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DE1265623B - Warnvorrichtung - Google Patents

Warnvorrichtung

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Publication number
DE1265623B
DE1265623B DEE29269A DEE0029269A DE1265623B DE 1265623 B DE1265623 B DE 1265623B DE E29269 A DEE29269 A DE E29269A DE E0029269 A DEE0029269 A DE E0029269A DE 1265623 B DE1265623 B DE 1265623B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
electrolyte
battery
electrode
warning device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEE29269A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Edwards
William Arthur Wheatley
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Electronic Assistance Corp
Original Assignee
Electronic Assistance Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Electronic Assistance Corp filed Critical Electronic Assistance Corp
Publication of DE1265623B publication Critical patent/DE1265623B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B17/00Fire alarms; Alarms responsive to explosion
    • G08B17/06Electric actuation of the alarm, e.g. using a thermally-operated switch

Landscapes

  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Secondary Cells (AREA)
  • Primary Cells (AREA)
  • Emergency Alarm Devices (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
G08b
Deutsche Kl.: 74 a-37
Nummer: 1 265 623
Aktenzeichen: E 29269IX d/74 a
Anmeldetag: 11. Mai 1965
Auslegetag: 4. April 1968
Die Erfindung betrifft eine Warnvorrichtung zum selbsttätigen Melden einer unzulässigen Erhöhung der Umgebungstemperatur mit einer elektrischen Meldeeinrichtung und einem schmelzbaren Organ, das bei Erreichen einer vorbestimmten Temperatur schmilzt und durch das die Meldeeinrichtung über eine Batterie an Spannung gelegt wird.
Derartige Warnvorrichtungen sind bekannt. Bei diesen bekannten Warnvorrichtungen wird als Spannungsquelle eine fertige Batterie verwendet. Dies hat den Nachteil, daß diese Warnvorrichtungen nur einen begrenzten Zeitraum einwandfrei funktionieren, da nach einer gewissen Zeitspanne die Fertigbatterie ermüdet und diese dann nicht mehr die zur Inbetriebnahme der angeschlossenen Meldeeinrichtung erforderliche Spannung abgibt. Infolgedessen müssen die bekannten elektrisch arbeitenden Meldeeinrichtungen von Zeit zu Zeit überprüft werden, damit der Betriebszustand der jeweilig verwendeten Batterie festgestellt werden kann.
Die Forderung nach ständiger Betriebsbereitschaft ohne zeitweilige Überprüfung bzw. Wartung ist an sich schon bei einer gleichfalls bekannten Warnvorrichtung erfüllt, bei der bei Auftreten einer unzulässigen Temperaturerhöhung eine ursprünglich in der zurückgezogenen Stellung gehaltene Feder herausschwenkt und dabei ein rohrförmiges, zerbrechliches Element zerstört, das mit dem Inneren eines ein Gas enthaltenden Behälters in Verbindung steht und durch das dann das Gas zum Betrieb eines Alarmschallgebers ausströmt, der einen Pfeifton od. dgl. abgeben kann. Diese Warnvorrichtung ist jedoch rein mechanisch aufgebaut und überhaupt nicht für einen elektrischen Betrieb geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die elektrisch arbeitenden Warnvorrichtungen der eingangs beschriebenen Art so abzuändern, daß auch bei diesen Warnvorrichtungen eine ständige Betriebsbereitschaft gewährleistet ist, ohne daß eine Überprüfung derselben oder eine Auswechslung von verbrauchten Teilen notwendig ist.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß innerhalb des Gehäuses: der Warnvorrichtung ein einen Elektrolyten enthaltender flüssigkeitsdichter Behälter vorgesehen ist, dem eine bekannte, durch das schmelzbare Organ in der unwirksamen Stellung gehaltene Einrichtung zum Durchstoßen des Behälters zugeordnet ist, welche sich nach dem Schmelzen des Organs in die wirksame Stellung bewegt und den Behälter durchstößt, und daß zum BiI-den einer Naßbatterie zwei mit der Meldeeinrichtung ständig elektrisch verbundene und ursprünglich Warnvorrichtung
Anmelder:
Electronic Assistance Corporation,
Red Bank, N. J. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr.-Ing. F. Wuesthoff, Dipl.-Ing. G. Puls
und Dr. E. v. Pechmann, Patentanwälte,
8000 München, Schweigerstr. 2
Als Erfinder benannt:
Robert Edwards, Westfield, N. J.;
William Arthur Wheatley, Middletown, N. J.
(V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 11. Mai 1964 (366 422)
trocken gehaltene Elektroden so innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, daß der aus dem Behälter ausfließende Elektrolyt mit den beiden Elektroden in Berührung kommt und die Meldeeinrichtung anspricht.
Die erfindungsgemäßen Merkmale erbringen den Vorteil, daß die Warnvorrichtung nicht gewartet zu werden braucht, da erst im Augenblick des Auftretens der unzulässigen Temperaturerhöhung die die Meldeeinrichtung betätigende Batterie gebildet wird, so daß dieselbe dann mit ihrer vollen elektromotorischen Kraft wirken kann.
Es sei bemerkt, daß es an sich ebenfalls bereits zum Stand der Technik gehört, zum Bilden einer Naßbatterie zwei mit einer Meldeeinrichtung ständig elektrisch verbundene und ursprünglich trocken gehaltene Elektroden vorzusehen. Dieses an sich bekannte Merkmal ist allerdings nur bei einer Seenotleuchte vorhanden, die nicht selbsttätig wie die erfindungsgemäße Warnvorrichtung zur Wirkung kommt, sondern erst dadurch betriebsfähig gemacht wird, daß von Hand ein die beiden elektrischen Batterieelektroden wasserdicht umschließender Mantel entfernt und die Seenotleuchte dann in das Seewasser hineingeworfen wird, damit die beiden Batterieelektroden vom Seewasser umspült werden und einen Strom an die mit diesen Elektroden verbundene Signallampe der Seenotleuchte abgeben. Eine Kombination dieses
809 537/167
an sich bekannten Merkmals bei den eingangs beschriebenen elektrisch arbeitenden Warnvorrichtungen bekannter Art würde also nicht zu der Erfindung führen, sondern lediglich eine Warnvorrichtung ergeben, die manuell betätigt werden müßte, damit ein Warnsignal abgegeben werden kann. Eine derartige Warnvorrichtung würde aber ihren Zweck verfehlen, bei Auftreten einer unzulässigen Temperaturerhöhung von sich aus in Tätigkeit zu treten, um den Notstand anzuzeigen.
Zweckmäßigerweise besteht bei der erfindungsgemäßen Warnvorrichtung eine der Batterieelektroden aus Kohle und die zweite Elektrode aus Zink, während der Elektrolyt durch eine wäßrige Säurelösung
wirkende Meldeeinrichtung 18 angeordnet, wie sie gewöhnlich bei Fahrrädern und anderen kleinen Fahrzeugen verwendet wird und die einen durchdringenden hohen Ton erzeugt. Derartige Hupen sind mit Stellschrauben 19 versehen, mittels deren die Tonhöhe und die Stärke des erzeugten Tons variiert werden können.
Unterhalb der inneren Wand 16 ist eine Kohleelektrode 20 angeordnet, die die eine Elektrode einer ίο Naßzellenbatterie bildet. Gemäß F i g. 2 und 3 ist um den mittleren Teil der Kohleelektrode eine Schelle 21 aus einem isolierenden Kunststoff herumgewickelt, und die Enden der Schelle 21 werden in einer Aussparung 22 des Gehäuses 10 festgehalten. Die Kohlegebildet ist. Dabei kann das Gehäuse die zweite Elek- 15 elektrode ist in einem Abstand von der äußeren Wand trode bilden. 15 des Gehäuses angeordnet und außerdem gegen-
Der Behälter für den Elektrolyten kann als flexibler über allen übrigen Teilen des Gehäuses isoliert. Ein verschlossener Schlauch aus einem durch den Elek- Leitungsdraht 23 erstreckt sich von einem leitfähigen trolyten nicht angreifbaren Material ausgebildet sein. Ring 24, der mit der Elektrode 20 leitend verbunden Um zu verhindern, daß beim Ansprechen der erfin- 20 ist, zu einer Klemme 25 der Hupe 18, während das dungsgemäßen Warnvorrichtung die Meldeeinrich- Gehäuse der Hupe gleichzeitig die andere Klemme tung nicht mit dem Elektrolyten in Berührung kommt, bildet. Der Draht 23 erstreckt sich durch eine isolieist zweckmäßigerweise die innerhalb des Gehäuses rende Buchse 26, die mit abdichtender Wirkung in vorgesehene Meldeeinrichtung von einer Abstütz- eine öffnung 27 im oberen Teil der inneren Wand hülse umschlossen, die die Meldeeinrichtung von dem 25 16 eingebaut ist.
Elektrolytbehälter und dem ausfließenden Elektro- Bei der bevorzugten Ausbildungsform der Erfin-
lyten trennt. dung bildet das Gehäuse 10 des Feuermelders außer-
Vorteilhafterweise ist dabei die Abstützhülse kon- dem eine Elektrode der Batterie. Zu diesem Zweck zentrisch in dem zylindrisch ausgebildeten und als die sind das Gehäuse 10 und der Ring bzw. die Scheibe eine Elektrode dienenden Gehäuse aus Zink angeord- 30 17 als Gußteile aus einem geeigneten Material hergenet, während die andere, aus Kohle bestehende Elek- stellt, z. B. aus einer Zinkgußlegierung, so daß diese
Teile eine Elektrode einer Zink-Kohle-Batterie bilden.
Der Elektrolyt ist in einem verschlossenen flexiblen Schlauch 28 eingeschlossen, der sich durch den oberen Teil des Gehäuses 10 zwischen der äußeren Wand 15 und der inneren Wand 16 erstreckt. Der in F i g. 4 gezeigte Schlauch 28 kann aus einem Film aus Polypropylen oder Polyäthylen oder einem anderen geeigneten Material hergestellt sein, das durch den Elektrolyten nicht angegriffen wird. Die beiden Enden des Schlauches 28 sind bei 29 und, 30 im Wege der Heißversiegelung verschlossen, so daß der Elektrolyt in dem Schlauch zurückgehalten wird*
F i g. 4 im Grundriß den verwendeten Behälter für 45 bis die Wand des Schlauches durchstoßen wird.
den Elektrolyten zeigt. Gemäß F i g. 3 ist die Abstützhülse 16 auf ent-
Die erfindungsgemäße Warnvorrichtung umfaßt gegengesetzten Seiten und nahe den Enden des ein gewölbtes Gehäuse 10, das an seiner Vorderseite Schlauches 28 mit zwei Flanschen 31 und 32 verein Gitter 11 od. dgl. aufweist und gegebenenfalls mit sehen. Ferner sind Stifte 33 und 34 vorgesehen, die einer geeigneten Dekoration 12 od. dgl. versehen sein 50 entweder an den Flanschen 31 und 32 befestigt oder kann. Das Gitter 11 ähnelt einer Scheibe und ist mit an die Flansche angegossen sind; die Stifte 33 und 34 Löchern 13 oder Schlitzen od. dgl. versehen. Dieses tragen Federn 35 und 36 mit einem schraubenförmig Gitter kann aus Kunststoff, Metall oder einem gewickelten mittleren Abschnitt und zwei Armen, anderen geeigneten Material hergestellt sein, und es die normalerweise durch einen Winkelabstand von wird gemäß Fig. 2 federnd in eine Öffnung 14 des 55 etwa 180° getrennt sind. Außerdem sind in die Gehäuses 10 eingebaut. Flansche 31 und 32 Stifte 37 und 38 eingebaut, die
Gemäß F i g. 2 und 3 umfaßt das Gehäuse 10 eine aus einem leicht schmelzbaren Metall bestehen. Die äußere gekrümmte Wand 15 und eine innere ringför- Stifte 37 und 38 können z. B. aus einer Zinnlegierung mige Abstützhülse 16, die an der Vorderseite des Ge- hergestellt sein, deren Schmelzpunkt etwa im Bereich häuses in die äußere Wand übergeht. An den Hinter- 60 von 65 bis 75° C liegt; auch bei hohen Raumtempekanten der äußeren Wand 15 und der Abstützhülse raturen, die jedoch einen vorbestimmten Wert nicht
trode die Form eines Stabes hat, der mittels einer aus einem nicht leitfähigen Material bestehenden Schelle an dem Gehäuse außerhalb der Abstützhülse befestigt ist.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
F i g. 1 zeigt die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Warnvorrichtung;
F i g. 2 ist ein Schnitt längs der Linie 2-2 von Fig.l;
F i g. 3 ist ein Schnitt längs der Linie 3-3 von F i g. 2, während
16 ist ein Einsatzring oder eine Scheibe 17 vorgesehen, die durch einen Bördelvorgang oder durch Verschweißen oder mit Hilfe eines Klebstoffs so mit den Wänden 15 und 16 verbunden sein kann, daß eine vollständige Abdichtung erzielt wird. Innerhalb der ringförmigen Wand 16 ist eine durch diese Wand unterstützte, elektrisch zu betätigende und als Hupe
überschreiten, halten die Stifte 37 und 38 die Federn 35 und 36 gespannt, wobei die Enden der Arme jeder Feder einander benachbart sind.
Der Feuermelder wird an einer Wand mit Hilfe eines Nagels oder Hakens aufgehängt, der durch eine Öffnung 39 in einer Zunge 40 ragt, die sich von der Rückwand 17 aus nach unten erstreckt. Wenn die

Claims (1)

5 6 Temperatur der Umgebungsluft die Schmelztempe- kennzeichnet, daß innerhalb des Gehäuses ratur der Stifte 37 und 38 erreicht oder überschreitet, (10) der Warnvorrichtung ein einen Elektrolyten werden die Federn 35 und 36 freigegeben, so daß sich enthaltender flüssigkeitsdichter Behälter (28) vordie Arme der Federn längs eines Halbkreises be- gesehen ist, dem eine bekannte, durch das wegen, wie es in F i g. 3 mit gestrichelten Linien an- 5 schmelzbare Organ (37, 38) in der unwirksamen gedeutet ist, um Löcher in die benachbarten Enden Stellung gehaltene Einrichtung zum Durchstoßen des Schlauches 28 zu reißen. Wenn dies geschieht, des Behälters zugeordnet ist, welche sich nach strömt der Elektrolyt aus dem Schlauch in den dem Schmelzen des Organs (37, 38) in die wirkunteren Teil des Gehäuses, so daß die Kohleelektrode same Stellung bewegt und den Behälter durch-20 mindestens teilweise in den Elektrolyten eintaucht io stößt, und daß in an sich bekannter Weise zum und zusammen mit dem Gehäuse eine Naßzellen- Bilden einer Naßbatterie zwei mit der Meldeeinbatterie bildet, deren Spannung ausreicht, um die richtung ständig elektrisch verbundene und urHupe 18 zu betätigen. Es wurde festgestellt, daß es sprünglich trocken gehaltene Elektroden (20 und die Verwendung eines geeigneten Elektrolyten bei 10 a) so innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, einer Batterie der beschriebenen Art ermöglicht, sehr 15 daß der aus dem Behälter (28) ausfließende Elekschnell eine Spannung von etwa 2,3 Volt zu erzeugen, trolyt mit den beiden Elektroden (20 und 10 a) in und daß die Leistungsfähigkeit der Batterie genügt, Berührung kommt und die Meldeeinrichtung (18) um die Hupe 18 während einer Zeitspanne von 45 anspricht. bis 60 Minuten oder einer noch längeren Zeitspanne 2. Warnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch zu betätigen, so daß ein Warnsignal von hoher Schall- 20 gekennzeichnet, daß eine der Batterieelektroden intensität erzeugt wird. (20) aus Kohle und die zweite Elektrode aus Zink Ein geeigneter Elektrolyt für die Batterie kann besteht und daß der Elektrolyt durch eine wäß- z. B. die folgende Zusammensetzung haben: rige Säurelösung gebildet ist. ^ .... 3. Warnvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, Gewichtsteile , , , , . , . , o Λ^ τ.·· ηη\ 25 dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) CrO3 (Chromsäure) 100 die zweite Elektrode bildet. Schwefelsäure (konzentriert) 25,5 4. Warnvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, da- Wasser 100 durch gekennzeichnet, daß der Behälter für den Kupfersulfat 1 Elektrolyten als flexibler verschlossener Schlauch 30 (28) aus einem durch den Elektrolyten nicht an- Obwohl das Gehäuse 10 des Feuermelders aus Zink greifbaren Material ausgebildet ist. bestehen und eine Elektrode der Batterie bilden kann, 5. Warnvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dasind auch andere Anordnungen möglich. Man kann durch gekennzeichnet, daß die innerhalb des Gez. B. das Gehäuse 10 der Batterie aus Kunststoff her- häuses (10) vorgesehene Meldeeinrichtung (18) stellen und es in seinem unteren Teil mit einer Aus- 35 von einer Abstützhülse (16) umschlossen ist, die kleidung oder Schicht aus Zink versehen. In diesem die Meldeeinrichtung von dem Elektrolytbehälter Fall muß eine elektrische Verbindung zwischen der (28) und dem ausfließenden Elektrolyten trennt. Zinkelektrode und dem Gehäuse der Hupe 18 vorge- 6. Warnvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch sehen sein, das die zweite Klemme der Hupe bildet. gekennzeichnet, daß die Abstützhülse (16) kon-Bei der in den Zeichnungen dargestellten Ausbil- 40 zentrisch in dem zylindrisch ausgebildeten und als dungsform steht das Gehäuse der Hupe in direkter die eine Elektrode dienenden Gehäuse (10) aus Berührung mit der aus Zink bestehenden Abstütz- Zink angeordnet ist und daß die andere, aus hülse 16, so daß eine Klemme der Hupe mit der Zink- Kohle bestehende Elektrode die Form eines elektrode und die andere Klemme mit der Kohleelek- Stabes (20) hat, der mittels einer aus einem nicht trode verbunden ist. 45 leitfähigen Material bestehenden Schelle (21) an dem Gehäuse (10) außerhalb der Abstützhülse Patentansprüche: (16) befestigt ist.
1. Warnvorrichtung zum selbsttätigen Melden
einer unzulässigen Erhöhung der Umgebungstem- In Betracht gezogene Druckschriften:
peratur mit einer elektrischen Meldeeinrichtung 50 Deutsche Patentschriften Nr. 374 951, 895 576, und einem schmelzbaren Organ, das bei Erreichen 972 241;
einer vorbestimmten Temperatur schmilzt und deutsche Auslegeschrift Nr. 1 036 117;
durch das die Meldeeinrichtung über eine Batte- deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1 695 663,
rie an Spannung gelegt wird, dadurch ge- I 876 434.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 537/167 3.63 © Bundesdruckerei Berlin
DEE29269A 1964-05-11 1965-05-11 Warnvorrichtung Pending DE1265623B (de)

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US366422A US3324464A (en) 1964-05-11 1964-05-11 Fire alarms

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