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Verschluß für einen Beutel mit Seitenfalten, insbesondere zum Versand
offener Sendungen und Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung betrifft einen
Verschluß für einen Beutel mit Seitenfalten, insbesondere zum Versand offener Sendungen
und ein Verfahren zu seiner Herstellung.
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Für den Versand von Warenproben oder ähnlichen mehr oder weniger
sperrigen Gegenständen sind Seitenfaltenbeutel üblich, deren offenes Ende mehrfach
umgelegt und durch eine durchgesteckte Musterklammer verschlossen wird. Ein derartiger
Klammerverschluß erfordert jedoch einen verhältnismäßig großen Arbeitsaufwand, der
beim Massenversand, z. B. von Werbeartikeln usw., erheblich ins Gewicht fällt, da
das Verschließen des Beutels durch Umlegen des Beutelendes und Einstecken und Umbiegen
der Klammer nur in kostspieliger Handarbeit nicht aber maschinell durchgeführt werden
kann. Außerdem ist die Metallklammer aus postalischen Gründen unerwünscht; denn
sie kann zu Beschädigungen der Stempelmaschinen und Verletzungen der Postbeamten
führen.
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Aus der deutschen Patentschrift 1030163 ist ein Verschluß für flache
Drucksachenversandtaschen bekannt, bei dem eine Lasche der Rückwand in eine nicht
verklebte Zone der Verschlußklappe eingeführt ist, die mit einer Selbstklebegummierung
versehen ist.
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Diese Lasche ist schmaler als die Verschlußklappe und wird bei geschlossener
Versandtasche von dieser abgedeckt. Ein solcher Verschluß ist für als Seitenfaltenbeutel
ausgebildete Versandtaschen nicht brauchbar, da die Lasche durch das sperrige Füllgut
aus dem Bereich der Verschlußklappe leicht herausgedrückt werden kann. Außerdem
ist hierbei eine Fassongummierung notwendig, die der jeweiligen Beutelgröße angepaßt
werden muß und die Herstellung der Versandtaschen erschwert.
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Aus der deutschen Auslegeschrift 1 172 108 ist ein Flachbeutel für
den Versand von Drucksachen mit in eine nicht verklebte Zone der gummierten Verschlußklappe
eingreifender Lasche der Rückwand bekanntgeworden, bei dem die Lasche bis zur Vorderkante
des Beutels reicht und durch zwei seitliche in der Rückwand angebrachte Ausstanzungen
begrenzt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Verschluß für einen
Beutel mit Seitenfalten, insbesondere zum Versand offener Sendungen, mit in eine
nicht verklebte Zone der gummierten Verschlußklappe eingreifender, bis zur Vorderkante
des Beutels reichender Lasche der Rückwand, die durch zwei seitliche, in der Beutelrückwand
und den beiden Seitenfalten angebrachte Ausstanzungen begrenzt ist, so auszubilden,
daß er unter Fortfall von Metall-
klammern oder sonstigen Verschlußelementen mit
wesentlich geringerem Arbeitsaufwand als bisher verschlossen und mit einer einfacheren
Gummierung versehen werden kann.
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Ein solcher Verschluß wird dadurch erreicht, daß gemäß der Erfindung
die Lasche an ihrer Außenseite mit einer Selbstklebegummierung versehen ist, welche
die den Ausstanzungen entsprechenden Selbstklebegummierungen an der Innenseite der
Verschlußklappe zu einem ununterbrochenen Streifen ergänzt.
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Der in dieser Weise ausgebildete Beutelverschluß wird durch einfaches
Umlegen und Andrücken der zweckmäßig in der Mitte mit einem vorgeprägten Falz versehenen
Verschlußklappe verschlossen, was sowohl manuell als auch maschinell durchgeführt
werden kann. Hierbei kommen die gummierten Flächen der Lasche aufeinander zu liegen
und werden fest miteinander verbunden, wodurch die Lasche ihre doppelte Stärke erhält
und den Verschluß des Beutels sicherer macht, ohne daß die Lasche unter der Verschlußklappe
herausspringen kann. Da die Selbstklebegummierung nur an den gummierten Stellen
eine feste Verbindung bewirkt, nicht aber an den nur einseitig gummierten Stellen,
läßt sich der Verschluß zur postalischen Nachprüfung durch Rückwärtsbiegen der Verschlußklappenseiten
leicht ohne Verletzung des Verschlusses öffnen, wodurch die postalisch vorgeschriebene
Nachprüfung des Beutelinhalts ohne weiteres möglich ist.
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Die durch die Lasche zu einem ununterbrochenen Streifen ergänzte
Gummierung der Verschlußklappe wird als durchgehende Streifengummierung aufgetragen,
was unabhängig von der Größe oder dem Format des Beutels mit einer glatten Rolle
oder einer Streifengummiermaschine bewerkstelligt wird.
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Die Gummierung kann auf dem Beutelzuschnitt oder
auch
gleichzeitig mit der Beutelbildung durchgeführt werden, so daß die Gummierung sich
auf den Herstellungspreis des Beutels praktisch nicht auswirkt.
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Zur Vereinfachung des Schließvorganges kann in vorteilhafter Weise
die Lasche mit einer parallel zur offenen Querseite des Beutels verlaufenden Nutung
versehen sein, die gegen eine in der Mitte der Klebeflächen der Verschlußklappe
verlaufende Nutung nach innen versetzt ist.
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Damit der Beutel zum Herausnehmen des Inhalts leicht und ohne Beschädigung
der Beutelwände geöffnet werden kann, ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
die Vorderwand an der Ansatzstelle der Klebeflächen der Verschlußklappe sowie die
Rückwand im Bereich der Lasche mit einer Strich-, Ritz-oder Lochperforation versehen,
die ohne Beschädigung der Beutelwände ein leichtes Abtrennen der Verschlußklappe
mitsamt der Lasche ermöglicht, so daß das Beutelende dann eine durch die Perforationslinie
gebildete gerade Kante erhält und der Beutel z. B. zum Aufbewahren von Gegenständen
oder für andere Zwecke verwendbar bleibt.
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Die Lasche kann außer der etwa in ihrer Mitte verlaufenden Nutung
noch in der Nähe ihrer Ansatzstelle mit einer weiteren eingeprägten Nut versehen
sein, die ein Umlegen des Lappens nach innen um den Beutelinhalt herum ermöglicht,
wodurch dieser einen zusätzlichen Schutz gegen Herausfallen aus dem Beutel erhält.
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Die Erfindung soll im einzelnen an Hand des in der Zeichnung veranschaulichten
Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigt in vereinfachter Darstellung
F i g. 1 die Draufsicht auf die Rückwand des offenen Beutels, Fig. 2 einen Querschnitt
in der EbeneA-B der F i g. 1 in größerem Maßstab, P i g. 3 die Draufsicht auf die
Rückwand des geschlossenen Beutels.
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Der aus festem Papier od. dgl. bestehende Seitenfaltenbeutel hat
eine Vorderwand 1, Rückwand 2 sowie an beiden Längsseiten in üblicher Weise Innenfalten
3 und einen nicht gezeichneten Kreuzboden.
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Die Rückwand 2 hat am Beutelende eine in der Mitte liegende rechteckige
Lasche 4, die durch zwei seitliche in der Rückwand 2 und den beiden Innenfalten
3 angebrachte Ausstanzungen begrenzt ist und bis zur Vorderkante 5 des Beutels reicht.
Auf der Außenseite der Lasche 4 ist eine Selbstldebegummierung 6 aufgetragen, die
sich auch über die durch die beiden Ausstanzungen freigelegten Stellen der Innenseite
der Vorderwand 1 erstreckt und hier die Klebeflächen 7 bildet. Die beiden Klebeflächen
der Vorderwand sind daher durch die der Lasche 6 entsprechende nicht verklebte Zone
unterbrochen und bilden mit dieser die Verschlußklappe 8 des Beutels.
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Damit der Beutel nach dem Füllen leicht verschlossen werden kann,
ist in beiden Klebeflächen 7 sowie in der zwischen ihnen befindlichen nicht verklebten
Zone eine Nutung 9 od. dgl. angebracht, während die Lasche 4 eine gegen die Nutung
9 nach innen versetzte Nutung 10 aufweist.
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Zum Schließen des Beutels wird die Verschlußklappe 8 auf der Nutlinie
9 umgelegt, wodurch die beiden Klebeflächen 7 aufeinander zu liegen kommen und sich
fest miteinander verbinden. Gleichzeitig mit der Verschlußklappe 8 wird die Lasche
4 um die Nutung 10 umgelegt, wodurch ihre Klebenächen 6
fest miteinander verklebt
werden und dadurch die Lasche 4 verstärken, deren Ende etwas über die Kante 5 der
Verschlußklappe ragt, wie aus Fig.3 ersichtlich ist. Dieser vorstehende Teil der
Lasche 4 erleichtert die postalische Überprüfung des Versandbeutels durch Rückwärtsbiegen
der umgelegten und verklebten Verschlußklappe.
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Um den Inhalt entnehmen zu können, wird der Beutel durch Aufreißen
der Verschlußklappe 8 und der Lasche 4 geöffnet, wobei die Verschlußklappe 8 zerstört
wird. Zur Erleichterung des Öffnens ist an der Vorderwand 1 des Beutels eine Strich-,
Ritz- oder Lochperforation 11 angebracht, in welcher die in den Klebeffächen 7 zusammenhängende
Verschlußklappe 8 von dem Beutel leicht abgetrennt werden kann. Diese Perforation
erstreckt sich zweckmäßig auch über die Lasche 4, wie in Fig. 1 angedeutet ist.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, bilden die beiden Klebeflächen 7
der Beutelvorderwand 1 und die Klebefläche 6 der Lasche 4 einen zusammenhängenden
ununterbrochenen Klebestreifen, der in einer besonders einfachen Weise fortlaufend,
z. B. mittels einer zylindrischen glatten Rolle, aufgetragen werden kann. Beim Aufbringen
der Gummierung ist das jeweilige Beutelformat ohne Einfluß, weil die Gummierung
nicht unterbrochen ist. Dies bedeutet eine weitere wesentliche Rationalisierung
in der Beutelherstellung. Da auch der Beutel nur durch einfaches Umlegen der Verschlußldappe
8 in der geprägten Nut 9 verschlossen wird, ist der hiermit verbundene Arbeitsaufwand
nur gering und ermöglicht ein besonders rationelles Verschließen auch von Massensendungen,
z. B. von Werbeartikeln.
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Außer Musterbeutel können auch Versandtaschen od. dgl. in dieser
Weise ausgebildet werden.