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DE1260077B - Instrument zur Durchfuehrung von Nagelungen bei Knochenbruechen - Google Patents

Instrument zur Durchfuehrung von Nagelungen bei Knochenbruechen

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Publication number
DE1260077B
DE1260077B DEO10762A DEO0010762A DE1260077B DE 1260077 B DE1260077 B DE 1260077B DE O10762 A DEO10762 A DE O10762A DE O0010762 A DEO0010762 A DE O0010762A DE 1260077 B DE1260077 B DE 1260077B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
nail
femoral neck
guide
probe
bone
Prior art date
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Pending
Application number
DEO10762A
Other languages
English (en)
Inventor
Dr Gerhard Kuentscher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ortopedia GmbH
Original Assignee
Ortopedia GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ortopedia GmbH filed Critical Ortopedia GmbH
Priority to DEO10762A priority Critical patent/DE1260077B/de
Priority to US538786A priority patent/US3439671A/en
Publication of DE1260077B publication Critical patent/DE1260077B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/16Instruments for performing osteoclasis; Drills or chisels for bones; Trepans
    • A61B17/17Guides or aligning means for drills, mills, pins or wires
    • A61B17/1721Guides or aligning means for drills, mills, pins or wires for applying pins along or parallel to the axis of the femoral neck

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Surgery (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)

Description

  • Instrument zur Durchführung von Nagelungen bei Knochenbrüchen Die Erfindung bezieht sich auf ein Instrument zur Durchführung von Nagelungen bei Schenkelhals- und per- und subtrochanteren Oberschenkelfrakturen, bei denen sich ein Schenkelhalsnagel und ein Marknagel am Ort einer im Schenkelhalsnagel vorgesehenen Öffnung durchkreuzen. Derartige Nagelungen sind unter der Bezeichnung Y-Nagelung bekannt.
  • Es sind Nägel für die Anwendung bei Oberschenkelbrüchen im Bereich des Schenkelhalses, sogenannte Schenkelhalsnägel, bekannt, die zum besseren Halt im Knochen und zwecks Schaffung günstiger Bedingungen beim Einschlagen und späteren Herausziehen eine besondere Profilierung besitzen.
  • Ebenso sind zur Behandlung von Knochenbrüchen im Bereich des Knochenschafts Marknägel bekannt, die percutan durch die Trochanterspitze längs in den Markkanal eingetrieben werden und die Bruchstelle im Schaft nach beiden Seiten hin überbrücken.
  • Zur Erleichterung des Eintreibens von Schenkelhalsnägeln ist es auch bekannt, zunächst unter Röntgenkontrolle einen dünnen, geraden Führungsdraht von außerhalb des gebrochenen Glieds in Nagelungsrichtung in den Knochen vorzutreiben, um anschließend beispielsweise V-lamellenförmige Schenkelhalsnägel daran entlang in Richtung auf die Führungsdrahtspitze zu einzuschlagen. Nach beendetem Einschlagen des Nagels wird der Führungsdraht wieder entfernt. Es ist fernerhin auch bekannt, bei der sogenannten Drahtextension, bei der relativ dünne Drähte, die nur eine geringe Steifigkeit besitzen, quer zum Knochenschaft in den Knochen eingeführt werden, Einrichtungen zu verwenden, welche die Führungsdrähte außerhalb des Knochens geradlinig abstützen, damit sie beim Einführen in den Knochen nicht verbiegen oder gar abknicken bzw. abbrechen.
  • Zur Behandlung von im Bereich zwischen Schenkelhals und Knochenschaft liegenden Brüchen sind für sich allein weder Schenkelhals- noch Marknägel geeignet, sondern es kann nur eine Einrichtung aus einer Kombination aus beiden Nägeln gemeinsam den für die Knochenbruchstelle notwendigen festen Zusammenhalt erbringen. Bei der Durchführung dieser sogenannten Y-Nagelung wird zunächst ein Schenkelhalsnagel und anschließend ein Marknagel in den Knochen eingetrieben, so daß er den Schenkelhalsnagel durchkreuzt, und zwar vorzugsweise derart, daß beide Nägel zueinander einen festen Halt bekommen. Zu diesem Zweck ist in dem Abschnitt des Schenkelhalsnagels, der nach dem Einschlagen des Nagels im mittleren Bereich des Markkanals liegt, eine Öffnung vorgesehen, durch die der Marknagel hindurchgetrieben werden muß.
  • Es ist nun aber keineswegs leicht, beim Einschlagen des Marknagels von der Trochanterspitze her diese Öffnung im Sehenkelhalsnagel genau oder wenigstens hinreichend genau zu treffen. Dafür wäre unter gewissen Voraussetzungen die Verwendung außerhalb des Knochens geführter Führungsdrähte zwar grundsätzlich denkbar, aber zwangläufig mit einer Röntgenkontrolle beim Einführen des Führungsdrahts sowie mit anderen Schwierigkeiten verbunden. Andererseits sind bei der Y-Nagelung die an die genaue Ausrichtung des Marknagels auf die öffnung im Schenkelhalsnagel zu stellenden Genauigkeitsanforderungen ungleich höher als beispielsweise bei der Zentrierung eines Marknageis lediglich innerhalb der Markhöhle des Knochenschafts. Während nämlich innerhalb des Knochenschafts gewissen Richtungsabweichungen des Marknageis durch dessen Querelastizität über seine Länge hinweg aufgenommen werden, besteht bei einem nicht hinreichend genauen Durchstoßen der Öffnung im Schenkelhalsnagel die Möglichkeit einer Verlagerung des Bruchs und/oder des Schenkelhalsnagels, die zu seiner Lockerung im Knochenverband und damit zum Mißerfolg der gesamten Nagelung führen können.
  • Weiterhin ist es bekannt, einen festzustellenden Knochen von der Bruchstelle her mit einer gekrümmten Nagelsonde entgegen der geplanten Einführungsrichtung des Marknagels aufzubohren. Die Anwendung dieses Durchbohrens von der Bruchstelle her durch den Schenkelhalsnagel hindurch ist bei der Y-Nagelung ebenfalls bekannt; die Anwendung ist aber nur bei günstiger Lage der Bruchstelle bei der subtrochanteren Oberschenkelfraktur möglich.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Verfahren bei der Y-Nagelung auszuschalten und ein Instrument zu schaffen, mit dessen Hilfe vom Kopfende des Schenkelhalsnagels her und innerhalb des Instrumentenprofils geführt dem Marknagel entgegengesetzt zu seiner Einführungsrichtung in den Trochanter eine Nagelsonde bis unter die Haut des verletzten Glieds durch den Trochanter hindurch entgegengetrieben werden kann, um beim anschließenden Einschlagen des Marknagels diesen unter Anliegen an der Spitze der Nagelsonde durch die Spitze des Trochanters hindurch genau in Richtung auf die Kreuzungsöffnung im Schenkelhalsnagel zu führen, wobei die Nagelsonde etwa gleichzeitig im gleichen Sinne zurückgezogen wird.
  • Um das genaue Einführen der Nagelsonde zu gewährleisten, weist das erfindungsgemäße Instrument vor allem eine Bogenführung für die Nagelsonde auf, die von der Kopfseite des Schenkelhalsnagels in dessen Axialrichtung seitengeführt durch eine Erweiterung am Kopfteil des Schenkelhalsnagels in den Knochen hineingetrieben wird, und zwar derart, daß das vordere Ende der Bogenführung bis zur Kreuzungsöffnung im Schenkelhalsnagel reicht oder diese gar zum Teil durchsetzt und ihre Führungsrichtung genau auf die beabsichtigte Einschlagstelle an der Trochanterspitze ausgerichtet ist. Durch diese Bogenführung hindurch wird dann eine an das erfindungsgemäße Instrument angepaßte gekrümmte Nagelsonde dem Marknagel entgegengetrieben, welche die Einschlagrichtung des Marknagels beim Hineintreiben in den Knochen wirksam auf die Kreuzungsöffnung ausrichtet, da ihre Spitze innerhalb des Vorderendes des Marknagels gehalten wird.
  • Genauer gesagt ist das erfindungsgemäße Instrument gekennzeichnet durch eine axial längs in den Kopfabschnitt des Schenkelhalsnagels einführbare starre, hohle Bogenführung und eine mit einem Handgriff versehene, durch die Bogenführung hindurch führbare, gekrümmte Nagelsonde als Zeitglied für den Marknagel. Dabei kann nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung die Bogenführung speziell einen ihre Einführungslänge begrenzenden und die Einhaltung der vorgesehenen Bogenrichtung gewährleistenden Anschlag aufweisen und/ oder an der Bogenführung eine in den Kopfabschnitt des Schenkelhalsnagels eingreifende Vorrichtung zum drehwinkelrichtigen Einführen und Festlegen der Bogenführung im Schenkelhalsnagel vorgesehen sein.
  • Der mit dem erfindungsgemäßen Instrument erzielte technische Fortschritt liegt in der fast völligen Vermeidung der Nachteile des bisher Bekannten und ist vor allem durch die außerordentlich hohe Genauigkeit gegeben, mit welcher die Einschlagrichtung des Marknagels hinsichtlich der Kreuzungsöffnung mit Sicherheit gewährleistet werden kann. Das der Erfindung zugrunde liegende Lösungsprinzip der Verwendung einer Bogenführung innerhalb des Knochens und einer entsprechend gekrümmten Nagelsonde gewährleistet nicht nur eine erleichterte Führung beim Eintreiben eines Marknagels auch ohne Röntgenkontrolle, sondern führt auch deshalb zu außerordentlich sicherer und hoher Genauigkeit, weil die Bogenführung die Nagelsonde und über diese den Marknagel je genauer und zwangläufiger ausrichtet, je mehr dieser sich der Kreuzungsöffnung im Schenkelhalsnagel nähert, da eine eventuelle elastische Abweichung der Nagelsonde mit Verkür- zung der freien ungeführten Nagelsondenlänge entfällt.
  • Im folgenden ist an Hand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Instruments dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine perspektivische Darstellung eines aus Schenkelhals- und Marlrnagel bestehenden sogenannten Y-Nagels, F i g. 2 a bis 2 d eine zeichnerische Darstellung des erfindungsgemäßen Instruments in verschiedenen Stellungen der Nagelsonde und des Marknagels, F i g. 3 eine perspektivische Darstellung der Nagelsonde und der Bogenführung des erfindungsgemäßen Instruments, in vergrößertem Maßstab, und Fig. 4 einen Querschnitt etwa längs derLinieIV-IV in Fig. 2c.
  • In F i g. 1 ist ein aus einem Schenkelhalsnagel 11 und einem diesen durch dessen Kreuzungsöffnung 12 durchkreuzenden Marknagel 40 bestehender sogenannter Y-Nagel dargestellt. Der Schenkelhalsnagel 11 entspricht den herkömmlich bekannten Typen V-förmigen Profils und besitzt zu seinem Kopfteil 14 hin eine rohrförmige Erweiterung 13. Am anderen Ende 15 ist der Schenkelhalsnagel zugespitzt. Der durch die Kreuzungsöffnung 12 durch den Schenkelhalsnagel 11 hindurchragende Marknagel 10 entspricht ebenfalls bereits bekannten Ausführungen.
  • In Fig. 2 a bis 2d ist der obere Teil eines Oberschenkelknochens 1 mit Gelenkteil2 und Trochanter 3 dargestellt, und zwar in schematischer Darstellung in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Instrument.
  • Der Schenkelhalsnagel 11 ist über die Bruchstelle 5 in den Schenkelhals in Achsrichtung eingetrieben, während der Marknagel 10 durch die im Bereich des Markkanals liegende Kreuzungsöffnungl2 von der Trochanterspitze 3 her in Knochenschaftlängsrichtung eingeschlagen ist.
  • Das in Fig. 3 in vergrößertem Maßstab dargestellte erfindungsgemäße Instrument zur Durchführung von Knochennagelungen weist eine Bogenführung 16 sowie eine Nagelsonde 21 mit an ihrem hinteren Ende vorgesehenem Handgriff 22 auf.
  • Die Bogenführung 16 besteht aus einem gebogenen Rohr, wobei die geradlinige Verlängerung der Rohrachse am vorderen Ende 17 der Bogenführung und die Verlängerung der Rohrachse an ihrem hinteren Ende in einem Winkel zueinander stehen, der möglichst genau einem Wert von 1800 abzüglich des Winkels zwischen der Knochenschaftlängsachse und der Einführungsrichtung des Schenkelhalsnagels 11 entspricht. Die Nagelsonde 21 ist entsprechend der Krümmung der Bogenführung 16 gekrümmt.
  • Wie aus den Figuren ersichtlich, besitzt die Bogenführung 16 einen solchen Außendurchmesser, daß sie vom Kopfende 14 des Schenkelhalsnagels 11 her in Richtung der Schenkelhalsnagelachse zwischen den Flanken der Erweiterung 13 des Schenkelhalsnagels hindurch ein Stück in den Knochen hineingetrieben werden kann, und zwar so weit, bis ihr vorderes Ende 17 mindestens die Kreuzungsöffnung 12 im Schenkelhalsnagel 11 erreicht oder über diese hinaus eingeführt ist. In dieser in den Knochen eingeführten Stellung liegt das hintere Ende der Bogenführung 16 innerhalb des Profils des Schenkelhalsnagels 11 und wird axial auf ihn ausgerichtet von ihm gestützt, während im bogenförmigen Übergang die vordere Öffnung der rohrförmigen Bogenführung 16 genau auf die Spitze des Trochanters 3 ausgerichtet ist. Etwa im mittleren Bereich der rohrförmigen Bogenführung 16 ist ein Anschlag 18 angebracht, der einerseits als Arbeitsanschlag beim Eintreiben der Bogenführung in den Knochen 1 zu dienen vermag, hauptsächlich jedoch als Endanschlag vorgesehen ist, der gewährleistet, daß die Bogenführung nur um eine genau bestimmte Länge in den Knochen hineingetrieben werden kann und daher mit Sicherheit die Führungsöffnung des vorderen Teils 17 der Bogenführung 16 einerseits auf die Kreuzungsöffnung 12 im Schenkelhalsnagel 11 und andererseits auf die Trochanterspitze ausgerichtet wird.
  • Die durch die zuvor eingetriebene Bogenführung 16 hindurchgestoßene Nagelsonde 21 besitzt eine solche Länge und Festigkeit, daß ihre Spitze den Trochanter von innen her zu durchstoßen vermag und bis unter die Haut 4 des gebrochenen Glieds herangeführt werden kann, damit der Sondenkanal von außen erfühlt werden kann. Gemäß F i g. 3 und 4 übersteigt die lichte Weite der Bogenführung 16 vorzugsweise etwa den Durchmesser der Nagelsonde, so daß die Krümmung der Nagelsonde individuell angepaßt werden kann.
  • Wie bereits erwähnt, wird bei der Behandlung eines Bruchs zunächst in üblicher Weise ein Schenkelhalsnagelll, und zwar ausgerichtet auf die Achse des Schenkelhalses, mit seiner Spitze 15 bis in den Gelenkteil 2 des Knochens 1 eingeschlagen. Zum Unterschied gegenüber den bekannten Verfahren kann bei Verwendung des erfindungsgemäßen Instruments nunmehr die Durchführung eines Marknagels 10 durch die Öffnung 12 des Schenkelhalsnagels 11 dadurch erleichtert werden, daß vom Schenkelhalsnagelkopf 14 her in anfänglich gleicher Richtung praktisch innerhalb des Profils des Schenkelhalsnagels 11 die Bogenführung 16 des erfindungsgemäßen Instruments bis zum Anschlag 18 eingeschlagen wird, so daß die Rohrachse des vorderen Endes 17 der Bogenführung 16 durch die Kreuzungsöffnung 12 im Schenkelhalsnagel auf die Trochanterspitze 3 ausgerichtet ist. Sodann wird die Nagelsonde 21 durch Erfassen und entsprechende Bewegung des Handgriffs 22 durch die Bogenführung 16 und die Trochanterspitze3 bis unter die Hautoberfläche 4 hindurchgestoßen. Nach einer kleinen Stichinzision an der Berührungsstelle der Nagelsondenspitze unter der Haut (Fig. 2b) wird die Spitze des Marknagels über die Nagelsondenspitze geschoben (F i g. 2 c) und wird der Marknagel unter Führung durch die Spitze der Nagelsonde und bei gleichzeitigem Zurückziehen der Sonde durch die Trochanterspitze in den Markkanal eingeschlagen. Nachdem die Spitze des Marknagels den vorderen Teil 17 der Bogenführung 16 praktisch erreicht hat, wird die Nagelsonde 21 durch die Bogenführung 16 endgültig herausgezogen und anschließend auch die Bogenführung selbst durch den Schenkelhalsnagelkopf 14 hindurch entfernt. Der Marknagel ist jetzt jedoch in seiner Einschlagrichtung so weitgehend festgelegt und genau auf die Kreuzungsöffnung 12 im Schenkelhalsnagel 11 ausgerichtet, so daß er nunmehr, gegebenenfalls nach kurzer Röntgenkontrolle, endgültig und mit Sicherheit durch die Kreuzungsöffnung im Schenkelhalsnagel in den Karkkanal eingeschlagen werden kann.
  • Um auch beim Einführen in den Schenkelhalsnagel ein Verdrehen der Bogenführung zu verhindern, die eine Winkelverlagerung aus der durch Schenkelhals-und Marknagel gehenden Ebene heraus bewirken würde, dient die am Kopfabschnitt des Schenkelhalsnagels 11 vorhandene Erweiterung 13 des Schenkelhalsnagels 11 dazu, die Bogenführung 16 beim Einführen in seitlicher Richtung abzustützen. Außerdem ist am Anschlag 18 eine Vorrichtung 19, vorzugsweise ein Zapfen, vorgesehen, der in eine Aussparung 20 in dieser Erweiterung 13 eingreift und damit zusätzlich eine drehwinkelfeste Halterung der Bogenführung gegenüber dem Knochen und dem Schenkelhalsnagel, insbesondere während des Eintreibens der Bogenführung 16 und der Führung des Marknagels 10 durch die Nagelsonde 21, gewährleistet.
  • Durch die Ausführung des vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Instruments wird der eingangs angeführte technische Fortschritt gegenüber dem bisher Bekannten in vollem Maß erreicht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat sich bei der Erprobung in der Praxis als unentbehrliches Hilfsmittel für die Durchführung von Y-Nagelungen voll bewährt.

Claims (4)

  1. Patentansprüche: 1. Instrument zur Durchführung von Nagelungen bei Schenkelhals- und per- und subtrochanteren Oberschenkelfrakturen, bei denen sich ein Schenkelhalsnagel und ein Marknagel am Ort einer im Schenkelhalsnagel vorgesehenen Öffnung durchkreuzen, gekennzeichnet durch eine axial längs in den Kopfabschnitt (13, 14) des Schenkelhalsnagels (11) einführbare starre, hohle Bogenführung (16) und eine mit einem Handgriff (22) versehene, durch die Bogenführung hindurch führbare, gekrümmte Nagelsonde (21) als Leitglied für den Marknagel (10).
  2. 2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenführung (16) einen ihre Einführungslänge begrenzenden und die Einhaltung der vorgesehenen Bogenrichtung gewährleistenden Anschlag (18) aufweist.
  3. 3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Bogenführung (16) eine in den Kopfabschnitt(14) des Schenkelhalsnagels (11) eingreifende Vorrichtung (19) zum drehwinkelrichtigen Einführen und Festlegen der Bogenführung im Schenkelhalsnagel vorgesehen ist.
  4. 4. Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung(19) aus einem etwa axial zum hinteren Ende der Bogenführung (16) gerichteten und seitlich an deren Anschlag (18) angebrachten Zapfen besteht, der von einer im Kopfende (14) des Schenkelhalsnagels (11) vorgesehenen Aussparung (20) aufgenommen werden kann.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Französische Patentschrift Nr. 1 012 223; »Der Chirurg«, 1957, Heft 3, S. 120 bis 123.
DEO10762A 1965-04-01 1965-04-01 Instrument zur Durchfuehrung von Nagelungen bei Knochenbruechen Pending DE1260077B (de)

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