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Abspreizschiene zur Behandlung der Präluxation bei Kindern Die Erfindung
betrifft eine Abspreizschiene zur Behandlung der Präluxation bei Kindern.
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Zur Behandlung der Präluxation bei Kindern sind bisher vorwiegend
Gipsverbände oder Abspreizhöschen verwendet worden. Die Abspreizhöschen haben den
grundsätzlichen Nachteil, daß die Windeln unter das Höschen gelegt werden müssen,
so daß die Höschen bei jedem Trockenlegen abgenommen werden müssen. Die Einhaltung
eines exakten Sitzes des Höschens ist auf diese Weise nicht gewährleistet, und es
kommt sogar vor, daß infolge der damit verbundenen Unbequemlichkeiten das Abspreizhöschen
in manchen Fällen überhaupt nicht wieder angelegt wird. Ein weiterer grundsätzlicher
Nachteil der Abspreizhöschen besteht darin, daß sie eine übermäßige Erwärmung des
Kindes im Genital- und Analbereich hervorrufen. Die damit verbundene Unbequemlichkeit
veranlaßt das Kind zu versuchen, sich von der Abspreizeinrichtung freizustrampeln,
und diese Bemühungen des Kindes führen oft dazu, daß das Abspreizhöschen sich deformiert
oder zumindest in eine solche Lage verschiebt, in welcher der gewünschte therapeutische
Effekt nicht mehr gegeben ist.
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Zur Überwindung der geschilderten Schwierigkeiten bei Abspreizeinrichtungen
mit eingelegten Windeln ist vorgeschlagen worden, den Genital- und Analbereich freizulassen
und die Oberschenkel des Kindes in Schenkelhalter einzulegen, die durch ein vorderes
Querstück im wesentlichen starr miteinander verbunden sind. Die Abspreizung wird
bei dieser bekannten Konstruktion dadurch aufrecht erhalten, daß die von unten an
die Schenkel angelegten Schenkelhalter mit Hilfe von Schultergurten nach oben gezogen
werden.
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Diese bekannte Abspreizschiene bietet zwar den Vorteil, daß die Windeln
gewechselt werden können, ohne daß dabei die Abspreizschiene abgenommen werden muß,
hat jedoch andererseits den Nachteil, daß die erforderliche Abspreizspannung von
der Wirbelsäule des Kleinkindes aufgenommen werden muß. Außerdem ist es unvermeidlich,
daß die Größe der Abspreizspannung und in gewissem Ausmaß auch der Abspreizwinkel
selbst von der jeweiligen Rumpfhaltung des Kindes abhängig sind. Beispielsweise
kann durch Beugen des Rumpfes unter gleichzeitigem leichten Vorwinkeln der Knie
eine starke Lockerung der Abspreizschiene eintreten, der man bei der bekannten Konstruktion
nur auf die Weise entgegenwirken könnte, daß man die Spannung der Schulterbänder
entsprechend verstärkt und eine in jeder Weise unerwünschte übermäßige Belastung
der Wirbelsäule in Kauf nimmt.
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Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Abspreizschiene
zu schaffen, bei der der Genital- und Analbereich frei bleibt, also das Wechseln
der Windeln ohne Abnehmen der Abspreizschiene möglich ist, und die beschriebenen
Nachteile der Konstruktion, insbesondere die unerwünschte Belastung der Wirbelsäule,
die damit verbundenen Unbequemlichkeiten für das Kind und die Abhängigkeit von Rumpfbewegungen
vermieden werden.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe geht die Erfindung aus von einer
Abspreizschiene zur Behandlung der Präluxation bei Kindern mit zwei Schenkelhaltern
zur Aufnahme der Oberschenkel, einem die beiden Schenkelhalter verbindenden vorderen
Querstück, das bei angelegter Abspreizschiene an der Vorderseite des Körpers des
Kindes liegt, und einer Halterung zur Befestigung der Abspreizschienen am Körper
des Kindes.
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Die gestellte Aufgabe wird nach der Erfindung dabei dadurch gelöst,
daß die Schenkelhalter in an
sich bekannter Weise als vollständig
um den Oberschenkel herum schließbare Manschetten ausgebildet sind, daß die beiden
Schenkelhalter durch ein hinteres Querstück, das bei angelegter Abspreizschielle
an der rückwärtigen Körperseite des Kindes anliegt, verbunden sind, daß ein mit
dem hinteren Querstück verbundenes und von diesem aus nach oben erstrecktes Rückenstück
vorgesehen ist, und daß die Halterung einen im oberen Abschnitt des Rückenstückes
befestigten Brustgurt zum Umschließen des Brustkorbes aufweist.
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Bei der erfindungsgemäßen Abspreizschiene wird durch die vollständig
um die Oberschenkel herumgelegten Schenkelhalter und durch das an einem hinteren
Querstück befestigte Rückenstück, das von einem Brustgurt am Körper des Kindes festgehalten
wird, ein unverrückbarer Sitz der Abspreizschiene gewährleistet, wobei die Abspreizspannung
vollständig von der Konstruktion der Abspreizschiene aufgenommen und nicht auf empfindliche
Körperteile des Kindes übertragen wird. Bewegungen des Rumpfes bleiben praktisch
ohne Einfluß auf den Abspreizwinkel und die Abspreizspannung. Die Vorteile der bekannten
Konstruktion, nämlich die Möglichkeit, die Windeln ohne Abnehmen der Abspreizschiene
zu wechseln, bleiben voll erhalten. Hinzu tritt jedoch noch der weitere Vorteil,
daß auch ein Wechsel der Oberbekleidung möglich ist, ohne die Abspreizspannung aufzuheben.
Bei der bekannten Konstruktion mußten zum Wechsel der Oberbekleidung die die Spannung
verursachenden Schulterbänder entfernt werden. Die erfindungsgemäße Abspreizschiene
bietet somit sowohl in der Handhabung als auch in der therapeutischen Wirkung entscheidende
Vorteile und außerdem eine größere Bequemlichkeit für das Kind.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Zeichnungen.
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Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Abspreizschiene,
bei der die rechte Schenkelmanschette offen und die linke Schenkelmanschette geschlossen
dargestellt ist; F i g. 2 zeigt eine Rückansicht der in F i g. 1 dargestellten Abspreizschiene
und erläutert an Hand der rechten Schenkelmanschette die Funktion der zum Schließen
der Manschette verwendeten Verschlußlaschen.
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Die in den Figuren dargestellte erfindungsgemäße Abspreizschiene
enthalt zwei Schenkelhalter in Form von Manschetten 10 und 12 zur Umfassung der
Schenkel. Die Manschetten 10 und 12 bestehen vorzugsweise aus leichtem, biegsamem,
nicht giftigem, plattenförmigem Polyäthylen-Kunststoff und sind an ihren Rändern
mit Polstern 14 versehen, die an den Manschettenrändern angenäht sind. Die Manschetten
werden in einer im wesentlichen rohrförmigen Gestalt gehalten, wozu vordere und
hintere Querstücke dienen, wodurch jede Manschette mit einer oberen Zugangsöffnung
versehen ist, welche durch die Enden 16 und 18 einer Manschette begrenzt wird (F
i g. 1).
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Die Polster 14 sind auch an den Enden der Manschetten angenäht, und
die Manschettenpolster bestehen vorzugsweise aus Schaumstoff oder einem ähnlichen
Material, welches in einem weichen Deckstoff, z. B. Kunstleder, eingeschlossen ist,
welches keine Feuchtigkeit durchläßt.
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Eine innere Zunge 20 aus weichem, biegsamem
Material ist an einem
Ende an die Innenseite jeder Manschette im Bereiche des Endes 16 angenäht und ist
so lang, daß sie die Innenseite der Manschettenenden überbrückt, wenn die Manschette
um die Schenkel des Kindes befestigt wird. Das bevorzugte Befestigungsmittel, um
die Manschetten um die Schenkel des Kindes geschlossen zu halten, verwendet Weine
biegsame Lasche 22 mit einer Unterseite 24, welche eine lose gewebte Faser hoher
Festigkeit enthält. Die Lasche 22 ist durch eine Naht 26 im Bereiche des Endes 16
an die Manschette angenäht.
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Das Manschettenende 18 ist auf seiner Außenseite mit einem Band 28
versehen, welches starre zu Schleifen gelegte Körper aufweist, die darauf gebildet
sind und die die Fasern auf der Lasche 22 ergreifen, wenn die Lasche mit dem Streifen
in Eingriff gedrückt wird, welcher die Klappe geschlossen hält.
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Diese Art eines Befestigungsmittels ist im Handel erhältlich, und
zwar unter dem Namen »Velcor«, und bildet keinen Teil der Erfindung. Wenn die Schenkel
des Kindes in eine Manschette eingelegt werden, dann wird die innere Zunge 20 zwischen
den Innenseiten der Manschette über den Schenkel gelegt, so daß sie die Enden derselben
überbrückt. Daraufhin wird die Manschette gegen- den Schenkel des Kindes gedrückt
und auf die richtige Größe gebracht, und ein Andrücken der Lasche 22 gegen den Streifen
28 hält die Manschette in der Stellung, in der sie den Schenkel des Kindes umfaßt.
Die Zunge 20 verhindert ein Zusammentreffen der Haut des Kindes mit der Unterseite
24 der Lasche und ein Scheuern.
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Der Abstand der ManschettenlO und 12 sowie der Winkel der Abspreizung
wird durch das vordere Querstück 30 und das hintere Querstück 32 aufrecht erhalten
(Fig. 1 und 2). Die Querstücke 30 und 32 bestehen je aus festen Metallstreifen 34
und 36, sowie 34' und 36'. Die Streifen 34 und 34' sind durch zwei Befestigungseinrichtungen
an der Manschette 10 angebracht, wie z. B. durch Schrauben 38 und 38', und die Streifen
36 und 36' sind durch zwei gleiche Befestigungsmittel 40 und 40' an der Manschette
12 angebracht. Die Streifen 34 und 36 sowie 34' und 36' sind mit mehreren linear
angeordneten, gleichmäßig auf Abstand gehaltenen Löchern 42 versehen, wodurch eine
Überlappung der Streifen eine Ausrichtung der Löcher und eine Einstellung der Querstücklänge
und somit des Abstandes zwischen den Manschetten 10 und 12 gestattet. Wenn der erwünschte
Abstand der Manschetten 10 und 12 erreicht ist, dann werden Befestigungsmittel,
wie z. B. Schrauben 44, durch zwei auf Abstand gehaltene, fluchtende Löcher 42 eingesetzt,
wodurch die Länge eines Querstückes aufrechterhalten werden kann. Vorzugsweise sind
die Streifen der Querstücke 30 und 32 aus Aluminium gebildet.
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Um die seitliche Stabilität der Schiene auf dem Kind sicherzustellen,
ist am hinteren Querstück mittels der Schrauben 44 ein I-förmiges Rücken stück 46
befestigt, welches aus halbstarrem, synthetischem, plastischem Plattenmaterial gebildet
ist, und es erstreckt sich senkrecht über dem Querstück. Der untere Abschnitt 48
des I-förmigen Rückenstückes ist mit mehreren Löchern (nicht gezeigt) versehen,
die in gleicher Weise auf Abstand gehalten und hinsichtlich ihrer Größe auf die
Löcher 42 in den hinteren Streifen 34' und 36' abgestimmt sind, wodurch das Rückenstück
bei jeder beliebigen Einstellung des hinteren Querstückes 32 an diesem befestigt
werden
kann. In einer im Handel befindlichen Ausführungsform der Erfindung ist das Rückenstück
46 durch Überlappung von zwei transparenten Plastikplatten aus Polyäthylen gebildet,
sowie durch Verbindung der beiden Schichten der Platten durch eine Naht. Zwischen
den Plastikplatten ist ein verhältnismäßig starrer Stab 50 eingenäht, um die Starrheit
des senkrechten Abschnittes 52 des Rückenstückes zu erhöhen.
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An dem oberen Abschnitt 54 des Rückenstückes ist ein Band zur Umfassung
des Brustkorbes befestigt.
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Dieses Brustkorbband besteht aus zwei Streifen 56 und 58. Ein Ende
des Streifens 56 ist an dem Rükkenstück durch eine Naht befestigt, und das andere
Ende ist mit einer einstellbaren Schnalle 60 versehen, wie es in der F i g. 1 gezeigt
ist. Die einstellbare Schnalle 60 kann in ihrer Stellung auf dem zugeordneten Streifen
56 verändert werden, und eine Schelle 62, die an einem Ende des Streifens 58 befestigt
ist, stellt eine lösbare Verbindung mit der Schnalle 60 her. Das andere Ende des
Streifens 58 ist an dem oberen Rückenstückabschnitt 54 befestigt.
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Die Einstellbarkeit des Abspreizwinkels der Schiene wird durch Biegen
der hinteren und vorderen Querstücke erzielt. Ein solches Biegen des vorderen Querstückes
wird im allgemeinen allmählich über das ganze Querstück zwischen den Manschetten
10 und 12 vorgenommen. Das Biegen des hinteren Querstückes wird vorzugsweise örtlich
auf die Abschnitte begrenzt, welche zwischen der Manschette und dem unteren Abschnitt
48 des Rückenstückes liegen.
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Es wird angenommen, daß die Einrichtung der Abspreizschiene gemäß
der Erfindung ganz klar ist.
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Durch das Öffnen der Laschen 22 und das Fernhalten der Zungen 20 von
den Enden 18 der Manschetten können die rechten und linken Schenkel des Kindes in
die Manschetten 10 bzw. 11 eingelegt werden. Vor dem Anlegen wird ein Maßnehmen
beim Kind es ermöglichen, daß der richtige Abstand der Manschetten bestimmt wird,
und somit kann das Ausmaß der Abspreizspannung geregelt werden. Ein solcher Abstand
sollte derart sein, daß die äußeren gepolsterten Ränder der Manschetten sich im
Bereich des Knies befinden, jedoch im allgemeinen nicht so nahe an dem Kniegelenk
liegen, daß sie das Beugen des Unterschenkels behindern. Nachdem sich die Schenkel
des Kindes in den Manschetten befinden, werden die Zungen 20 unter die Manschettenenden
18 gesteckt, und die Laschen 22 schließen die Manschetten und halten infolge der
Zusammenwirkung des Bandes 28 mit den Fasern der Lasche 22 die geschlossene Beziehung
aufrecht. Der Rückenstückabschnitt 52 fluchtet im wesentlichen mit der Wirbelsäule
des Kindes und die Brustkorbbänder 56 und 58 werden so eingestellt, daß sie die
Brust des Kindes eng umgeben und das Rückenstück in der gewünschten Stellung halten.
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Infolge der Verwendung des synthetischen, plastischen Materials,
Aluminium sowie abwaschbarer Faserbänder und der abwaschbaren Zunge kann die Schiene
leicht in einem sauberen Zustand gehalten werden. Da die Manschetten 10 und 12 nur
einen Teil der Schenkel des Kindes erfassen, wird eine übermäßige Erwärmung des
Kindes im Bereiche der Windeln verhindert, und die Verwendung der Laschen 22 sowie
der Schnalle 60 gestattet eine schnelle Befestigung der Schiene an dem Kind sowie
eine schnelle Entfernung derselben von dem Kind bei
einem Wechsel des Leinenstückes.
Das Rückenstück und das Brustkorbband gestatten eine volle Durchbiegung des Rückens
und stellen sicher, daß die Schiene in der gewünschten Stellung gehalten wird.
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Es sei darauf hingewiesen, daß verschiedene Abwandlungen der beschriebenen
Ausführungsform vorgenommen werden können, ohne vom Gedanken und Bereich der Erfindung
abzuweichen.