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Vorrichtung zum überbrücken von Dehnungsfugen in Straßenbrücken od.
dgl. Das Hauptpatent betrifft eine Vorrichtung zum überbrücken von Dehnungsfugen
in Straßenbrücken od. dgl. mit aufrecht stehenden Lamellenstäben, zwischen diesen
angeordneten, elastisch nachgiebigen Dehnkörpern und einem Zwischenträger, bei der
die Lamellenstäbe und der als Kastenträger ausgebildete Zwischenträger auf sich
in Dehnungsrichtung erstreckenden, an wenigstens einem Ende verschiebbar gelagerten
Auflagerbalken abgestützt sind. Im Hauptpatent ist unter Schutz gestellt, daß der
Zwischenträger als nach unten offener, hutförmiger Kastenträger ausgebildet ist,
dessen Deckplatte mittels außenliegender Schweißnähte nur mit den beiden Stegen
verbunden ist und der in seinem Innern Schottbleche aufweist, die zwischen an den
Stegen angeschlossenen Führungen eingeschoben sind. Außerdem greifen die Auflagerbalken
durch öffnungen in den die Ränder der Fuge bildenden Abschlußkonstruktionen der
beiden durch die Fuge getrennten Verkehrswegabschnitte und sind an den Abschlußkonstruktionen
abgestützt. Hierdurch können bleibende Änderungen der Fugenbreite an dem Zwischenträger
ausgeglichen werden, brauchen also nicht von den Dehnkörpern aufgenommen zu werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung nach dem
Hauptpatent mit mindestens einem als hutförmiger Kastenträger ausgebildeten Zwischenträger
so weiterauszubilden, daß die Montagearbeiten an dem die bleibenden Änderungen der
Fugenbreite ausgleichenden hutförmigen Kastenträger erleichtert und der Materialaufwand
für den einzelnen Kastenträger verringert wird und daß die Vorrichtung ohne weiteres
für sehr große bleibende Änderungen der Fugenbreite verwendbar ist. Erfindungsgemäß
wird dies dadurch erreicht, daß der hutförmige Kastenträger mit seiner einen Längsseite
mit einer der beiden die Fuge begrenzenden Abschlußkonstruktionen verbunden ist,
die einen Steg des Kastenträgers bildet, und mit der anderen Längsseite an einem
elastisch nachgiebigen Dehnkörper anliegt.
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Diese Ausbildung hat neben der Erleichterung der Montagearbeiten beim
Auswechseln der Deckplatte und der Schottbleche des Zwischenkastens nach einer bleibenden
Fugenverbreiterung den Vorteil, daß die den Fugenrand bildende Abschlußkonstruktion
als Steg des Kastenträgers verwendet wird, dessen Lage durch die unmittelbare Verbindung
mit der anschließenden Straße oder Brücke dieser gegenüber unveränderlich ist und
auch durch das Anschweißen der Deckplatte an seinem oberen Rand praktisch nicht
beeinflußt wird. Die in dem Kastenträger für die Sehottbleche erforderlichen Führungen
werden unmittelbar an die Abschlußkonstruktion geschweißt, die einen Steg des Kastenträgers
bildet. Schließlich liegt ein weiterer Vorteil der Verbindung der hutförmigen Kastenträger
mit der jeweiligen Abschlußkonstruktion darin, daß die Kastenträger beim Befahren
mit Fahrzeugen nicht klappern können.
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Bei Fugen, deren bleibende Breitenänderung sehr groß werden kann,
ist es ohne weiteres möglich, zwei hutförmige Kastenträger in der Fuge anzuordnen,
jeweils einen an den beiden Fugenrändern.
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Wenn zum Ausgleich der bleibenden Änderung der Fugenbreite nur ein
Kastenträger notwendig ist, empfiehlt es sich, diesen mit derjenigen Abschlußkonstruktion
zu verbinden, an der die den Kastenträger und die Lamellenstäbe sowie Dehnkörper
unterstützenden Auflagerbalken unverschieblich gelagert sind. Hierdurch ergibt sich
der Vorteil, daß der Kastenträger auch in bezug auf die Auflagerbalken unverrückbar
ist und Reibungen zwischen diesen beiden Teilen vermieden sind.
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In der Zeichnung ist ein Beispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorrichtung mit einem hutförmigen Kastenträger und F i g. 2 eine Vorrichtung,
bei der an jeder Seite ein hutförmiger Kastenträger und in der Fugenmitte ein in
seinen Bewegungen gesteuerter Zwischenträger angeordnet sind.
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Im Beispiel nach F i g. 1 sind die Ränder der zwischen dem Verkehrswegabschnitt
1 einer Straßenbrücke und dem anschließenden, von einer Straße
gebildeten
Verkehrswegabschnitt 2 angeordneten Fuge F durch Abschlußkonstruktionen gebildet.
Die die Fuge überbrückende Vorrichtung besteht im wesentlichen aus aufrecht stehenden
Lamellenstäben 4 und 25, zwischen denen elastisch nachgiebige Dehnkörper 8 angeordnet
sind, sowie einem mit der einen Abschlußkonstruktion verbundenen hutförmigen Kastenträger.
Dieser besteht aus der den einen Steg bildenden Abschlußkonstruktion 3, -dem zugleich
einen Lamellenstab bildenden Steg 5, der Deckplatte 6, den Schottblechen 7 und den
Führungen 9 für die Schottbleche. Er ist an der Seite der Fuge angeordnet, an welcher
der die Lamellenstäbe 5 und 25 unterstützende Auflagerbalken 10 mit Zapfen 13 in
dem Auflagerstück 11 zwar beweglich, aber unverschieblich gelagert ist. Die Deckplatte
6 ist mit der Abschlußkonstruktion 3 und dem Steg 5 durch Schweißnähte verbunden.
Nach eingetretener bleibender Verbreiterung der Fuge werden die Schweißnähte aufgetrennt,
die Deckplatte 6 sowie die Schottbleche 7 entfernt und durch neue Teile ersetzt,
die so breit sind, daß die für das einwandfreie Arbeiten der elastisch nachgiebigen
Dehnkörper 8 notwendige Vorspannung wieder gegeben ist.
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Im Beispiel nach F i g. 2 sind die aus aufrecht stehenden Lamellenstäben
4 und 25 sowie zwischen diesen angeordneten nachgiebigen Dehnkörpern 8 bestehenden
Fugeneinlagen D 1 und D 2 links bzw. rechts mit den Abschlußkonstruktionen
30 durch hutförmige Kastenträger verbunden, die zum Ausgleich bleibender Änderungen
der Fugenbreite dienen und in gleicher Weise ausgebildet sind wie der Kastenträger
in F i g. 1. Der zwischen den Fugeneinlagen D 1 und D 2 angeordnete
Zwischenträger 20 wird durch eine an sich bekannte und aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellte Steuereinrichtung stets in der Mitte der Fuge F gehalten. Der
Auflagerbalken 10 ist beiderseits verschieblich auf Auflagerstücken 12 gelagert.