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Luftgekühlte Brennkraftmaschine Die Erfindung betrifft eine luftgekühlte
Brennkraftmaschine, deren Ventile durch eine oder mehrere Nockenwellen über Schwinghebel
betätigt werden, wobei Nockenwelle und Schwinghebel in einem besonderen Gehäuse
untergebracht sind.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, die Abstützung
und Halterung der weitgehend aus Leichtmetall hergestellten Teile einer Brennkraftmaschine
der genannten Art in solcher Weise vorzunehmen, daß der Achsabstand zwischen Kurbelwelle
und Nockenwelle der Brennkraftmaschine gleich bleibt. Dadurch soll eine Antriebsverbindung
zwischen Kurbel- und Nockenwelle durch einen aus Kunststoff mit Versteifungseinlage
bestehenden Zahnriemen ohne Spannrolle ermöglicht werden.
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Bei einer Brennkraftmaschine der genannten Art ist es bekannt, an
das Nockenwellengehäuse den Zylinderkopf samt Zylinder zu befestigen und an hochgezogenen
Wandungen des Kurbelwellengehäuses abzustützen. Diese Wandungen bilden gleichzeitig
eine Luftführung für die Kühlluft und sind dementsprechend mit einer Vielzahl von
Durchbrüchen versehen. Dadurch ist eine dickwandige Ausführung der Wandungen des
Kurbelwellengehäuses notwendig. Diese sind auch unterschiedlichen thermischen Beanspruchungen
ausgesetzt, und zwar je nachdem, ob sie sich an der Anströmseite oder Abströmseite
der Kühlluft befinden. Insbesondere bei einer Leichtmetallausführung des Kurbelwellengehäuses
und damit auch der besagten Wandungen, hat dies eine ungleiche Wärmedehnung der
Abschnitte zur Folge.
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Demgegenüber ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß das Nockenwellengehäuse
einerseits und der Zylinder mit dem Zylinderkopf andererseits unabhängig voneinander
am Kurbelwellengehäuse der Brennkraftmaschine befestigt sind. Dadurch werden die
Nachteile der bekannten Ausführung vermieden. Insbesondere die gegenseitige Beeinflussung
der Teile durch ihre Wärmedehnung ist ausgeschaltet. Auch die vom Kurbeltrieb und
dem Verbrennungsvorgang im Arbeitsraum der Brennkraftmaschine herrührenden Belastungen
werden vom Nockenwellengehäuse ferngehalten, so daß für dieses eine einfache und
leichte Halterung vorgesehen werden kann. Der Zylinder und der Zylinderkopf sind
in an sich bekannter Weise durch im Kurbelwellengehäuse verankerte Stehbolzen befestigt,
und das Nockenwellengehäuse ist durch stirnseitig am Kurbelwellengehäuse angebrachte
Platten abgestützt. Durch die Verwendung von Platten zur Abstützung des Nockenwellengehäuses
und ihre Anordnung an den Stirnseiten des Kurbelwellengehäuses wird erreicht, daß
diese Abstützmittel nicht durch die erwärmte Abluft beaufschlagt werden. Auch kann
man die Erfordernisse durch entsprechende Auswahl des Werkstoffes für die verhältnismäßig
kleinen Abstützmittel leicht berücksichtigen. Die Platten bilden gleichzeitig die
stirnseitige Abdeckung des Kurbelwellengehäuses, so daß der Aufwand an zusätzlichen
Teilen gering ist. Die Platten dienen gleichzeitig als Träger für Hilfseinrichtungen
der Brennkraftmaschine, wodurch auch beim Antrieb dieser Einrichtungen ein genauer
Achsabstand zwischen der treibenden und getriebenen Welle erreicht wird.
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Die Zeichnung stellt eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung
dar. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht einer mehrzylindrigen luftgekühlten Brennkraftmaschine
mit in Reihe angeordneten Zylindern, teilweise im Schnitt, und F i g. 2 einen Querschnitt
durch die Brennkraftmaschine nach der Linie II-II der F i g.1, in größerer Darstellung.
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Das Kurbelwellengehäuse 1 der Brennkraftmaschine trägt vier Zylinder
2, die jeweils mit einem Zylinderkopf 3 versehen sind. Am Zylinderkopf 3 greifen
Stiftschrauben 4 an, die im Kurbelwellengehäuse 1 befestigt sind, und durch welche
der Zylinderkopf 3 mit dem Zylinder 2 gegen das Kurbelwellengehäuse 1 gepreßt und
an diesem gehalten werden. In jedem der Zylinderköpfe 3 sind zwei Ventile 5, 6 untergebracht,
die von einer Nockenwelle 7 über Kipphebel 8,9 betätigt werden. Jeder Kipphebel
stützt sich an einem Kugelkopf 10 eines Bolzens 11 ab, der in axialer Richtung verstellbar
ist. Dadurch kann ein Spiel in der Ventilbetätigung ausgeglichen werden. Die Vorrichtung
zur Verstellung des Bolzens 11 arbeitet vorzugsweise mit Drucköl und ist hierzu
auf in der Zeichnung nicht dargestellte Weise
an den Schmierölkreislauf
der Brennkraftmaschine angeschlossen.
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Die Nockenwelle 7 und die Kipphebel 8, 9 sind in einem Nockenwellengehäuse
12 untergebracht. Das Nockenwellengehäuse 12 erstreckt sich über die gesamte Länge
der Brennkraftmaschine und überdeckt somit alle Zylinderköpfe 3. An den Stirnseiten
13,14 des Kurbelwellengehäuses 1 sind Platten 15,16 angeordnet und durch Schrauben
17,18 befestigt. Die Platten 15,16 erstrecken sich bis in den Bereich des Nockenwellengehäuses
12 und sind mit diesen durch Schrauben 19,20 verbunden. Das Nockenwellengehäuse
12 ist dadurch unabhängig vom Zylinder 2 und-. Zylinderkopf-3 am Kurbelwellengehäuse
1 gehalten und wird von der Wärmedehnung dieser Teile nicht beeinflußt. Zwischen
Zylinderkopf 3 und Nokkenwellengehäuse 12 ist ein Zwischenraum vorgesehen, in welchem
ein Fühlkörper 21 eingesetzt ist. Dieser Fühlkörper ist als eine Platte ausgebildet
und besteht aus einem isolierenden, elastischen und wärmeunempfindlichen Werkstoff.
Der Antrieb der Nockenwelle 7 erfolgt durch einen an sich bekannten Zahnriemen 22,
welcher aus Kunststoff besteht, mit einer längebeständigen Einlage versehen ist
und der einerseits mit einem an der Kurbelwelle 23 der Brennkraftmaschine befestigten
Zahnrad 24 und andererseits mit einem Zahnrad 25 zusammenwirkt, das an der Nockenwelle
7 befestigt ist.
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An der Platte 16 ist mittels einer Konsole 26 ein Läufer 27 eines
Gebläses gehalten, welches die Kühlluft für die Brennkraftmaschine fördert. Der
Läufer 27 wird von der Kurbelwelle 23 der Brennkraftmaschine angetrieben. Der Antrieb
des Läufers 27 und der Nockenwelle 7 ist durch einen Deckel 28 abgedeckt, der an
der Platte 16 befestigt ist. Mit dem Deckel 28 aus einem Stück hergestellt ist ein
Gehäuse 29 für den Läufer 27, das in ein in der Zeichnung nicht näher dargestelltes,
entlang der Zylinder 2 sich erstreckendes Luftverteilungsgehäuse übergeht. Das Nockenwellengehäuse
12 kann zwischen den an seinen Enden angreifenden Platten 15,16 zusätzlich durch
ein oder mehrere Halterungen, Säulen, Hülsen od. dgl. am Kurbelwellengehäuse 1 abgestützt
werden, um ein Durchbiegen des Nockenwellengehäuses 12 zu verhindern. Dies ist bei
langen oder eine geringe Biegesteifigkeit aufweisenden Nockenwellengehäusen 12 notwendig.
Weiter können die das Nockenwellengehäuse 12 abstützenden Platten 15,16 als Preß-
oder Formteil ausgebildet sein.