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Eindrückdeckel für Blechemballagen Die Erfindung betrifft einen Eindrückdeckel
für Blechemballagen, die ein Öffnungsloch mit nach innen gerichtetem Lochrand aufweisen,
mit einem Außenflansch und einem Innenflansch am oberen Ende des Ringes und einer
Grifflasche.
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Es sind Eindrückdeckel bekannt, die aus Blech gezogen sind und im
Durchmesser ein Übermaß -aufweisen, so daß sie in dem Deckelloch, in das sie eingedrückt
sind, mit Reibung gehalten werden.
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Diese Eindrückdeckel weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie nicht
ohne Werkzeug abnehmbar sind und daß darüber hinaus keine Gasdichtheit erreichbar
ist. Weiter wird es noch als Nachteil empfunden, daß der Deckel abnehmbar ist, ohne
daß dieses für den Verbraucher feststellbar ist.
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Weiterhin ist eine Spundlochfassung aus Kunststoff bekannt, die für
den Verbleib innerhalb der Emballageöffnung bestimmt ist und die Aufnahme für eine
Spundlochverschraubung bildet. Die Befestigung und Abdichtung der Spundlochfassung
erfolgt über einen Ring, der bleibend verformt wird und dabei am Übergang zwischen
dem Mantelteil und dem Boden der Fassung einen Ringwulst erzeugt, der sich unter
der Spannung unter den Lochrand legt. Als Plombierung weist die Spundlochfassung
einen mit einer umlaufenden Schwächungslinie versehenen, mit ihr aus einem Stück
bestehenden Boden auf, welcher bei der ersten Entnahme ausgebrochen wird (deutsche
Auslegeschrift 1 0S4 372).
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Bei einer anderen bekannten Spundlochfassung ist ein Außenring, der
für den dauernden Verbleib in der Behälteröffnung bestimmt ist, und als Plombierung
ein mit dem Außenring aus einem Stück bestehendes Mittelstück vorgesehen, das bei
der ersten Entnahme herausgeschnitten oder abgerissen werden muß.
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Nachdem das Mittelstück des Verschlusses entfernt ist, kann der im
Inneren angeordnete Deckel mit Hilfe der Grifflasche herausgezogen und damit das
Öffnen vollendet werden (deutsches Gebrauchsmuster 1 902 962).
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Die beiden genannten Spundlochfassungen weisen zwar eine sichere
Plombierung auf, jedoch sind sie sehr aufwendig im Aufbau, lassen sich nur mit Hilfe
von Werkzeugen einsetzen, und die Fassungsringe lassen sich aus den Behälteröffnungen
nur durch Zerstörung herausnehmen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen von Hand lösbaren
Eindrückdeckel zu schaffen, der leicht und billig herstellbar ist, einen einfachen
Aufbau aufweist, darüber hinaus gas- bzw. vakuumdicht abschließt und eine Kontrollmöglichkeit
über unbefugte Entnahme bietet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bereits ein Eindrückdeckel aus Kunststoff
vorgeschlagen worden, der eine kurze Seitenwandung aufweist, an die sich ein mit
dieser aus einem Stück bestehender Boden anschließt. Eine eingesetzte Blechplatte,
die oben gegen die Unterseite des Innenflansches und unten gegen die Spitze einer
im Deckelboden ausgebildeten, bei eingesetzter Platte niedergedrückten Sicke fest
anliegt, die einerseits zur Plombierung und andererseits zur Festlegung des Deckels
in der Behälteröffnung dient, wobei durch das Niederdrücken der Sicke der untere
Rand der Seitenwandung unter die Umbördelung der Behälteröffnung gedrückt und eine
formschlüssige Haltering erzeugt wird.
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Die Erfindung geht einen anderen Weg. Sie löst die Aufgabe dadurch,
daß ein hohlzylindrischer Kunststoffring mit einer zwischen dem Innenflansch und
einem an der Innenfläche des Zylinders umlaufenden Wulst gebildeten Ringnut vorgesehen
ist, daß ein Blechboden in den Kunststoffring eingedrückt ist, der mit seinem Umfang
abdichtend in die Ringnut eingreift, und daß die Grifflasche in der von dem Innenflansch
eingeschlossenen Fläche liegt und über Abreißstege mit dem Innenflansch verbunden
ist.
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Um dem in dem Öffnungsloch sitzenden Eindrückdeckel einen besseren
Halt zu geben und gleichzeitig eine leichte Herausnehmbarkeit - des Deckels zu gewährleisten,
kann auf der dem Ansatz der Grifflasche gegenüberliegenden Außenseite des Ringes
ein unter den Lochrand des Blechoberbodens der Emballage greifender, an sich bekannter
Wulst vorgesehen sein.
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Als zusätzliche Sicherung gegen ein unbefugtes seitliches Herausheben
des Deckels können auf der Oberseite des Außenflansches über dessen Umfang vorstehende
schmale Stege in kleinem Abstand voneinander angeordnet sein. Zwischen den Stegen
kann dabei mit deren Unterseite abschließend ein dünnes Kunststoffhäutchen vorgesehen
sein, das beispielsweise bei seitlichem Ansetzen eines Hebelwerkzeuges zerreißt.
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Um einen guten Sitz des Eindrückdeckels in der Blechemballage zu
gewährleisten, kann der Blechoberboden
um den Lochrand herum mit
einem dem Außenflansch des Eindrückdeckels entsprechenden Absatz versehen sein.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht
und im nachstehenden im einzelnen an Hand der Zeichnung beschrieben.
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Fig. 1 zeigt im Querschnitt einen Verschluß gemäß der Erfindung im
auseinandergezogenen Zustand; F i g. 2 zeigt im Querschnitt einen eingesetzten Eindrückhebel
gemäß der Erfindung; F i g. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der
Erfindung; F i g. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform; Fig.
5 zeigt im Querschnitt einen Deckel gemäß F i g. 3 im eingesetzten Zustand; Fig.
6 zeigt im Querschnitt das Herausnehmen eines Deckels gemäß der Erfindung.
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Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, besteht der Deckel gemäß der
Erfindung aus einem Kunststoffring 2 und einem Blechboden 4. Der Kunststoffring
2 weist einen zylinderringförmigen Mantel 6 auf, der an seinem oberen Ende einen
Außenflansch 8 und einen Innenflansch 10 aufweist, die vorzugsweise in einer Ebene
liegen. Auf der Innenseite des Mantelringes 6 ist ein umlaufender Wulst 12 vorgesehen,
durch den zwischen dem Flansch 10 und dem Wulst 12 eine Ringnut 14 gebildet wird.
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Wie aus Fig.4 ersichtlich, ist in der von dem Innenflansch 10 umschlossenen
Kreisfläche 16 eine Grifflasche 18 angeordnet, die mit einer Verbindungszunge 20
versehen ist, die im Innenflansch 10 bis etwa oberhalb des Mantelringes 6 freiliegt.
Die Grifflasche 18 ist so ausgebildet, daß sie im wesentlichen die I(reisflächel6
bedeckt, aber ein Ausschnitt 22 verbleibt, um bequem unter die Grifflasche fassen
zu können. Zur Sicherung gegen unbefugtes Öffnen des Deckels ist die Grifflasche
18 über Abreißstege 24 mit dem Innenflansch 10 verbunden. Es können, wie in der
Zeichnung dargestellt, zwei, aber auch mehr Abreißstege vorgesehen werden.
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Der Blechboden 4 ist wie ein üblicher Einsatzdeckel auf seinem Umfang
aufgebördelt und mit einem Flansch 26 versehen, der an seinem äußeren Rand 28 nach
unten umgebogen ist. Wie aus F i g. 2 ersichtlich, wird der Blechboden 4 in den
Ring 2 eingedrückt, und zwar so, daß er mit seinem Rand 28 in der Ringnut 14 liegt.
Durch den scharfkantigen Rand 28 ist der Blechboden gegen ein Herausdrücken gesichert,
gleichzeitig ergibt dieser Rand, der gegenüber der Höhe der Nut mit einem gewissen
Übermaß versehen sein kann, eine gute Abdichtung gegenüber der Oberkante des Wulstringes
12.
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Der Lochboden 30 der Emballage ist in üblicher Weise mit einem Lochrand
32 versehen und ist vorzugsweise mit einem Absatz 34 ausgebildet, in den sich der
Außenflansch des Eindrückdeckels einlegt.
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Der eingedrückte Deckel ist in F i g. 2 dargestellt.
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Wie hieraus ersichtlich, liegt der Deckel durch den Absatz 34 im Boden
30 mit diesem Boden fluchtend, so daß eine Entfernung des Deckels durch Einsetzen
von Werkzeugen nur unter Beschädigung des Randes des Deckels möglich ist. Um den
Deckel gegen unbefugtes Öffnen weiter zu sichern, ist auf dem Umfang des Mantelringes
6 im Bereich gegenüber der Zunge 20 der Grifflasche 18 ein Verriegelungswulst 36
angebracht, die sich über einen begrenzten Teil des Um-
fanges erstreckt. Dieser
Sicherungswulst 36 greift unter die Unterkante des Lochrandes 32.
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Der Deckel gemäß der Erfindung kann ohne Schwierigkeiten durch einfaches
Eindrücken eingesetzt werden. Ein Herausnehmen des Deckels ist nur mittels der Grifflasche
18 möglich. Um diese benutzen zu können, müssen die Stege 24 abgerissen und die
Grifflasche, wie in Fig. 6 dargestellt, hochgebogen werden. Durch einfaches Ziehen
der Grifflasche wird dann der Deckel um die der Zunge der Grifflasche gegenüberliegende
Kante schwenkend hochgezogen, wobei die Verriegelungswulst 36 aus seiner wirksamen
Stellung unterhalb des Lochrandes 32 herausgeschwenkt wird.
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Um eine erhöhte Plombierwirkung zu erreichen, können, wie in Fig.
3 dargestellt, auf der Oberseite des Außenflansches schmale Stege 38 in geringem
Abstand voneinander angeordnet werden, die sich zähnchenartig über den Umfang des
Außenflansches erstrecken und sich bei geschlossenem Deckel, wie aus F i g. 5 ersichtlich,
auf die Oberseite des Lochbodens auflegen. Eine weitere Erhöhung der Plombierwirkung
kann dadurch erreicht werden, daß zwischen den Stegen noch dünne Häutchen vorgesehen
werden.
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Für die Herstellung des Blechbodens 4 können die beim Ausstanzen
der Öffnung im Lochboden der Emballage anfallenden Abfallplatinen verwendet werden,
so daß sich die Herstellungskosten für den Eindrückdeckel gemäß der Erfindung im
wesentlichen aus den Herstellungskosten des Deckelringes ergeben, der ein sehr geringes
Gewicht hat und damit billig ist.
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Durch die Kombination des starren Blechbodens mit dem elastischen
Außenring wird auch bei größeren Deckeldurchmessern ein sehr steifer Deckel erzielt,
der eine hohe Dichtwirkung hat und beispielsweise für Vakuumverpackungen verwendet
werden kann.