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Spießbratvorrichtung Die Erfindung betrifft Spießbratvorrichtungen,
bei welchen der elektromotorisch angetriebene Bratspieß um eine zu ihm parallele
Achse gegenüber der Heizfläche verschwenkbar und in verschiedenen Abständen von
der Heizfläche feststellbar ist und mit einem Ende in einer Antriebsvorrichtung,
mit dem anderen Ende hingegen in einem Spießhalter gelagert ist.
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Bei den verschiedenartigen bisher bekanntgewordenen Vorrichtungen
dieser Art wird die Verstellung des Spießes gegenüber der Heizfläche, die zur Einstellung
der Heizwirkung dient, entweder durch Einhängen des Spießes in verschiedene Rasten
der seitlichen Gehäusewände der Vorrichtung erreicht oder - soweit ein solches Gehäuse
insbesondere bei Einrichtungen für große Fleischmengen nicht vorhanden ist - durch
Verstellung eines über der Feuerstelle errichteten Lagerbocks bewerkstelligt. Der
Antrieb des Spießes erfolgt bei den bekannten elektrischen Vorrichtungen vornehmlich
mittels Ketten, wobei die Drehachse der Antriebsräder für diese Ketten mit der Schwenkachse
des den Spieß in Rasten aufnehmenden Gestells der Vorrichtung zusammenfällt.
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Gegenüber den aufwendigen Kettenantrieben stellen die weiteren ebenfalls
bekannten Vorschläge bereits eine Verbesserung dar, bei welchen der elektrische
Antrieb, gegebenenfalls gemeinsam mit einem Untersetzungsgetriebe, in einem etwa
blockförmigen Gehäuse vereinigt ist, das als Baueinheit bei Aufstellung des Gerätes
an dessen Gehäuse eingehakt wird und dessen Abtriebsrad mit dem vorzugsweise durch
eine Kupplung mit dem Spieß verbundenen Antriebsrad unmittelbar im Eingriff steht.
Bei diesen Einrichtungen ist jedoch nachteilig, daß durch die Lage des Antriebsblockes
am Gehäuse die Verstellbarkeit des Spießes gegenüber der Heizfläche zumindest sehr
eingeschränkt ist, da bei dieser Ausbildung nur die ebenfalls bereits vorgeschlagene
Möglichkeit besteht, den Spieß in einer konzentrisch zur Antriebsachse liegenden
Nut zu verstellen.
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Die Nachteile der beschriebenen bekannten Vorrichtungen werden erfindungsgemäß
dadurch behoben, daß die Antriebsvorrichtung, welche, wie an sich bekannt, die Form
eines den Elektromotor aufnehmenden Getriebekastens aufweist, im Bereich des von
der Antriebswelle für den Bratspieß entfernten Endes des Kastens im Gehäuse der
Spießbratvorrichtung schwenkbar gelagert ist, Durch die Spießbratvorrichtung nach
der Erfindung ist gewährleistet, daß der Spieß gegenüber der Heizfläche in weiten
Grenzen verstellt werden kann, ohne daß dabei nachteilige Rückwirkungen bezüglich
des Spießantriebes auftreten oder aber eine so aufwendige Art des Antriebes, wie
sie bei den kettengetriebenen Vorrichtungen vorliegt, erforderlich wird. Die Erfindung
eignet sich weiterhin besonders für zusammenklappbare Bratvorrichtungen und verbindet
die Vorteile des einfachen Antriebes mit jenen des Schutzes der Antriebsvorrichtung
gegen Verschmutzen.
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Zur Erleichterung der Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß dem Getriebekasten,
der unter dem Einfluß einer ihn von der Heizfläche wegziehenden Feder steht, eine
Sperre zugeordnet ist, welche aus einem auf der Schwenkachse des Getriebekastens
befestigten Zahnsegment und einer am Gehäuse der Spießbratvorrichtung gelagerten,
mit zwei einander gegenüberliegenden Zähnen versehenen Schaltklinke besteht, von
denen immer ein Zahn mit dem Zahnsegment im Eingriff steht. Diese Schaltvorrichtung
zur schrittweisen Weiterschwenkung des Getriebekastens aus seiner Ruhestellung,
bei der er vorzugsweise in einen die zusammengeklappte Vorrichtung aufnehmenden
Gehäuseteil eingeklappt ist, gewährleistet die schnelle überführung der Vorrichtung
in die gewünschte Betriebsstellung und macht damit die Vorrichtung nach der Erfindung
einfach benutzbar.
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Bei Spießbratvorrichtungen der vorstehend beschriebenen Art, bei welchen
der Spießhalter mehrere zur Aufnahme des Bratspießes dienende Ausnehmungen aufweist,
ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung jeder Ausnehmung des Spießhalters
ein Zahn im oberen Teil des schrittweise verstellbaren Zahnsegmentes zugeordnet,
so daß bei überführung
des Zahnsegmentes mit Hilfe des Schaltwerkes
in eine der Betriebsstellungen für die Aufnahme des dem Antrieb bzw. der Antriebskupplung
gegenüberliegenden Endes des Spießes eine Ausnehmung vorhanden ist, derart, daß
der Spieß in jeder Betriebsstellung die erwünschte Lage parallel zur Schwenkachse
einnimmt.
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Zur Sicherung gegen unerwünschtes Einschalten des Bratspießantriebes
kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung bei Vorrichtungen, an deren Gehäuse
ein im Stromkreis des Elektromotors liegender Schalter angeordnet ist, an dem Getriebekasten
ein Riegel vorgesehen sein, der bei in die Ruhestellung zurückgeschwenktem Getriebekasten
den in der Ausschaltstellung befindlichen Schalter blockiert.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an Hand der
Zeichnungen näher erläutert. F i g. 1 zeigt die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen
Spießbratvorrichtung in Betriebsstellung; F i g. 2 stellt einen vergrößerten Teil
der Ansicht nach F i g. 1 dar, wobei die Deckwand vor dem Spießantrieb und den Gasleitungen
und dem Gashahn für den Brenner der Vorrichtung abgenommen ist; F i g. 3 zeigt den
Schnitt längs der Linie 3-3 in F i g. 1 und gibt den Spießantrieb in Seitenansicht
wieder; F i g. 4 zeigt die Schaltvorrichtung zum schrittweisen Verstellen oder Ausschwenken
des Spießantriebes; F i g. 5 gibt den Schnitt längs der Linie 5-5 in F i g. 1 wieder
und zeigt das Gestänge zum Heben der Heizfläche sowie zum Ausschwenken des Spießhalters;
F i g. 6 ist ebenfalls die Ansicht eines Schnittes längs der Linie 5-5 der F i g.
1, doch ist die Vorrichtung in diesem Fall geschlossen, in Ruhestellung; F i g.
7 ist eine Vorderansicht des in den F i g. 5 und 6 dargestellten Teiles der Vorrichtung,
d. h. des Heizflächengestänges und Spießhalters; F i g. 8 ist ein vergrößerter Ausschnitt
aus der Ansicht nach F i g. 6.
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Die Spießbratvorrichtung, die gemäß F i g. 1 ein selbständiges Aggregat
bildet, kann ebensogut in Augenhöhe oberhalb der Heizplatte eines Kochgerätes angeordnet
werden. Die Vorrichtung besitzt eine Tragkonstruktion 11 in Form eines Blechgehäuses,
das einen Hohlraum 10 umschließt, in welchem eine Heizfläche 14 drehbar gelagert
ist, so daß sie Schwenkbewegungen um eine waagerechte Achse Y-Y zwischen einer-
waagerechten Betriebsstellung und einer Ruhestellung ausführen kann, in welcher
die Heizfläche von dem Hohlraum 10 aufgenommen wird. Eine Tragplatte 32 für das
zu grillende Gut ist in der Nähe ihrer Unterkante mit der Tragkonstruktion 11 gelenkig
verbunden und verschließt den Hohlraum 10, wenn sie ihre Ruhestellung einnimmt.
Auf einer Seite des Hohlraums 10 ist eine Antriebsvorrichtung 12 zum Drehen
eines Bratspießes 13 angeordnet, der unterhalb der Heizfläche 14 in waagerechter
Lage herausnehmbar angeordnet ist. Die Antriebsvorrichtung 12 ist auf einem Gestell
15 angeordnet und ist normalerweise von dem Gehäuse 16 der Tragkonstruktion 11 umschlossen.
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Die Antriebsvorrichtung besitzt im wesentlichen die Form eines rechteckigen
Klotzes, innerhalb dessen eine Antriebskupplung 17 in der Nähe eines Endes auf einer
Seite der Vorrichtung angeordnet ist; die Antriebsvorrichtung ist nahe ihrem entgegengesetzten
Ende an dem Gestell 15 angelenkt, so daß sie Schwenkbewegungen um eine waagerechte
Achse 28 ausführen kann. Um die Antriebsvorrichtung in die Betriebsstellung zu bringen,
kann man das mit der Antriebskupplung versehene Ende aus seiner Ruhestellung nach
außen schwenken, so daß es durch eine Öffnung 18 des Gehäuses nach außen vorsteht.
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Gemäß F i g. 3 ist eine Zugfeder 19 vorgesehen, die bestrebt
ist, die Antriebsvorrichtung nach außen in die Betriebsstellung zu schwenken. Um
die Antriebsvorrichtung in ihrer Ruhestellung festzuhalten und ihre Bewegung in
die gewünschte Betriebsstellung zu beeinflussen, ist, wie aus F i g. 4 ersichtlich,
ein Druckknopf 21 vorgesehen, der über ein Gestängeglied 22 eine bei
24 auf dem Gestell 15 gelagerte Schaltklinke 23 verstellt. Die Schaltklinke
trägt Rastflächen 25 und 26, die mit den Zähnen eines Zahnsegmentes 30 zusammenarbeiten,
welches an der Antriebsvorrichtung konzentrisch mit dessen Drehachse 28 befestigt
ist. Die Rastfläche 25 wird durch einen vorspringenden Teil der Schaltklinke gebildet,
während die Rastfläche 26 an einem Vorsprung 27 einer Hilfsklinke ausgebildet ist,
die auf dem Hauptteil der Schaltklinke bei 24 drehbar gelagert ist und durch eine
Feder 29 gegen das Zahnsegment 30 sowie gegen einen Fortsatz 62 des Hauptteiles
der Schaltklinke 23 gedrückt wird. Wie in F i g. 4 gezeigt, steht die Rastfläche
25 normalerweise im Eingriff mit einem Zahn des Zahnsegmentes, während die andere
Rastfläche 26 durch den Fortsatz 62 außer Eingriff mit dem Zahnsegment gehalten
wird; das Antriebsaggregat wird somit entgegen der Kraft der Feder 19 festgehalten.
Durch das Eindrücken des Druckknopfes 21 wird die Rastfläche 25 aus dem betreffenden
Zahn des Sperrades ausgerastet, und die Rastfläche 26 wird in eine solche Stellung
gebracht, daß sie an einem Zahn des Sperrades angreift, um so eine dem Abstand zwischen
zwei Zähnen entsprechende Winkelbewegung der Antriebsvorrichtung unter dem Einfluß
der Feder 19 zu ermöglichen.
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Wenn der Druckknopf 21 mehrmals nacheinander betätigt wird, kann sich
die Antriebsvorrichtung somit nacheinander in die in F i g. 3 bei a, b, c
und d
angedeuteten Stellungen bewegen, die mit strichpunktierten Linien wiedergegeben
sind; bei jeder weiteren Stellung wird der senkrechte Abstand zwischen der Strahlungsheizfläche
14 und dem Spieß 13 vergrößert. Um die Antriebsvorrichtung in ihre Ruhestellung
zurückzuführen, braucht man sie lediglich entgegen der Kraft der Feder 19 nach innen
zu drücken; hierbei gleiten die Rastflächen 25 und 26 ungehindert über die Zähne
des Zahnsegmentes 30 hinweg. Eine Feder 31 hält die Schaltklinke 23 in der richtigen
Stellung, so daß die Rastflächen das Zahnsegment mit Hilfe seiner Zähne in der richtigen
Lage halten.
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Die Tragplatte 32 für das Grillgut ist an der Tragkonstruktion 11
mit Hilfe eines Lagerbolzens 33 drehbar befestigt; dieser Lagerbolzen wird von der
Tragkonstruktion durch hier nicht gezeigte Halterungen gehalten. Um die Heizfläche
14 aus ihrer Ruhestellung in die Betriebsstellung zu bringen, wird die Tragplatte
32 nach außen und unten in eine waagerechte Stellung geschwenkt. Ein auf dem Bolzen
33 drehbar gelagerter Arm 34 bildet einen Teil eines Gestänges, das außerdem ein
Verbindungsglied 36 umfaßt, mittels dessen die Heizfläche 14 nach oben
in
ihre Betriebsstellung geschwenkt wird. Ein Ausschnitt 37 des Armes 34 ermöglicht
einen gewissen toten Gang, so daß das Gestänge erst dann zur Wirkung kommt, wenn
die Tragplatte 32 in ihre in F i g. 5 bei e angedeutete Stellung nach unten geschwenkt
worden ist. In diesem Augenblick greift ein nach innen gerichteter Flansch 38 der
Seitenwand der Tragplatte 32 an der Kante 39 des Ausschnittes 37 an. Beim weiteren
Absenken der Tragplatte 32 wird der Arm 34 um den Lagerbolzen 33 gedreht, so daß
sich das andere Ende 40 des Armes nach oben bewegt; dieses Ende ist an dem
unteren Teil 41 des Verbindungsgliedes 36 angelenkt. Die Heizfläche 14 ist
mit Hilfe seitlicher Arme 43 zwischen der Seitenwand 44 und der Trennwand 45, welche
den Hohlraum 10 an seinen Enden begrenzen, um Lagerbolzen 35 drehbar gelagert. Der
obere Teil 42 des Verbindungsgliedes 36 ist an einem der seitlichen Arme 43 angelenkt.
Wenn das Ende 40 des Armes 34 gehoben wird, wird das Verbindungsglied 36 senkrecht
nach oben bewegt, und der obere Teil 42 des Verbindungsgliedes schwenkt die Heizfläche
aus ihrer senkrechten Ruhestellung nach F i g. 6 nach außen und oben in ihre waagerechte
Betriebsstellung. Eine Zugfeder 46, die mit einem Ende an einer mit der Tragkonstruktion
11 fest verbundenen Platte 47 befestigt ist, während ihr anderes Ende mit dem unteren
Teil 41 des Verbindungsgliedes 36 verbunden ist, hält die Heizfläche
14 in ihrer waagerechten Stellung fest.
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Der Hubmechanismus schwenkt nicht nur die Heizfläche in ihre Betriebsstellung,
sondern er bewegt auch einen gebogenen Spießhalter 48 für den Spieß, der
bei 49 an der Platte 47 angelenkt ist, aus seiner in F i g. 6 gezeigten Ruhestellung,
in der er sich vollständig in dem Gehäuse der Tragkonstruktion befindet, in eine
Stellung, aus der er leicht in seine aus F i g. 5 ersichtliche Betriebsstellung
geschwenkt werden kann. Dies wird durch einen Vorsprung 50 am unteren Teil 41 des
Verbindungsgliedes 36 bewirkt, der aus der senkrechten Ebene des Verbindungsgliedes
herausgebogen ist, um einen seitlichen Fortsatz 51 zu bilden, der an dem
Halter 48
für den Spieß angreift, wenn das Verbindungsglied 36 nach oben bewegt
wird, so daß der Spießhalter, von dem in F i g. 8 ein Teil mit gestrichelten Linien
angedeutet ist, gerade so weit bewegt wird, daß sein freies Ende 52 ein kleines
Stück durch einen Schlitz 61 des Gehäuses nach außen ragt. In dieser Stellung läßt
sich der Spießhalter mit Daumen und Zeigefinger erfassen und kann bis zum Anschlag
nach außen geschwenkt werden. Eine weitere Auswärtsbewegung aus der Gebrauchsstellung
wird durch einen an der Platte 47 vorgesehenen Anschlag 53
verhindert.
Um den Spieß drehbar zu unterstützen, ist der Spießhalter 48 mit an einem Ende offenen
schrägen Ausnehmungen 54, 55, 56 und 57 versehen. Die Ausnehmungen sind so angeordnet,
daß der Spieß jeweils auf gleicher Höhe mit der Antriebskupplung 17 des Spießantriebs
12 unterstützt werden kann, wenn letzterer irgendeine der Stellungen a, b, c
und d
nach F i g. 3 einnimmt. Die offenen Enden der Ausnehmungen sind nach
oben gerichtet, wenn der Spießhalter nach vorn in seine Betriebsstellung geschwenkt
worden ist.
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Der Grillbrenner 60 ist mit einem derart ausgestalteten Gashahn 59
(F i g. 2) versehen, daß erst dann Gas zu dem Brenner strömen kann, wenn die Heizfläche
14 ihre Betriebsstellung einnimmt; ferner kann die Heizfläche erst dann in
ihre Ruhestellung zurückgeschwenkt werden, wenn die Gaszufuhr unterbrochen worden
ist. Der Brenner ist zusammen mit der Heizfläche um seine Achse zwischen der Ruhestellung
und der Betriebsstellung drehbar. Bei der Betriebsstellung des Brenners fluchtet
die Mündung 64 des Brenners mit einem Hahnküken 65, das in dem Hahngehäuse drehbar
ist. Der Brenner wird dadurch in seiner Betriebsstellung gehalten, daß ein unter
Federspannung stehender Stift 66, der in das Hahngehäuse eingebaut ist, in eine
hier nicht gezeigte Öffnung im Ende des Brenners eingreift. Ein Hebel 67 ermöglicht
es, die Gaszufuhr durch Drehen des Hahnkükens 65 zu regeln. Nur wenn sich der Brenner
in der Betriebsstellung befindet, kann der Hebel 67 quer zur Zeichnungsebene der
F i g. 2 in einem Schlitz 68 des Gehäuses der Tragkonstruktion bewegt werden, um
das Hahnküken z. B. zwischen der Stellung »Aus« und der Stellung »Ein« zu drehen.
Bevor die Heizfläche in ihre Ruhestellung geschwenkt werden kann, muß der Stift
66 aus der Öffnung im Ende des Brenners herausgezogen werden, und dies kann nur
dann geschehen, wenn sich der Hebel 67 in der Stellung »Aus« befindet. Wenn der
Hebel in der Zeichnungsebene der F i g. 2 um den Lagerbolzen 72 seitwärts bewegt
wird, berührt er einen hier nicht gezeigten Kopf des Stiftes 66 und zieht den Stift
aus der Öffnung heraus. Nach Verschwenken der Heizfläche in ihre Ruhestellung ist
der Hebel 67 in der Ausschaltstellung des Gashahnes blockiert, bis die Heizfläche
erneut in ihre Betriebsstellung geschwenkt wird und der Bolzen 66 in die zugehörige
Öffnung eingreifen kann. Die gegenseitige Blockierung der Bewegungen der Heizfläche
und des Hahnkükens ist in der britischen Patentschrift 703 155 beschrieben.
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Ein den Motor der Antriebsvorrichtung steuernder Kippschalter 70 ist
gemäß F i g. 1 auf dem Gestell 15 oberhalb der Antriebsvorrichtung vorgesehen. Ein
am oberen Ende der Antriebsvorrichtung angeordneter Riegel 71 greift an dem Schalter
an, wenn die Antriebsvorrichtung in ihre Ruhestellung zurückgeschwenkt ist, und
hält den Schalter gemäß F i g. 3 in seiner Ausschaltstellung. Wenn die Antriebsvorrichtung
nach außen in ihre Betriebsstellung geschwenkt wird, kann der Schalter in seine
Einschaltstellung gebracht werden. Sollte der Benutzer vergessen, den Motorschalter
nach dem Gebrauch der Vorrichtung auf »Aus« zu stellen, dann geschieht dies automatisch,
sobald der Riegel 71 am Schalter angreift, wenn die Antriebsvorrichtung in
Ruhestellung zurückgeschwenkt wird.
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Die Tragplatte 32 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß ihr Boden
verstellbar ist, so daß die Tragplatte beim Grillen eines großen Fleischstücks oder
von Geflügel über die geschlitzten Führungen 58 nach unten bewegt werden kann, damit
unterhalb des Spießes ein größerer Raum zur Verfügung steht.