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Elektrische Anschlußklemme für Starterbatterien Zusatz zum Patent:
1218 033 Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlußklemme für Starterbatterien
mit einem Kabelbefestigungsteil und einer dem Batteriepol angepaßten, radial geschlitzten
Klemmschelle aus nicht federndem, korrosionsbeständigem Werkstoff, wie Blei oder
seine Legierungen, die außerdem von einem offenen Federring umgeben ist, mit dessen
Federkraft die Klemmschelle verspannbar ist und die Klemmschellenenden mit den Enden
des Federringes fest verbunden sind, gemäß Patent 1218 033.
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Bei derartigen Anschlußklemmen kann durch Druck auf die Enden des
offenen Federringes dieser auseinandergespreizt werden, wobei er den Schellenkörper
mitnimmt. Hierbei besteht die Gefahr, daß durch zu starken Druck auf die Enden des
Federringes die Spreizung so stark wird, daß eine bleibende Deformation des Schellenkörpers
in gespreiztem Zustand die Folge ist.
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Diese Gefahr besteht auch bei einer Anschlußklemme gemäß der USA.-Patentschrift
2 962 689. Bei dieser Anschlußklemme ist ein Federring innen in den Schellenkörper
eingelegt und auf diese Weise mit dem Schellenkörper fest verbunden. Die Enden des
eingelegten Federringes durchdringen die Enden des Schellenkörpers und stehen über
diese mit Fortsätzen vor, deren Enden voneinander hinweg abgebogen sind. Durch Zusammendrücken
der Enden dieses Federringes kann der Federring und damit der Schellenkörper gespreizt
werden. Bei dieser bekannten Konstruktion stehen jedoch die abgebogenen Enden des
Federringes so weit auseinander, daß beim unachtsamen Zusammendrücken der Federringenden
eine Beschädigung des Schellenkörpers durch Auseinanderspreizen über ein verträgliches
Maß hinaus möglich ist.
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Eine solche Gefahr ist auch bei einer weiteren bekannten Anschlußklemme
gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster 1711 706 gegeben, bei welchem eine Bandfeder
außen um den Schellenkörper herumgelegt ist. Die Enden dieser Bandfeder sind ohne
überkreuzung nach außen voneinander hinweg abgebogen. Durch ein außen auf die abgebogenen
Enden aufgesetzter Spannverschluß wird die mit Vorspannung um den Schellenkörper
herumgelegte Feder mit dem Schellenkörper verbunden. Das Auseinanderspreizen der
Bandfeder muß durch weiteres Auseinanderbewegen der Federenden nach Abnehmen des
Spannverschlusses erfolgen. Wenn die Feder fest mit dem Schellenkörper verbunden
sein würde, so daß das Spreizen der Feder auch den Schellenkörper spreizen würde,
könnte bei dieser bekannten Konstruktion durch zu starkes Auseinanderspreizen der
Feder eine Beschädigung des Schellenkörpers erfolgen.
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Der Erfindung hat die Aufgabe zugrunde gelegen, eine Anschlußklemme
gemäß dem Hauptpatent in vorteilhafter Weise so weiter zu bilden, daß bei ihr eine
bleibende Deformation der mit dem Federring fest verbundenen Klemmschelle beim Auseinanderspreizen
zum Öffnen der Klemmschelle vermieden wird. Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung
dadurch gelöst worden, daß die Federenden des Federringes sich kreuzen und radial
so abgebogen sind, daß sie in der Spannlage nur so weit sich gegenüberstehen, daß
beim Auseinanderdrücken der Federenden die Klemmschelle gelöst ist.
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Das Merkmal, daß die Federenden sich kreuzen und radial abgebogen
sind, ist durch die USA.-Patentschrift 3 064 231 bekanntgeworden. Diese Patentschrift
offenbart jedoch keinen geschlossenen Körper, der vor Deformationen zu schützen
wäre, da der Schellenkörper nach dieser Patentschrift mit der Feder nicht fest verbunden
und daher mittels dieser auch nicht zu spreizen ist. Die Feder könnte bei der bekannten
Konstruktion Deformationen ausgesetzt sein, ist aber durch ihre Elastizität von
Natur aus derartigen Beanspruchungen durchaus gewachsen. überdies besteht bei der
Anschlußklemme nach der USA.-Patentschrift 3 064 231 die Gefahr, daß der Federring,
welcher auf ungefähr den halben Polumfang unmittelbar an diesem anliegt, sich in
unzulässiger Weise in den Pol einarbeitet. Diese Gefahr ist bei einer Anschlußklemme
nach dem Patent 1218 033, auf welche sich die vorliegende Erfindung bezieht, nicht
gegeben.
Eine beispielsweise Ausführungsform einer Anschlußklemme
gemäß der Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnungen
erläutert.
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F i g. 1 zeigt in halbgeschnittener Seitenansicht eine beispielsweise
Ausführungsform einer Anschlußklemme gemäß der Erfindung in gespreiztem Zustand;
F i g. 2 ist eine Draufsicht auf die Anschlußklemme nach F i g. 1 in Ruhestellung;
F i g. 3 zeigt in halbgeschnittener Seitenansicht eine weitere Ausführungsform einer
Anschlußklemme gemäß der Erfindung in gespreiztem Zustand, und F i g. 4 ist eine
Draufsicht auf die Anschlußklemme nach F i g. 3 in Ruhestellung.
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Die Anschlußklemme 1 mit der federnden Klemmschelle l a, die zum Befestigen
auf dem Batteriepol dient, ist von einem Federring 2 umschlungen. Bei der Ausführungsform
gemäß den Fig.1 und 2 ist der Federring 2 in einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden
Schlitz 3 an der Außenseite der Klemmschelle 1 a eingelegt. Dieser Schlitz 3 erstreckt
sich an der dem Kabelbefestigungsteil 1 b der Anschlußklemme 1 gegenüberliegenden
Seite der Klemmschelle 1 a um einen Teil (etwa ein Drittel bis ein Viertel) ihres
Umfangs herum. Die Tiefe des Schlitzes 3 nimmt von den Schlitzenden aus in Richtung
auf die Schlitzmitte hin stetig zu, und zwar in einem solchen Maße, daß der Schlitz
3 in seinem mittleren Teil die Klemmschelle 1 a auf ihrer ganzen Dicke durchdringt,
so daß sich der in dem Schlitz gehaltene runde oder vierkantige Federdraht im Mittelbereich
des Schlitzes 3 unmittelbar auf dem Batteriepol festklemmt. Durch dieses unmittelbare
Anliegen des Federringes 2 am Bleipol der Batterie wird ein Lösen der Anschlußklemme
1 vom Batteriepol bei starken Erschütterungen verhindert.
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Die Enden 4 des Federringes 2 überkreuzen sich und sind radial nach
außen abgebogen. Der Abstand 5 zwischen den Enden 4 des Federringes 2 in Ruhestellung
bestimmt die Größe des Spreizweges. Er ist so bemessen, daß beim Aneinanderdrücken
der Federenden 4, was zum Zweck des Spreizens des Federringes 2 leicht mittels einer
Zange erfolgen kann, die Klemmschelle la gelöst wird, ohne daß ein unzulässig starkes
Auseinanderspreizen der Klemmschelle 1 a erfolgen würde.
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Beträgt beispielsweise der Abstand zwischen den abgebogenen Enden
des Federringes 2 nur 2 mm, so beträgt der ganze Weg der Feder 2 für den Spreizvorgang
2 mm zuzüglich der Drahtdicke der Feder 2. Auf diese Weise ist es möglich, durch
Wähl des Abstandes zwischen den beiden abgebogenen Enden des Federringes 2 den Spreizvorgang
zu begrenzen, denn wenn beide abgebogene Enden 4 der Feder 2 so zusammengedrückt
sind, daß sie untereinanderliegen, ist der Spreizvorgang beendet.
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Man kann eine begrenzte Spreizung der Klemmschelle 1 a auch dadurch
erreichen, daß man die angebogenen Enden 4 des Federringes 2 noch nach oben bzw.
nach unten verkröpft, so daß sie sich beim Zusammendrücken gegeneinanderlegen und
dadurch die Spreizbewegung begrenzen. Diese Ausführungsform ist in den F i g. 3
und 4 gezeigt; bei dieser sind die Enden 4 des Federringes 2 etwa rechtwinklig nach
oben bzw. nach unten verkröpft abgebogen, so daß man dieselben gut mittels einer
Zange zusammendrücken kann. Der Federring 2 wird bei dieser Ausführungsform durch
einen Nocken 6 der Klemmschelle 1 gehalten, welcher den Schlitz 3 der Ausführungsform
nach den F i g. 1 und 2 ersetzt.
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Bei beiden Ausführungsformen ist die Spreizung des Federringes begrenzt,
so daß eine bleibende Deformation der Klemmschelle 1 a verhindert ist.