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Wendevorrichtung zwischen einem Stoßofen und einem für mehradriges
Walzen eingerichteten Walzwerk zum gleichzeitigen Wenden der aus dem Ofen austretenden
Knüppel in die Spießkantlage Die Erfindung bezieht sich auf eine zwischen einem
Stoßofen und einem für mehradrige Walzung eingerichteten Walzwerk angeordnete Vorrichtung
zum gleichzeitigen Wenden der aus dem Ofen austretenden flach und dicht nebeneinanderliegenden
Vierkantknüppel in die Spießkantlage, die aus einem System nebeneinander angeordneter
Führungsrollenpaare besteht.
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Beim mehradrigen Walzen ist es bekanntlich wünschenswert, die Adern
gleichzeitig zu beschicken, also die Spitzen aller zu walzenden Knüppel gleichzeitig
in die Kaliber einlaufen zu lassen. Geschieht dies nicht, tritt also ein Knüppel
in ein Gerüst später ein als ein anderer Knüppel, so entsteht auf dem bereits eingetretenen
Knüppel eine Markierung, weil sich beim Eintritt des zweiten Knüppels die Walzen
zufolge ihrer elastischen Nachgiebigkeit ein wenig voneinander entfernen. Diese
Markierung läßt sich auch in den nachfolgenden Stufen des Walzvorgangs nicht mehr
beseitigen.
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Es sind Vorrichtungen bekannt, die es ermöglichen, eine Vielzahl flach
nebeneinanderliegender Vierkantknüppel um 45° in die Spießkantlage zu wenden und
sie in dieser Lage in ein Walzwerk einzuführen. Diese Vorrichtungen setzen jedoch
voraus, daß die nebeneinanderliegenden Knüppel einen bestimmten Mindestabstand voneinander
haben. Kommen die Knüppel aus einem Stoßofen, dann ist diese Voraussetzung jedoch
fast nie erfüllt. Denn im Stoßofen liegen die Knüppel in der Regel ohne Zwischenraum
nebeneinander. Dicht nebeneinanderliegend werden sie durch einen Knüppeldrücker
aus dem Ofen ausgebracht und befinden sich dann in einer Stellung, in der sie in
die bezeichneten bekannten Vorrichtungen nicht unmittelbar eingeführt werden können.
Es wäre bei Verwendung dieser Vorrichtungen daher notwendig, die Knüppel, wenn sie
in das nachgeschaltete Walzwerk sämtlich gleichzeitig eintreten sollen, um ein bestimmtes
Maß auseinanderzurücken. Ist eine solche Vorrichtung nicht vorhanden, dann bleibt
nur übrig, die Knüppel nicht in Gruppen, sondern einzeln auszuschieben, so daß die
Adern nacheinander beschickt werden.
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Ferner ist eine Vorrichtung zum Wenden und nachträglichen Stapeln
von Walzgut bekannt, bei der die zunächst in Abstand voneinander liegenden Stäbe
zum Zweck des Stapelns aneinandergerückt werden. Zu diesem Zweck sind zwei in Abstand
voneinander angeordnete Rollen mit nach einem Schraubengewinde mit veränderlicher
Steigung gestalteter, jedoch durch eine Abflachung unterbrochener Mantelfläche vorgesehen.
Das zu stapelnde Gut wird zunächst auf die abgeflachten Teile dieser Rollen geschoben
und hierauf hinten abgeschnitten. Durch Drehen der Schraubenrollen werden die abgeschnittenen
Stäbe sodann zusammengerückt und dem Stapel zugeführt. Eine Umkehrung der Bewegungsvorgänge
dieser Vorrichtung wäre nicht zu dem Zweck brauchbar, dicht nebeneinanderliegende
warme Vierkant= knüppel, deren rückwärtige Enden in einem Stoßofen liegen, um bestimmte
Strecken auseinanderzurücken, weil sie lediglich durch Reibungskräfte und nicht
zwangläufig arbeiten und daher keine Gewähr dafür geben würde, daß die Knüppel in
die verlangte Stellung gelangen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
bezeichneten Art zu schaffen, mit der es möglich ist, eine Gruppe dicht nebeneinanderliegender
Vierkantknüppel, wie sie aus einem Stoßofen kommen, in der Spießkantlage in ein
mehr= adriges Walzwerk so einzuführen, daß alle Knüppel der Gruppe mit ihren Spitzen
gleichzeitig in das Walzwerk eintreten. Sie bedient sich dabei der bekannten Maßnahme,
ein System nebeneinander angeordneter Führungsrollenpaare vorzusehen. Zur Lösung
der bezeichneten Aufgabe werden die unabhängig voneinander drehbaren Führungsrollenpaare,
die, wie bei Führungseinrichtungen bekannt, gegeneinander radial versetzte, in axialer
Richtung unmittelbar benachbarte Durchlässe bilden, in einem Gerüst gelagert, das
um eine zur Laufrichtung des Walzgutes parallele Achse schwenkbar ist.
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Das System von Führungsrollen dient in der bevorzugten Ausführung
der Erfindung zugleich zum Antrieb des Walzgutes. Zu diesem Zweck wird je eine Rolle
eines jeden Paares als Treibrolle ausgebildet, und zwar so, daß alle Treibrollen
und damit auch die
nicht angetriebenen Rollen mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit
umlaufen.
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Ein besonders einfacher Aufbau wird erhalten, wenn die nebeneinander
angeordneten Rollen der einzelnen Paare um eine gemeinsame geometrische Achse drehbar
ausgebildet und im Durchmesser um gleiche Differenzen gegeneinander abgestuft werden.
Dadurch wird vor allem die Gestaltung des Getriebes vereinfacht, mittels dessen
den einzelnen Rollen gleiche Umfangsgeschwindigkeiten erteilt werden.
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Die Rollen können außerdem radial anstellbar ausgebildet werden, um
bei Unterschieden in den Abmessungen des geförderten Gutes Schlupf zu vermeiden
und Gewähr dafür zu schaffen, daß nebeneinanderliegende Stäbe gleichzeitig in das
Walzwerk eintreten.
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Sind die seitlichen Abstände der Kaliber im Walzwerk beträchtlich,
so kann dem System von Führungsrollen ein mit diesem gemeinsam schwenkbares System
von Gleitführungen nachgeschaltet werden, das den seitlichen Abstand der einzelnen
Stäbe vergrößert. Um das Einführen des Walzgutes in das System von Führungsrollen
zu erleichtern und zu beschleunigen, kann ferner dem System von Führungsrollen ein
mit diesem schwenkbares System von Gleitführungen vorgeschaltet werden, die in ihrer
Grundstellung entsprechend der radialen Versetzung der Durchlässe der Rollenpaare
verschieden stark geneigt sind.
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Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung, teilweise im Längsschnitt
und mit dem Rollensystem in der Grundstellung, F i g. 2 einen Grundriß der Vorrichtung
nach F i g.1, F i g. 3 eine Stirnansicht gemäß Linie HI-III in Fig.2. F i g. 4 eine
Stirnansicht der den Führungsrollen nachgeschalteten Gleitführung und F i g. 5 und
6 Darstellungen, die der F i g. 3 und 4 entsprechen, jedoch mit den Führungsrollen
und der Gleitführung in der geschwenkten Stellung, die sie beim Durchlauf des Walzgutes
einnehmen.
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Die Wendevorrichtung 10 ist zwischen der Ausstoßöffnung 11 eines Stoßofens
12 und dem ersten Gerüst 13 eines Walzwerkes angeordnet. Im Stoßofen 12 befindet
sich das zu walzende Gut in Form von dicht nebeneinanderliegenden Stäben 14 mit
rechteckigem, insbesondere quadratischem Querschnitt. Mittels eines Stempels 15
kann eine Vielzahl von Stäben 16 aus der Ausstoßöffnung 11 ausgeschoben werden.
Dies sind im gezeichneten Ausführungsbeispiel jeweils drei Stäbe, da angenommen
ist, daß das mehradrige Walzwerk mit drei Adern arbeitet. Die Aufgabe der Wendevorrichtung
10 besteht darin, die flach und dicht nebeneinanderliegenden Stäbe oder Knüppel
16 voneinander seitlich zu trennen und zugleich hochkant zu stellen, wie
es das Walzwerk erfordert.
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In einem Gestell 17 ist ein halbzylindrischer Rahmen 18 um
eine zur Vorschubrichtung des Walzgutes parallele Achse A schwenkbar. Auf dem Rahmen
18 ist ein weiterer, U-förmig gestalteter Rahmen 19 um einen Zapfen 20 a schwenkbar
'gelagert. Durch eine hydraulische Druckstelze 20 kann der Rahmen 19 um den Zapfen
20 a gegen den Rahmen 18 gespannt werden. Im unteren Rahmen 18 sind
drei Rollen 21 auf einer gemeinsamen Achse frei und unabhängig voneinander drehbar.
Auch der obere Rahmen 19 enthält drei gleichachsig zueinander angeordnete Rollen
22, die durch einen Motor 23 über ein im Rahmen 19 untergebrachtes, im einzelnen
nicht gezeichnetes Getriebe gedreht werden. Die drei Rollen 21 unterscheiden sich
im Durchmesser um gleiche Beträge, und dasselbe gilt für die Rollen 22, so daß die
Rollen 21, 22 eines jeden Führungsrollenpaares sämtlich gleiche Durchlässe
bilden, die jedoch in radialer Richtung versetzt sind. Dabei geht die Schwenkachse
A durch den Durchlaß des mittleren Rollenpaares. Das Getriebe, über das der Motor
23 die Rollen 22 dreht, ist so gestaltet, daß die Rollen 22 sämtlich mit gleicher
Umfangsgeschwindigkeit laufen. Die Drehung kann den Rollen 22 durch eine dreifache
Teleskopwelle erteilt werden. Durch einen Kurbeltrieb 24 mit Schubstange 25 können
die Rahmen 18 und 19 mit dem Rollensystem 21, 22 aus der Stellung nach F i g. 3
in die Stellung nach F i g. 5 geschwenkt werden.
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Jeweils drei nebeneinanderliegende Stäbe 16 werden durch noch zu beschreibende
Führungsmittel mit Hilfe des Stempels 15 zwischen die Rollen 21, 22 der Rollenpaare
eingeschoben, wenn sich die Rahmen 18, 19 in der Stellung nach F i g. 3 befinden.
Ihre Querschnitte erscheinen dann in treppenartiger Anordnung. Denn die Durchmesser
benachbarter Rollen 21 oder 22 unterscheiden sich voneinander um die doppelte Stabhöhe,
während die Rollenbreite ungefähr der Stabbreite entspricht. Sind die Stäbe von
den Rollen 21, 22 erfaßt worden, so werden die Rahmen 18,19 in die Stellung nach
F i g. 5 geschwenkt, in der die Stäbe, soweit sie sich zwischen den Rollenpaaren
befinden, horizontal nebeneinander in Hochkantstellung liegen. Vor dem Schwenken
der Rahmen 18,19 wird die Druckstelze 20 betätigt, so daß die warmen
Stäbe trotz möglicher Differenzen in ihren Abmessungen sämtlich zwischen den Rollen
fest eingespannt werden.
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Dem Rollensystem mit den Rollen 21, 22 ist eine Führungsrinne 26 vorgeschaltet,
-die am Rahmen 18 befestigt ist, dessen Schwenkung also mitmacht. Die Rinne 26 enthält
drei aus F i g. 1 ersichtliche Bahnen 27 verschiedener Neigung und lenkt damit die
Köpfe der einlaufenden Stäbe 16 so, wie es der verschiedenen Höhenlage der drei
Durchlässe zwischen den Rollenpaaren entspricht, wenn diese sich in der Stellung
nach F i g. 3 befinden. Vor Eintritt in die Rinne 26 laufen die Stäbe 16 über eine
horizontale Fläche 28 und zwischen zwei um Zapfen 29 schwenkbare Backen 30 hindurch,
die durch hydraulische Antriebe 31 betätigt werden können. Diese Backen dienen dazu,
die Köpfe der Stäbe 16 in Anlage aneinander zu halten. Sie werden vor dem Schwenken
der Rahmen 18, 19 wieder geöffnet.
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In der Stellung nach F i g. 5 befinden sich die austretenden Stäbe
bereits in der Lage, die sie beim Eintritt in das erste Gerüst 13 des Walzwerkes
haben müssen, abgesehen nur von ihrem gegenseitigen Abstand, der noch der Vergrößerung
bedarf. Dazu dient ein Führungsstück 32, das ähnlich wie die Rinne 26 am Rahmen
18 befestigt ist und daher an dessen Schwenkbewegung teilnimmt. Dieses Führungsstück
enthält drei divergierende Kanäle 33, aus denen die Stäbe in geradlinige, schwenkbar
angeordnete Führungsrinnen 34 übertreten, die zur überleitung bis an die Einlauftrichter
35 des Gerüstes 13 dienen.
Im gezeichneten Ausführungsbeispiel handelt
es sich um das Walzen von Knüppeln mit quadratischem Querschnitt. Es ist auch möglich,
die gegenseitigen radialen und axialen Abstände der Rollen 21, 22 und den Winkel,
um den die Rahmen 18,19 geschwenkt werden, so zu wählen, wie es beim mehradrigen
Walzen von Stäben mit nicht quadratischem, rechteckigem Querschnitt notwendig ist.