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Tragplatte zum Abstützen von Behältern, insbesondere von Mülltonnen
an einer Standsäule Die Erfindung bezieht sich auf Tragplatten zum Abstützen von
Behältern, insbesondere von Mülltonnen od. dgl. an einer Standsäule, mit einem Nabenteil,
das durch zwei Stirnflächen begrenzt ist, und einem in radialer Richtung an das
Nabenteil anschließenden Stützteil.
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Bekannte Tragplatten dieser Art waren bisher stets so ausgebildet,
daß damit immer nur eine ganz bestimmte Zahl von Behältern aufgenommen werden konnte,
d. h., eine solche Tragplatte war beispielsweise für die Aufnahme nur eines Behälters
oder aber von beispielsweise zwei bzw. drei Behältern geeignet. Dementsprechend
war es auch erforderlich, für jeden Anwendungsfall einen bestimmten Tragplattentyp
herzustellen und vorrätig zu halten.
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Grundsätzlich war es auch schon möglich, eine Tragplatte für beispielsweise
vier Behälter aus vier bekannten Tragplatten zusammenzusetzen, doch eine solche
zusammengesetzte Tragplatte mußte sich insofern einer als in sich geschlossene Einheit
ausgebildeten Tragplatte für vier Behälter unterlegen erweisen, als bei der Montage
solcher Einzelplatten weder jeweils die richtige gegenseitige Winkellage gewährleistet
war - und daher allenfalls durch verhältnismäßig zeitraubende Messungen bestimmt
werden konnte - noch nach der Montage sichergestellt war, daß die ursprünglich eingestellten
gegenseitigen Winkellagen auch über längere Zeit erhalten blieben und es nicht insofern
zu unzulässigen gegenseitigen Verdrehungen der einzelnen Platten um die Standsäule
kommen konnte.
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Aufgabe vorliegender Erfindung ist daher die Schaffung einer Tragplatte
zum Abstützen von Behältern wie Mülltonnen od. dgl., die sich universell einsetzen
läßt und sich dazu eignet, daraus je nach Bedarf in sich im wesentlichen starre
und damit den bekannten, auf den Einzelfall zugeschnittenen Stützplatten gleichwertige
Stützplatten für die Aufnahme von ein, zwei oder einer anderen bestimmten Anzahl
Behälter zusammenzusetzen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich eine Tragplatte der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch, daß von den beiden das Nabenteil begrenzenden
Stirnflächen die eine mit mindestens einer Ausnehmung und die andere mit mindestens
einem zum Einsatz in die Ausnehmung geeigneten Vorsprung bzw. mit mindestens einer
weiteren Ausnehmung versehen ist.
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Dadurch wird tatsächlich ein Grundelement erhalten, das sich mit
mehreren gleichartigen Grundelementen derart kombinieren läßt, daß eine Tragplatte
entsteht, die sich zur Aufnahme einer be-
stimmten gewünschten Behälterzahl eignet,
deren Einzelelemente jedoch wegen der in die Ausnehmungen eingreifenden Vorsprünge
im Verhältnis zueinander unverdrehbar sind und damit die erforderliche Starrheit
der aus den Grundelementen gebildeten Stützplatte in vollem Umfang gewährleisten.
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Insbesondere macht es die Verwendung solcher Grundelemente nach der
Erfindung auch entbehrlich, bei der Montage auf die Einhaltung besonderer Winkelwerte
zu achten, da unzulässige Zwischenwerte wegen der diskreten Lagen der Ausnehmungen
bzw. der damit korrespondierenden Vorsprünge sich von vornherein nicht einstellen
lassen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachstehend an Hand von
Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung
zeigt F i g. 1 eine Tragplatte nach der Erfindung bei der Verwendung für die Abstützung
nur eines einzigen Behälters, Fig. 2 eine Draufsicht zu F i g. 1, F i g. 3 eine
Ansicht der Unterseite der Tragplatte nach den F i g. 1 und 2, Fig. 4 eine Seitenansicht
der Tragplatte nach F i g. 2 in Richtung des Pfeiles 4, Fig. 5 eine Seitenansicht
der Tragplatte der F i g. 2 in Richtung des Pfeiles 5,
Fig. 6 eine
Seitenansicht der Tragplatte der F i g. 2 in Richtung des Pfeiles 6, Fig.7 in größerem
Maßstab perspektivisch die Ansicht eines Halters der F i g. 1, Fig. 8 ein abgewandeltes
Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Tragplatte zur Abstützung von zwei
Behältern dient, Fig. 9 eine Draufsicht auf die Tragplatte der Fig. 8, Fig. 10 eine
Unteransicht der Tragplatte der Fig. 9, Fig. 11 eine Seitenansicht der Tragplatte
nach Fig. 9, F i g. 12 perspektivisch die Ansicht eines zur Aufnahme von vier Behältern
geeigneten Halters, Fig. 13 eine Draufsicht auf ein Paar einander zugeordneter Tragplatten
entsprechend der Fig.9, Fig. 14 eine Draufsicht auf ein Paar einander zugeordneter
Tragplatten entsprechend der Fig.2, F i g. 15 einen Teilschnitt durch F i g. 14
längs der Linie 15-15.
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Im einzelnen ist in F i g. 1 eine Tragplatte gemäß der Erfindung
dargestellt, die an einem Pfosten P befestigt ist, der einen mit strichpunktierten
Linien angedeuteten Behälter C trägt. Am oberen Ende des Pfostens P befindet sich
ein Halter H, der mit einem Haken in einen Handgriff des von dem Pfosten P getragenen
Behälters C eingreift.
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Die TragplatteB weist ein Nabenteil 2 mit den Stirnflächen4 und 6
sowie einem in radialer Richtung von dem Nabenteil 2 auslaufenden Stützteil auf.
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Am äußeren Rand des Stützteiles befindet sich eine gebogene Nut, die
durch Flansche 5 und 7 von unterschiedlichem Radius sowie einem damit eine Einheit
bildenden Boden 9 bestimmt ist. Die Nut selbst ist dementsprechend von U-förmigem
Querschnitt, der sich von der Mitte der Nut zu deren Enden hin erweitert.
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Über die Bodenfläche 6 ragt ein Paar diametral angeordneter Vorsprünge
8 hinaus, die - wie in den F i g. 2 bis 6 gezeigt - zapfenartig geformt sind und
mit dem Nabenteil eine Einheit bilden können. An der oberen Stirnfläche 4 befinden
sich zwei Paar als zylindrische 5 acldöcher ausgebildete Ausnehmungen 14, die längs
einander im rechten Winkel schneidender Achsen angeordnet sind. Die Ausnehmungen
14 verlaufen jeweils koaxial mit einem zapfenartigen Vorsprung 8 der Unterseite
6. Wenn daher die Tragplatten bei Verwendung für Behälter ähnlicher Höhe auf dem
Pfosten übereinandergestapelt werden, so passen die Vorsprünge 8 einer oberen Tragplatte
in ein Paar von Ausnehmungen 14 einer darunterliegenden Tragplatte, so daß die einander
benachbarten Tragplatten im Verhältnis zueinander ausgerichtet sind.
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Wenn die Vorsprünge8 sich in dem einen Paar Ausnehmungen befinden,
schließen die einander benachbarten Tragplatten miteinander einen rechten Winkel
ein, während, wenn die Vorsprünge sich in dem anderen Ausnehmungspaar der Tragplatten
befinden, die Tragplatten längs eines Durchmessers ausgerichtet sind. Durch diese
Anordnung können vier jeweils rechte Winkel einschließende Tragplatten ebenso wie
drei oder zwei Tragplatten unter rechten Winkeln oder zwei Tragplatten längs eines
Durchmessers eingesetzt werden. Diese Anpassungsfähigkeit im Gesamtaufbau ermöglicht
es, die Lagerhaltung für Einzelteile auf verhältnismäßig wenige
Typen zu beschränken
und beschädigte Einzelteile in wirtschaftlicher Weise ersetzen zu können.
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In F i g. 8 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Tragplatte
nach der Erfindung veranschaulicht, die zur Abstützung von zwei Behältern dient.
Diese TragplatteB' ist wiederum an einem Pfosten P befestigt und trägt zwei diametral
auf gegenüberliegenden Seiten des Pfostens P befindliche Behälter C. Am oberen Ende
des Pfostens P ist ein Halter H' angebracht, der mit einem Paar Haken zum Einfassen
in die Handgriffe der Behälter C versehen ist. Die TragplatteB' weist ein Nabenteil
20 mit den Stirnflächen 22 und 24 sowie Stützteile auf, die an ihren äußeren Enden
mit Nuten versehen sind.
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Diese Nuten werden von im Abstand voneinander verlaufenden, gebogenen
Flanschen 26 und 28 sowie einem damit verbundenen und eine Einheit bildenden Boden
30 begrenzt, so daß ein U-förmiger Querschnitt von sich ändernder Breite entsteht.
An der Fläche 24 ragt ein Paar diametral angeordneter Vorsprünge32 vor, die hier
als Zapfen wiedergegeben sind und eine Einheit mit dem Nabenteil 20 bilden.
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Im Bereich der Fläche 22 sind dagegen zwei Paare von als Sacldöcher34
ausgeführten Ausnehmungen vorgesehen. Ein Paar dieser Ausnehmungen korrespondiert
dabei mit den Zapfen auf der gegenüberliegenden Seite, während die Ausnehmungen
des anderen Paares auf einer Achse liegen, die mit der die Ausnehmungen des anderen
Paares verbindenden Achse einen rechten Winkel einschließt.
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Die Tragplatte B' kann als einzelne Tragplatte benutzt werden, wie
das in Fig. 8 veranschaulicht ist, oder sie kann über einer anderen Tragplatte angeordnet
werden, wenn eine Stützfläche für mehrere Behälter entsprechend der Darstellung
der Fig. 13 benötigt wird. In diesem letzteren Fall fassen die Zapfen der oberen
Tragplatte in ein Paar Ausnehmungen in der unteren Tragplatte, so daß die richtige
Zuordnung zwischen den beiden Tragplatten erhalten und insofern auch vermieden wird,
daß die abgestützten Behälter einander im Wege sind.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, wie es mit
den F i g. 14 und 15 angedeutet ist, sind die Nabenteile 2 jeweils nur mit Ausnehmungen
12 versehen, in die dann Zapfen 10 eingesetzt werden können, die die Funktion der
Vorsprünge 8 bzw. 32 ausüben und dafür sorgen, daß die übereinanderliegenden Tragplatten
in der richtigen Zuordnung verbleiben. Auch diese Ausführung ermöglicht es, je nach
Bedarf eine bestimmte Anzahl an sich gleicher Tragplatten üb ereinanderzuschichten
und zu gewährleisten, daß es zu keiner seitlichen Verdrehung der einzelnen Platten
im Verhältnis zueinander kommt. Ebenso sind bei dieser Ausführung die Ausnehmungen
12 paarweise hergestellt, wobei die Achsen eines Paares senkrecht aufeinander stehen,
so daß die Mittelachsen der Tragplatten der Fig. 14 miteinander einen Winkel von
90, 180 oder 2700 einschließen können.
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Jedes der Nabenteile 2 bzw. 20 weist einen Vorsprung 40 mit einer
Gewindeöffnung für die Aufnahme einer Feststellschraube42 auf. Bei Verwendung von
mehr als einer Tragplatte können die weiteren Tragplatten einfach auf der untersten,
durch die Feststellschraube 42 verspannten Tragplatte aufruhen. Desgleichen besteht
auch die Möglichkeit, jede einzelne Tragplatte des aus einer Mehrzahl solcher Tragplatten
bestehenden Aufbaus mit einer
besonderen Feststellschraube auszustatten,
wenn dies gewünscht wird, jedoch besteht für eine solche Maßnahme an sich keine
Notwendigkeit.