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Schaltungsanordnung für Fernmeldevermittlungsanlagen, insbesondere
Fernsprechnebenstellenvermittlungsanlagen mit Wartemöglichkeit Die Erfindung bezieht
sich auf eine Schaltungsanordnung für Fernmeldevermittlungsanlagen, insbesondere
Fernsprechnebenstellenvermittlungsanlagen, mit Prüfstromkreisen, über die der Schaltzustand,
d. h. belegt oder frei, von angewählten Schalteinrichtungen, z. B. Teilnehmeranschlußschaltungen,
vor einer endgültigen Verbindungsdurchschaltung ermittelt wird und mit hierfür vorgesehenen
Prüf- und Belegungsschaltmitteln, durch die eine angewählte Schalteinrichtung nach
ihrer Prüfung über ihren Prüfstromkreis für eine anschließende Verbindungsdurchschaltung
belegt wird, sofern sie frei ist oder frei wird, und die bei Besetztsein der angewählten
Schalteinrichtung in einen Warteschaltzustand geschaltet werden, um sie sowohl auf
ihr Freiwerden hin zu überwachen als auch zu sperren gegen die Einleitung des Wartezustandes
seitens weiterer Prüf- und Belegungsschaltmittel in bezug auf dieselbe belegte Schalteinrichtung.
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Durch die deutsche Auslegeschrift 1170 477 ist bereits eine
derartige Schaltungsanordnung mit Durchwählern bekannt, von denen insgesamt jeder
vier Schaltarme aufweist. Zwei Schaltarme dienen zur Durchschaltung des Sprechweges.
Ein weiterer Schaltarm ist der Prüfschaltarm, über den in bekannter Weise durch
den Wähler der jeweilige Schaltzustand, d. h. ob frei oder besetzt, des angewählten
Schaltgliedes ermittelt wird. Über den vierten Schaltarm werden Stromkreise geschaltet,
mit deren Hilfe sichergestellt wird, daß zu einer angewählten, belegten Schalteinrichtung
immer nur eine einzige Warteverbindung aufgebaut werden kann.
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Wird eine Schalteinrichtung angewählt, die frei ist, so wird lediglich
über den dritten Schaltarm der Prüf-und Belegungsstromkreis durchgeschaltet und
die Schalteinrichtung belegt. Ist dagegen die Schalteinrichtung bereits belegt,
so wird der Wähler zwar bereits auf dem ihr entsprechenden Ausgang stillgesetzt,
gibt aber rückwärts zum rufenden Teilnehmer Besetztzeichen. Dieser hat nun die Möglichkeit,
durch ein besonderes Schaltkriterium, das er abgeben kann, den Wähler in die Wartestellung
zu schalten. Dadurch, daß am vierten Schaltarm des betreffenden Ausganges kein Potential
anliegt, wird angezeigt, daß kein weiterer Anruf bereits in Wartestellung auf demselben
Ausgang liegt oder die besetzte Schalteinrichtung prüft. Findet der Wähler also
über den vierten Schaltarm kein Potential vor, so erkennt er daran, daß er selbst
in Wartestellung gehen darf. Um weitere Wähler daran zu hindern, ebenfalls auf einen
derselben Schalteinrichtung entsprechenden Ausgang in Wartestellung zu gehen, legt
er selbst Erdpotential über seinen vierten Schaltarm an den betreffenden Ausgang
an. Wird danach ein weiterer Wähler auf denselben Ausgang eingestellt, so findet
er Erdpotential über seinen vierten Schaltarm vor, was ihm anzeigt, daß er selbst
nicht in Wartestellung gehen darf, weil bereits ein anderer Wähler (das ist der
im Satz zuvor genannte) in Wartestellung auf diesem Ausgang steht. Bei Auslösung
der ursprünglichen Verbindung wechselt das Potential am Prüfschaltarm von Besetztpotential
auf Freipotential. Der bis dahin in Wartestellung sich befindende Wähler wird veranlaßt,
seinen Prüfvorgang auf die bis dahin besetzte und nun frei gewordene Leitung zu
wiederholen. Hat er erfolgreich auf den angewählten Ausgang aufgeprüft, so schaltet
er von seinem vierten Schaltarm das zuvor angeschaltete Sperrpotential ab.
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Ein Nachteil dieser Schaltungsanordnung besteht darin, daß außer einem
Prüfschaltarm für die Funktion des Wartens in der eingangs erläuterten Weise ein
vierter Schaltarm erforderlich ist. Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, diesen
Nachteil zu vermeiden. Dies wird dadurch erreicht, daß sowohl die Prüf- und Belegungsschaltmittel
als auch die Prüfstromkreise Innenwiderstände aufweisen, die bei Prüfung und Belegung
von Prüfstromkreisen und während des Wartezustandes Spannungsteiler bilden, und
daß in Abhängigkeit von einer relativ hochohmigen Messung der Teilspannung an einer
Prüfleitung der jeweils angewählten Schalteinrichtung für Prüf- und Belegungsschaltmittel
der Wartezustand eingeleitet wird, währenddessen anschließend zwischen dem belegten
Prüfstromkreis am letztgenannten Eingang und den letztgenannten Prüf- und Belegungsschaltmitteln
ein relativ niederohmiger, das Freiwerden desselben signalisierender Überwachungsstromkreis
durchgeschaltet ist.
Durch die Erfindung wird in vorteilhafter Weise
der Aufwand an Stromkreisen in Vermittlungsschaltmitteln, z. B. Wähler, Koppler
u. dgl., erheblich herabgesetzt. Die Erfindung erweist sich als besonders vorteilhaft
für die Anwendung in Vermittlungseinrichtungen, in denen Verbindungen über mehrere
Vermittlungsschaltstufen, z. B. Koppelstufen von Relaiskopplern, durchgeschaltet
werden, über die die Prüfung von Schalteinrichtungen durchgeführt wird. Hierbei
geht es um die Einsparung nicht nur eines Prüfschaltarmes in den Wählern einer einzigen
Wahlstufe, sondern um die Einsparung je eines Koppelkontaktes an sämtlichen Koppelpunkten
eines umfassenden Vermittlungsnetzwerkes.
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In den F i g. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in
nur wesentlich zu ihrem Verständnis beitragenden Bestandteilen dargestellt, auf
welche dieselbe jedoch keineswegs beschränkt ist.
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In F i g. 1 ist eine Übersicht über eine Vermittlungsanlage wiedergegeben,
in welcher die vorliegende Erfindung mit Vorteil anwendbar ist. An ein Koppelfeld
K, das in bekannter Weise als Relaiskoppelfeld ausgebildet ist, sind eingangsseitig
über nicht gezeigte Teilnehmeranschlußschaltungen Teilnehmerstationen T1 bis T3
angeschlossen. Ausgangsseitig sind an das Koppelfeld Eingänge und Ausgänge von Verbindungssätzen
V1, V2 ... angeschlossen. An die Verbindungssätze ist über einen Sucher
S ein zentraler Markierer M anschaltbar, mit dessen Hilfe Verbindungen über das
Koppelfeld Kdurchgeschaltet werden. Durch den Sucher S wird sichergestellt, daß
der Markierer gleichzeitig immer nur mit einem einzigen Verbindungssatz zusammenarbeiten
kann.
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Eine Verbindung zwischen zwei Teilnehmern wird folgendermaßen hergestellt:
Hebt ein Teilnehmer, z. B. der an der Teilnehmerstation T1, seinen Hörer ab, so
wird aus der nicht gezeigten Teilnehmeranschlußschaltung ein Kennzeichen zum zentralen
Markierer übertragen, das diesen auf nicht gezeigte Weise veranlaßt, den genannten
Teilnehmer mit dem Eingang eines Verbindungssatzes, z. B. V1, über das Koppelfeld
K zusammenzuschalten. Daraufhin erhält der Teilnehmer Wählton, worauf er mit der
Abgabe der Wahlinformation beginnen kann. Die Wahlinformationen werden im Verbindungssatz
V1 gespeichert, bis sie- vollständig sind. Reichen die gespeicherten Wahlinformationen
zur Herstellung einer Verbindung aus, so wird über den Sucher S der Markierer M
angefordert. Sobald er frei ist, wird er über den Sucher S an den anfordernden Verbindungssatz
angeschaltet. Er erhält von diesem die Wahlinformationen und schaltet zwischen dem
Ausgang des Verbindungssatzes V1 und dem angewählten Teilnehmer, z. B. T2,
eine Verbindung über das Koppelfeld durch. Hierbei veranlaßt er den Verbindungssatz
V1, über die durchgeschaltete Verbindung die nicht gezeigte Teilnehmeranschlußschaltung
des Teilnehmers T2 daraufhin zu prüfen, ob sie frei ist oder belegt. Findet er sie
frei, so wird der Verbindungssatz V1 vom Markierer M veranlaßt, Rufwechselstrom
an den angewählten Teilnehmer T2 auszusenden. Sobald sich der Teilnehmer an der
Teilnehmerstation T2 meldet, wird der Rufwechselstrom abgeschaltet und die Verbindung
zwischen dem rufenden Teilnehmer T1 und dem angewählten Teilnehmer T2 im Verbindungssatz
endgültig durchgeschaltet. Diese Vorgänge sind an sich bekannt und brauchen im einzelnen
nicht weiter beschrieben zu werden. Es sei angenommen, daß der Teilnehmer an der
Teilnehmerstation T3 ebenfalls den Teilnehmer an der Teilnehmerstation T2 zu sprechen
wünscht. Es sei angenommen, daß hierzu der Teilnehmer an der Teilnehmerstation T3
mit einem Eingang des Verbindungssatzes V2 in bereits beschriebener Weise verbunden
werde. Wird nun nach Durchschaltung der Verbindung zwischen dem Ausgang des Verbindungssatzes
V2 und der nicht gezeigten Teilnehmeranschlußschaltung der Teilnehmerstation T2
der Prüfvorgang seitens des Verbindungssatzes V2 eingeleitet, so wird der angewählte
Teilnehmer T2 zunächst als besetzt erkannt. Die gewünschte Verbindung kann zunächst
nicht durchgeschaltet werden. In der beschriebenen Vermittlungsanlage ist jedoch
eine Wartemöglichkeit vorgesehen, die nachfolgend noch näher erläutert wird.
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Es ist möglich, allen Teilnehmern die Möglichkeit des Wartens zu geben.
So kann der Wartezustand generell immer herbeigeführt werden, wenn ein Verbindungssatz
einen angewählten Teilnehmer als besetzt erkannt hat. Es ist auch möglich, in Besetztfällen
den Warteschaltzustand immer nur in Abhängigkeit von einem besonderen Kennzeichen
seitens des rufenden Teilnehmers einzuleiten. Ein solches Kennzeichen kann in einem
Erdtastendruck, jedoch auch in der Nachwahl einer bestimmten Kennziffer bestehen.
- Darüber hinaus ist es auch möglich, für die Einleitung des Warteschaltzustandes
ein besonderes Berechtigungskennzeichen vorauszusetzen, das bei Herstellung der
Verbindung in bekannter Weise durch einen Identifizierungsvorgang ermittelt werden
kann, sofern der rufende Teilnehmer warteberechtigt geschaltet ist.
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Es ist auch möglich, den Warteschaltzustand generell auf Grund eines
durch einen Identifizierungsvorgang ermittelten Berechtigungskennzeichens herbeizuführen
und durch ein besonderes Kennzeichen seitens des rufenden Teilnehmers diesen auf
die bestehende Verbindung aufzuschalten. Hierbei wird den an der ursprünglichen
Verbindung beteiligten beiden Teilnehmern der Aufschaltezustand durch ein akustisches
Hörzeichen angezeigt. In diesem Falle fordert der rufende Teilnehmer an der Teilnehmerstation
T3 die anderen beiden Teilnehmer auf, ihr Gespräch zu beenden. Sobald diese der
Aufforderung nachkommen, wird die Verbindung zwischen dem rufenden Teilnehmer an
der Teilnehmerstation T3 und der Teilnehmerstation T2 durchgeschaltet. Es wird in
bekannter und bereits beschriebener Weise Rufwechselstrom ausgesendet. Meldet sich
der Teilnehmer an der Teilnehmerstation T2, so ist die gewünschte Verbindung hergestellt.
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Durch die vorliegende Erfindung wird sichergestellt, daß sich in bezug
auf einen einzigen Teilnehmer immer nur ein einziger zweiter Teilnehmer in den Warteschaltzustand
schalten kann. Es sei angenommen, daß im vorliegenden Falle rufende Teilnehmer bei
Anwahl eines besetzten Teilnehmers auf Grund eines durch einen Identifizierungsvorgang
ermittelten Berechtigungskennzeichens ein besonderes Hörzeichen erhalten, durch
das ihnen mitgeteilt wird, daß der angewählte Teilnehmer besetzt ist, daß sie sich
aber auf die bestehende Verbindung durch Nachwahl einer besonderen Aufschaltekennziffer
aufschalten können. Da an einer VerbindungimmerzweiTeilnehmer beteiligt sind, ist
es möglich, daß auf eine Verbindung sich zwei dritte Teilnehmer aufschalten können,
und zwar je einer der beiden dritten Teilnehmer auf je einen der
beiden
an der ursprünglichen Verbindung beteiligten Teilnehmer.
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In F i g. 2 sind einige Einzelheiten der in F i g. 1 gezeigten Verbindungssätze
V1 und V2 dargestellt, insoweit diese zum Verständnis der vorliegenden Erfindung
von Bedeutung sind. Es sind außerdem Relais R1, TS1, R2, TS2, R3 und TS3
von den Teilnehmeranschlußschaltungen der in F i g. 1 dargestellten Teilnehmerstationen
T1, T2 und T3 gezeigt. Führen diese Teilnehmeranschlußschaltungen, z. B.
R2, TS2, an ihrem der Vermittlungsanlage zugewandten Ende, d. h. an der Prüfleitung,
z. B. i, der Teilnehmeranschlußschaltung Minuspotential, so ist die Teilnehmeranschlußschaltung
dadurch als frei gekennzeichnet. Führt dagegen die Prüfleitung einer Teilnehmeranschlußschaltungnegatives
Teilspannungspotential bestimmter Höhe, was weiter unten noch ausführlich beschrieben
wird, so ist dadurch die Teilnehmeranschlußschaltungalsbelegtgekennzeichnet.
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In F i g. 2 sind außerdem Koppelrelais K11, K12, K21 und K22 des Koppelfeldes
K dargestellt. Gezeigt sind die Haltestromkreise mit den relaiseigenen Haltekontakten
k11, k12, k21 und k22. Über diese Koppelrelais werden Verbindungen
im KoppelfeldK durchgeschaltet. Nicht gezeigt sind die Ansprechstromkreise dieser
Koppelrelais.
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Wird nun eine Verbindung zwischen zwei Teilnehmern in zuvor beschriebener
Weise hergestellt, so spricht bei der Belegung des Verbindungssatzes V1 ein ihm
zugeordnetes, nicht gezeigtes Relais C1 an, dessen Kontakt cl geschlossen wird.
Über diesen und den Widerstand R18 wird ein Haltestromkreis für das Koppelrelais
Kll gebildet, das auf nicht gezeigte Weise mit Hilfe des Markierers erregt wurde,
um den Teilnehmer T1 mit dem Eingang des Verbindungssatzes V1 zusammenzuschalten.
In an sich bekannter Weise werden diese Durchschaltungen nicht nur über eine einzige
Koppelstufe, sondern über mehrere Koppelstufen vorgenommen. Nachdem im Verbindungssatz
V1 in bereits beschriebener Weise die zur Durchschaltung einer Verbindung erforderlichen
Wahlinformationen gespeichert sind, wird mit Hilfe des Markierers M veranlaßt, daß
die Teilnehmerschaltung TS2, R2 des angewählten Teilnehmers T2 daraufhin
geprüft wird, ob sie frei ist. Diese Prüfung wird mit Hilfe des Relais P 1 über
eine nicht gezeigte Wicklung desselben durchgeführt. Der entsprechende Prüfweg kann
zum Prüfstromkreis i über den Kontakt k21 und die Wicklung des Relais K21 verlaufen,
kann aber auch unabhängig von diesem Haltestromkreis über einen eigenen Prüfstromkreis
durchgeschaltet werden. Spricht das Relais P1 an, so wird unter anderem sein Kontakt
p 12 geschlossen. Über die Kontakte c 1, p 12
und k21 wird ein Haltestromkreis
für die Relais P1, K21, TS2 und R2 gebildet. Der zuvor erwähnte Prüfweg
wird wieder aufgetrennt. Die gewünschte Verbindung wird über Kontakte der Koppelrelais
K11, K21 und weiterer nicht gezeigter Durchschalterelais im Verbindungssatz V1 durchgeschaltet.
Der Innenwiderstand des Relais P1, das den zuvor erwähnten Prüf- und Belegungsschaltmitteln
angehört, und der Relais TS2 und R2 ist so bemessen, daß sich auf der Prüfleitung
i der Teilnehmerschaltung TS2, R2 ein negatives Teilspannungspotential
einstellt, das für Prüfschaltungen prüfender Verbindungssätze als Besetztpotential
erkannt wird. Hierzu ist die gezeigte Wicklung des Relais P1 entsprechend niederohmig
ausgelegt. Es sei angenommen, der Teilnehmer an der Teilnehmerstation T3 wähle den
Teilnehmer an der Teilnehmerstation T2 an. Die Verbindungsherstellung verläuft bis
zum Prüfvorgang in bereits beschriebener Weise. Es sei angenommen, der Teilnehmer
an der Teilnehmerstation T3 sei zur Verbindungsherstellung mit dem Verbindungssatz
V2 verbunden. In diesem wurde bereits das Aufschalte- und Warteberechtigungskennzeichen
aufgenommen. Wird nun mit Hilfe des zentralen Markierers M (F i g. 1) ein nicht
gezeigter Prüfstromkreis für das Relais P2 zur Prüfleitung i der Teilnehmeranschlußschaltung
TS2, R2 durchgeschaltet, so spricht das Relais P2 in bekannter Weise nicht
an, weil die Spannung der belegten Prüfleitung i zum Ansprechen des Relais P2 nicht
ausreicht. Durch eine Prüfzeitbegrenzungseinrichtung wird dieser Prüfstromkreis
nach einer bestimmten Zeit, z. B. nach 100 msec, wieder aufgetrennt. Für den Fall,
daß ein rufender Teilnehmer nicht warteberechtigt ist, wird die gesamte bis dahin
aufgebaute Verbindung wieder ausgelöst und dem rufenden Teilnehmer aus seiner eigenen
Teilnehmeranschlußschaltung Besetztzeichen gesendet. Im vorliegenden Falle ist jedoch
angenommen, daß der Teilnehmer an der Teilnehmerstation T3 aufschalte- und warteberechtigt
ist. Wird nach Ende der Prüfzeit der nicht gezeigte Prüfstromkreis wieder aufgetrennt,
so werden auch die Ansprechspulen der entsprechenden Koppelrelais wieder ausgeschaltet.
Ein Zusammenfallen der Verbindung wird jedoch verhindert, wie im einzelnen nachfolgend
noch beschrieben wird.
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Bei Beendigung der Prüfzeit wird an den die Dioden D21, D22
und den Widerstand R24 verbindenden Schaltpunkt über nicht gezeigte Kontakte Erdpotential
angeschaltet. Dadurch werden zunächst zwei über die Widerstände R21 und R25 und
die Dioden D21 und D22 verlaufende Spannungsteiler eingeschaltet. Ferner ist die
Basis des Transistors T22 über den relativ hochohmigen Widerstand R27 und den Gleichrichter
G22 mit der belegten Prüfleitung i verbunden. Liegt die negative Teilspannung der
Prüfleitung i noch oberhalb eines bestimmten, weiter unten noch näher erläuterten
Grenzwertes, so wird die Emitter-Kollektor-Strecke des Transistors T22 stromdurchlässig,
so daß das Relais F2 ansprechen kann. Liegt dagegen die negative Teilspannung an
der Prüfleitung i noch unterhalb des genannten Grenzwertes, so wird der Transistor
T2 nicht stromdurchlässig. Hierzu ist die Diode D22 hinsichtlich des genannten Spannungsgrenzwertes
in geeigneter Weise bemessen.
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Durch Ansprechen des Relais F2 ist von Seiten des Verbindungssatzes
V2 festgestellt, daß sich kein weiterer Verbindungssatz bereits in Wartestellung
in bezug auf die Teilnehmeranschlußschaltung TS2, R2
befindet. Über den Kontakt
f22 bildet das Relais F2 einen Haltestromkreis über seine Wicklung Il. Durch
Betätigung des Kontaktes f21 werden der Transistor T22 und die Wicklung I
des Relais F2 wieder stromlos. Über die Arbeitsseite des genannten Kontaktes
f21
wird Erdpotential über den relativ niederohmigen Widerstand R24 an den
mit dem Prüfstromkreis i verbundenen Ausgang des Verbindungssatzes V2 angeschaltet.
Nun besteht ein verzweigter Spannungsteiler: Im gemeinsamen Teil liegen die Wicklungen
der Relais der Teilnehmeranschlußschaltung TS2, R2. In dem einen Zweig des Spannungsteilers
liegen die Wicklungen der Relais K21 und P1. Im anderen Zweig dieses Spannungsteilers
liegt die Wicklung des
Relais K22 und der Widerstand R24. Durch
Bildung dieses verzweigten Spannungsteilers wird die negative Teilspannung auf der
Prüfleitung i auf einen Wert unterhalb des genannten bestimmten Grenzwertes u herabgesetzt.
Dadurch ist die Teilnehmeranschlußschaltung TS2, R2 gegen Belegung seitens eines
weiteren nicht gezeigten Verbindungssatzes gesperrt, über den gegebenenfalls die
Herstellung des Wartezustandes versucht werden soll. Der in diesem enthaltene, den
Transistoren T12 und T22 entsprechende nicht gezeigte Transistor wird nicht stromdurchlässig.
Nach einer bestimmten festgelegten Zeit wird dieser weitere dritte Verbindungssatz
ausgelöst, und dem Teilnehmer wird Besetztzeichen ausgesendet. Die noch nicht vollständig
durchgeschaltete Verbindung zwischen dem Verbindungssatz V2 und der Teilnehmeranschlußschaltung
TS2, R2 bleibt jedoch infolge des über den Widerstand R24 verlaufenden, beschriebenen
Stromkreiszweiges bestehen.
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Es ist dem rufenden Teilnehmer an der Teilnehmerstation T3 die Möglichkeit
gegeben, durch Nachwahl sich auf die Teilnehmeranschlußschaltung TS2,
R2
aufzuschalten. Er kann die beiden Teilnehmer auffordern, das bestehende
Gespräch abzubrechen.
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Zu irgendeinem Zeitpunkt wird die bestehende Verbindung zwischen den
Teilnehmerstationen T1 und T2 aufgetrennt. Dabei werden die Koppelrelais K11, K21,
der Verbindungssatz V1 und die Teilnehmeranschlußschaltung R1, TSl wieder ausgelöst.
Der über das Koppelrelais K21 verlaufende Stromkreiszweig ist damit unterbrochen.
Von dem zuvor beschriebenen verzweigten Spannungsteiler besteht nur noch der gemeinsame
Teil, der über die Teilnehmeranschlußschaltung TS2, R2 verläuft, und der
Spannungsteilerzweig, der über den Widerstand R24 verläuft. Die ; Spannung auf der
Prüfleitung i steigt dadurch wieder etwas an. Sie bleibt jedoch noch unterhalb des
obengenannten bestimmten Grenzwertes, damit weitere dritte eventuell gleichzeitig
dieselbe Teilnehmeranschlußschaltung TS2, R2 prüfende Verbindungssätze gehindert
sind, nach Feststellung des Belegtzustandes den Warteschaltzustand herbeizuführen.
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Durch Anstieg der Spannung auf der Prüfleitung i steigt auch die am
Widerstand R24 abfallende Spannung etwas an. Dadurch wird die Spannung an der Basis
des Transistors T21 so weit angehoben, daß dieser Transistor über seine Emitter-Basis-Strecke
stromführend wird und das Relais N2 über seine Wicklung I anspricht. Zur Auswertung
der zuvor beschriebenen, am Widerstand R24 abfallenden Spannung ist die Diode D21
in bekannter Weise geeignet bemessen. Das Relais N2 bildet über seine WicklungII
einen Haltestromkreis mit Hilfe seines eigenen Kontaktes n22. Durch den Kontakt
n21 wird der Haltestromkreis für das Koppelrelais K22 aufgetrennt, so daß dieses
abfällt. Ebenfalls wird dadurch die Teilnehmeranschlußschaltung TS2, R2 ausgelöst.
Die Relais fallen ab und kehren in ihren Ruhezustand zurück.
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Durch Ansprechen des Relais N2 wird auf nicht im einzelnen dargestellte
Weise der Verbindungssatz V2, in dessen Wahlinformationsspeicher die ursprüngliche
Wahlinformation noch enthalten ist, veranlaßt, auf Grund dieser Wahlinformation
eine Verbindungsherstellungnochmals herbeizuführen. Hierzu fordert er wieder in
bereits beschriebener Weise den Markierer M an und überträgt an ihn die Wahlinformation.
Der Markierer nimmt sodann eine Durchschaltung über das Koppelfeld K zwischen dem
Ausgang des Verbindungssatzes V2 und der Teilnehmeranschlußschaltung TS2,
R2 der Teilnehmerstation T2
vor. Die Prüfleitung i wird geprüft, wodurch
das Relais P2 über eine nicht gezeigte Wicklung anspricht und über seine dargestellte
Wicklung einen Haltestromkreis mit Hilfe seines Kontaktesp22 bildet. Durch Auftrennung
des Kontaktes p21 kehren die Relais M2 und F2 wieder in ihre Ruhelage zurück.
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Durch die vorliegende Erfindung wird es also ermöglicht, in einer
Vermittlungsanlage mit Wartemöglichkeit die Anzahl der auf einen einzigen bestimmten
Teilnehmeranschluß wartenden weiteren Teilnehmer so begrenzt zu halten, daß eine
Mehrbelastung der Vermittlungsanlage durch diese Verkehrsart sich nicht spürbar
bemerkbar macht.