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Vorrichtung für das Umstapeln von Platten Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zum Umstapeln von im wesentlichen rechteckigen Platten von einer Stelle
zu einer anderen mit mindestens einem Glied zum Greifen der Platten.
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Ohne darauf beschränkt zu sein, wird die Vorrichtung besonders vorteilhaft
bei der Herstellung von Faserzementplatten, beispielsweise Asbestzementplatten,
eingesetzt, wobei zu einer gegebenen Zeit ein verfügbarer Stapel von frisch hergestellten
feuchten, flachen oder gewellten Faserzementplatten vorhanden ist, welche, um Form
und Gestalt zu bewahren, abwechselnd mit Trennplatten, gewöhnlich aus Stahl, aufgestapelt
werden. Wenn die Faserzementplatten ausreichend gehärtet sind, so daß sie eine genügende
Festigkeit erlangt haben, um Transport und Lagerung auszuhalten, werden die Faserzement-
und die Trennplatten getrennt und die zwei Arten von Platten gesondert aufgestapelt.
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Es ist bekannt, zu diesem Zweck Hebevorrichtungen, sogenannte Abräumer,
einzusetzen, wobei eine Hebevorrichtung an einem Wagen aufgehängt ist und vorzugsweise
zwei mit Sog arbeitende Greifer aufweist. Die Greifer sind üblicherweise in bezug
auf den Wagen senkrecht verschiebbar, welcher waagerecht beweglich auf einem oberhalb
der Stapel montierten Gestell angeordnet ist, wodurch jeder Greifer in senkrechter
und unabhängig davon in waagerechter Richtung bewegt werden kann.
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Der abwechselnd aus Faserzementplatten und Trennplatten bestehende
Stapel kann zweckmäßigerweise in der Mitte unterhalb des den Wagen tragenden Gestells
gelegen sein. Wenn das so ist, sind auf jeder Seite des Stapels in der Richtung
der Bahn des Wagens Plätze zum Ablegen der Faserzementplatten bzw. der Trennplatten.
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Weiter ist bekannt, eine senkrecht bewegbare Stapelplattform unter
der untersten Stellung jedes Greifers anzuordnen, welche fortlaufend auf eine Höhe
einstellbar ist, in der die oberste Platte des Stapels auf der durch die unterste
Arbeitsstellung des Greifers bestimmten waagerechten Höhe gehalten wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese bekannten Vorrichtungen
so zu verbessern, daß die Leistung des Abräumers wesentlich vergrößert wird.
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Dazu ist ein rasches Umstapeln der Platten eines Stapels aus ausreichend
gehärteten Faserzementplatten in Abwechslung mit Trennplatten und das Ablegen der
gleichartigen Platten auf je einen besonderen Stapel erforderlich.
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Eine weitere erfindungsgemäße Aufgabe besteht darin, trotz der gegenüber
bekannten Anlagen
wesentlich höheren Arbeitsgeschwindigkeit die von den Beschleunigungen
und Verzögerungen der beweglichen Teile herrührenden Wirkungen verhältnismäßig niedrig
zu halten, um somit die Abräumer in einfacherer, leichterer und wirtschaftlicherer
Form als bisher herstellen zu können.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Hebeeinrichtung
zwei abwechselnd unter Sogwirkung stehende Plattengreifer aufweist, von denen jeder
in an sich bekannter Weise während der Hin-und Herbewegung des Wagens in einer Zykloidenbahn
bewegt wird, wobei der eine Plattengreifer die Faserzementplatten zwischen einer
mittleren, abwechselnd Faserzement- und Trennplatten aufnehmenden Stapelplattform
und einer auf der einen Seite derselben angeordneten Stapelplattform für Faserzementplatten
und der andere Plattengreifer die Trennplatten zwischen der mittleren Plattform
und einer auf der anderen Seite derselben angeordneten Stapelplattform für Trennplatten
umstapelt.
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Bei einer möglichen Ausführungsform ist die Hebeeinrichtung an Kurbelzapfen
aufgehängt, die auf den Rädern des Wagens angeordnet sind, wobei während des Abrollens
auf ihrer waagerechten Bahn eine Zwangslenkung für die Räderbewegung durch mindestens
ein Zahnrad im Eingriff mit mindestens einer waagerechten Zahnspur vorgesehen ist.
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Es hat sich bewährt, daß die Greifer bei Stillstand des Wagens in
bezug auf die Hebeeinrichtung waagerecht
bewegbar sind, wenn während
des Senkens der Greifer das Gewicht eines nichtbeladenen Greifers oder das Gewicht
eines Greifers mit ergriffener Platte auf einem Plattenstapel ruht, wobei die Greifer
nach unten gerichtete, waagerechte Stützflächen aufweisen, die in entsprechend nach
aufwärts gerichteten Stützflächen der Hebeeinrichtung eingreifen, und diese beiden
Stützflächen ineinandergreifende Zähne oder Rippen aufweisen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Greifer zum Heben von
Faserzementplatten zwei Saugkammern hintereinander aufweisen, wobei die zwei Saugkammern
zueinander waagerecht verschiebbar sind.
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Mit dieser bevorzugten Ausführungsform ist es möglich, zwei dicht
zusammenliegende Faserzementplatten, welche durch einen Trennschnitt durch eine
größere Platte erhalten wurden und auf einer gemeinsamen Trennplatte liegen, umzustapeln.
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Der hierdurch erhaltene Vorteil besteht darin, daß die hierbei entstehenden
zwei Stapel von Faserzementplatten mit einem Zwischenraum voneinander aufgebaut
werden. Ohne diese erfindungsgemäße waagerecht zueinander verschiebbare Anordnung
der zwei Saugkammern würde die Gefahr bestehen, daß die zwei Stapel sich einander
so berühren, daß die Ränder der auf einem Stapel abgelegten Faserzementplatten in
den Nachbarstapel hineinragen, wodurch die Entfernung der Platten von jedem dieser
Stapel schwierig sein würde.
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Die Erfindung kann in verschiedener Weise ausgeführt werden. Eine
beispielhafte erfindungsgemäße Ausführungsform und eine Abwandlung davon werden
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben; es zeigt Fig. 1 eine schematische
Darstellung eines Abräumers gemäß der Erfindung von der Seite gesehen, Fig.2 im
vergrößerten Maßstab eine für Wellplatten bestimmte Hebeeinrichtung gemäß der Erfindung,
F i g. 3 in noch größerem Maßstab eine Einzelheit der Fig. 2 mit einer Reihe sich
entsprechender gerippter Stützflächen und Fig. 4 ein Greifglied, bestimmt für Faserzementplatten
und mit zwei zusammenarbeitenden, waagerecht verschiebbaren Saugkammern.
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Der in F i g. 1 gezeigte Abräumer dient zum Umstapeln der Platten
eines Stapels 1, der aus abwechselnden Faserzementplatten und Trennplatten besteht,
wobei die Faserzementplatten in einen Stapel 2 und die Trennplatten in einen anderen
Stapel3 wieder abgelegt werden. Die Stapel ruhen auf Plattformen 4, 5 und 6, welche
von Säulen 7 getragen werden, die in Säulenführungen 8 gleiten, die in Gruben 9
angeordnet sind. Die Säulen mit den Plattformen und den darauf ruhenden Stapeln
können durch hydraulische oder pneumatische, nicht gezeigte Mittel senkrecht auf
und ab bewegt werden. Durch Einsatz von nicht gezeigten, vorzugsweise auf Schienen
laufenden Wagen zwischen den Plattformen und den Plattenstapeln werden günstige
Bedingungen geschaffen zum Behandeln der Stapel, wenn die Tragflächen der Plattformen
auf die Fußbodenhöhe gesenkt worden sind.
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F i g. 1 zeigt ein Traggestell aus Längs- und Querteilen, von welchen
nur das dem Beschauer am nächsten liegende Längsteil 10 in der Figur sichtbar ist.
Das Gestell wird von vier fest angeordneten
Säulen 11 getragen, von welchen zwei
in der F i g. 1 zu sehen sind. Ein Wagen 12 kann sich, angetrieben von einer Kolbenstange
13 eines Druckluftzylinders 14, waagerecht auf den Längsteilen 10 hin- und herbewegen.
Der Wagen hat vier Räder 15, von welchen zwei in F i g. 1 zu sehen sind, wobei eine
gleichförmige Winkelbewegung der Räder im Verhältnis zueinander durch Zähne auf
den Rädern und auf den Zahnstangen 16 gesichert ist (s. F i g. 2), welche auf der
Oberseite der Längsseitenteile 10 vorgesehen sind.
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Kurbelzapfen 17 zum Tragen eines Hebegestells 19 mittels Zugstangen
18 sind an den Rädern 15 an entsprechend gelagerten Stellen außerhalb der Peripherien
der Rollkreise der Räder 15 bewegt.
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Auf der Oberseite des Hebegestells 19 sind gerippte Stützflächen 20
(Fig. 3) für entsprechende nach unten gerichtete gerippte Stützflächen 21 der Füße
22, welche an Jochen 23 vorgesehen sind. An diesen Jochen sind mittels Zugstangen
24 Greifglieder aue; gehängt, von welchen das eine 25 für das Umstapeli von Faserzementplatten
und das andere 26 für das Umstapeln von Trennplatten bestimmt ist. Die Greifglieder
sind hier als nach unten offene, schachtel artige Saugkammern mit Längs- und Quermaßen
von gleicher Größe wie die Faserzement- oder Trennt platten dargestellt, welche
durch Sog festgehalte werden sollen, und haben längs ihres Umfangs Dichtungen, um
eine Abdichtung mit den Platten zu schaffen. Mittels biegsamer, vorzugsweise balgartig
gestalteter Rohranschlüsse 27 und 28 sind sie mit einem Sauggebläse 29 verbunden.
Die Kurven, welche die Bewegung der Hebeeinrichtung einschieß lich des Hebegestells
19 und der Zugstangen 18 zeigen, sind in F i g. 2 durch eine gestrichelte Linie
30 wiedergegeben, welche die Zykloidenbahn des Kurbelzapfens 17 darstellt.
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Angenommen, daß die oberste Platte des mittleren Stapels 1 eine Faserzementplatte
ist und der Wagen 12 sich in einer Anfangsstellung ganz rechts befindet, kann der
Arbeitszyklus durch eine Bewegung des Wagens 12 nach links durch die Einwirkung
des Druckluftzylinders 14 begonnen werden. In dieser Ausgangsstellung ganz rechts
befindet sich das Hebegestell 19 in seiner untersten Stellung, und der Unterschied
in der Höhe zwischen dieser Stellung des Hebegestells und den Oberseiten der obersten
Platten ist so gewählt, daß die Saugkammern 25 und 26 auf den Plattenstapeln 1 bzw.
3 ruhen, von welchen 1 aus abwechselnden Faserzement- und Trennplatten und 3 allein
aus Trennplatten besteht Die Stützflächen 21 der Joche 23 sind in dieser S13* von
den Stützflächen 20 des Hebegestells 19 abgehoben. Die Saugkammer 25 für Faserzementplattttt
ist über den Rohranschluß 27 in Verbindung mit dem Sauggebläse 29 gebracht worden,
während die Saugkammer 26 für die Trennplatten in freier Verbindung mit der Atmosphäre
steht.
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Während der Bewegung des Wagens 12 nach links wird sich das Hebegestell
19 infolge seiner Aufhängung an den Kurbelzapfen 17 der Räder 15 aufwärts bewegen,
wodurch seine Stützflächen 20 mit den Stützflächen 21 der Joche 23 in Berührung
kornmen und die Saugkammern 25 und 26 abgehoben werden.
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Die Rippen auf den Flächen 20 und 21 sichern die ständige Verbindung
zwischen diesen Flächen, so daß nicht einmal kräftige Beschleunigungen oder Verzögerungen
verursachen werden, daß sie im Verhältnis zueinander gleiten.
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Infolge des Vakuums in der Saugkammer 25 wird eine Faserzementplatte
von ihr während der Aufwärtsbewegung festgehalten und angehoben, während die Saugkammer
26 keine Lasten trägt. Während der fortgesetzten Bewegung des Wagens 12 nach links
werden die Saugkammern in Befolgung der Zykloidenbahn durch die oberste Stellung
(angezeigt in F i g. 1) hindurchgehen und anschließend sich abwärts auf die Plattenstapel
2 und 1 bewegen.
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Gleichzeitig werden sich die Höhenstände der Plattformen automatisch
durch nicht gezeigte Mittel regeln, wobei die Plattform 4 so gesenkt wird, daß die
Verminderung in der Höhe der Dicke einer Faserzementplatte entspricht, während die
Plattform 5 dementsprechend gehoben wird. Der Wagen 12 wird jetzt in seiner äußersten
Linksstellung anhalten, in welcher das Hebegestell 19 sich wiederum in seiner untersten
Stellung befinden wird.
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Unmittelbar zuvor wird die von der Saugkammer 25 gegriffene Faserzementplatte
in Berührung mit der Oberseite des Stapels 2 der Faserzementplatten kommen. Gleichzeitig
wird die Unterseite der Sangkammer 26 die Oberseite des gemischten Stapels 1 berühren.
Durch die anschließende Übertragung des Gewichts der Saugkammern auf die Stapel
werden die Stützflächen 21 wieder frei von den Stützflächen 20 abgehoben, so daß
die Saugkammer 25 mit ihrer gegriffenen Faserzementplatte und die nicht beladene
Saugkammer 26 auf den schrägen Flächen der Wellungen gleitet, bis die einander gegenüberliegenden
gewellten Flächen in inniger Berührung sind.
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Das Vakuum in der Saugkammer 25 für Faserzementplatten wird jetzt
entspannt, während die Saugkammer 26 für Trennplatten in Verbindung mit dem Sauggebläse
29 über den Rohranschluß 28 gebracht wird. Der Wagen 12 wird dann veranlaßt, sich
in entgegengesetzter Richtung durch die Wirkung des Druckluftzylinders 14 zu bewegen,
wodurch das Hebegestell 19 wieder gehoben wird, so daß die Stützflächen 20 wiederum
gegen die Stützflächen 21 gepreßt und die zwei Saugkammern gehoben werden.
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Jetzt ist die Saugkammer 25 ohne Last, während die Saugkammer 26 infolge
des in ihr erzeugten Vakuums eine Trennplatte von dem gemischten Stapel 1 greift
und anhebt.
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Bei der fortgesetzten Bewegung des Wagens 12 nach rechts werden die
Saugkammern wiederum durch ihre obersten Stellungen hindurchgehen (angezeigt in
F i g. 1) und anschließend sich auf die Stapel 1 und 3 senken. Gleichzeitig werden
die Höhenlagen der Plattformen wieder automatisch eingestellt und die Plattform
6 dabei so viel gesenkt, daß die Verminderung in der Höhe der Dicke einer Trennplatte
entspricht.
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Der Wagen 12 hält jetzt in seiner äußersten Rechtsstellung an, wobei
das Hebegestell seine tiefste Stellung erreicht, und die Saugkammern werden jetzt,
wie zuvor beschrieben, in Stellung auf den Stapeln gleiten, so daß die nicht beladene
Saugkammer 25 zum Ruhen auf den gemischten Stapell gebracht wird, bei welchem die
oberste Platte jetzt eine Faserzementplatte ist, und die Saugkammer 26, welche eine
Trennplatte trägt, wird auf dem Stapel 3 von Trennplatten zur Ruhe gebracht. Das
Vakuum in der Saugkammer 26 wird dann entspannt, wodurch die gegriffene Trennplatte
freigegeben wird, und danach die Verbindung über den Rohranschluß 27 zwischen der
Saugkammer 25 und dem Sauggebläse 29 her-
gestellt, wodurch eine frische Faserzementplatte
von dem gemischten Stapel 1 durch Sog ergriffen wird.
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Ein neuer Arbeitszyklus kann beginnen.
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Infolge der besonderen Art dieser Bewegung stellt eine Bewegung längsverlängerter
Zykloiden ein einfaches und sehr geeignetes Mittel zur Beschleunigung des Betriebs
eines Abräumers dar. Beim Entfernen und Ablegen der Platten wird die Bewegung, wie
erwünscht, langsam und fast senkrecht sein, wodurch die Platten sanft behandelt
werden. Zwischen diesen Handhabungen bewegen sich die Greifglieder längs Kurven,
welche in bezug auf Gestalt und Geschwindigkeit das Optimum für eine solche Förderung
darstellen.
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Bei den Greifgliedern der Fig.4 sind zwei Saugkammern 31 von der
vorgenannten Art zum Heben von Faserzementplatten vorhanden. Sie sind waagerecht
beweglich in einem Führungsmechanismus 32 aufgehängt, der in einem Gestell 33 vorgesehen
ist.
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Die Bewegung wird mittels Betätigungsteilen 34 bewirkt, beispielsweise
Druckluftzylindern. Ein biegsamer, balgartig gestalteter Rohranschluß 35 ist zwischen
den Saugkammern vorgesehen, um gIeichzeitiges Arbeiten der Saugkammern sicherzustellen.
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Durch den Rohranschluß 36 wird den Saugkammern Luft zugeführt und
daraus abgezogen. Durch die erläuterte Einrichtung können die Saugkammern, nachdem
sie angehoben sind, zwei Faserzementplatten 37 von einer gemeinsamen Trennplatte
38 abheben und die Platten um einen geeigneten Abstand, beispielsweise 10 cm, hinweg
voneinander verschieben, bevor sie sie ablegen.
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Das erhaltene Ergebnis ist die vorteilhafte bereits erwähnte Wirkung,
das ist, die zwei Stapel aus Faserzementplatten werden getrennt durch einen Spalt
aufgebaut.