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Arbeitsbühne für Schächte des Bergbaues i
Die Erfindung betrifft
eine Arbeitsbühne für Schächte des Bergbaues mit einer Tragmittelaufhängung zum
Einhängen der Bühne in den Schacht und Spreizen zum Festsetzen der Bühne an den
Schachtstößen, bei der die Spreizen aus Lenkerpaaren bestehen, die jeweils an einem
Ende miteinander gelenkig verbunden sind und an ihrem anderen Ende an je einen Verbindungskörper
angelenkt sind, wobei der Abstand der Verbindungskörper zur Betätigung der Spreizen
veränderlich ist.
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Förder- und Wetterschächte müssen stets in zeitlichen Abständen, besonders
häufig aber dann repariert werden, wenn sie von praktisch nicht zu vermeidenden
Abbaueinwirkungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Um die für die Reparatur des
Schachtausbaus und der Schachteinbauten erforderlichen Standflächen zu schaffen,
werden Arbeitsbühnen benötigt. Während der Rekaraturarbeiten muß in der Regel die
Förderung stillgelegt werden. Daher wird von den Arbeitsbühnen verlangt, daß ihre
Rüstzeit, d. h. der zu ihrem Auf- und Abbau erforderliche Arbeitsaufwand, möglichst
kurz ist, andererseits aber die von der Arbeitsbühne geschaffene Arbeitsfläche im
Schacht hinreichend groß und sicher ausfällt.
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Solchen Forderungen genügen keine Behelfslösungen, nach denen beispielsweise
von Fall zu Fall an der jeweiligen Stelle im Schacht Bühnen aus Trägern und Hölzern
erreichtet werden. Als Behelfslösung ist es auch anzusehen, Reparaturarbeiten in
Schächten unter Benutzung der Fördergefäße, etwa des Korbdeckels, als Arbeitsbühne
durchzuführen. Denn das ist nicht nur mit erheblichen Gefahren verbunden, sondern
auch nachteilig, weil in solchen Fällen die Fördergefäße nicht mehr zur Förderung
des für die Hauptreparatur benötigten Materials zur Verfügung stehen.
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In der Regel sind die Schächte des Bergbaues mit Einbauten versehen.
Daran scheitert auch die Verwendung der bereits zur Herstellung von Arbeitsbühnen
vorgeschlagenen aufblasbaren Luftkissen, weil diese sich dann nicht mehr an der
Schachtwand an allen Stellen ihres Umfanges festsetzen lassen.
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Die Schachteinbauten verhindern auch den Einsatz von Arbeitsbühnen,
die beim Abteufen oder Tieferteufen der Schächte verwendet werden. Dazu gehören
unter anderem eine Arbeitsbühne, welche eine Kabine trägt, von der aus unter die
Bühne gehängte Arbeitsgeräte, wie Bohrmaschinen und Ladeeinrichtungen, bedient werden
können, und solche Bühnen, die mit Hilfe von Häspeln in den Schacht eingehängt werden,
um nach Festlegung an Ort und Stelle Maurerarbeiten im Schacht durchführen zu können.
Nur auf der Schachtsohle und daher nicht für den eingangs genannten Zweck verwendbar
ist auch eine weitere vorbekannte Arbeitsbühne mit der Möglichkeit, zum Transport
und beim Einhängen in den Schacht auf ein solches Maß verkleinert zu werden, daß
die Bühne ohne Schwierigkeiten an Schachteinbauten vorbeigebracht werden kann, während
sie an Ort und Stelle in sehr kurzer Zeit in ihre Betriebsstellung zu verbringen
ist. Unter anderem ist der Einsatz dieser Bühne oberhalb der Schachtsohle ausgeschlossen,
weil zur Betätigung der Spreizen der Bühne ihr Aufstoßen auf die Schachtsohle erforderlich
ist.
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Demgegenüber hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, eine nach
Art der für das Abteufen verwendeten Bühnen in den Schacht einzuhängende Arbeitsbühne
zu schaffen, die sich an beliebiger Stelle des mit Aus- und Einbauten versehenen
Schachtes festsetzen läßt.
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Diese Aufgabe wird gemäß dem Grundgedanken der Erfindung dadurch gelöst,
daß zur Bildung einer oberhalb der Schachtsohle im Schacht festsetzbaren Arbeitsbühne
die gelenkige Verbindung der Lenkerpaare aus einem Gelenkträger mit je einem Gelenk
für je eine Spreize und mit an seiner den Schachtgrößen zugeordneten Fläche angeordneten,
dort die Reibung erhöhenden Mitteln besteht und daß der Abstand der Verbindungskörper
motorisch veränderlich ist.
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Eine derartige Arbeitsbühne läßt sich im zusammengeklappten Zustand
an den Schachtein- und -ausbauten vorbei an die Stelle im .Schacht verbringen, an
der repariert werden muß. Das Spreizen der Lenkerpaare erfolgt deshalb motorisch,
um unabhängig vom Zustand des Schachtes an der betreffenden Stelle die Bühne festlegen
zu können. Die sich dann über die Gelenkträger und die die Reibung erhöhenden Mittel
an der Schachtwand abstützende Arbeitsbühne ist frei von Spannungskonzentrationen,
weil
jeder Lenker gleichmäßig und daher im Rahmen seiner Dimensionierung belastet wird.
Das gilt auch dort, wo die Arbeitsbühne an Unebenheiten des Schachtes abgestützt
werden muß.
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Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist die Arbeitsbühne
so ausgebildet, daß jeder Lenker - aus zwei hydraulisch bewegbaren Teleskopen besteht,
die mechanisch miteinander verriegelbar sind. Mit dieser Ausbildung der Lenker lassen
sich die Gelenkträger auf verschiedene Radien in bezug auf die Mittelachse der Arbeitsbühne
bringen. Infolgedessen kann die Arbeitsbühne im Schacht auch dort zuverlässig festgesetzt
werden, wo .der Schacht unrund ist, was tatsächlich in der Praxis im Gefolge von
Abbauwirkungen häufig eintritt. Dabei dient die mechanische Versperrung der Lenker
der Erhöhung der Sicherheit, denn sie ermöglicht es; bei verspannter Arbeitsbühne
unabhängig vom hydraulischen Druck, mit dem die Teleskope ausgefahren werden, die
einmal eingestellte Stellung der Teleskope festzulegen. Infolgedessen können Leckölverluste
auch bei längeren Standzeiten bei Arbeitsbühnen nicht zu einem Lockern der Gelenkträger
an der Schachtwand führen.
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Es ist ferner zweckmäßig, die Gelenkträger aus Schuhen zu bilden,
deren der Schachtwand zugekehrte Flächen mit die Reibung erhöhenden Mitteln versehen
werden. Solche Mittel hängen im einzelnen von den örtlichen Verhältnissen ab und
werden mit dem Ziel gewählt, ein Abrutschen der Gelenkträger von den Schachtwänden
zu verhindern. Im Einzelfall kommen für diese Zwecke mit Hartmetall bestückte Zähne
für gemauerte Schächte bzw. Hartgummi und entsprechende Kunststoffe für in Stahl
ausgebaute Schächte in Betracht.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines Ausführungsbeispieles
erläutert, das in den Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt F i g. 1 eine
Arbeitsbühne gemäß der Erfindung in ihrer Transportstellung zum Einfahren in einen
Schacht bzw. Ausfahren aus dem Schacht, F i g. 2 in der F i g. 1 entsprechender
Darstellung die Arbeitsbühne im betriebsbereiten Zustand und F i g. 3 eine Aufsicht
auf den Gegenstand nach F i g. 2.
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In einem in Mauerwerk ausgebauten Förderschacht mit Schachteinbauten
in Form einer Rohrleitung 2, Einstrichen 3 und einer Preßluftleitung 4 geht bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel Kübelförderung 5 um. Statt des Kübels können
aber auch die üblichen Fördergefäße wie Förderkörbe od. dgl. vorhanden sein. Mit
Hilfe einer Tragmittelaufhängung 6 für eine Kette 7, die an den Kübel 5 angehängt
ist, ist an dem Förderseil 8 eine Arbeitsbühne angebracht, so daß sie in den Schacht
eingebracht und aus dem Schacht herausgezogen werden kann. Die Arbeitsbühne besitzt,
wie F i g. 3 erkennen läßt, bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel acht Spreizen
9. Jede dieser Spreizen besteht aus Lenkerpaaren, also jeweils aus einem oberen
Lenker 10 und einem unteren Lenker 1.1. Da die Spreizen untereinander gleich ausgebildet
sind, wird nachfolgend nur eine dieser Spreizen beschrieben. Der obere Lenker 10
ist an einen Verbindungskörper 12 bei 13 aasgelenkt und sitzt bei 14 gelenkig in
einem Gelenkträger 15, der auch ein Ende des unteren Lenkers 11 bei 16 gelenkig
aufnimmt. Das andere Ende des unteren Lenkers 11 sitzt gelenkig bei 17 an einem
Schieber 18. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind alle Lenker 10 bzw.
11 unter sich gleich ausgebildet, so daß nachfolgend nur einer der Lenker näher
beschrieben zu werden braucht.
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Jeder der Lenker 10 bzw. 11 ist in "seiner Länge teleskopartig veränderlich.
Dies geschieht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch zwei teleskopisch
und hydraulisch bewegbare Rohre, von denen das äußere mit 19 und das innere mit
20 bezeichnet ist. Außerdem ist bei 21 eine mechanische Sperre angeordnet, die dafür
sorgt, daß bei Undichtwerden der Hydraulikanlage ein Lösen der beiden Rohre 20 und
19 voneinander nicht eintreten kann.
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Wie sich insbesondere aus F i g. 2 ergibt, sind im dargestellten Fall
sowohl der Verbindungskörper 12 als auch der Schieber 18 auf einer an der Tragmittelaufhängung
6 festen Säule 23 beweglich gelagert. Die Säule trägt an ihrem unteren Ende eine
Platte 24, von der ein Anschlagring 25 herabhängt. Dieser Anschlagring erleichtert
den Transport der Bühne.
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An ihrem oberen Ende weist die Säule einen in seinen Einzelheiten
nicht dargestellten Antrieb auf, der dazu dient, die Teile 12 und 18 in der aus
den F i g. 1 und 2 ersichtlichen Weise einander zu nähern bzw. voneinander zu entfernen.
Dieser Antrieb 26 besitzt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen mit Preßluft
betriebenen Motor, dessen Preßluftzuleitung mit 27 bezeichnet ist. Ein Steuergerät
28 ist in diese Zuleitung eingeschaltet, die ihrerseits an die im Schacht verlegte
Preßluftleitung 4 bei 29 angeschlossen worden ist. über ein in dem Antrieb 26 angeordnetes
entsprechendes Getriebe können bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Schraubspindeln
30 und 31 wahlweise in den beiden möglichen Drehrichtungen in Umlauf versetzt werden.
Für die Schraubspindeln ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl dem
Verbindungskörper 12 als auch im Schieber 18 ein entsprechendes Gegengewinde vorgesehen.
Die Enden der Schraubspindeln 30 und 31 liegen im übrigen in Lagern 32 und 33, die
auf der Platte 24 der Säule 23 angeordnet sind.
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Auf dem Verbindungskörper 12 ist ein Fahrkorb 34 angeordnet, von dem
aus die Bergleute das Steuergerät 28 bedienen können. In F i g. 3 ist dargestellt,
daß vom Fahrkorb aus die Spreizen 9 um ein begrenztes Maß, bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel um etwa 20°, verschwenkbar sind. Dadurch ist es möglich, je
nach den örtlichen Verhältnissen, die einzelnen Spreizen so einzurichten, daß sie
nicht die Einbauten des Schachtes, wie die dargestellten Rohrleitungen und Kabel,
beschädigen können.
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Die Gelenkträger 15 weisen, wie dies im rechten Teil der F i g. 1
dargestellt ist, bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel an ihren der Schachtwand
zugekehrten Flächen die Reibung erhöhende Mittel in Gestalt von Hartmetall bestückten
Zähnen 40 auf, die dafür sorgen, daß die Gelenkträger nicht von der Schachtwand
abrutschen können.
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Die Benutzung der vorstehend beschriebenen Arbeitsbühne beginnt damit,
daß die Arbeitsbühne unter den Kübel 5 in der angegebenen Weise gehängt wird. Dann
fährt der Kübel 5 an eine im Schacht vorhandene Reparaturstelle 41. Die Bergleute
können nunmehr vom Kübel in den Fahrkorb 34 übersteigen und von dort aus zunächst
die Preßleitung 27 mit der Rohrleitung 4 verbinden. Bei Betätigung des Steuergerätes
28 wird der Antrieb in Tätigkeit gesetzt, die Spindeln beginnen umzulaufen und nähern
den Verbindungskörper
12 und den Schieber 18 einander. Dadurch
bewegen sich die Gelenkträger 15 nach außen, wobei sie von den auf dem Fahrkorb
stehenden Bergleuten, wie dies F i g. 3 erkennen läßt, gegebenenfalls dirigiert
werden, so daß sie an Kabeln und Rohrleitungen vorbei zur Anlage an den Schacht
gelangen. Sollte die Schachtwand nicht überall gleichmäßig von dem Schachmittelpunkt
entfernt sein, werden die betreffenden Lenker 10 bzw. 11 verstellt. Das geschieht
im übrigen auch dann, wenn verschiedene Schachtdurchmesser mit der Bühne beherrscht
werden sollen. Selbstverständlich können auf dem Fahrkorb 34 Einrichtungen vorgesehen
sein, um die Teleskope der Lenker 10 bzw. 11, gegebenenfalls auch deren mechanische
Sperren fernzusteuern.
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Wie ersichtlich, wird hiernach die Bühne nach Art eines Regenschirmes
im Schacht verspannt, was durch die Verkürzung des Abstandes zwischen dem Verbindungskörper
und dem Schieber 18 erfolgt. Die aufzubringenden Verspannkräfte sind praktisch beliebig
und können jedenfalls so gewählt werden, daß die Bühne absolut sicher im Schacht
verankert wird. Sobald dies geschehen ist, läßt sich die Verbindungskette 7 lösen,
wodurch nunmehr die Kübelförderung 5 frei wird, um die zur Reparatur benötigten
Materialien heranzuschaffen. Zunächst wird mit dem Kübel eine Anzahl von Bohlen
42 herangeschaft, welche beispielsweise in der aus F i g. 3 ersichtlichen Weise
zu einem Bohlenbelag der oberen Lenker 10 benutzt werden, um die Bühne abzudecken.
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Nach Abschluß der Reparaturarbeiten werden die Bohlen und das Material
von der Bühne abgefördert, und die Bühne wird durch umgekehrte Betätigung ihres
Antriebes aus ihrer Verspannung mit der Schachtwand gelöst. Die durch die Erfindung
erzielbaren Vorteile liegen vor allem darin, daß, wie dies F i g. 1 deutlich erkennen
läßt, die Arbeitsbühne zwar eine verhältnismäßig große Längenabmessung, aber eine
sehr geringe Breitenabrnessung im Transportzustand hat. Sie läßt sich also ohne
weiteres auch in sehr beengten Verhältnissen im Schacht verfahren, ohne daß die
Gefahr besteht, daß die Schachteinbauten ein solches Verfahren der Bühne behindern.
Diese Abmessungen der Bühne im Transportzustand sind auch, wie keiner näheren Erläuterung
bedarf, sehr vorteilhaft, um die Bühne auf Grubenwagen u. dgi. von einem Ort zum
anderen zu transportieren.
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Hinsichtlich ihrer Betriebsweise ist die Bühne deshalb besonders fortschrittlich,
weil die Verspannkräfte, mit denen sie im Schacht verankert wird, praktisch beliebig
groß gewählt werden können. Ferner kann die Bühne allen örtlichen Verhältnissen
leicht angepaßt werden.
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Die Rüstzeiten für das Auf- und Abbauen der Bühne sind außerordentlich
gering, weil das Verspannen und Lösen der Bühne auf motorischem Wege erfolgt. Die
Sicherheit beim Arbeiten mit dieser Bühne wird auch dadurch noch erheblich gesteigert,
daß die gesamte Bedienung der Bühne von dem Fahrkorb 34 aus erfolgen kann, also
die Bergleute nicht gezwungen sind, einen sicheren Standort zu verlassen.