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DE1261899B - Schaltungsanordnung fuer Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler Gebuehrenerfassung - Google Patents

Schaltungsanordnung fuer Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler Gebuehrenerfassung

Info

Publication number
DE1261899B
DE1261899B DE1966S0101901 DES0101901A DE1261899B DE 1261899 B DE1261899 B DE 1261899B DE 1966S0101901 DE1966S0101901 DE 1966S0101901 DE S0101901 A DES0101901 A DE S0101901A DE 1261899 B DE1261899 B DE 1261899B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
memory
special
information
central
fee
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1966S0101901
Other languages
English (en)
Inventor
Dipl-Ing Karl-Heinz Widdel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE1966S0101901 priority Critical patent/DE1261899B/de
Priority to NL6701265A priority patent/NL158985B/xx
Priority to ES0336313A priority patent/ES336313A1/es
Priority to AT110967A priority patent/AT274907B/de
Priority to CH171467A priority patent/CH450497A/de
Priority to FR93965A priority patent/FR1513702A/fr
Priority to GB576067A priority patent/GB1177785A/en
Priority to BE693804D priority patent/BE693804A/xx
Priority to SE178967A priority patent/SE333167B/xx
Publication of DE1261899B publication Critical patent/DE1261899B/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M15/00Arrangements for metering, time-control or time indication ; Metering, charging or billing arrangements for voice wireline or wireless communications, e.g. VoIP
    • H04M15/04Recording calls, or communications in printed, perforated or other permanent form

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Meter Arrangements (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
H 04 m
Deutsche Kl.: 21 a3- 75/60
Nummer: 1261 899
Aktenzeichen: S101901 VIII a/21 a3
Anmeldetag: 8. Februar 1966
Auslegetag: 29. Februar 1968
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen, in denen die für die Verbindungen aufgelaufenen Zählimpulse zur Erfassung der Gebühren in zentralen Speichern gespeichert und in einem zentralen Gebührenrechner verarbeitet werden.
In derartigen Anlagen wird die Arbeit der Fernmelderechnungsstellen insofern vereinfacht, als für die Erstellung der Gebührenrechnung der Zählerstand weder abgelesen noch zur Erleichterung der Erstellung abfotografiert zu werden braucht. Jedem Teilnehmer kann in dem zentralen Speicher ein Speicherabschnitt zugeordnet sein, in dem alle Zählimpulse bzw. Gebühreneinheiten, die für von dem Teilnehmer aufgebaute Verbindungen aufgelaufen sind, gespeichert werden. Jeder einlaufende Zählimpuls kann über den Gebührenrechner zu dem vorher gegebenen Gebührenstand, d. h. zu der vorhandenen Summe der verursachten Gebühreneinheiten, addiert werden. Zur Erstellung einer Gebührenrechnung für den Teilnehmer ist jeweils mit Ablauf eines Abrechnungszeitabschnittes, z. B. am Ende jedes Monats, die dann aufgelaufene Summe von Gebühreneinheiten an die Fernmelderechnungsstelle, z. B. durch Datenübermittlung zu übertragen, um dort unter Berücksichtigung weiterer Gebühren, zu denen unter anderem die Grundgebühr gehört, verarbeitet zu werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Erstellung der Gebührenrechnungen weiter zu vereinfachen. Erreicht wird dies dadurch, daß dem zentralen Gebührenrechner für die Errechnung von Pauschgebühren (z. B. der Grundgebühr, Sonderdienstpauschgebühr) und/oder für die Bewertung einlaufender Zählimpulse (Umrechnung der einlaufenden Zählimpulse in eine einem Sonderdienst entsprechende Zahl von Gebühreneinheiten) ein Codierer und/oder ein Multiplizierer zugeordnet ist und der zentrale Gebührenrechner auch zu Speichern Zugang hat, in denen Informationen über die Anschlußart (ζ. Β. Einzel- oder Zweieranschluß) und/oder die Berechtigung (z. B. für Sonderdienste) der Teilnehmer und/oder die Inanspruchnahme von Sonderdiensten durch die Teilnehmer gespeichert sind.
Mit der Erfindung ist es in besonders einfacher Weise möglich, bei bzw. für die Erstellung der Gebührenrechnung durch besondere Anschlußart oder Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderdiensten bedingte Pauschgebühren zu berücksichtigen. In den Fällen, in denen ein Sonderdienst nicht mit einer Pauschgebühr, sondern durch eine dem Sonderdienst entsprechende Bewertung jedes einzelnen Schaltungsanordnung für Fernmelde-,
insbesondere Fernsprechanlagen mit zentraler
Gebührenerfassung
Anmelder:
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, 8000 München 2, Witteisbacherplatz 2
Als Erfinder benannt:
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Widdel, 8033 Krailling --
Zählimpulses belastet ist, wird mit der Erfindung die erforderliche Bewertung überhaupt erst möglich. Da die erforderlichen Angaben über die Anschlußart und/oder Berechtigung und/oder die Inanspruchnahme von Sonderdiensten in zentralgesteuerten Anlagen sowieso gespeichert sind, ist in diesen Anlagen kein zusätzlicher Speicheraufwand für die Vereinfachung der Erstellung von Gebührenrechnungen erforderlich. In anderen Anlagen ist es im allgemeinen nicht möglich, ohne besonderen Speicheraufwand neue Sonderdienste einzuführen, so daß auch hier mit Einführung der Sonderdienste und der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Sonderdienste die für die Erstellung der Gebührenrechnungen unter Berücksichtigung der Pauschbeträge erforderlichen Speicher sowieso vorgesehen werden müssen. Entsprechendes gilt für die Anschlußart z.B. in Anlagen, in denen im Hinblick auf die Flexibilität der Anlage zwischen Rufnummer und Anschlußlagennummer unterschieden wird und dementsprechend Speicher zur Umrechnung der einen in die andere Nummer vorgesehen sein müssen.
In Anlagen, in denen die Speicher zur Speicherung der Informationen über die Anschlußart und/oder Berechtigung bereits vorhanden sind, kann bei der Ansteuerung dieser Speicher durch den Gebührenrechner die dann vorhandene zentrale Steuereinrichtung wie bei der Anforderung eines Verbindungsaufbaues durch einen Teilnehmer in Anspruch genommen werden, während in Anlagen, in denen die Speicher erst bei der Zulassung von Sonderdiensten erforderlich werden, zweckmäßig mit den Gebührenspeichern zu einer entsprechend großen Speicherblock zusammengefaßt werden können, wobei dann
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jeweils beim Verbindungsaufbau ein Zugriff zu diesen Speichern erforderlich wird.
Als Sonderdienste sind z. B. unter anderem denkbar: das sogenannte Anklopfen bei als belegt erreichten, gewünschten Teilnehmern, das Aufschalten auf bestehende Verbindungen, Konferenzverbindungen, die Anrufumlegung bzw. -weiterleitung oder die Telefonpause, bei der erne an sich freie Teünehmerstelle durch ankommende Anrufe auf Wunsch des angerufenen Teilnehmers nicht erreicht wird.
In der Figur ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Gezeigt ist ein Blockschaltbild einer Fernsprechanlage, an die die Teilnehmerstelle TN angeschaltet ist. Über die Vermitthmgseinrich-
Sonderdienstes oder die Anschlußart im Gebührenspeicher GSP zusammen mit den Gebühreneinheiten oder in von den Gebühreneinheiten getrennten Speicherbereichen enthalten sein können.
In Fernsprechanlagen mit zentralem Speicher SP können die Informationen den entsprechenden Speicherbereichen — dem Verbindungsspeicherbereich, dem Berechtigungsspeicherbereich und dem Anschlußartspeicherbereich— dieses zentralen Speichers ίο SP jederzeit entnommen werden. Teil dieses zentralen Speichers SP kann dann auch als besonderer Speicherbereich oder in einem auch andere Informationen enthaltenden Speicherbereich der Gebührenspeicher GSP des zentralen Gebührenrechners sein. Insbe-
tung VE kann der Teilnehmer der Teilnehmerstelle 15 sondere in programmgesteuerten Fernsprechanlagen TN mit anderen Teilnehmern verbunden werden. Die kann der Gebührenrechner ganz oder teilweise im als Block dargestellten Vermittlungseinrichtungen FjE
umfassen sowohl die Wähler oder Koppler, z. B. ein
durch ein zentrales Steuerwerk ST weitspannend markiertes Koppelfeld, als auch die Teilnehmeranschluß- 20
schaltungen der angeschlossenen Teilnehmerstellen
und die Relaissätze, z. B. Verbindungs- bzw. Speisesätze für Internvefkehr und Externverkehr in ankommender und abgehender Richtung bzw. zur
Speisung eines rufenden oder gerufenen Teilnehmers. »5 Speicher RSAS und RSBS, als auch die zur Er-Das zentrale Steuerwerk ST erhält seine Infor- läuterung eines speziellen Sonderdienstes — des mationen für die Durchschaltung von Verbindungen
einerseits in Form der Schaltaufträge, die von einem
eine Durchschaltung anfordernden, rufenden Teilnehmer als Wählzeichen abgegeben werden, und 30 bereits genannten Gebührenspeicher GSP mit zuandererseits von einem Identifizierer JD, der die die gehörigem Gebühreninformationsregister GJR und Verbindung anfordernde Teilnehmerstelle identifiziert
und gegebenenfalls andere Informationen über diese
Teünehmerstelle ermittelt.
Die Informationen über die rufende bzw. über die 35 einen Codierer C und einen Multiplizierer M. Zur gerufene Teünehmerstelle können in Abhängigkeit Datenübermittlung von und zu der Fernmelderechvon ihrer Art und je nach Ausbildung der Fernsprechanlage z.B. in einem der jeweüigen Teilnehmerstelle zugeordneten Speicherbereich des Gebühreninformationsspeicher GSP und/oder in den 40 gestellten Anordnung im einzelnen erläutert werden. Relaissätzen RSAS für rufende Teilnehmerstellen Es soll angenommen werden, daß der Teilnehmer der und RSBS für gerufene Teünehmerstellen gespeichert Teilnehmerstelle TN eine Verbindung, z. B. eine bzw. zwischengespeichert sein, oder sie können Fernverbindung, aufgebaut hat und daß während des einem den Vermittlungseinrichtungen VE zugeord- Bestehens der Verbindung Zählimpulse in einem neten zentralen Speicher SP entnommen werden. Im 45 bestimmten zeitlichen Abstand einlaufen. In einer ersten Fall werden z. B. zu Beginn bzw. während des Anlage ohne zentralen Gebührenrechner würden Verbindungsaufbaus die Rufnummer der rufenden diese Zähihnpulse den Teilnehmerzähler in der Teil-Teünehmerstelle in dem Speicher RSAS und, falls nehmeranschlußschaltung oder einen der Teünehmereine sogenannte Gebührenumkehr, d. h. eine Be- stelle gegebenenfalls im Amt individuell oder an einer lastung eines gerufenen Teilnehmers erforderlich und 50 Schnürstelle zugeordneten Gebührendrucker bzw. möglich ist, die Rufnummer des gerufenen Teil- einen diesem Gebührendrucker vorgeordneten Speinehmers in dem Speicher RSBS gespeichert. Jeder eher beeinflussen. Auch bei Anordnungen mit zenwährend des Bestehens einer Verbindung einlaufende tralen Gebührenrechnern sind nun im allgemeinen Zähihnpuls kann einzeln durch den Gebührenrechner Zwischenspeicher vorgesehen, die wenigstens einen verarbeitet werden, wozu die vorerwähnte Speiche- 55 Zählimpuls zwischenzuspeichern gestatten, um eine rung der Rufnummern der Teilnehmer jedoch nicht einwandfreie Verarbeitung aller gegebenenfalls gleichunbedingt erforderlich ist, da jeder einlaufende Zähl- zeitig einlaufenden Zählimpulse zu ermöglichen, impuls auch einen erneuten Identifiziervorgang aus- Diese Zwischenspeicher können an Stelle des Gelösen kann. Andererseits ist es denkbar, die ein- bührenzählers in der Teilnehmeranschlußschaltung laufenden Zählimpulse in den Speichern RSAS bzw. 60 oder an einer Schnürstelle, z. B. im Speisesatz der RSBS zu sammeln und am Ende der Verbindung die rufenden Teünehmerstelle TN oder einem diesem Summe der für diese Verbindung eingelaufene Zähl- Speisesatz zugeordneten Speicherbereich des Speiimpuls gemeinsam zu verarbeiten. Die Informationen chers RSAS angeordnet sein. Für die weiteren Beüber die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes trachtungen soll angenommen werden, daß die (Sonderdienstinformationen) können ebenfalls in den 65 Zwischenspeicher für Zählimpulse geeignet sind, Speichern RSAS und RSBS gespeichert werden, wäh- einen einzigen Zählimpuls zwischenzuspeichern und rend die Informationen (Sonderdienstinformationen) in einem Speicherbereich des Speichers RSAS angeüber die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines ordnet sind, der als Speicher für Informationen für
zentralen Steuerwerk ST enthalten sein bzw. das zentrale Steuerwerk Funktionen des Gebührenrechners übernehmen.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, ist die Grenzziehung zwischen dem Gebührenrechner einerseits und den Speichern andererseits für die Erfindung von untergeordneter Bedeutung. Im folgenden soll angenommen werden, daß sowohl die
Weckdienstes — nur beispielsweise vorgesehenen Einrichtungen UV, UG und AU zu dem zentralen Gebührenrechner gehören. Dieser enthält ferner den
zugehöriger Adressensteuerung AS sowie zugehörigem zyklisch arbeitenden Adressengeber AG. Die eigentliche Rechenschaltung enthält einen Addierer^,
nungssteUe od. dgl. dient ein Datenempfänger DE und ein Datensender DS.
Nachstehend soll nun die Wirkungsweise der dar-
die Gebührenerfassung dient und allen Speisesätzen für rufende Teilnehmerstellen fest oder jeweils vorübergehend für eine Verbindung zugeordnet ist.
Bei Einlaufen eines Zählimpulses für die Teilnehmerstelle TTV im Speicher RSAS wird, falls die Adresse der Teilnehmerstelle TN dort nicht bereits gespeichert ist, ein Identifiziervorgang durch den Identifizierer JD eingeleitet, der die ermittelte Adresse an den entsprechenden Bereich des Relaissatzes RSAS übergibt. Mit Einlaufen eines Zählimpulses, der an der Leitung 1 ansteht, wird durch die Adresse über die Leitung 2 und das Mischgatter M2 die Adressensteuerung AS des Gebührenrechners angereizt und dadurch die im Gebührenspeicher GSP enthaltene Summe von Gebühreneinheiten in das Gebühreninformationsregister GJR übernommen. Der eingelaufene Zählimpuls steht über die Leitung 2 am Eingang des Multiplizierer M an und wird unter der Voraussetzung, daß dieser Zählimpuls einer Gebühreneinheit entspricht, weil z. B. kein Sonderdienst beansprucht wurde, unverändert über die Leitung 3 und das Mischgatter M S an den Eingang S2 des Addierers^ weitergegeben und zu der Summe der Gebühreneinheiten, die über die Leitung4 am Eingang51 des Addierers^ ansteht, hinzuaddiert. Die neue, um eine Gebühreneinheit erhöhte Summe der Gebühreneinheit wird über die Leitung 5 und das Mischgatter M 3 dem Gebühreninformationsregister GJR übergeben und von dort an der ursprünglichen Stelle des Gebühren-Speichers GSP eingespeichert.
Wurde vom Teilnehmer TN ein Sonderdienst beansprucht, der, wie z. B. eine Datenübermittlung oder ein Konferenzgespräch, eine Umrechnung der einlaufenden Zählimpulse erfordert, weil jeder für die Datenübermittlung einlaufende Zählimpuls mehreren Gebühreneinheiten entspricht, so ist die Inanspruchnahme des Sonderdienstes durch den Teilnehmer der Teilnehmerstelle TTV auf der Leitung 6 vom Speicher RSAS her mittels einer Sonderdienstinformation gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung, die entweder vom Teilnehmer durch Kennziffernwahl, z. B. bei Anzahl einer Konferenzübertragung, oder auch z. B. beim Übergang vom Fernsprechen zur Datenübermittlung automatisch bewirkt werden kann, wirkt sich über das Mischgatter Ml und die Leitung 7 auf den einen Eingang des Undgatters £/7 aus. Durch eine den Gebührenrechner steuernde, nicht dargestellte Einrichtung wird immer dann, wenn ein Zählimpuls durch den Gebührenrechner verarbeitet wird, an die Punkte P 6 und Pl Steuerpotential angeschaltet, so daß bei Anliegen der Sonderdienstinformation an der Leitung 6 diese immer über die Undgatter Ul und Z78 auf den Multiplizierer M durchgreift, der jeden einzelnen Zählimpuls durch Multiplikation in mehrere Gebührenimpulse umwandelt. Die weitere Verarbeitung erfolgt dann in der beschriebenen Weise. .
Entsprechend könnte auch eine Pauschgebühr für die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes, z. B. für eine Umlegung, Rückfrage, für Aufschalten, Anklopfen od. dgl. berechnet werden, wenn z. B. bei der Verarbeitung eines Zählimpulses nicht nur das zur Zwischenspeicherung des Zählimpulses dienende Speicherelement im Speicher RSAS, sondern auch das zur Kennzeichnung der Inanspruchnahme des Sonderdienstes dienende Speicherelement jeweils bei Verarbeitung eines Zählimpulses gelöscht wird.
Wenn die den Gebührenrechner steuernde Einrichtung dann so ausgebildet ist, daß bei Verarbeitung eines Zählimpulses jeweils an den Punkten P 5 und P 6 Steuerpotential anliegt, so wirkt sich die Sonderdienstinformation an der Leitung 6 über das Mischgatter Ml und die Leitung 7 sowie über die Undgatter Ul und U 6 und das Mischgatter M 4 auf den Eingang des Codierers C aus, der aus der Sonderdienstinformation einen Pauschbetrag in Gebühreneinheiten abwandelt, der über die Leitung 8 und das Mischgatter M 5 wie beschrieben zu der alten Summe von Gebühreneinheiten hinzuaddiert wird.
Nachfolgend sollen nun wieder mögliche Abwandlungen der bisher beschriebenen Teile des Gebührenrechners betrachtet werden. Es ist z. B. denkbar, daß in einer Anlage für die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes entweder nur eine Multiplikation bzw. Vervielfachung jedes einzelnen Zählimpulses erforderlich oder aber nur eine Pauschgebühr zu entrichten ist. Dementsprechend kann dann der Gebührenrechner nur mit einem Multiplizierer M oder nur mit einem Codierer C ausgerüstet sein. In Anlagen, in denen beide Arten der Belastung für Sonderdienste erforderlich sind, ist es zweckmäßig, unterschiedliche Ausgänge aus dem Speicher RSAS vorzusehen. Die Leitung 6 müßte dann, wie auch das Mischgatter Ml, doppelt vorgesehen werden. Der Ausgang des einen Mischgatters Ml wäre dann, wie dargestellt, mit dem Undgatter Ul und der Ausgang des anderen Mischgatters Ml unmittelbar mit dem Gatter U 6 zu verbinden. Die der Steuerung des Gebührenrechners dienende Einrichtung hätte in diesem Fall bei Verarbeitung jedes Zählimpulses die Punkte PS, P6 und Pl mit Steuerpotential zu beaufschlagen.
Wie beim rufenden so kann auch beim gerufenen Teilnehmer verfahren werden, wenn z. B. eine Umkehrung der Gebühr, d. h. eine Belastung der gerufenen Teilnehmerstelle mit den für eine Verbindung einlaufenden Zählimpulsen, möglich ist. Die Leitungen 9, 10 und 11 des Speichers RSBS entsprechen den Leitungen 1, 2 und 6 des Speichers RSAS. Ferner kann in Anlagen, in denen eine Umkehrung der Gebühr nicht möglich ist, bei Inanspruchnahme eines Sonderdienstes durch den gerufenen Teilnehmer, z. B. bei einer Rückfrage durch diesen Teilnehmer, die zur Rückfrageeinleitung von diesem Teilnehmer bewirkte Kriteriengabe nicht nur zur Speicherung der Sonderdienstinformation im Speicher RSBS sondern gleichzeitig zur Nachbildung eines Zählimpulses führen. Die bei der der Sonderdienstinformation entsprechenden Multiplikation oder Codierung erhaltenen Gebühreneinheiten können dann zu der Summe der Gebühreneinheiten des gerufenen Teilnehmers addiert werden.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, verschiedene Sonderdienste unterschiedlich im RSAS oder RSBS zu speichern und eine entsprechend unterschiedliche Multiplikation oder Codierung eingelaufener oder gebildeter Zählimpuls zu bewirken. Ferner ist es auch denkbar, daß die gespeicherten Sonderdienstinformationen ohne das Vorliegen oder die Bildung von Zählimpulsen im Speicher RSAS und RSBS zur Errechnung eines Pauschbetrages herangezogen werden, indem bereits lediglich das Vorliegen der Sonderdienstinformation, wie sonst das Vorliegen eines Gebührenimpulses die Verarbeitung durch den Gebührenrechner einleitet.
Die bisher beschriebenen Variationen der Gebührenverrechnung sind grundsätzlich in allen bekannten Vermittlungsanlagen anwendbar, insbesondere darm, wenn die Speicher zur Zwischenspeicherung der Zählimpulse an Stelle des Gebührenzählers in der Teilnehmeranschlußschaltung angeordnet sind, weil dann für die Adressensteuerung AS die Adresse aus der Lage der Teilnehmeranschlußschaltung abgeleitet werden kann und keinen Identifiziervorgang
einem hierfür besonders vorgesehenen Ausgang des Speichers RSAS anstehenden, z. B. ebenfalls durch Kennziffernwahl gegebenen Befehl angereizt werden. Die Pauschgebührermittlung kann am Ende des Abrechungnsabschnittes durch entsprechende Datenübermittlung an den Datenempfänger DE eingeleitet werden. Für eine Einzelauswertung, d. h. für die Berechnung der Gebühren eines einzelnen Teilnehmers
einer Sonderinformation in den Gebührenspeicher auch über den Speicher RSAS vorgenommen werden. Will der Teilnehmer einen Sonderdienst beanspruchen, für den ihm noch keine Berechtigung 5 erteilt ist, so kann er unter der Voraussetzung, daß er berechtigt ist, sich eine Berechtigung für diesen Sonderdienst zu erteilen, die Sonderdienstinformation, z. B. durch Kennziffernwahl in den Speicher RSAS einspeichern. Die Adressensteuerung AS kann
zur Adressenerrnittlung erfordert. Da Sonderüber- io dann durch die an der Leitung 2 anstehende Adresse tragungen für Sonderdienste, z. B. eine Datenüber- für die Einspeicherung der Sonderdienstinformation tragung für eine Datenübermittlung, im allgemeinen als Sonderinformation angereizt werden. Die Sonderinsbesondere, wenn der Sonderdienst nachträglich dienstinformation gelangt über die Leitung 6, das eingeführt wird, in oder bei der Teilnehmeranschluß- Mischgatter Mt, die Leitung 7, das über den Punkt schaltung angeordnet werden, ist auch die Sonder- 15 P 3 in diesem Fall aufzusteuernde Undgatter U 4 und dienstinformation für die Berechnung eines Sonder- das Mischgatter M 3 zum Gebühreninformationsdienstpauschbetrages oder für eine mehrfache Be- register GJR und wird als Sonderinformation im wertung jedes einzelnen Zählimpulses bei Inan- Gebührenspeicher GSP abgespeichert. Die der spruchnahme des Sonderdienstes aus der Sonder- Steuerung des Gebührenrechners dienende Einrichdienstübertragung bzw. aus der Teilnehmerschaltung 20 tung kann in diesem Fall zur Anschaltung von ableitbar. Steuerpotential an den Punkt P 3 durch einen an
Sollen nun dagegen nur bestimmte Teilnehmer zur Inanspruchnahme von Sonderdiensten berechtigt sein und soll diese Berechtigung für die einzelnen Sonderdienste zuteilbar sein, so ist es, wenn in einer Anlage 25 kein Berechtigungsspeicher vorgesehen ist, zweckmäßig, diesen im Gebührenrechner vorzusehen. Die Berechtigung eines Teilnehmers kann dort, d. h. im Gebührenspeicher GSP des Gebührenrechners, unter
der Adresse des Teilnehmers zusammen mit der 30 kann auch hierbei über die Leitung 12 die Adresse Summe der Gebühreneinheit als Sonderinformation gekennzeichnet werden, während bei einer gemeingespeichert oder unter einer besonderen Berechti- samen Auswertung für alle Teilnehmer der Adressengungsadresse des Teilnehmers in einem besonderen geber die Adressenansteuerung übernimmt.
Speicherbereich gespeichert werden. Es ist ferner Über die Leitung 14 und den Punkt P 8 wird ferdenkbar, die Adressen des Teilnehmers in einem 35 ner ©in entsprechender Befehl an die zur Steuerung Speicherbereich zu speichern, der der besonderen des Gebührenrechners dienende Einrichtung gegeben, Berechtigungsart zugeordnet ist. Die Zuteilung der der sich über den Punkt P 4 auswirkt und zur entBerechtigung kann von einer beliebigen Stelle, z. B. sprechenden Codierung des vom Gebührenspeicher von einer Beamtin im Fernamt oder von der Fern- GSP in das Gebühreninformationsregister GJR und meldeberechnungsstelle aus und, wenn der Teil- 40 von dort zum Undgatter !75 geleiteten Sonderinfornehmer selbst dazu berechtigt ist, sich weitere Be- mation im Codierer C führt. Dabei kann ein z. B. rechtigungen zu erteilen oder zu entziehen, auch vom zwischen das Undgatter t/5 und das Mischgatter M4 Teilnehmer aus erfolgen. Der Gebührenrechner wird geschalteter Zwischenspeicher eine vorübergehende in diesem Fall über den Datenempfänger DE ange- Zwischenspeicherung bzw. eine zeitliche Verschiesteuert, der nach entsprechender Datenübermittlung 45 bung der Sonderinformation in der Weise bewirken, die anzusteuernde Adresse des Gebührenspeichers daß die anschließend in das Gebühreninformationsauf der Leitung 12 und die Art der Berechtigung auf register GJR übernommene, für Verbindungen angeder Leitung 13 kennzeichnet. Über die Leitung 13 fallene Summe der Gebühreneinheiten über die Lei- und das Mischgatter M 3 gelangt die der einzuschrei- tung 4 gleichzeitig und phasengerecht mit der durch benden Berechtigung entsprechende Sonderinfor- 50 Codierung erhaltenen, der Pauschgebühr entspremation in das Gebühreninformationsregister GJR chenden Summe von Gebühreneinheiten an den Ein- und wird unter dem Einfluß der über die Leitung 12 gangen des Addierers A ansteht. Unabhängig davon, und das Mischgatter M 2 angesteuerten Adressen- ob eine von der Pauschgebühr getrennte Aufstellung steuerung AS in einen freien Speicherplatz des Ge- der für die Verbindungen angefallenen Summe von bührenspeichers GSP eingeschrieben. Sie ist dort 55 Gebühreneinheiten gefordert wird oder die Pauschjederzeit, insbesondere wenn sie für die nach Ablauf gebühr und die für die Verbindungen angefallenen eines Abrechnungsabschnittes geforderte Pausch- Gebühreneinheiten nach Addition nur als ein Betrag gebührermittlung benötigt wird, verfügbar. Ent- auf der zu erstellenden Rechnung erscheinen sollen, sprechend können auch die Anschlußart, ζ. B. werden die über die Leitung 8 und die Leitung 4 zum Zweier- oder Einzelanschluß oder zusätzliche Infor- 60 Addierer gelangenden Summen von Gebühreneinheimationen, wie: »Teilnehmerstelle mit Zweitwecker«, ten von dort zum Datensender DS gegeben, der durch die für die Pauschgebührermittlung am Ende des
Abrechnungsabschnittes maßgebend sind, als Sonderinformationen gespeist werden. Eine Rückmeldung
der eingespeicherten Sonderinformationen an die die 65
Einspeicherung veranlassende Stelle ist über den
Datensender DS möglich.
Von einem Teilnehmer aus kann die Übertragung
entsprechenden Befehl von Datenempfängern DE über die Leitung 15 zur Aussendung beider Summen bzw. der Summe beider Summen veranlaßt wird.
Die im Gebührenspeicher GSP gespeicherte Berechtigung oder Anschlußart eines Teilnehmers kann nun auch für Vermittlungsvorgänge in der Anlage mit ausgenutzt werden, indem z. B. verhindert wird,
daß ein Teilnehmer, dem eine Berechtigung für bestimmte Sonderdienste nicht erteilt wurde, diese Sonderdienste benutzt. Es ist auch denkbar, daß ein wirksamer Verbändungsaufbau von gesperrten Teilnehmerstellen auf diese Weise völlig unterbunden wird. Sobald ein Teilnehmer, z. B. der Teilnehmer der Teilnehmerstelle TW, eine Verbindung aufzubauen wünscht, wird, wie bereits beschrieben, durch Identifizierung vom Identizifierer JD seine Adresse ermittelt und in den Speicher RSAS eingespeichert. Über die Leitung 2 und das Mischgatter M 2 ist die Adressensteuerung AS beeinflußbar, die, da nur die Adresse ohne Zählimpuls ansteht, die Sonderinformation über Berechtigung und/oder Anschlußart der Teilnehmerstelle im Gebührenspeicher GSP ansteuert und die Übergabe an das Gebühreninformationsregister GJR veranlaßt. Damit liegt die Sonderinformation über die Leitung 15 unter anderem am Eingang des Undgatters t/2. Von der der Steuerung des Gebührenrechners dienenden Einrichtung wird zu die- ao sem Zeitpunkt, da nur eine Adresse und nicht gleichzeitig ein Zählimpuls im Speicher RSAS vorlag, über den Punkt Pl ein Steuerpotential wirksam und somit das Undgatter U2 durchgeschaltet, so daß die Sonderinformation über die Leitung 17 zum Speicher RSAS und über diesen oder gegebenenfalls auch unmittelbar zum zentralen Steuerwerk ST übertragen wird und den Verbindungsaufbau in positivem oder negativem Sinn beeinflussen kann.
Handelt es sich um die Inanspruchnahme eines Sonderdienstes durch die gerufene Teilnehmerstelle, z. B. um eine Rückfrage von der gerufenen Teilnehmerstelle, so wird mit Abgabe des Rückfragekriteriums durch den gerufenen Teilnehmer eine Identifizierung der gerufenen Teilnehmerstelle eingeleitet und die Adresse an den Speicher RSBS übergeben. Da dort dann die Adresse allein ansteht, wird im Gebührenrechner die Anspeicherung der Sonderinformation dieser Teilnehmerstelle veranlaßt, die Sonderinformation durch Anlegen von Steuerpotential am Punkt P 2 über das Undgatter U 3 und die Leitung 18 zum Speicher RSBS bzw. zum zentralen Steuerwerk ST geleitet und dort die Rückfrage eingeleitet bzw. unterbunden.
In Anlagen, in denen als Sonderdienst die sögenannte Telefonpause möglich ist, d. h. eine Umleitung eines Anrufes zu einem Ansagegerät erfolgt, das dem rufenden Teilnehmer mitteilt, daß der gerufene Teilnehmer nicht gestört werden will, kann die durch den gerufenen Teilnehmer vorbereitend im Gebührenspeicher GSP gespeicherte Sonderinformation dadurch zur Anrufumleitung ausgenutzt werden, daß das zentrale Steuerwerk ST unter der Adresse des gerufenen Teilnehmers gegebenenfalls über den Speicher RSBS, die Ausspeicherung dieser Sonderinformation veranlaßt, was dann jedoch bei jedem Verbindungsaufbau durch das zentrale Steuerwerk ST erforderlich wird.
Eine Sonderstellung unter den Sonderdiensten nimmt der Weckdienst ein. Seine Durchführung erfordert jedoch bei einer Anordnung gemäß der Erfindung denkbar geringen Aufwand insbesondere dann, wenn für eine Gebührenansage zu einem Teilnehmer bereits eine automatische Wähleinrichtung A U vorgesehen ist. Ein Teilnehmer, der zu einer bestimmten Zeit über das Telefon geweckt werden möchte, kann in den Gebührenspeicher GSP die Sonderinformation »Weckauftrag« zusammen mit der Weckzeit einspeichern. Der zyklische Adressengeber AG1 der, wie bereits beschrieben, auch für die Abrechung am Ende eines Abrechnungszeitabschnittes vorgesehen ist, liefert zyklisch die Adressen der Speicherelemente bzw. Speicherbereiche, in denen Weckaufträge einspeicherabr sind, sorgt somit für die zyklische Ausspeicherung der Weckzeiten in das Gebühreninformationsregister GJR für einen Uhrzeitvergleich in dem unter dem Einfluß eines Uhrzeitgebers UG stehenden Uhrzeitvergleichers UV, der bei Übereinstimmung der Weckzeit mit der Uhrzeit ein Signal an den einen Eingang des Undgatters Ul gibt, so daß die im zyklischen Adressengeber anstehende Adresse des zu weckendes Teilnehmers zur automatischen Wähleinrichtung AU geleitet wird, die wie eine Teilnehmerstelle an die Vermittlungseinrichtungen VE angeschaltet ist und eine Verbindung zur Teilnehmerstelle des zu weckenden Teilnehmers aufbaut. Dem Teilnehmer kann dann die Uhrzeit automatisch vom Uhrzeitgeber UG durchgesprochen werden.
Für eine Anordnung gemäß der Erfindung ist die speziele Ausbildung des Gebührenspeichers GSP von untergeordneter Bedeutung. Er kann, als umlaufender Speicher, z. B. als Trommelspeicher, ausgebildet sein, der synchron mit Scanner umläuft, die die einzelnen Speicherabschnitte bzw. Speicherbereiche der Speicher RSAS, RSBS oder SP abtasten. Die Scanner sorgen dabei jeweils dafür, daß die einzelnen Informationen nacheinander verarbeitet werden. Es kann ferner auch ein Kernspeicher oder ein anderer nicht umlaufender Speicher Verwendung finden, wobei dann zweckmäßig die Scanner durch Parallelwähler zur Auswahl einer von mehreren zur Verarbeitung anstehenden Informationen ersetzt werden können. Je nach Einstellung des Scanners oder Parallelwählers kann der den Gebührenrechner steuernden Einrichtung ein Signal zugeleitet werden, das dann die entsprechende Anschaltung von Steuerpotential an die Punkte Pl bis P 7 veranlaßt. Die Verarbeitung der anstehenden Informationen kann mit unterschiedlicher Dringlichkeit abgewickelt werden. Es ist auch denkbar, laufende Programme, z. B. das Weckprogramm, zu unterbrechen, um dringendere Anforderungen, z. B. die Verarbeitung eines eingelaufenen Zählimpulses, bevozugt zu erledigen. Hierfür kann die den Gebührenrechner steuernde Einrichtung als programmgesteuerte Einrichtung gegebenenfalls mit gespeichertem Programm ausgebildet sein. Der Gebührenrechner kann ferner an zentraler Stelle für mehrere Vermittlungseinrichtungen VE gemeinsam vorgesehen werden, wobei dann zwischen den Speichern RSAS und RSBS oder SP der verschiedenen Vermittlungseinrichtungen VE und dem Gebührenrechner Datenleitungen einzuschalten und gegebenenfalls Pufferspeicher vorzusehen sind.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Schaltungsanordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen, in denen die für Verbindungen aufgelaufenen Zählimpulse zur Erfassung der Gebühren in zentralen Speichern gespeichert und in einem zentralen Gebührenrechner verarbeitet werden, dadurchgekennzeichn e t, daß dem zentralen Gebührenrechner für die Errechnung von Pauschalgebühren (z. B. der Grundgebühr, Sonderdienstpauschgebühr) und/ oder für die Bewertung einlaufender Zählimpulse
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(Umrechnung der einlaufenden Zählimpulse in eine einem Sonderdienst entsprechende Zahl von Gebühreneinheiten) ein Codierer (C) und/oder ein Multiplizierer (M) zugeordnet ist und der zentrale Gebührenrechner auch zu Speichern (GSP, RSAS, RSBS, SP) Zugang hat, in denen Informationen über die Anschlußart (z.B. Einzel- oder Zweieranschluß) und/oder die Berechtigung (z. B. für Sonderdienste) der Teilnehmer und/oder die Inanspruchnahme von Sonderdiensten durch die Teilnehmer gespeichert sind.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem zentralen Gebührenrechner ein Datenempfänger (DE) und ein Datensender (DS) für die Datenübermittlung von und zum zentralen Gebührenrechner zugeordnet sind.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß über den Datenempfänger (DE) des zentralen Gebührenrechners die ao Speicher (GSP) ansteuerbar sind, in denen die
Informationen über die Anschlußart und/oder die Berechtigung der Teilnehmer gespeichert sind.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenempfänger (DE) durch Teilnehmer anwählbar ist.
5. Schaltungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationen über die Anschlußart und/oder die Berechtigung in dem zentralen Gebührenspeicher (GSP) und die Informationen über die Inanspruchnahme von Sonderdiensten in den Verbindungseinrichtungen (VE) zugeordneten Speichern (RSAS, RSBS) gespeichert sind und der Zugriff des zentralen Gebührenrechners zu diesen Speichern durch eine den zentralen Gebührenrechner steuernde Einrichtung mitüberwacht wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1117175,
085, 1171027.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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