DE1261899B - Schaltungsanordnung fuer Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler Gebuehrenerfassung - Google Patents
Schaltungsanordnung fuer Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler GebuehrenerfassungInfo
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- DE1261899B DE1261899B DE1966S0101901 DES0101901A DE1261899B DE 1261899 B DE1261899 B DE 1261899B DE 1966S0101901 DE1966S0101901 DE 1966S0101901 DE S0101901 A DES0101901 A DE S0101901A DE 1261899 B DE1261899 B DE 1261899B
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
H 04 m
Deutsche Kl.: 21 a3- 75/60
Nummer: 1261 899
Aktenzeichen: S101901 VIII a/21 a3
Anmeldetag: 8. Februar 1966
Auslegetag: 29. Februar 1968
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen,
in denen die für die Verbindungen aufgelaufenen Zählimpulse zur Erfassung der Gebühren
in zentralen Speichern gespeichert und in einem zentralen Gebührenrechner verarbeitet werden.
In derartigen Anlagen wird die Arbeit der Fernmelderechnungsstellen
insofern vereinfacht, als für die Erstellung der Gebührenrechnung der Zählerstand
weder abgelesen noch zur Erleichterung der Erstellung abfotografiert zu werden braucht. Jedem
Teilnehmer kann in dem zentralen Speicher ein Speicherabschnitt zugeordnet sein, in dem alle Zählimpulse
bzw. Gebühreneinheiten, die für von dem Teilnehmer aufgebaute Verbindungen aufgelaufen
sind, gespeichert werden. Jeder einlaufende Zählimpuls kann über den Gebührenrechner zu dem vorher
gegebenen Gebührenstand, d. h. zu der vorhandenen Summe der verursachten Gebühreneinheiten,
addiert werden. Zur Erstellung einer Gebührenrechnung für den Teilnehmer ist jeweils mit
Ablauf eines Abrechnungszeitabschnittes, z. B. am Ende jedes Monats, die dann aufgelaufene Summe
von Gebühreneinheiten an die Fernmelderechnungsstelle, z. B. durch Datenübermittlung zu übertragen,
um dort unter Berücksichtigung weiterer Gebühren, zu denen unter anderem die Grundgebühr gehört,
verarbeitet zu werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Erstellung der Gebührenrechnungen weiter zu vereinfachen. Erreicht
wird dies dadurch, daß dem zentralen Gebührenrechner für die Errechnung von Pauschgebühren
(z. B. der Grundgebühr, Sonderdienstpauschgebühr) und/oder für die Bewertung einlaufender Zählimpulse
(Umrechnung der einlaufenden Zählimpulse in eine einem Sonderdienst entsprechende Zahl von Gebühreneinheiten)
ein Codierer und/oder ein Multiplizierer zugeordnet ist und der zentrale Gebührenrechner
auch zu Speichern Zugang hat, in denen Informationen über die Anschlußart (ζ. Β. Einzel-
oder Zweieranschluß) und/oder die Berechtigung (z. B. für Sonderdienste) der Teilnehmer und/oder
die Inanspruchnahme von Sonderdiensten durch die Teilnehmer gespeichert sind.
Mit der Erfindung ist es in besonders einfacher Weise möglich, bei bzw. für die Erstellung der Gebührenrechnung
durch besondere Anschlußart oder Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderdiensten
bedingte Pauschgebühren zu berücksichtigen. In den Fällen, in denen ein Sonderdienst nicht mit
einer Pauschgebühr, sondern durch eine dem Sonderdienst entsprechende Bewertung jedes einzelnen
Schaltungsanordnung für Fernmelde-,
insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler
Gebührenerfassung
insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler
Gebührenerfassung
Anmelder:
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, 8000 München 2, Witteisbacherplatz 2
Als Erfinder benannt:
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Widdel, 8033 Krailling --
Zählimpulses belastet ist, wird mit der Erfindung die erforderliche Bewertung überhaupt erst möglich. Da
die erforderlichen Angaben über die Anschlußart und/oder Berechtigung und/oder die Inanspruchnahme
von Sonderdiensten in zentralgesteuerten Anlagen sowieso gespeichert sind, ist in diesen Anlagen
kein zusätzlicher Speicheraufwand für die Vereinfachung der Erstellung von Gebührenrechnungen
erforderlich. In anderen Anlagen ist es im allgemeinen nicht möglich, ohne besonderen Speicheraufwand
neue Sonderdienste einzuführen, so daß auch hier mit Einführung der Sonderdienste und der
Berechtigung zur Inanspruchnahme der Sonderdienste die für die Erstellung der Gebührenrechnungen
unter Berücksichtigung der Pauschbeträge erforderlichen Speicher sowieso vorgesehen werden
müssen. Entsprechendes gilt für die Anschlußart z.B. in Anlagen, in denen im Hinblick auf die
Flexibilität der Anlage zwischen Rufnummer und Anschlußlagennummer unterschieden wird und dementsprechend
Speicher zur Umrechnung der einen in die andere Nummer vorgesehen sein müssen.
In Anlagen, in denen die Speicher zur Speicherung der Informationen über die Anschlußart und/oder
Berechtigung bereits vorhanden sind, kann bei der Ansteuerung dieser Speicher durch den Gebührenrechner
die dann vorhandene zentrale Steuereinrichtung wie bei der Anforderung eines Verbindungsaufbaues
durch einen Teilnehmer in Anspruch genommen werden, während in Anlagen, in denen die Speicher
erst bei der Zulassung von Sonderdiensten erforderlich werden, zweckmäßig mit den Gebührenspeichern
zu einer entsprechend großen Speicherblock zusammengefaßt werden können, wobei dann
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jeweils beim Verbindungsaufbau ein Zugriff zu diesen Speichern erforderlich wird.
Als Sonderdienste sind z. B. unter anderem denkbar: das sogenannte Anklopfen bei als belegt erreichten,
gewünschten Teilnehmern, das Aufschalten auf bestehende Verbindungen, Konferenzverbindungen,
die Anrufumlegung bzw. -weiterleitung oder die Telefonpause, bei der erne an sich freie Teünehmerstelle
durch ankommende Anrufe auf Wunsch des angerufenen Teilnehmers nicht erreicht wird.
In der Figur ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Gezeigt ist ein Blockschaltbild
einer Fernsprechanlage, an die die Teilnehmerstelle TN angeschaltet ist. Über die Vermitthmgseinrich-
Sonderdienstes oder die Anschlußart im Gebührenspeicher GSP zusammen mit den Gebühreneinheiten
oder in von den Gebühreneinheiten getrennten Speicherbereichen enthalten sein können.
In Fernsprechanlagen mit zentralem Speicher SP können die Informationen den entsprechenden Speicherbereichen
— dem Verbindungsspeicherbereich, dem Berechtigungsspeicherbereich und dem Anschlußartspeicherbereich—
dieses zentralen Speichers ίο SP jederzeit entnommen werden. Teil dieses zentralen
Speichers SP kann dann auch als besonderer Speicherbereich oder in einem auch andere Informationen
enthaltenden Speicherbereich der Gebührenspeicher GSP des zentralen Gebührenrechners sein. Insbe-
tung VE kann der Teilnehmer der Teilnehmerstelle 15 sondere in programmgesteuerten Fernsprechanlagen
TN mit anderen Teilnehmern verbunden werden. Die kann der Gebührenrechner ganz oder teilweise im
als Block dargestellten Vermittlungseinrichtungen FjE
umfassen sowohl die Wähler oder Koppler, z. B. ein
durch ein zentrales Steuerwerk ST weitspannend markiertes Koppelfeld, als auch die Teilnehmeranschluß- 20
schaltungen der angeschlossenen Teilnehmerstellen
und die Relaissätze, z. B. Verbindungs- bzw. Speisesätze für Internvefkehr und Externverkehr in ankommender und abgehender Richtung bzw. zur
umfassen sowohl die Wähler oder Koppler, z. B. ein
durch ein zentrales Steuerwerk ST weitspannend markiertes Koppelfeld, als auch die Teilnehmeranschluß- 20
schaltungen der angeschlossenen Teilnehmerstellen
und die Relaissätze, z. B. Verbindungs- bzw. Speisesätze für Internvefkehr und Externverkehr in ankommender und abgehender Richtung bzw. zur
Speisung eines rufenden oder gerufenen Teilnehmers. »5 Speicher RSAS und RSBS, als auch die zur Er-Das
zentrale Steuerwerk ST erhält seine Infor- läuterung eines speziellen Sonderdienstes — des
mationen für die Durchschaltung von Verbindungen
einerseits in Form der Schaltaufträge, die von einem
eine Durchschaltung anfordernden, rufenden Teilnehmer als Wählzeichen abgegeben werden, und 30 bereits genannten Gebührenspeicher GSP mit zuandererseits von einem Identifizierer JD, der die die gehörigem Gebühreninformationsregister GJR und Verbindung anfordernde Teilnehmerstelle identifiziert
und gegebenenfalls andere Informationen über diese
Teünehmerstelle ermittelt.
einerseits in Form der Schaltaufträge, die von einem
eine Durchschaltung anfordernden, rufenden Teilnehmer als Wählzeichen abgegeben werden, und 30 bereits genannten Gebührenspeicher GSP mit zuandererseits von einem Identifizierer JD, der die die gehörigem Gebühreninformationsregister GJR und Verbindung anfordernde Teilnehmerstelle identifiziert
und gegebenenfalls andere Informationen über diese
Teünehmerstelle ermittelt.
Die Informationen über die rufende bzw. über die 35 einen Codierer C und einen Multiplizierer M. Zur
gerufene Teünehmerstelle können in Abhängigkeit Datenübermittlung von und zu der Fernmelderechvon
ihrer Art und je nach Ausbildung der Fernsprechanlage z.B. in einem der jeweüigen Teilnehmerstelle
zugeordneten Speicherbereich des Gebühreninformationsspeicher GSP und/oder in den 40 gestellten Anordnung im einzelnen erläutert werden.
Relaissätzen RSAS für rufende Teilnehmerstellen Es soll angenommen werden, daß der Teilnehmer der
und RSBS für gerufene Teünehmerstellen gespeichert Teilnehmerstelle TN eine Verbindung, z. B. eine
bzw. zwischengespeichert sein, oder sie können Fernverbindung, aufgebaut hat und daß während des
einem den Vermittlungseinrichtungen VE zugeord- Bestehens der Verbindung Zählimpulse in einem
neten zentralen Speicher SP entnommen werden. Im 45 bestimmten zeitlichen Abstand einlaufen. In einer
ersten Fall werden z. B. zu Beginn bzw. während des Anlage ohne zentralen Gebührenrechner würden
Verbindungsaufbaus die Rufnummer der rufenden diese Zähihnpulse den Teilnehmerzähler in der Teil-Teünehmerstelle
in dem Speicher RSAS und, falls nehmeranschlußschaltung oder einen der Teünehmereine
sogenannte Gebührenumkehr, d. h. eine Be- stelle gegebenenfalls im Amt individuell oder an einer
lastung eines gerufenen Teilnehmers erforderlich und 50 Schnürstelle zugeordneten Gebührendrucker bzw.
möglich ist, die Rufnummer des gerufenen Teil- einen diesem Gebührendrucker vorgeordneten Speinehmers
in dem Speicher RSBS gespeichert. Jeder eher beeinflussen. Auch bei Anordnungen mit zenwährend
des Bestehens einer Verbindung einlaufende tralen Gebührenrechnern sind nun im allgemeinen
Zähihnpuls kann einzeln durch den Gebührenrechner Zwischenspeicher vorgesehen, die wenigstens einen
verarbeitet werden, wozu die vorerwähnte Speiche- 55 Zählimpuls zwischenzuspeichern gestatten, um eine
rung der Rufnummern der Teilnehmer jedoch nicht einwandfreie Verarbeitung aller gegebenenfalls gleichunbedingt erforderlich ist, da jeder einlaufende Zähl- zeitig einlaufenden Zählimpulse zu ermöglichen,
impuls auch einen erneuten Identifiziervorgang aus- Diese Zwischenspeicher können an Stelle des Gelösen
kann. Andererseits ist es denkbar, die ein- bührenzählers in der Teilnehmeranschlußschaltung
laufenden Zählimpulse in den Speichern RSAS bzw. 60 oder an einer Schnürstelle, z. B. im Speisesatz der
RSBS zu sammeln und am Ende der Verbindung die rufenden Teünehmerstelle TN oder einem diesem
Summe der für diese Verbindung eingelaufene Zähl- Speisesatz zugeordneten Speicherbereich des Speiimpuls
gemeinsam zu verarbeiten. Die Informationen chers RSAS angeordnet sein. Für die weiteren Beüber
die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes trachtungen soll angenommen werden, daß die
(Sonderdienstinformationen) können ebenfalls in den 65 Zwischenspeicher für Zählimpulse geeignet sind,
Speichern RSAS und RSBS gespeichert werden, wäh- einen einzigen Zählimpuls zwischenzuspeichern und
rend die Informationen (Sonderdienstinformationen) in einem Speicherbereich des Speichers RSAS angeüber
die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines ordnet sind, der als Speicher für Informationen für
zentralen Steuerwerk ST enthalten sein bzw. das zentrale Steuerwerk Funktionen des Gebührenrechners
übernehmen.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, ist die Grenzziehung zwischen dem Gebührenrechner
einerseits und den Speichern andererseits für die Erfindung von untergeordneter Bedeutung. Im folgenden
soll angenommen werden, daß sowohl die
Weckdienstes — nur beispielsweise vorgesehenen Einrichtungen UV, UG und AU zu dem zentralen
Gebührenrechner gehören. Dieser enthält ferner den
zugehöriger Adressensteuerung AS sowie zugehörigem zyklisch arbeitenden Adressengeber AG. Die
eigentliche Rechenschaltung enthält einen Addierer^,
nungssteUe od. dgl. dient ein Datenempfänger DE
und ein Datensender DS.
Nachstehend soll nun die Wirkungsweise der dar-
Nachstehend soll nun die Wirkungsweise der dar-
die Gebührenerfassung dient und allen Speisesätzen für rufende Teilnehmerstellen fest oder jeweils vorübergehend
für eine Verbindung zugeordnet ist.
Bei Einlaufen eines Zählimpulses für die Teilnehmerstelle TTV im Speicher RSAS wird, falls die
Adresse der Teilnehmerstelle TN dort nicht bereits gespeichert ist, ein Identifiziervorgang durch den
Identifizierer JD eingeleitet, der die ermittelte Adresse an den entsprechenden Bereich des
Relaissatzes RSAS übergibt. Mit Einlaufen eines Zählimpulses, der an der Leitung 1 ansteht, wird
durch die Adresse über die Leitung 2 und das Mischgatter M2 die Adressensteuerung AS des Gebührenrechners
angereizt und dadurch die im Gebührenspeicher GSP enthaltene Summe von Gebühreneinheiten
in das Gebühreninformationsregister GJR übernommen. Der eingelaufene Zählimpuls steht
über die Leitung 2 am Eingang des Multiplizierer M an und wird unter der Voraussetzung, daß dieser
Zählimpuls einer Gebühreneinheit entspricht, weil z. B. kein Sonderdienst beansprucht wurde, unverändert
über die Leitung 3 und das Mischgatter M S an den Eingang S2 des Addierers^ weitergegeben
und zu der Summe der Gebühreneinheiten, die über die Leitung4 am Eingang51 des Addierers^ ansteht,
hinzuaddiert. Die neue, um eine Gebühreneinheit erhöhte Summe der Gebühreneinheit wird über
die Leitung 5 und das Mischgatter M 3 dem Gebühreninformationsregister GJR übergeben und von
dort an der ursprünglichen Stelle des Gebühren-Speichers GSP eingespeichert.
Wurde vom Teilnehmer TN ein Sonderdienst beansprucht, der, wie z. B. eine Datenübermittlung oder
ein Konferenzgespräch, eine Umrechnung der einlaufenden Zählimpulse erfordert, weil jeder für die
Datenübermittlung einlaufende Zählimpuls mehreren Gebühreneinheiten entspricht, so ist die Inanspruchnahme
des Sonderdienstes durch den Teilnehmer der Teilnehmerstelle TTV auf der Leitung 6 vom Speicher
RSAS her mittels einer Sonderdienstinformation gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung, die entweder
vom Teilnehmer durch Kennziffernwahl, z. B. bei Anzahl einer Konferenzübertragung, oder auch z. B.
beim Übergang vom Fernsprechen zur Datenübermittlung automatisch bewirkt werden kann, wirkt
sich über das Mischgatter Ml und die Leitung 7 auf den einen Eingang des Undgatters £/7 aus. Durch
eine den Gebührenrechner steuernde, nicht dargestellte Einrichtung wird immer dann, wenn ein
Zählimpuls durch den Gebührenrechner verarbeitet wird, an die Punkte P 6 und Pl Steuerpotential angeschaltet,
so daß bei Anliegen der Sonderdienstinformation an der Leitung 6 diese immer über die
Undgatter Ul und Z78 auf den Multiplizierer M
durchgreift, der jeden einzelnen Zählimpuls durch Multiplikation in mehrere Gebührenimpulse umwandelt.
Die weitere Verarbeitung erfolgt dann in der beschriebenen Weise. .
Entsprechend könnte auch eine Pauschgebühr für die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes, z. B. für
eine Umlegung, Rückfrage, für Aufschalten, Anklopfen od. dgl. berechnet werden, wenn z. B. bei der
Verarbeitung eines Zählimpulses nicht nur das zur Zwischenspeicherung des Zählimpulses dienende
Speicherelement im Speicher RSAS, sondern auch das zur Kennzeichnung der Inanspruchnahme des
Sonderdienstes dienende Speicherelement jeweils bei Verarbeitung eines Zählimpulses gelöscht wird.
Wenn die den Gebührenrechner steuernde Einrichtung dann so ausgebildet ist, daß bei Verarbeitung
eines Zählimpulses jeweils an den Punkten P 5 und P 6 Steuerpotential anliegt, so wirkt sich die Sonderdienstinformation
an der Leitung 6 über das Mischgatter Ml und die Leitung 7 sowie über die Undgatter
Ul und U 6 und das Mischgatter M 4 auf den
Eingang des Codierers C aus, der aus der Sonderdienstinformation einen Pauschbetrag in Gebühreneinheiten
abwandelt, der über die Leitung 8 und das Mischgatter M 5 wie beschrieben zu der alten Summe
von Gebühreneinheiten hinzuaddiert wird.
Nachfolgend sollen nun wieder mögliche Abwandlungen der bisher beschriebenen Teile des
Gebührenrechners betrachtet werden. Es ist z. B. denkbar, daß in einer Anlage für die Inanspruchnahme
eines Sonderdienstes entweder nur eine Multiplikation bzw. Vervielfachung jedes einzelnen Zählimpulses
erforderlich oder aber nur eine Pauschgebühr zu entrichten ist. Dementsprechend kann
dann der Gebührenrechner nur mit einem Multiplizierer M oder nur mit einem Codierer C ausgerüstet
sein. In Anlagen, in denen beide Arten der Belastung für Sonderdienste erforderlich sind, ist es
zweckmäßig, unterschiedliche Ausgänge aus dem Speicher RSAS vorzusehen. Die Leitung 6 müßte
dann, wie auch das Mischgatter Ml, doppelt vorgesehen werden. Der Ausgang des einen Mischgatters
Ml wäre dann, wie dargestellt, mit dem Undgatter Ul und der Ausgang des anderen Mischgatters Ml
unmittelbar mit dem Gatter U 6 zu verbinden. Die der Steuerung des Gebührenrechners dienende Einrichtung
hätte in diesem Fall bei Verarbeitung jedes Zählimpulses die Punkte PS, P6 und Pl mit Steuerpotential
zu beaufschlagen.
Wie beim rufenden so kann auch beim gerufenen Teilnehmer verfahren werden, wenn z. B. eine Umkehrung
der Gebühr, d. h. eine Belastung der gerufenen Teilnehmerstelle mit den für eine Verbindung
einlaufenden Zählimpulsen, möglich ist. Die Leitungen 9, 10 und 11 des Speichers RSBS entsprechen
den Leitungen 1, 2 und 6 des Speichers RSAS. Ferner kann in Anlagen, in denen eine Umkehrung der
Gebühr nicht möglich ist, bei Inanspruchnahme eines Sonderdienstes durch den gerufenen Teilnehmer,
z. B. bei einer Rückfrage durch diesen Teilnehmer, die zur Rückfrageeinleitung von diesem Teilnehmer
bewirkte Kriteriengabe nicht nur zur Speicherung der Sonderdienstinformation im Speicher RSBS sondern
gleichzeitig zur Nachbildung eines Zählimpulses führen. Die bei der der Sonderdienstinformation
entsprechenden Multiplikation oder Codierung erhaltenen Gebühreneinheiten können dann zu der
Summe der Gebühreneinheiten des gerufenen Teilnehmers addiert werden.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, verschiedene Sonderdienste unterschiedlich im RSAS oder
RSBS zu speichern und eine entsprechend unterschiedliche Multiplikation oder Codierung eingelaufener
oder gebildeter Zählimpuls zu bewirken. Ferner ist es auch denkbar, daß die gespeicherten
Sonderdienstinformationen ohne das Vorliegen oder die Bildung von Zählimpulsen im Speicher RSAS
und RSBS zur Errechnung eines Pauschbetrages herangezogen werden, indem bereits lediglich das
Vorliegen der Sonderdienstinformation, wie sonst das Vorliegen eines Gebührenimpulses die Verarbeitung
durch den Gebührenrechner einleitet.
Die bisher beschriebenen Variationen der Gebührenverrechnung sind grundsätzlich in allen bekannten
Vermittlungsanlagen anwendbar, insbesondere darm, wenn die Speicher zur Zwischenspeicherung
der Zählimpulse an Stelle des Gebührenzählers in der Teilnehmeranschlußschaltung angeordnet sind,
weil dann für die Adressensteuerung AS die Adresse aus der Lage der Teilnehmeranschlußschaltung abgeleitet
werden kann und keinen Identifiziervorgang
einem hierfür besonders vorgesehenen Ausgang des Speichers RSAS anstehenden, z. B. ebenfalls durch
Kennziffernwahl gegebenen Befehl angereizt werden. Die Pauschgebührermittlung kann am Ende des
Abrechungnsabschnittes durch entsprechende Datenübermittlung an den Datenempfänger DE eingeleitet
werden. Für eine Einzelauswertung, d. h. für die Berechnung der Gebühren eines einzelnen Teilnehmers
einer Sonderinformation in den Gebührenspeicher auch über den Speicher RSAS vorgenommen werden.
Will der Teilnehmer einen Sonderdienst beanspruchen, für den ihm noch keine Berechtigung
5 erteilt ist, so kann er unter der Voraussetzung, daß er berechtigt ist, sich eine Berechtigung für diesen
Sonderdienst zu erteilen, die Sonderdienstinformation, z. B. durch Kennziffernwahl in den Speicher
RSAS einspeichern. Die Adressensteuerung AS kann
zur Adressenerrnittlung erfordert. Da Sonderüber- io dann durch die an der Leitung 2 anstehende Adresse
tragungen für Sonderdienste, z. B. eine Datenüber- für die Einspeicherung der Sonderdienstinformation
tragung für eine Datenübermittlung, im allgemeinen als Sonderinformation angereizt werden. Die Sonderinsbesondere,
wenn der Sonderdienst nachträglich dienstinformation gelangt über die Leitung 6, das
eingeführt wird, in oder bei der Teilnehmeranschluß- Mischgatter Mt, die Leitung 7, das über den Punkt
schaltung angeordnet werden, ist auch die Sonder- 15 P 3 in diesem Fall aufzusteuernde Undgatter U 4 und
dienstinformation für die Berechnung eines Sonder- das Mischgatter M 3 zum Gebühreninformationsdienstpauschbetrages
oder für eine mehrfache Be- register GJR und wird als Sonderinformation im
wertung jedes einzelnen Zählimpulses bei Inan- Gebührenspeicher GSP abgespeichert. Die der
spruchnahme des Sonderdienstes aus der Sonder- Steuerung des Gebührenrechners dienende Einrichdienstübertragung
bzw. aus der Teilnehmerschaltung 20 tung kann in diesem Fall zur Anschaltung von
ableitbar. Steuerpotential an den Punkt P 3 durch einen an
Sollen nun dagegen nur bestimmte Teilnehmer zur Inanspruchnahme von Sonderdiensten berechtigt sein
und soll diese Berechtigung für die einzelnen Sonderdienste zuteilbar sein, so ist es, wenn in einer Anlage 25
kein Berechtigungsspeicher vorgesehen ist, zweckmäßig, diesen im Gebührenrechner vorzusehen. Die
Berechtigung eines Teilnehmers kann dort, d. h. im Gebührenspeicher GSP des Gebührenrechners, unter
der Adresse des Teilnehmers zusammen mit der 30 kann auch hierbei über die Leitung 12 die Adresse
Summe der Gebühreneinheit als Sonderinformation gekennzeichnet werden, während bei einer gemeingespeichert oder unter einer besonderen Berechti- samen Auswertung für alle Teilnehmer der Adressengungsadresse
des Teilnehmers in einem besonderen geber die Adressenansteuerung übernimmt.
Speicherbereich gespeichert werden. Es ist ferner Über die Leitung 14 und den Punkt P 8 wird ferdenkbar, die Adressen des Teilnehmers in einem 35 ner ©in entsprechender Befehl an die zur Steuerung Speicherbereich zu speichern, der der besonderen des Gebührenrechners dienende Einrichtung gegeben, Berechtigungsart zugeordnet ist. Die Zuteilung der der sich über den Punkt P 4 auswirkt und zur entBerechtigung kann von einer beliebigen Stelle, z. B. sprechenden Codierung des vom Gebührenspeicher von einer Beamtin im Fernamt oder von der Fern- GSP in das Gebühreninformationsregister GJR und meldeberechnungsstelle aus und, wenn der Teil- 40 von dort zum Undgatter !75 geleiteten Sonderinfornehmer selbst dazu berechtigt ist, sich weitere Be- mation im Codierer C führt. Dabei kann ein z. B. rechtigungen zu erteilen oder zu entziehen, auch vom zwischen das Undgatter t/5 und das Mischgatter M4 Teilnehmer aus erfolgen. Der Gebührenrechner wird geschalteter Zwischenspeicher eine vorübergehende in diesem Fall über den Datenempfänger DE ange- Zwischenspeicherung bzw. eine zeitliche Verschiesteuert, der nach entsprechender Datenübermittlung 45 bung der Sonderinformation in der Weise bewirken, die anzusteuernde Adresse des Gebührenspeichers daß die anschließend in das Gebühreninformationsauf der Leitung 12 und die Art der Berechtigung auf register GJR übernommene, für Verbindungen angeder Leitung 13 kennzeichnet. Über die Leitung 13 fallene Summe der Gebühreneinheiten über die Lei- und das Mischgatter M 3 gelangt die der einzuschrei- tung 4 gleichzeitig und phasengerecht mit der durch benden Berechtigung entsprechende Sonderinfor- 50 Codierung erhaltenen, der Pauschgebühr entspremation in das Gebühreninformationsregister GJR chenden Summe von Gebühreneinheiten an den Ein- und wird unter dem Einfluß der über die Leitung 12 gangen des Addierers A ansteht. Unabhängig davon, und das Mischgatter M 2 angesteuerten Adressen- ob eine von der Pauschgebühr getrennte Aufstellung steuerung AS in einen freien Speicherplatz des Ge- der für die Verbindungen angefallenen Summe von bührenspeichers GSP eingeschrieben. Sie ist dort 55 Gebühreneinheiten gefordert wird oder die Pauschjederzeit, insbesondere wenn sie für die nach Ablauf gebühr und die für die Verbindungen angefallenen eines Abrechnungsabschnittes geforderte Pausch- Gebühreneinheiten nach Addition nur als ein Betrag gebührermittlung benötigt wird, verfügbar. Ent- auf der zu erstellenden Rechnung erscheinen sollen, sprechend können auch die Anschlußart, ζ. B. werden die über die Leitung 8 und die Leitung 4 zum Zweier- oder Einzelanschluß oder zusätzliche Infor- 60 Addierer gelangenden Summen von Gebühreneinheimationen, wie: »Teilnehmerstelle mit Zweitwecker«, ten von dort zum Datensender DS gegeben, der durch die für die Pauschgebührermittlung am Ende des
Abrechnungsabschnittes maßgebend sind, als Sonderinformationen gespeist werden. Eine Rückmeldung
der eingespeicherten Sonderinformationen an die die 65
Einspeicherung veranlassende Stelle ist über den
Datensender DS möglich.
Speicherbereich gespeichert werden. Es ist ferner Über die Leitung 14 und den Punkt P 8 wird ferdenkbar, die Adressen des Teilnehmers in einem 35 ner ©in entsprechender Befehl an die zur Steuerung Speicherbereich zu speichern, der der besonderen des Gebührenrechners dienende Einrichtung gegeben, Berechtigungsart zugeordnet ist. Die Zuteilung der der sich über den Punkt P 4 auswirkt und zur entBerechtigung kann von einer beliebigen Stelle, z. B. sprechenden Codierung des vom Gebührenspeicher von einer Beamtin im Fernamt oder von der Fern- GSP in das Gebühreninformationsregister GJR und meldeberechnungsstelle aus und, wenn der Teil- 40 von dort zum Undgatter !75 geleiteten Sonderinfornehmer selbst dazu berechtigt ist, sich weitere Be- mation im Codierer C führt. Dabei kann ein z. B. rechtigungen zu erteilen oder zu entziehen, auch vom zwischen das Undgatter t/5 und das Mischgatter M4 Teilnehmer aus erfolgen. Der Gebührenrechner wird geschalteter Zwischenspeicher eine vorübergehende in diesem Fall über den Datenempfänger DE ange- Zwischenspeicherung bzw. eine zeitliche Verschiesteuert, der nach entsprechender Datenübermittlung 45 bung der Sonderinformation in der Weise bewirken, die anzusteuernde Adresse des Gebührenspeichers daß die anschließend in das Gebühreninformationsauf der Leitung 12 und die Art der Berechtigung auf register GJR übernommene, für Verbindungen angeder Leitung 13 kennzeichnet. Über die Leitung 13 fallene Summe der Gebühreneinheiten über die Lei- und das Mischgatter M 3 gelangt die der einzuschrei- tung 4 gleichzeitig und phasengerecht mit der durch benden Berechtigung entsprechende Sonderinfor- 50 Codierung erhaltenen, der Pauschgebühr entspremation in das Gebühreninformationsregister GJR chenden Summe von Gebühreneinheiten an den Ein- und wird unter dem Einfluß der über die Leitung 12 gangen des Addierers A ansteht. Unabhängig davon, und das Mischgatter M 2 angesteuerten Adressen- ob eine von der Pauschgebühr getrennte Aufstellung steuerung AS in einen freien Speicherplatz des Ge- der für die Verbindungen angefallenen Summe von bührenspeichers GSP eingeschrieben. Sie ist dort 55 Gebühreneinheiten gefordert wird oder die Pauschjederzeit, insbesondere wenn sie für die nach Ablauf gebühr und die für die Verbindungen angefallenen eines Abrechnungsabschnittes geforderte Pausch- Gebühreneinheiten nach Addition nur als ein Betrag gebührermittlung benötigt wird, verfügbar. Ent- auf der zu erstellenden Rechnung erscheinen sollen, sprechend können auch die Anschlußart, ζ. B. werden die über die Leitung 8 und die Leitung 4 zum Zweier- oder Einzelanschluß oder zusätzliche Infor- 60 Addierer gelangenden Summen von Gebühreneinheimationen, wie: »Teilnehmerstelle mit Zweitwecker«, ten von dort zum Datensender DS gegeben, der durch die für die Pauschgebührermittlung am Ende des
Abrechnungsabschnittes maßgebend sind, als Sonderinformationen gespeist werden. Eine Rückmeldung
der eingespeicherten Sonderinformationen an die die 65
Einspeicherung veranlassende Stelle ist über den
Datensender DS möglich.
Von einem Teilnehmer aus kann die Übertragung
entsprechenden Befehl von Datenempfängern DE über die Leitung 15 zur Aussendung beider Summen
bzw. der Summe beider Summen veranlaßt wird.
Die im Gebührenspeicher GSP gespeicherte Berechtigung oder Anschlußart eines Teilnehmers kann
nun auch für Vermittlungsvorgänge in der Anlage mit ausgenutzt werden, indem z. B. verhindert wird,
daß ein Teilnehmer, dem eine Berechtigung für bestimmte Sonderdienste nicht erteilt wurde, diese Sonderdienste
benutzt. Es ist auch denkbar, daß ein wirksamer Verbändungsaufbau von gesperrten Teilnehmerstellen
auf diese Weise völlig unterbunden wird. Sobald ein Teilnehmer, z. B. der Teilnehmer
der Teilnehmerstelle TW, eine Verbindung aufzubauen wünscht, wird, wie bereits beschrieben, durch
Identifizierung vom Identizifierer JD seine Adresse ermittelt und in den Speicher RSAS eingespeichert.
Über die Leitung 2 und das Mischgatter M 2 ist die Adressensteuerung AS beeinflußbar, die, da nur die
Adresse ohne Zählimpuls ansteht, die Sonderinformation über Berechtigung und/oder Anschlußart der
Teilnehmerstelle im Gebührenspeicher GSP ansteuert und die Übergabe an das Gebühreninformationsregister
GJR veranlaßt. Damit liegt die Sonderinformation über die Leitung 15 unter anderem am Eingang
des Undgatters t/2. Von der der Steuerung des Gebührenrechners
dienenden Einrichtung wird zu die- ao sem Zeitpunkt, da nur eine Adresse und nicht gleichzeitig
ein Zählimpuls im Speicher RSAS vorlag, über den Punkt Pl ein Steuerpotential wirksam und somit
das Undgatter U2 durchgeschaltet, so daß die Sonderinformation über die Leitung 17 zum Speicher
RSAS und über diesen oder gegebenenfalls auch unmittelbar zum zentralen Steuerwerk ST übertragen
wird und den Verbindungsaufbau in positivem oder negativem Sinn beeinflussen kann.
Handelt es sich um die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes durch die gerufene Teilnehmerstelle,
z. B. um eine Rückfrage von der gerufenen Teilnehmerstelle, so wird mit Abgabe des Rückfragekriteriums
durch den gerufenen Teilnehmer eine Identifizierung der gerufenen Teilnehmerstelle eingeleitet
und die Adresse an den Speicher RSBS übergeben. Da dort dann die Adresse allein ansteht, wird im Gebührenrechner
die Anspeicherung der Sonderinformation dieser Teilnehmerstelle veranlaßt, die Sonderinformation
durch Anlegen von Steuerpotential am Punkt P 2 über das Undgatter U 3 und die Leitung
18 zum Speicher RSBS bzw. zum zentralen Steuerwerk ST geleitet und dort die Rückfrage eingeleitet
bzw. unterbunden.
In Anlagen, in denen als Sonderdienst die sögenannte
Telefonpause möglich ist, d. h. eine Umleitung eines Anrufes zu einem Ansagegerät erfolgt, das
dem rufenden Teilnehmer mitteilt, daß der gerufene Teilnehmer nicht gestört werden will, kann die durch
den gerufenen Teilnehmer vorbereitend im Gebührenspeicher GSP gespeicherte Sonderinformation dadurch
zur Anrufumleitung ausgenutzt werden, daß das zentrale Steuerwerk ST unter der Adresse des
gerufenen Teilnehmers gegebenenfalls über den Speicher RSBS, die Ausspeicherung dieser Sonderinformation
veranlaßt, was dann jedoch bei jedem Verbindungsaufbau durch das zentrale Steuerwerk ST
erforderlich wird.
Eine Sonderstellung unter den Sonderdiensten nimmt der Weckdienst ein. Seine Durchführung erfordert
jedoch bei einer Anordnung gemäß der Erfindung denkbar geringen Aufwand insbesondere dann,
wenn für eine Gebührenansage zu einem Teilnehmer bereits eine automatische Wähleinrichtung A U vorgesehen
ist. Ein Teilnehmer, der zu einer bestimmten Zeit über das Telefon geweckt werden möchte, kann
in den Gebührenspeicher GSP die Sonderinformation »Weckauftrag« zusammen mit der Weckzeit einspeichern.
Der zyklische Adressengeber AG1 der, wie bereits
beschrieben, auch für die Abrechung am Ende eines Abrechnungszeitabschnittes vorgesehen ist, liefert
zyklisch die Adressen der Speicherelemente bzw. Speicherbereiche, in denen Weckaufträge einspeicherabr
sind, sorgt somit für die zyklische Ausspeicherung der Weckzeiten in das Gebühreninformationsregister
GJR für einen Uhrzeitvergleich in dem unter dem Einfluß eines Uhrzeitgebers UG stehenden Uhrzeitvergleichers
UV, der bei Übereinstimmung der Weckzeit mit der Uhrzeit ein Signal an den einen
Eingang des Undgatters Ul gibt, so daß die im zyklischen Adressengeber anstehende Adresse des zu
weckendes Teilnehmers zur automatischen Wähleinrichtung AU geleitet wird, die wie eine Teilnehmerstelle
an die Vermittlungseinrichtungen VE angeschaltet ist und eine Verbindung zur Teilnehmerstelle
des zu weckenden Teilnehmers aufbaut. Dem Teilnehmer kann dann die Uhrzeit automatisch vom Uhrzeitgeber
UG durchgesprochen werden.
Für eine Anordnung gemäß der Erfindung ist die speziele Ausbildung des Gebührenspeichers GSP von
untergeordneter Bedeutung. Er kann, als umlaufender Speicher, z. B. als Trommelspeicher, ausgebildet
sein, der synchron mit Scanner umläuft, die die einzelnen Speicherabschnitte bzw. Speicherbereiche der
Speicher RSAS, RSBS oder SP abtasten. Die Scanner sorgen dabei jeweils dafür, daß die einzelnen Informationen
nacheinander verarbeitet werden. Es kann ferner auch ein Kernspeicher oder ein anderer nicht
umlaufender Speicher Verwendung finden, wobei dann zweckmäßig die Scanner durch Parallelwähler
zur Auswahl einer von mehreren zur Verarbeitung anstehenden Informationen ersetzt werden können.
Je nach Einstellung des Scanners oder Parallelwählers kann der den Gebührenrechner steuernden Einrichtung
ein Signal zugeleitet werden, das dann die entsprechende Anschaltung von Steuerpotential an
die Punkte Pl bis P 7 veranlaßt. Die Verarbeitung der anstehenden Informationen kann mit unterschiedlicher
Dringlichkeit abgewickelt werden. Es ist auch denkbar, laufende Programme, z. B. das Weckprogramm,
zu unterbrechen, um dringendere Anforderungen, z. B. die Verarbeitung eines eingelaufenen
Zählimpulses, bevozugt zu erledigen. Hierfür kann die den Gebührenrechner steuernde Einrichtung als
programmgesteuerte Einrichtung gegebenenfalls mit gespeichertem Programm ausgebildet sein. Der Gebührenrechner
kann ferner an zentraler Stelle für mehrere Vermittlungseinrichtungen VE gemeinsam
vorgesehen werden, wobei dann zwischen den Speichern RSAS und RSBS oder SP der verschiedenen
Vermittlungseinrichtungen VE und dem Gebührenrechner Datenleitungen einzuschalten und gegebenenfalls
Pufferspeicher vorzusehen sind.
Claims (5)
1. Schaltungsanordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen, in denen die für Verbindungen
aufgelaufenen Zählimpulse zur Erfassung der Gebühren in zentralen Speichern gespeichert
und in einem zentralen Gebührenrechner verarbeitet werden, dadurchgekennzeichn
e t, daß dem zentralen Gebührenrechner für die Errechnung von Pauschalgebühren (z. B. der
Grundgebühr, Sonderdienstpauschgebühr) und/ oder für die Bewertung einlaufender Zählimpulse
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(Umrechnung der einlaufenden Zählimpulse in eine einem Sonderdienst entsprechende Zahl von
Gebühreneinheiten) ein Codierer (C) und/oder ein Multiplizierer (M) zugeordnet ist und der zentrale
Gebührenrechner auch zu Speichern (GSP, RSAS, RSBS, SP) Zugang hat, in denen Informationen
über die Anschlußart (z.B. Einzel- oder Zweieranschluß) und/oder die Berechtigung (z. B.
für Sonderdienste) der Teilnehmer und/oder die Inanspruchnahme von Sonderdiensten durch die
Teilnehmer gespeichert sind.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem zentralen Gebührenrechner
ein Datenempfänger (DE) und ein Datensender (DS) für die Datenübermittlung von
und zum zentralen Gebührenrechner zugeordnet sind.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß über den Datenempfänger
(DE) des zentralen Gebührenrechners die ao
Speicher (GSP) ansteuerbar sind, in denen die
Informationen über die Anschlußart und/oder die Berechtigung der Teilnehmer gespeichert sind.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenempfänger (DE) durch Teilnehmer anwählbar ist.
5. Schaltungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Informationen über die Anschlußart und/oder die Berechtigung in dem zentralen Gebührenspeicher
(GSP) und die Informationen über die Inanspruchnahme von Sonderdiensten in
den Verbindungseinrichtungen (VE) zugeordneten Speichern (RSAS, RSBS) gespeichert sind und
der Zugriff des zentralen Gebührenrechners zu diesen Speichern durch eine den zentralen Gebührenrechner
steuernde Einrichtung mitüberwacht wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1117175,
085, 1171027.
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1117175,
085, 1171027.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 510/33 2.68 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (9)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1966S0101901 DE1261899B (de) | 1966-02-08 | 1966-02-08 | Schaltungsanordnung fuer Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler Gebuehrenerfassung |
| NL6701265A NL158985B (nl) | 1966-02-08 | 1967-01-26 | Schakeling voor telecommunicatie-, in het bijzonder telefoonstelsels, met kostenberekening. |
| ES0336313A ES336313A1 (es) | 1966-02-08 | 1967-02-01 | Una disposicion de circuito para instalaciones de telecomunicaciones, en especial instalaciones telefonicas con equipo central de tasacion. |
| AT110967A AT274907B (de) | 1966-02-08 | 1967-02-06 | Schaltungsanordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler Gebührenerfassung |
| CH171467A CH450497A (de) | 1966-02-08 | 1967-02-06 | Schaltungsanordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen, mit zentraler Gebührenerfassung |
| FR93965A FR1513702A (fr) | 1966-02-08 | 1967-02-07 | Montage pour des installations de télécommunications, et notamment de téléphonie |
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1261899B true DE1261899B (de) | 1968-02-29 |
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Family Applications (1)
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Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1117175B (de) * | 1960-09-29 | 1961-11-16 | Siemens Ag | Speichereinrichtung, insbesondere fuer Fernsprechanlagen mit Einrichtungen fuer eine selbsttaetige Gebuehrenerfassung |
| DE1137085B (de) * | 1960-07-12 | 1962-09-27 | Philips Nv | Fernsprechwaehlanlage mit einem Teilnehmerspeicher |
| DE1171027B (de) * | 1960-08-02 | 1964-05-27 | Int Standard Electric Corp | Schaltungsanordnung zur Erfassung und Auf-zeichnung von Gebuehrenimpulsen und zur Speicherung von Berechtigungsarten von Fernsprechteilnehmeranschluessen in Fernsprechvermittlungsanlagen |
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1967
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- 1967-02-01 ES ES0336313A patent/ES336313A1/es not_active Expired
- 1967-02-06 AT AT110967A patent/AT274907B/de active
- 1967-02-06 CH CH171467A patent/CH450497A/de unknown
- 1967-02-07 FR FR93965A patent/FR1513702A/fr not_active Expired
- 1967-02-07 GB GB576067A patent/GB1177785A/en not_active Expired
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- 1967-02-08 BE BE693804D patent/BE693804A/xx unknown
Patent Citations (3)
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Also Published As
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|---|---|
| GB1177785A (en) | 1970-01-14 |
| AT274907B (de) | 1969-10-10 |
| NL158985B (nl) | 1978-12-15 |
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| CH450497A (de) | 1968-01-31 |
| SE333167B (sv) | 1971-03-08 |
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| NL6701265A (de) | 1967-08-09 |
| FR1513702A (fr) | 1968-02-16 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
| EHJ | Ceased/non-payment of the annual fee |