 39 angeordnet sein, wobei die Trägerleiste 30 mit dem Flansch 38 auf an sich bekannte Weise verbunden sein kann.
  • Die Deckplatte 39 wird aufgelegt und durch an sich bekannte Befestigungsmittel gegen den Flansch 38 festgezogen, wobei ihre Unterseite die Wulstschnüre 17 und 34 zusammendrückt. Diese Teile werden so lange deformiert, bis die Deckplatte 39 auf der Seite 36 der Trägerleiste 30 ruht. Die Dicke der Trägerleiste 30 zwischen den Seiten 36 und 37 ist so gewählt, daß eine Verformung der Wulstschnüre über den Bereich der elastischen Verformung hinaus verhindert wird.
  • Wie in F i g. 6 dargestellt, kann die Abschirmung für ein Gehäuse mit viereckiger COffnung entsprechend dieser Form hergestellt werden. Die Abschirmung kann von vornherein mit Wulstschnüren 17 und 34 versehen sein. Sie können jedoch auch, nachdem die Trägerleiste 30 in rechteckige Form gebracht ist, befestigt werden. Die Wulstschnüre 17 und 34 können an der Innen- oder Außenseite der Deckplatte 39 angeordnet sein.

Claims (4)

  1. Patentansprüche: 1. Elektrische Abschirmung für Trennfugen von Metallgehäusen der Hochfrequenztechnik od. dgl. unter Verwendung einer leitenden, nachgiebigen Wulstschnur, die mit einem anhaftenden Längslappen versehen ist, d a d u r c h g e k e n n -zeichnet, daß der Wulst (18) selbst aus einem aufgewickelten Drahtgeflecht besteht, daß Flansche (12, 13), zwischen denen der Längslappen (20) der Wulstschnur (17) eingeklemmt wird, durch einen Längsschlitz (11, 31, 32) in die Stirnseite der Trägerleiste (10, 30) gebildet werden und durch Aufbiegen erweitert und nach Einfügen des Lappens wieder zusammengepreßt werden, und daß der Durchmesser des Wulstes (18) um so viel größer als die Dicke der Leiste ist, daß der Wulst nur innerhalb des Bereiches der elastischen Verformung deformiert werden kann.
  2. 2. Elektrische Abschirmung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem aufgewickelten Drahtgeflecht bestehende Wulst (18) von einem schlauchartigen Drahtgeflecht umhüllt ist, dessen einer Teil zur Bildung eines Längslappens (20) plattgedrückt ist.
  3. 3. Elektrische Abschirmung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Flansche (12,13) der Trägerleiste (10, 30) hinterschnitten ist.
  4. 4. Elektrische Abschirmung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleiste (30) auch an der gegenüberliegenden Stirnseite einen Längsschlitz (32) besitzt, in dem ein wulstschnurartiges Dichtungsorgan (34) mit seinem Längslappen (33) eingesetzt ist (F i g. 4 und 5). In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 936 639, 958 482, 1000 469; schweizerische Patentschrift Nr. 237 526; französische Patentschrift Nr. 1092 224; britische Patentschriften Nr. 487 463, 574 401; USA.-Patentschriften Nr. 2 462 334, 2 604 507; »Electronics«, Oktober 1954, S. M-25.
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