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Kopiereinrichtung Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen
von Blättern, von denen die Vorderkante des einen Blattes beim Einlauf in die Vorrichtung
der des anderen Blattes ein wenig voranläuft, in einer nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
arbeitenden fotografischen Entwicklungseinrichtung, wobei zur Trennung die vorlaufende
Kante erfassende Mittel und ein nach dem Erfassen der vorlaufenden Kante durch ein
kraftverstärkendes Mittel ausgelenktes Führungselement vorgesehen sind.
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Derartige Einrichtungen sind bekannt zur Trennung eines Pausgutsatzes,
wobei ein in der Bewegungsbahn ,des lichtempfindlichen Materials und der Vorlage
angeordneter Schwenkkörper vorgesehen ist, der durch das nach Beendigung der Belichtung
freikommende lichtempfindliche Material in eine Lage übergeführt wird, in der er
mit einer Schneide an dem empfindlichen Material entlangstreift, so daß die nacheilende
Vorlage von dem empfindlichen Material abgehoben und von diesem abgelenkt wird und
von selbst wieder in seine Ausgangsstellung zurückkehrt, wenn das lichtempfindliche
Material vorbeigelaufen ist. Dabei ist hinter dem Schwenkkörper eine Vorrichtung
angebracht, die das lichtempfIndliche Material über den Schwenkkörper hinwegzieht.
Eine derartige Einrichtung ist nicht geeignet zum Trennen von Blättern, zwischen
denen eine Flüssigkeit ausgebreitet ist, etwa von Positiv und Negativ nach dem Silbersalzdiffusionsverfahren.
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Ferner wurde bereits vorgeschlagen, zum Trennen von Positiv und Negativ
nach dem Diffusionsübertragungsverfahren, bei dem ein vorragender Randabschnitt
in den Berührungsspalt eines Walzenpaares mit wenigstens einer angetriebenen Walze
eingeschoben wird, einen Fühler vorzusehen, der nach dem Durchlauf des vorlaufenden
Randabschnittes durch den Druckspalt anspricht und eine Umlenkeinrichtung betätigt,
die die beiden Blätter unter Ablenkung aus der geraden Bahn mit einer feststehenden
Druckfläche an den Umfang der Walze andrückt, an der der vorlaufende Randabschnitt
des einen Blattes anliegt, das durch den Druckspalt gezogen wird, während das darüberliegende
Blatt auf Grund seiner Steifigkeit und des durch die Umlenkeinrichtung auf seine
Oberfläche ausgeübten Reibungsdruckes sich von dem unteren Blatt abhebt, wobei für
das sich abhebende Blatt eine gesonderte Führungsbahn vorgesehen ist.
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Da die vorgeschlagene Vorrichtung in der Praxis so angewandt wird,
daß die Reibung auf die Rückseite des Positivs wirkt, begegnet man, weil dieses
im Vergleich zu dem anderen Material mit dem vorderen Rand nach rückwärts verschoben
ist und dadurch über seine gesamte Fläche mit diesem anderen Material in Berührung
kommen kann, infolge der Krümmung des Positivs, nach dem Trocknen in mehr oder weniger
großem Maße Schwierigkeiten.
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Ziel der Erfindung ist es deshalb, eine Trenneinrichtung zu schaffen,
die die Rolltendenz der getrennten Blätter nicht noch verstärkt.
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Gemäß der Erfindung weist hierzu bei einer Trennvorrichtung der eingangs
genannten Art das in Richtung des nicht erfaßten Blattes ausschwenkende Führungselement
eine zur Trennung an sich bekannte Kante auf, um die in der ausgelenkten Stellung
das mit der Vorderkante erfaßte Blatt umgelenkt ist, und es sind in Richtung des
ausgelenkten Führungselementes Mittel zum Weiterführen des nicht erfaßten und infolge
seiner Steifigkeit gerade weiterlaufenden Blattes vorgesehen.
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Ein Vorteil der Vorrichtung gemäß dieser Erfindung ist ihre Eignung
zur Trennung eines Negativs von dem Positiv, nicht nur dann, wenn beide Materialien
durch die Verarbeitungsflüssigkeit befeuchtet worden sind, bevor sie aufeinandergedrückt
werden, sondern auch dann, wenn nur das lichtempfindliche Material von der Verarbeitungsflüssigkeit
angefeuchtet wird, und sogar dann, wenn die zur Übertragung des Bildes erforderliche
Entwicklerflüssigkeit nur zwischen den in Kontakt befindlichen Seiten der beiden
aufeinanderklebenden Materialien vorhanden ist.
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In den beiden letzten Fällen wird nur eine geringe Menge Flüssigkeit
verwendet, und man erzielt dabei den wichtigen Vorteil, daß die angefertigte Kopie
nach der Trennung trocken oder fast trocken ist.
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Die Vorrichtung gemäß dieser Erfindung ist beson-. ders geeignet zur
Anwendung mit fotografischen Kopiergeräten für die Anfertigung von Kopien nach dem
bekannten Silberhalogenid-Diffusions-Übertragungsverfahren.
Bei
diesem Verfahren wird ein lichtempfindliches Material, das eine Silberhalogenid-Emulsionsschicht
enthält, bildmäßig an einem Original belichtet und in Anwesenheit von Verarbeitungsflüssigkeit,
Entwicklerstoff und eines Silberhalogenid-Komplexiermittels gegen ein Bildempfangsmaterial
gedrückt, wodurch die unbelichteten, nicht entwickelten Teile des Silberhalogenides
komplexiert werden und zum Bildempfangsmaterial diffundieren, wo sie durch die Wirkung
der Entwicklerkeime in ein Silberbild umgewandelt werden.
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In der vorhergehenden Einleitung dieser Beschreibung wurde gesagt,
daß sich die Vorrichtung gemäß dieser Erfindung für die Trennung eines lichtempfindlichen
Materials oder allgemeiner, eines strahlungsempfindlichen Materials von einem Bildempfangsmaterial
eignet. Unter der Bezeichnung »Material« sind nicht nur blattförmige, sondern auch
streifenförmige Materialien zu verstehen, die, ehe sie getrennt werden, in Blätter
geschnitten werden.
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Im folgenden ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
und unter Hinweis auf die Zeichnungen näher beschrieben.
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F i g. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Entwicklungsgerätes
mit angeschlossener Trennvorrichtung gemäß der Erfindung im Ruhezustand; F i g.
2 zeigt eine schematische Seitenansicht der Trennvorrichtung gemäß F i g. 1 in Arbeitsstellung.
Das in F i g. 1 dargestellte Entwicklungsgerät ist ein Gerät des bekannten Typs,
das versehen ist mit einer Vorrichtung zum Auftragen von Verarbeitungsflüssigkeit
auf ein bildmäßig belichtetes Blatt lichtempfindlichen Materials (Negativ), und
mit einer Andruckvorrichtung zum Andrücken des befeuchteten lichtempfindlichen Blattes
gegen das Bildempfangsmaterial (Positiv), so daß eine Diffusionsübertragung stattfinden
kann. Das Gerät 10 umfaßt eine Antragsvorrichtung 11, zwei Andruckwalzen 12 zur
Entfernung der überflüssigen Verarbeitungsflüssigkeit vom lichtempfindlichen Material
und zwei Andruckwalzen 13 zum Andrücken des befeuchteten lichtempfindlichen Blattes
an das trockene Bildempfangsmaterial.
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Das belichtete Blatt lichtempfindlichen Materials folgt dem durch
die gestrichelte Linie 14 angezeigten Weg und wird mit der Emulsionsseite nach unten
in das Gerät gebracht. Das Bildempfangsmaterial folgt dem durch eine Strich-Punkt-Linie
angedeuteten Weg 15 und wird mit der Bildempfangsseite nach oben in das Gerät gebracht.
Nach Verlassen des Gerätes werden die beiden aufeinandergedrückten Blätter zwischen
zwei parallelen, einen Kanal bildenden Führungsplatten 16 geführt, die bei Punkt
17 drehbar gelagert sind. Im Ruhezustand werden die Führungsplatten durch eine Federvorrichtung
(nicht abgebildet) in einer oberen Endlage gehalten, wie in F i g. 1 gezeigt. Durch
Betätigung eines Elektromagnets 18, dessen senkrecht beweglicher Kern mit den beiden
Führungsplatten 16 verbunden ist, können diese in eine tiefere Arbeitsstellung gebracht
werden, wie in F i g. 2 gezeigt.
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Anschließend an die Führungsplatten 16 befindet sich ein fest angebrachtes
Paar angetriebener Andruckwalzen 19, welche dieselbe Umfangsgeschwindigkeit haben
wie die Andruckwalzen 12 und 13. Die Andruckwalzen 19 sind in der Mitte mit einander
gegenüberliegenden schmalen Nuten versehen, die durch eine gestrichelte Linie angedeutet
sind. In diese Nuten greift ein Taster 20, der einen Mikroschalter 21 betätigt.
Dieser Taster ist sehr leicht beweglich und wird durch eine Feder (nicht abgebildet)
in die in F i g. 1 gezeigte Stellung gedrückt. Der Taster wird durch den vorderen
Rand eines Blattes, das zwischen den Walzen 19 transportiert wird, sehr leicht weggedrückt
und bewirkt nach einer Verstellung von ungefähr 1 mm das Schließen des Mikroschalters
21, wodurch der elektrische Stromkreis des Elektromagneten 18 geschlossen wird.
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Ferner sind noch die Führungsplatten 22 und 23 vorgesehen. Nun soll
die Funktion des Gerätes beschrieben werden.
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Ein Blatt Bildempfangsmaterial und ein belichtetes lichtempfindliches
Blatt, das einige Zentimeter länger ist als jenes, werden von dem Laboranten in
das Gerät 10 geschoben.
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Der Laborant hat vorher dafür Sorge getragen, daß die vorderen Ränder
beider Materialien beim Einschieben in das Gerät zusammenfallen. Der Laborant hält
die übereinanderliegenden hinteren Enden der beiden Blätter fest, und zwar so lange,
bis diese durch die Andruckwalzen 13 erfaßt werden.
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Das lichtempfindliche Blatt wird während seines Laufes über die Antragswalze
11 befeuchtet, deren Umfangsgeschwindigkeit ein Vielfaches der Umfangsgeschwindigkeit
der anderen Walzen beträgt und die die Verarbeitungsflüssigkeit aus einem schmalen
Trog aufnimmt, dem Flüssigkeit aus einem größeren Behälter zugeleitet wird und dessen
Niveau auf bekannte Weise konstant gehalten wird. Die Andruckwalzen 12 pressen die
überflüssige Verarbeitungsflüssigkeit vom Negativ weg, und die Andruckwalzen 13
drücken dieses Negativ gegen das Positiv. Der Weg 15, dem das Positiv im
Gerät 10 folgt, ist etwas länger als der Weg 14, dem das Negativ folgt, so
daß der obere Rand des Negativs ungefähr 1,5 cm über den vorderen Rand des Positivs
hinausragt.
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Die zwei aufeinandergedrückten Blätter werden von den Andruckwalzen
13 zwischen die Führungsplatten 16 geschoben. Wenn der vorstehende Rand des Negativs
von den Andruckwalzen 19 erfaßt wird und den Taster 20 wegdrückt, wird der
Stromkreis des Elektromagneten 18 durch den geschlossenen elektrischen Kontakt des
Mikroschalters 21 geschlossen. Die Führungsplatten 16 werden nach unten gezogen,
wodurch der folgende Vorgang ausgelöst wird: Das Negativ wird mit seiner Rückseite
in einem sehr scharfen Winkel um die Vorderkante 25 der oberen Führungsplatte gebogen.
Das Positiv, das gegen das Negativ gedrückt ist, kann dieser scharfen Krümmung nicht
folgen, und sein vorderer Rand, der sich in diesem Moment am Vorderrand der Führungsplatten
16 befindet, trennt sich vom vorderen Blatt und wird somit nicht abgebogen.
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Ferner wird durch das plötzliche Andrücken der Vorderkante 25 der
oberen Führungsplatte gegen die Rückseite des Negativs das letztere an dieser Stelle
ein wenig ausgedehnt, was die Loslösung des vorderen Randes des Positivs, der sich
ungefähr an dieser Stelle befindet, noch zusätzlich fördert.
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Der Weitertransport der beiden Blätter geschieht auf getrennten Wegen,
wie aus F i g. 2 hervorgeht. Der Antrieb des Negativs erfolgt durch die Antriebswalzen
19, die es über eine Führungsplatte 22 transportieren; der Antrieb des Positivs
erfolgt dadurch, daß es am Negativ haftet. Das Positiv, das aus den vorher angeführten
Gründen geradeaus läuft, wird zwischen den Führungsplatten 23 geleitet. Da das
Positiv
weder eine Reibung noch irgendeine scharfe Krümmung erfährt, wird es nach dem Trocknen
nicht zur Krümmung neigen.
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Die beschriebene Trennvorrichtung kann noch versehen werden mit zusätzlichen
Walzenpaaren zum Weitertransport des Positivs, nachdem es die Führungsplatten 23
verlassen hat, einer Erwärmungsvorrichtung, um das Positiv vor dem Verlassen des
Gerätes schneller zu trocknen, Zwischenantriebswalzen, anzubringen zwischen den
Walzenpaaren 13 und 19, wenn der Weg zwischen den Führungsplatten 16 so lang ist
(z. B. um eine ausreichend lange Diffusionsübertragungszeit zu erzielen), daß der
untere Rand der Blätter das Walzenpaar 13 bereits verlassen hat, ehe das vorstehende
Blatt von den Walzen 19 erfaßt wird, usw.
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Die Trennvorrichtung kann schließlich mit anderen Geräten als dem
beschriebenen Gerät 10 Verwendung finden. Es soll aber immer darauf geachtet werden,
daß das eine Blatt über das andere hinausragt, in unserem Beispiel das Negativ über
das Positiv, bevor beide in Anwesenheit von Flüssigkeit aufeinandergedrückt werden.