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Schrankartiges Möbel oder Regal, insbesondere Büromöbel Die Erfindung
bezieht sich auf Möbel, insbesondere Büromöbel.
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Bei Möbeln für Büros, insbesondere Schreibtischen, Korpussen, Schränken,
Regalen u. dgl., werden die Außenwände in der Regel fest zusammengeleimt unter Verwendung
maschineller Einrichtungen, wie z. B. Rahmenpressen, falls als Material Holz oder
ein holzähnlicher Werkstoff verwendet wird. Zusätzlich oder an Stelle einer Verleimung
sind auch Dübel-Verbindungen oder Nut- und Feder- oder Nut-und Kamm-Verbindungen
üblich. Da die Eckverbindungen bzw. die Möbelkanten sichtbar und im Gebrauch naturgemäß
erhöhter Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind, ist es meist erforderlich, Stirnseiten
oder die Kanten der Wände vor dem Zusammenbau durch Anleimer aus Massivholz, Kunststoff
od. dgl. abzudecken oder zu verstärken. Die Herstellung dieser Eckverbindungen erfordert
einen bedeutenden Arbeits- und Einrichtungsaufwand, und zudem be= steht die Gefahr,
daß in der Nähe der Kanten die meist dünnen Furniere schon beim Schleifen durchgescheuert
werden oder daß die Kanten trotz Massivholz im Gebrauch beschädigt werden. Ferner
ist die Endbearbeitung der Oberflächen, wie beispielsweise Beizen, Lackieren, Polieren
od. dgl:, erst nach dem Zusammenbau des Möbels möglich.
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Es sind zwar bereits Kasten für Radioapparate od. dgl. bekannt, bei
welchen plattenartige Füllungen in das Kastenskelett einsetzbar sind. An den Ecken
stoßen dabei drei Streben aus drei verschiedenen Richtungen zusammen. Die Füllungen
müssen an den Stoßstellen in Gehrung geschnitten werden, deshalb eignet sich diese
Bauart nicht für schrankartige Möbel.
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Demgegenüber besteht die Erfindung darin, daß sich die Längsrippen
nur an den zweiten Rahmenschenkeln der Streben befinden, an jeder Rahmenecke in
an sich bekannter Weise nur zwei Streben zusammenstoßen und die plattenförmigen
Bauteile je eine randnahe, auf der Außenseite liegende Nut aufweisen, in welche
je eine Längsrippe satt eingreift.
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Auf diese Weise gelingt es, eine weitgehende Vorfabrizierung zusammenbaufertiger
Bestandteile zu erreichen, so daß im Gebrauchsfall nur noch ein baukastenartiger
Zusammenbau zu erfolgen hat. Das Anbringen von abdeckenden bzw. verstärkenden Kanten
an den Schmalseiten der Wände entfällt meistens, und die Oberflächen der Wände sowie
des Rahmens können schon vor dem Zusammenbau fertig bearbeitet werden, wodurch sich
Ersparnisse an Arbeitszeit und Kosten ergeben. Ferner ist der Platzbedarf kleiner,
indem die einzelnen Bestandteile zusammenbaufertig gelagert werden können und erst
im Bedarfsfall - beispielsweise durch den Händler oder gar den Benutzer - ohne fabrikatorische
Einrichtungen zusammengefügt werden. Wenn der Rahmen aus Metall, beispielsweise
Aluminium, hergestellt wird, ergibt sich noch der Vorteil, daß bei solchen Möbeln
die am meisten gefährdeten Kanten infolge der Härte des Materials weniger beschädigungsanfällig
sind.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine perspektivische Teilansicht eines Schreibtisches,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht eines Schrankes mit Rolltür, F i g. 3 eine.
perspektivische Ansicht eines Schrankes mit zwei Schiebetüren, F i g. 4 eine Ansicht
eines Gestelles, F i g. 5 eine perspektivische Ansicht eines mit Schubladen versehenen
Aktenschrankes, F i g. 6 einen Schnitt durch den Rahmen mit Befestigungsorganen
und einer eingesetzten Wand, F i g. 7 eine Ansicht der Eckverbindung in Richtung
des Pfeiles A in F i g. 6.
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Die Möbel gemäß den F i g. 1 bis 5 weisen je zwei starre Metallrahmen
auf, die auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten vorhanden sind. Diese Metallrahmen
dienen zur Aufnahme von plattenförmigen, steifen Bauteilen, insbesondere Wände,
die in das Innere des Rahmens eingesetzt und in der aufgerichteten Lage
durch
Halteorgane befestigt sind, wobei die Ausbildung so getroffen ist, däß sich ein
Teil der Wände gegenseitig selber arretieren und lediglich für die letzte oder die
letzten der einzufügenden Wände eine Arretiervorrichtung vorgesehen werden muß.
Unter dem Begriff Wand sollen nachfolgend neben Seitenwänden auch Deck-, Rück- und
Bodenwände verstanden werden.
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Bei dem in F i g. 1 gezeigten Schreibtisch ist je auf der Vorderseite
und auf der Rückseite des Korpusses ein rechteckiger Metallrahmen 1, 2 vorhanden.
Die Hauptebene dieser Rahmen - also diejenige Ebene, welche durch die Fläche 1 a
(F i g. 1 und 6) gebildet wird - ist eine Vertikalebene. Es sind zwei seitliche
Wände 4 und eine in der Zeichnung nicht sichtbare Bodenplatte vorhanden. Ferner
ist eine Pultplatte 3 vorhanden, die oberhalb des Rahmens liegt; wie dies auch aus
F i g. 7 hervorgeht. Vorn bleibt der Rahmen offen zur Aufnahme von Schubladen 7,
während in den Rahmen 2 parallel zur Fläche 1 a üblicherweise eine Rückwand eingesetzt
wird. Der Schreibtisch kann auf der linken Seite ebenfalls einen analog aufgebauten
Korpusteil äufweisen. Auf die Verwendung einer Bodenplatte kann allenfalls verzichtet
werden; andererseits kann parallel zur Pultplatte und unterhalb dieser noch eine
Deckplatte in den Rahmen eingesetzt werden, namentlich wenn der Abstand zwischen
Pultplatte 3 und Rahmen relativ groß gewählt wird.
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Der Schrank gemäß F i g. 2 ist im Prinzip gleich aufgebaut wie der
Schreibtisch gemäß F i g. 1, wobei also ebenfalls ein vorderer und ein hinterer
Rahmen 1, 2 vorgesehen sind, ebenso Seitenwände sowie eine Boden- und Deckplatte.
Der vordere Abschluß des Schrankes erfolgt - Wie dies an sich bekannt ist -mittels
einer Rollschiebetür 5.
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In F i g. 3 ist ein ähnlicher Schrank wie in F i g. 2 dargestellt,
wobei jedoch die beiden Rahmen 1, 2 an den Schmalseiten angeordnet und durch Wände
ab= geschlossen sind. Die Rahmenhauptebenen liegen hier ebenfalls je in einer vertikalen
Ebene. Der vordere Abschluß erfolgt durch zwei Schiebetüren 6.
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Beim Regal gemäß F i g. 4, welches auf der Vorderseite offen ist,
ist ein oberer und unterer Rahmen 1, 2 vorhanden, so daß. also die Rahmenhauptflächen
je in einer Horizontalebene liegen. Auch hier werden die plattenförmigen Wände in
analoger Weise durch die beiden Rahmen 1, 2 zusammengehalten. Die Wände 16,17 liegen
im Innern des Rahmens, werden von diesem gehalten und verlaufen parallel zu den
Rahmenhauptebenen.
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Der Aktenschrank gemäß F i g. 5 ist mit einem vorderen und hinteren
Rahmen 1, 2 und Schubladen 7 versehen und entspricht somit aufbaumäßig der Ausführungsform
gemäß F i g. 1, mit dem Unterschied, daß die Dimensionen anders sind, keine Pultplatte
und keine Füße--vorhanden sind.
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Der eigentliche Rahmen 1, 2 besteht gemäß den F i g. 6 und 7 aus vier
zusammengefügten Profilleisten, die in den Ecken in Gehrung geschnitten und dort
zusammengeschweißt oder -geklebt sind.. Als Material für diese Rahmen eignet sich
besonders eine eloxierfähige Aluminiumlegierung. Nach der Verbindung der vier Rahmenseiten,
vorzugsweise durch Stumpfschweißung, wird. der Rahmen in der gewünschten Farbe eloxiert.
Im Querschnitt sind die vier Rahmenstreben als Winkelprofil mit zwei rechtwinklig
zueinander-ver-laufenden Schenkeln ausgebildet, wobei sich am Ende des einen Schenkels
18 eine Rippe oder ein Ansatz 8 befindet, welcher einwärts gerichtet ist und parallel
zum anderen Schenkel 19
verläuft. Man könnte somit das Strebenprofil im Querschnitt
auch als U-Profil mit ungleich langen Schenkeln bezeichnen. Der Schenkel 19 wird
vorzugsweise dicker ausgebildet als der Schenkel 18,- beispielsweise doppelt so
dick. Der Ansatz 8 weist einen rechteckförmigen Querschnitt auf, dessen Stärke mindestens
angenähert der Wandstärke des Schenkels 18 entspricht. Die mit den Rahmen 1, 2 zusammenwirkenden
Platten von einer Dicke von etwa 24 mm sind in der Nähe der in den Rahmen hineinragenden
Enden je mit einer Nut 9 versehen, in welche der Ansatz 8 spielfrei und satt eingreift,
wobei er am Nutengrund aufsteht. Der zwischen Nut 9 und Plattenstirnseite liegende
Teil 20 der Platte 4 ist etwas zurückversetzt, also in seiner Dicke so weit abgehobelt
oder abgefräst, daß sich auf der Rahmeninnenseite ein Spalt 10 bildet. Die Außenfläche
4 a der Platte 4 verläuft bündig oder angenähert bündig mit der Außen-, fläche des
Schenkels 18. Die Plattendicke entspricht dabei mindestens angenähert der Länge
des Schenkels 19. Zwischen der Stirnseite 11 der Platte und der Innenfläche des
Schenkels 19 verbleibt ein Zwischenraum 12. Dieser Raum 12 kann entweder zur Aufnahme
einer Zentralverschlußmechanik bei Schubladen dienen oder zum Einsetzen einer parallel
zur Rahmenhauptfläche verlaufenden dünnen Wand benutzt werden.
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Am entgegengesetzten Ende der Platte 4 befindet sich eine gleiche,
parallelverlaufende Nut, welche mit dem zweiten Rahmen zum Zusammenwirken bestimmt
ist. Die Dimensionierung des Ansatzes 8 und der Nut 9 wird so vorgenommen, daß ein
möglichst spielfreies Zusammenwirken zwischen diesen Teilen erfolgt, so daß sich
im zusammengesetzten Zustand ein verwindungssteifes, stabiles Möbel ergibt. Die
Platten werden jeweils in der Breite so dimensioniert, daß sie sich gegenseitig
in ihrer Lage halten, indem beispielsweise bei der Ausführungsform gemäß F i g.
5 vorerst die beiden vertikalen Seitenwände 4 in die Rahmen eingeführt und hernach
der Boden und die Deckplatte zwischen diese eingesetzt werden. Die vierte Platte
wird in ihrer Lage durch Haltemittel, wie Keile, Exzenterscheiben, Federn u. dgl.
gesichert.
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Falls nur zwei Seitenwände 4 vorhanden sind, wie bei der Ausführungsform
gemäß F i g.1, erfolgt die Fixierung auf die in F i g. 7 dargestellten Weise. Die
Vertikalwand 4 wird hier durch eine Exzenterscheibe 13 gesichert, die um eine Schraube
14 verdrehbar ist und in die Pultplatte von unten her eingeschraubt ist: Die Sicherung
kann auch so erfolgen, daß die beiden: Vertikalwände 4 oben durch eine oder zwei
Horizontalleisten in ihrer Lage festgehalten werden und diese durch Schrauben mit
der Pultplatte 3 verbunden sind.
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Als Material für die Wände eignet sich vor allem Holz oder ein holzähnlicher
Werkstoff; z. B. Spanplatten, die auf der Außenseite mit einer harten Deckschichtversehen
werden.
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Der Rahmen könnte auch aus einem Stück im Spritzgußverfahren aus Metall
oder Kunststoff hergestellt werden.
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Falls ein Lösen der Wände vom Rahmen nicht mehr beabsichtigt ist,
könnte die Nut 9 auch mit Klebstoff bestrichen werden.
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Die in F i g. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsformen sind lediglich
als Beispiele zu verstehen. Es
wäre auch denkbar, daß beispielsweise
bei den Möbeln gemäß F i g. 1, 2 oder 5 die Rahmenanordnung gemäß F i g. 3 oder
4 angewendet würde und umgekehrt bei jenen Möbeln die Rahmenanordnung gemäß F i
g. 1, 2 oder 5 oder bei den Möbeln gemäß F i g. 3 die Rahmenanordnung gemäß F i
g. 4 und umgekehrt.
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In gewissen Fällen kann die Verwendung eines einzigen Rahmens, vorzugsweise
auf der Frontseite des Möbels, bereits genügen; die Ausführung mit zwei Rahmen wird
jedoch bevorzugt.