-
Reiter zur Aufnahme eines Beschriftungsblättchens Die Erfindung bezieht
sich auf einen Reiter mit einem über den Rand eines blattartigen Gegenstandes, z.
B. einer Karteikarte, greifenden Reiterfuß und mit einem an den Stirnenden offenen
Reiterkopf zur Aufnahme eines Beschriftungsblättchens, bestehend aus zwei nur zwischen
Reiterfuß und dem Reiterkopf miteinander verbundenen und an den zur Verbindungsnaht
parallelen Rändern federnd aufeinanderliegenden Plättchen, von denen wenigstens
das vorderseitige Plättchen durchsichtig ist.
-
Bei einem derartigen bekannten Karteireiter ist ein Plättchen aus
elastischem Stoff und das andere Plättchen aus einem unelastischen Stoff ausgeführt.
Beide Plättchen liegen mit ihren oberen Enden, die aufeinanderzu hin abgebogen sind,
aneinander. Durch eine solche Ausführung ist eine Klemmwirkung für ein eingeschobenes
Beschriftungsblättchen nicht zu erzielen. Durch die zueinander hingebogenen Ränder
entsteht eine Tasche von einer gewissen Breite, die auch erforderlich ist, wenn
beispielsweise ein aus Pappe bestehendes Beschriftungsblättchen eingesetzt werden
soll. Soll jedoch der Reiter einmal für ein Beschriftungsblättchen aus Papier benutzt
werden, kann dieses seitlich herausfallen, weil eine Klemmwirkung nicht erreicht
wird.
-
Beim Festklemmen eines solchen Blättchens zwischen den elastisch aneinanderstoßenden
oberen Rändern kann jedoch das Beschriftungsblättchen mehr oder weniger, gegebenenfalls
sogar schräg, nach oben herausragen, so daß das Aussehen und bis zu einem gewissen
Maße auch die übersicht über die Kartei beeinträchtigt wird. Außerdem ist es bei
der bekannten Ausführungsform schwierig, den Spalt zwischen den elastisch aneinanderliegenden
Rändern zu öffnen, da die einwärts gebogenen Ränder bündig aneinanderliegen. Es
wird also kaum möglich sein, den Spalt zwischen den aneinanderliegenden Rändern
durch Einführen eines Fingernagels zu öffnen.
-
Weiterhin ist ein aus Kunststoff hergestellter Reiter bekannt, der
ebenfalls aus zwei Materialplättchen besteht. Der Reiterkopf ist jedoch unter einem
rechten Winkel abgebogen, so daß ein winkelförmiger Spalt zur Aufnahme des nunmehr
in zwei zueinander senkrechten Ebenen ablesbaren Beschriftungsblättchens entsteht.
Die Plättchen verlaufen im Reiterkopf parallel zueinander, so daß eine Klemmwirkung
auf das Beschriftungsblättchen nicht möglich ist.
-
Auch hier muß sich das Beschriftungsblättchen auf Grund seiner Steifigkeit
mit einer gewissen Klemmwirkung in dem winkelförmigen Spalt selbst festlegen. Blättchen
mit verschiedenen Stärken können nicht mit gleicher Klemmwirkung in dem Spalt festgelegt
werden.
-
Ferner ist ein einteiliger aus Kunststoff bestehender Karteireiter
aus wenigstens teilweise durchsichtigem Material bekannt, welcher einen das Beschriftungsblättchen
abdeckenden und zum Reiterfuß etwa senkrecht verlaufenden Streifen aufweist, der
nach hinten eine das Beschriftungsblättchen im wesentlichen aufnehmende Rinne überragt
und mit einer die Rinne nach hinten begrenzenden Rippe einen Spalt für das Beschriftungsblättchen
bildet, der im wesentlichen senkrecht zur Kartenebene gerichtet ist. Dieser Streifen
endet in einem nach unten gerichteten Bördelrand, der das Abreißen eines Beschriftungsblättchens
von einer durch Perforierung unterteilten Blättchenreihe erleichtern soll.
-
Eine Klemmwirkung zur Festlegung des Beschriftungsblättchens kann
von dem mit Abstand von der Rippe verlaufenden Streifen nicht ausgeübt werden. Bei
der bekannten Ausführungsform muß jedes Beschriftungsblättchen auch eine gewisse
Elastizität haben, so daß es sich von dem Bördelrand über die Rippe abbiegt, wenn
es von der offenen Stirnseite her eingeschoben wird. Ein lascher Papierstreifen
kann aus diesem Reiter herausfallen. Im übrigen ergibt sich bei Ausführung des durchsichtigen
Streifens aus Kunststoff, daß die von dem Bördelrand geschaffene Materialverstärkung
das Ablesen des oberen Randes des Beschriftungsblättchens verhindert bzw. erheblich
beeinträchtigt. Außerdem ist durch den verschieden großen Abstand, den das Blättchen
infolge seiner Wölbung von dem Streifen einnimmt, auch eine gleichmäßig gute Ablesemöglichkeit
nicht gegeben. Das Beschriftungsblättchen ist darüber hinaus hinter der Rippe und
im Bereich unter dem Bördelrand zugänglich, so daß dann, wenn in einer Kartei vielleicht
mit einer anderen Karteikarte in diesem Bereich angestoßen wird, das Beschriftungsblättchen
verschoben werden kann.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den bekannten Reiter mit
den eingangs im ersten Absatz
erläuterten Merkmalen so weiter zu
bilden, daß im Reiterkopf auf das Beschriftungsblättchen unabhängig von seiner Dicke
eine Klemmwirkung ausgeübt wird und der Spalt zum leichten Einbringen des Beschriftungsblättchens
ohne Hilfsmittel leicht geöffnet werden kann.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am vorderseitigen,
im Bereich des Reiterkopfes nach außen gewölbten Plättchen der freie zur Verbindungsnaht
zwischen dem Reiterkopf und dem Reiterfuß parallele Rand des Reiterkopfes in an
sich bekannter Weise über die benachbarte Begrenzungskante des rückseitigen Plättchens
hinaus abgebogen und die Abbiegung mit der benachbarten Begrenzungskante des rückseitigen
Plättchens als ein zu den Plättchen senkrechter Klemmspalt ausgebildet ist.
-
Durch diese Ausbildung können nunmehr die Plättchen im Bereich des
Reiterkopfes dicht aneinanderliegen, weil der Klemmspalt infolge der überstehenden
Abbiegung ohne Werkzeug leicht zu öffnen ist. Hierzu muß lediglich die Abbiegung
nach vorn gedrückt werden, wodurch sich der Reiterkopf zur Einführung eines Blättchens
gleichmäßig öffnet. Selbst wenn das Blättchen in dem Klemmspalt festgelegt und nicht
im Bereich des Reiterkopfes untergebracht wird, so wird der überstehende Randstreifen
des eingeklemmten Blättchens nach hinten abgebogen und kann daher nicht nach oben
über den Karteireiter herausragen. Auch bei Einführung eines dickeren Beschriftungsblättchens,
beispielsweise aus Pappe, stellt der zurückgebogene Rand des vorderen Plättchens
immer noch einen Abschluß des Reiterkopfes nach oben sicher, so daß nicht unwillkürlich
eine andere Karteikarte versehentlich in den Spalt des Reiterkopfes gelangen kann.
-
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das rückseitige
Plättchen im wesentlichen eben. Auch kann das rückseitige Plättchen über seine gesamte
Höhe zur Rückseite schwach konkav gewölbt sein. Hierdurch wird der Reiterkopf etwas
schräg gestellt und damit die Lesbarkeit des Beschriftungsblättchens verbessert.
Auch bei der gewölbten Ausführung, insbesondere des vorderseitigen Plättchens, ist
die nach hinten gerichtete Abbiegung von Bedeutung, weil sie zuläßt, daß eine Verklemmung
eines Beschriftungsblättchens unterhalb des nach hinten abgebogenen Randes an dem
kürzer ausgeführten oberen Rand des hinteren Plättchens erfolgt.
-
Der Erfindungsgegenstand ist in einem Ausführungsbeispiel in der Zeichnung
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten
Reiter, F i g. 2 einen der F i g, 1 entsprechender Querschnitt des jedoch mit einem
Beschriftungsblättchen versehenen und auf einer Karteikarte angeordneten Reiters,
F i g. 3 einen der F i g. 2 entsprechender Querschnitt durch einen Teil des Reiterkopfes
mit einer anderen Anordnung eines Beschriftungsblättchens, F i g. 4 die Vorderansicht
eines auf einer Karteikarte aufgebrachten Reiters.
-
In allen Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
-
Jeder Reiter besteht aus .einem hinteren Plättchen 1 und einem vorderen
Plättchen 2. Das erstere ist eben oder zur Rückseite konkav gewölbt, jedenfalls
aber glattflächig ausgeführt. Das vordere Plättchen 2 hat im mittleren Bereich zwischen
dem Reiterkopf und Reiterfuß eine nutenförmiie Einwölbung 3, die sich über die gesamte
Breite des Reiters erstreckt. Im Bereich des Bodens 4 der Einwölbung sind die beiden
Plättehen 1 und 2, die vorteilhaft aus Kunststoff ausgeführt sind, beispielsweise
durch Verschweißung Mteinander verbunden. Die Verbindungsnaht ist starr ausgebildet,
so daß die beiderseits der Verbindungsnaht liegenden Abschnitte bei einer Auslenkung
keine Wirkung auf die jeweils jenseits der Verbindungsstelle liegenden Abschnitte
ausüben.
-
Der Reiterfuß 5 wird von den beiden Schenkeln 6 und 7 gebildet, die
so geformt sind, daß sie mit den parallel zu der Verbindungsnaht verlaufenden Rändern
federnd zusammengedrückt werden, d. h. an ihrem unteren Rand 8 aufeinanderliegen.
Hier können nicht näher dargestellte Profilierungen vorgesehen sein. Die unteren
Ecken der beiden Plättchen sind verschieden ausgebildet. Am vorderen Plättchen sind
die Ecken 9 und 10 gemäß F i g. 4 vorteilhaft abgerundet, während
das hintere Plättchen 1 im wesentlichen kantige Ecken 11 und 12 hat. Das erleichtert
das Aufbringen auf den Rand einer Karteikarte 13, welche parallel zur Kopfkante
beispielsweise eine Reihe von Löchern 14 hat, in die entspre chende Profilierungen
15 und 16 des vorderen Plättchens eingreifen, denen im hinteren Plättchen entsprechende
Löcher zugeordnet sind.
-
Der Reiterkopf 17 wird ebenfalls von zwei Schenkeln 18 und 19 des
hinteren Plättchens 1 und des vorderen Plättchens 2 gebildet. Die freien, zur Verbindungsnaht
parallelen Ränder 20 und 21 der beiden Schenkel nähern sich im oberen Bereich, so
daß auch hier infolge der Elastizität des Materials eine federnde Klemme entsteht.
Erfindungswesentlich ist, daß am vorderseitigen Plättchen 2 der freie, zur Verbindungsnaht
4 zwischen dem Reiterkopf und denn Reiterfuß 5 parallele Rand des Reiterkopfes 17
über die benachbarte Begrenzungskante 20 des rückseitigen Plättchens 1 hinaus abgebogen
ist, so daß die Abbiegung 23 im Zusammenwirken mit der benachbarten Begrenzungskante
des rückseitigen Plättchens den zu den Plättchen senkrechten Klemmspalt bildet.
Der Reiterkopf ist somit praktisch nach oben offen, wobei jedoch die Öffnung durch
den Klemmspalt 22 verschließbar ist. Gemäß der vorteilhaften Ausführungsform ist
aber auch bei im wesentlichen ebener Ausführung des Schenkels 18 des hinteren
Plättchens 1 -
der Schenkel 19 des vorderen Plättchens 2 nach vorn konvex
gewölbt. Durch die den Schenkel 18 Übergreifende Abbiegung 23 des vorderen
Schenkels 19 des Reiterkopfes und durch .die Ausbildung des Spaltes als Klemmspalt
wird vorteilhaft verhindert, daß ein von oben zugeführtes Blatt oder ein flaches
Werkzeug in den Spalt eindringen kann. Weiterhin wird natürlich ein von vorn oben
geschlossenes Aussehen des Reiterkopfes erzielt, das die ästhetisch Wirkung erhöht
und darüber hinaus einen auch im oberen Rand gefälligen Rahmenabschnitt für ein
in den Reiterkopf 17 eingeschobenes Beschriftungsblättchen 24 bildet.
-
F i g. 2 zeigt den Reiter nach F i g. 1 mit einen solchen, und zwar
gefalteten Beschriftungsblättc).en 24, um die Stärke zu erhöhen, so daß die Klemmwirkung
verbessert wird. Es ist erkennbar, 4aß die Abbiegung 23 so lang ist, daß sie auch
in diesem Falle noch die obere Begrenzungskante 20 des Schekels 18 bzw. des rückseitigen
Plättchens 1 übergreift, so daß eine geschlossene Ausführungsform erreicht
und
ein Austritt des Beschriftungsblättchens nach oben mit Sicherheit verhindert wird.
-
F i g. 3 zeigt eine andere Art eines Beschriftungsblättchens 25, das
nur von einer einfachen Werkstofflage gebildet ist. Dieses Blättchen paßt sich insbesondere
am oberen Ende der Form des Klemmspaltes 22 an, wobei sich sein oberer Rand 26 bis
in den Klemmspalt erstreckt und in diesem einwandfrei verklemmt wird.