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Vorrichtung zum Aufbewahren und Betrachten von Bildträgern Die Erfindung
bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufbewahren und Betrachten von Bildträgern,
die zwischen zwei an beiden Seiten des Bildträgers anliegenden Lagen bewegbar sind,
zwischen denen Aufbewahrungkanäle vorgesehen sind, die durch die Lagen in einem
Abstand voneinander haltende Teile voneinander getrennt sind.
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Bei einer bekannten Aufbewahrungsvorrichtung der obengenannten Art
sind die Abstand haltenden Teile durch ein Zwischenblatt aus dickem Karton gebildet,
das zur Bildung der Aufbewahrungskanäle Ausschnittte aufweist. Da hierbei aus einem
durchgehenden Zwischenblatt verhältnismäßig große Teile herausgeschnitten werden
müssen, ergibt sich der Nachteil eines hohen Materialverbrauchs.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufbewahrungs- und
Betrachtungsvorrichtung für Bildträger zu schaffen, die mit einem Mindestmaß an
Materialaufwand billigst herstellbar ist.
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Ausgehend von einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art,
ist diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zur Bildung der Abstand
haltenden Teile die mit diesen verbundene Lage Schlitze aufweist, die sich längs
den Kanälen erstrekken, und daß die zwischen den Kanälen liegenden Teile der Lage
mindestens um die Lagendicke herausgeformt sind. Dadurch, daß erfindungsgemäß als
Abstandhalter herausgeformte Teile einer Lage dienen, entfällt die Notwendigkeit,
eine durchgehende Zwischenlage oder ein durchgehendes Zwischenblatt vorzusehen.
Es ergibt sich in vorteilhafter Weise eine ins Gewicht fallende Materialersparnis.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist mindestens
in einer Lage ein die entsprechende Kanalwand unterbrechender, sich längs dem Kanal
erstreckender Spalt vorgesehen. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung weisen die äußeren Lagen sich jeweils deckende Schauöffnungen auf,
die in der Nachbarschaft eines Kanalendes so angeordnet sind, daß durch sie Aufzeichnungen
oder Bilder auf den in den Kanälen aufbewahrten Bildträgern bei entsprechender Anordnung
derselben betrachtet werden können, ohne daß die Bildträger aus dem Behälter herausgenommen
werden müssen.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der Zeichnung im einzelnen
erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiel
der Erfindung, F i g. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-11 von Fig.l, F i g.
3 einen Schnitt entlang der Linie III-III von F i g. 1, kombiniert mit einer schematischen
Darstellung eines Bildbetrachters, der zusammen mit der Erfindung verwendet werden
kann.
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In der F i g. 1 ist ein Aufbewahrungsbehälter für Filmstreifen F mit
der Bezugszahl 51 bezeichnet. Der Behälter weist eine obere Lage 53 und eine untere
Lage 55 auf. Die Lagen sind vorzugsweise aus Preßstoff gefertigt, andere Materialien,
wie z. B. Papier, Pappe, Kunststoff und/oder ein dünnes Blech können auch verwendet
werden. Dieser Aufbewahrungsbehälter hat vier Kanäle. Er kann aber auch mit einem
Kanal oder mit zwei, drei oder mehr Kanälen hergestellt werden. Da die Kanäle alle
in ihrem Aufbau einander gleichen, wird nachstehend nur ein Kanal beschrieben. Für
jeden Kanal sind in der Lage 53 zwei Reihen von Schlitzen vorgesehen, die mit den
Bezugszahlen 61, 61', 61" und so fort bzw. 63, 63', 63" und so fort bezeichnet sind.
Jedes Schlitzpaar, z. B. 61 und 63, 61' und 63' usw., hat voneinander einen Abstand,
der etwas größer ist als die Breite der Filmstreifen, die in den Kanälen aufbewahrt
werden sollen. Ein weiterer Schlitz 65 ist quer zu den Schlitzen 61 und 63 angeordnet,
und die Kante des Schlitzes 65 bildet die Begrenzung des Kanals des Behälters. Die
an die Schlitze angrenz roden Teile der Lage sind nach unten aus der Ebene
der
Lage gebogen, wie am besten aus der F i g. 3 zu ersehen ist. Das Ausmaß, in dem
diese Teile nach unten gebogen sind, entspricht mindestens der Stärke der Filmstreifen
F, die in den Kanälen aufbewahrt werden sollen. Die Lage 55 ist an der unteren Seite
der nach unten gebogenen Teile der Lage 55 befestigt, z. B. bei 66, wie in der F
i g. 3 dargestellt, und zwar mittels eines Klebstoffes oder eines anderen geeigneten
Mittels, so daß das Ganze eine zwei Lagen aufweisende Einheit bildet.
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Um die Handhabung der Filmstreifen, nachdem sie in die Kanäle eingeschoben
sind, zu erleichtern, sind ein Paar einander gegenüberliegender Spalte 71, 72 in
den Lagen 53 und 55 in der Mitte des Kanals angeordnet und erstrecken
sich in seiner Längsrichtung. An den Enden der Spalte 71, 72 ist in den Lagen 53,
55 in Nähe des Schlitzes 65 eine erweiterte Öffnung 73 vorgesehen. Die Filmstreifen,
die in den Kanälen aufbewahrt werden sollen, sind an den inneren Enden mit ähnlichen
Löchern versehen, so daß der Streifen, wenn er in einen Kanal eingeschoben ist,
von einem Stift 75 erfaßt und mittels dieses Stiftes, wenn dieser entlang des Behälters
51 bewegt wird, innerhalb des Kanals in die gewünschte Stellung gebracht werden
kann. der Stift 75 kann ein Bestandteil eines Bildbetrachters sein, in welchem Fall
er vor dem Herausnehmen des Behälters 51 aus dem Betrachter aus diesem herausgezogen
werden muß. Der Stift könnte aber auch an dem Streifen befestigt sein oder nur von
Hand eingesteckt werden, um das Handhaben desselben zu erleichtern.
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Jeder Kanal weist einen Eingangstrichter 77 auf, der dadurch gebildet
wird, daß ein kleines Stück der Lage 53 am offenen Ende des Kanals entfernt ist.
Der Trichter ist etwas breiter als der Filmstreifen, wodurch das Einschieben desselben
erleichtert wird, da die Kanten und das Ende des Streifens auf diese Weise eine
Führung erhalten.
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In Nähe des Trichters 77 sind in den Lagen 53 bzw. 55 ein Paar aufeinander
ausgerichteter Schauöffnungen 78, 78' vorgesehen. Diese Schauöffnungen sind in der
Mitte des Kanals angeordnet und haben eine Größe und Form, die der der Bilder des
Films entsprechen. Angenommen, der Streifen sei ein Film F, der eine Anzahl von
Bildern 1 aufweist, so ist es leicht, ein jedes der Bilder, nachdem der Stift 75
in das Loch am Ende des Streifens gesteckt wurde, auf die Schauöffnung 77 auszurichten.
Beim Rückführen des Stiftes 75 in die erweiterte Öffnung 73 wird der Film F wieder
in den Kanal zurückgeführt. Infolge der Form des Stiftes 75 und der Spalte 71 und
72 muß der Film F erst ganz in den Kanal zurückgeführt sein, und sein inneres Ende
muß die Kante des Schlitzes 65 berühren, bevor der Stift 75 aus dem Film und aus
den Spalten herausgezogen werden kann. Die F i g. 3 zeigt unter anderem in schematischer
Darstellung eine Projektionslampe 81, eine Kondensorlinse 83 und einen Reflektor
85, die optisch auf die Schauöffnungen 78, 78' so ausgerichtet sind, daß die Bilder
auf dem Film F zum Betrachten durchleuchtet sind.
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Auf der oberen Fläche der Lage 53 oder 17 kann, vorzugsweise in Nähe
des Schlitzes 71, eine aus Zahlenkombinationen oder Buchstabenkombinationen oder
aus anderen Symbolen bestehende Markierung angebracht werden, so daß die Stellung
einer jeden Marke einem Bild 1 auf den Streifen F, F' oder F" entspricht. Wenn der
Stift 75 auf eine der Marken ausgerichtet ist, erscheint das entsprechende Bild
1 in der Schauöffnung. Eine weitere Markierung kann auf der Lage angebracht werden,
die zur Unterscheidung eines solchen Aufbewahrungsbehälters für Filmstreifen von
anderen gleichen Behältern dient.