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Traggerippe für die Deckenplatten einer Unterdecke Die Erfindung betrifft
ein Traggerippe für die Deckenplatten einer Unterdecke, bestehend aus an der Rohdecke
aufgehängten Tragsprossen und Quersprossen mit Flanschen zur Auflagerung der Deckenplatten,
bei dem die Flansche der Tragsprossen mit nach oben gerichteten Längsleisten versehen
sind und bei dem die Quersprossen zur Auflagerung auf den Tragsprossen an ihren
Enden so bearbeitet sind, daß sie jeweils die Längsleiste des zugewendeten Flansches
einer Tragsprosse hakenartig übergreifen, wobei die Unterseiten der Flansche der
Trag- und Quersprossen in einer Ebene liegen.
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Bei einem solchen, aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1745
784 bekannten Traggerippe für die Deckenplatten einer Unterdecke ist die
Sicherung der Quersprossen an den Tragsprossen gegen Verschieben und Verkanten verhältnismäßig
kompliziert ausgebildet. Die Tragsprossen und die Quersprossen haben dort gleiche
Querschnittsform und weisen in ihrem senkrecht nach oben gerichteten Mittelsteg
eine horizontale Längsbohrung auf. An Stellen, wo eine Quersprosse auf eine Tragsprosse
stößt und an dieser in einer bestimmten Stellung gesichert werden soll, muß der
Steg der Tragsprosse in Höhe der Längsbohrung quer durchbohrt werden, damit dann
ein Sicherungsstift quer durch den M.ittelsteg der Tragsprosse in die Bohrung am
Mittelsteg der Quersprosse eingetrieben werden kann. Diese Arbeiten lassen sich
jedoch auf der Baustelle nur schwer mit der erforderlichen Genauigkeit ausführen,
außerdem ist es erforderlich, die dafür geeigneten Handwerkzeuge zur Verfügung zu
haben, « und schließlich wird durch diese Verstiftung auch die Demontage
einer solchen Unterdecke unnötig erschwert.
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Diese Nachteile sind an sich bei einem anderen, aus der USA.-Patentschrift
2 895 180 bekannten Traggerippe vermieden, doch liegen dort die Flanschteile
der Quersprossen nicht in einer Ebene mit den Flanschteilen der Tragsprossen, sondern
oberhalb von diesen, und an den Deckenplatten sind Einschnitte vorgesehen für die
Aufnahme sowohl der nach oben gerichteten Längsleisten an den Flanschen der Tragsprossen
als auch für die seitlich gerichteten Flansche der Quersprossen. Ein solches Traggerippp
läßt sich daher nur für Unterdecken mit Deckenplatten verwenden, die entsprechend
diesen Erfordernissen vorgefertigt sind. Für Deckenplatten aus Materialien, in denen
sich die erforderlichen Schlitze nicht oder nur schwer anbringen lassen, ist ein
solches Traggerippe nicht geeignet. Dies gilt im übrigen auch für die Tragkonstruktion
nach dem deutschen Gebrauchsmuster 1735 300, bei der die Deckenplatten unter
Verzicht auf Quersprossen randseitige Einschnitte oder Abkantungen für die Halterung
an den nach oben gerichteten Längsleisten der Tragsprossen aufweisen müssen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten
Konstruktionen zu vermeiden und ein Traggerippe der eingangs erwähnten Art dahingehend
zu verbessern, daß einerseits keine besonderen Befestigungsteile erforderlich sind,
um die Quersprossen an,den Tragsprossen in der gewünschten Lage zu sichern, und
daß andererseits auch Deckenplatten aus jeglichen in Frage kommenden Materialien
ohne eine Sonderbearbeitung auf dem Traggerippe angebracht werden können.
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Diese Aufgabe findet ihre Lösung nach der Erfindung dadurch, daß die
Flansche der Quersprossen eine der Höhe der Längsleisten entsprechende Dicke aufweisen,
daß die Längsleisten in entsprechende Querschlitze in den Flanschen der Quersprossen
eingreifen und zum Einbinden des Steges einer Quersprosse jeweils eine der Stegdicke
einer Quersprosse entsprechende Aussparung aufweisen und daß die eine Längsleiste
übergreifenden Flanschtefle der Quersprossen eine um die Flanschdicke der Tragsprossen
verminderte Dicke aufweisen.
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Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die Quersprossen an den Tragsprossen
ohne zusätzliche Hilfsmittel stets in ihrer Lage gesichert sind, und zwar sowohl
gegen Verkanten als auch gegen Verschieben in
Längsrichtung der
Trlagsprossen. Dies ist von besonderem Wert beim Zusammen au des Traggerippes
und beim anschließenden Einfügen der Deckenplatten, da dadurch so umständliche Maßnahmen,
wie Vorbohren von Bolzenlöchern, Einfügen von Sicherungsbolzen u. dgl, entfallen.
Die AusspaTungen in den Längsleisten lassen sich im übrigen auch leicht bei der
Montage herstellen. Außerdem kann ein einmal gewählter-Abstand der Querspzossen
späterhin auch ohne weiteres abgeändert werden, indem einfach weitere Aussparungen
in den Längsleisten an entsprechenden Stellen hergestellt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
In der Zeichnung zeigt F i g. 1 eine Teilansicht eines aus Trag- und Quersprossen
bestehenden. Traggerippes, fur die Deckenplatten einer Unterdecke und F i
g. 2 das Ende einer Quersprosse in Seitenansicht.
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Von dem Traggerippe für eine Unterdecke sind in der Zeichnung nur
eine Tragsprosse 1 und zwei quer dazu angeordnete Quersprossen 2 dargestellt.
Tatsächlich besteht eine solche Unterdecke jedoch aus einer großen Anzahl parallel
zueinander verlaufender Tragsprossen.t und Quersprossen 2 für die Halterung nicht
gezeigter Deckenplatten, Jede Tragsprosse 1 hat einen etwÄ #do'ppel-T-förmigen
Querschnitt,- -wobei der obere Flansch 3 als Aufiiahmeriün:e für die Muttern
4 von an -einer Rohdecke befestigten Tragstangen 5 ausgebildet ist.
'
Der untere Flansch 6 der Tragsprosse. 1 hat rechtwinklig nach
oben gerichtete Längsleisten 7, die paßgenau in entsprechende Querschlitze
8 in den Flanscheu 9 der Quersprossen 2 eingreifen.
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Die Quersprossen 2 stützten sich mit den hinter den Längsleisten
7 vorhandenen Flanschteilen 9' auf -den Ffansch 6 der Tragsprosse
1 ab und sind dadurch gegen Verkanten gesichert. Während die Dicke
d der Flansche 9 der Quersprossen 2 gleich der Höhe h der nach oben
aerichteten Länasleisten 7 der Tragspros-C - ID -sen 1 ist,
haben die Flanschteile 9' ' eine um die Dicke des Flansches 6 der
Tragsprosse 1 verringerte Dicke, indem jede Quersprosse 2 an ihren 'beiden
flanschseitigen Enden von unten her entsprechend der Breite und der Dicke einer
- Flanschseite der Tragsprosse 1
#ausgeÜnkti ist.
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Die Oberseiten der Flansche 9 und der Flanschteile
9' liegen in einer Ebene mit der Oberkante der nach oben gerichteten Längsleisten
7 und bilden somit eine randseitige Auflagerfläche für die in der Zeichnung
nicht dargestellten Deckenplatten, Roste od. dgl. Die Unterseiten der Flansche
6 und 9 liegen ebenfalls in einer gemeinsamen Ebene.
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Wie F i g. 2 zeigt, ist der Querschlitz 8 an dem Steg
10 der Quersprosse 2 unterbrochen, so daß der Steg 10 mit dem verbleibenden
Stegteil 10' bei Auflage der Quersprosse 2 auf dem Flansch 6 der Tragsprosse
1 in eine entsprechende Aussparung 11 in der nach oben gerichteten Längsleiste
am Tragsprossenflansch eingreift, wodurch die Quersprosse 2 auch in der Längsrichtung
der Tragsprosse 1 gegen ungewolltes Verschieben gesichert ist.