DE1253783B - Anordnung zur Befestigung und Kontaktierung einer kaschierten Leiterplatte in einem Abschirmgehaeuse - Google Patents
Anordnung zur Befestigung und Kontaktierung einer kaschierten Leiterplatte in einem AbschirmgehaeuseInfo
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Description
WflfvjF Deutsche Kl.: 21 a4 - 75
AUSLEGESCHRIFT I253789
Aktenzeichen: S 95464 LX d/21 a4
1 253 783 Anmeldetag: 16.Februar 1965
Auslegetag: 9. November 1967
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Befestigung und Kontaktierung einer kaschierten
Leiterplatte in einem Abschirmgehäuse, insbesondere für Baugruppeneinheiten der elektrischen Nachrichten-
und Meßtechnik, bei der rings um die Lötseite der Leiterplatte wenigstens ein schmaler, als Masseanschluß
dienender Metallisierungsstreifen verläuft, der mit dem Abschirmgehäuse verbunden ist.
Die derzeitige Technik bevorzugt den Aufbau von Geräten der elektrischen Nachrichtentechnik aus einzelnen
abgeschlossenen Baugruppen, in denen eine Anzahl von meist kleinen Bauelementen samt Verstärkerelementen
z. B. Transistoren in Form einer gedruckten Schaltung in einer meist für sich funktionsfähigen
Einheit zusammengeschlossen sind. Eine solche Einheit bildet häufig einen Zwischenfrequenzverstärker,
Demodulator od. dgl. Zur Vermeidung von Verkopplungen über elektromagnetische Felder,
wie sie besonders bei hochfrequenzführenden Baueinheiten auftreten können, ist eine sorgfältige Abschirmung
der Baueinheit notwendig. Meist befindet sich die Leiterplatte daher in einem völlig geschlossenen
Metallgehäuse und ist über abgeschirmte bzw. hochfrequenzverblockte Stecker angeschlossen. Bei
der Unterbringung der Leiterplatte im Gehäuse entstehen häufig große Schwierigkeiten hinsichtlich einwandfreier
Kontaktierung der Masseanschlüsse auf der Leiterplatte mit dem Abschirmgehäuse besonders
unter dem Gesichtspunkt einer rationellen, also von Handarbeit weitgehend freien Fertigung, wie sie bei
solchen Baueinheiten, die ja in sehr großen Stückzahlen bereitgestellt werden müssen, erforderlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, insbesondere den aufgezählten Schwierigkeiten mit einfachen
Mitteln zu begegnen.
Diese Aufgabe wird bei einer Anordnung zur Befestigung und Kontaktierung einer kaschierten Leiterplatte
in einem Abschirmgehäuse, insbesondere für Baugruppeneinheiten der elektrischen Nachrichten-
und Meßtechnik, bei der rings um die Lötseite der Leiterplatte wenigstens ein schmaler, als Masseanschluß
dienender Metallisierungsstreifen verläuft, der mit dem Abschirmgehäuse verbunden ist, gemäß der
Erfindung dadurch gelöst, daß sich rings um den Rand der Platte ein zusätzliches, aus gut lötfähigem,
gegenüber der Wandstärke des Abschirmgehäuses dünnem Metallblech bestehendes, erforderlichenfalls
aus mehreren Teilstücken zusammengesetztes Rähmchen befindet, das in dem wenigstens auf einer Seite
offenen stabilen Abschirmgehäuse nächst dem Rand des Gehäuses befestigt ist und so geformt ist, daß es
mit einem Rahmenschenkel den Rand des Metallisie-Anordnung zur Befestigung und Kontaktierung
einer kaschierten Leiterplatte
in einem Abschirmgehäuse
einer kaschierten Leiterplatte
in einem Abschirmgehäuse
Anmelder:
Siemens Aktiengesellschaft,
Berlin und München,
München 2, Wittelsbacherplatz 2
Berlin und München,
München 2, Wittelsbacherplatz 2
Als Erfinder benannt:
Hans Donath,
Gerd Nothnagel, München
rungsstreifens abdeckt und mit einem weiteren dazu winklig ausgerichteten Rahmenschenkel an den Wänden
des Abschirmgehäuses eng anliegt und daß das Gehäuse mit dem Rähmchen und dem Metallisierungsstreifen
vorzugsweise durch Schwallötung der gesamten Einheit verlötet ist.
Durch die britische Patentschrift 798 143 ist zwar eine Anordnung bekannt, bestehend aus einem Abschirmgehäuse,
das mit einem nach innen gebogenen Falz versehen ist, auf dem ebenfalls eine mit Randmetallisierung
versehene Druckschaltungsplatte aufgelegt und mit dem Falz vernietet ist. Diese Art von
Verbindung der Druckschaltungsplatte mit dem Abschirmgehäuse hat einerseits den Nachteil, daß eine
Schwall- oder Tauchlötung praktisch ausgeschlossen ist, sofern eine dichte Verlötung des Falzes mit dem
Metallisierungsstreifen der Druckschaltungsplatte angestrebt wird, da sich das Lötmittel in der notwendigen
Tauchtiefe leicht auf die Bauteileseite der Platte ergießen kann. Andererseits ist nachteilig, daß die
Platte ungeschützt außerhalb des eigentlichen Abschirmrahmens angebracht ist.
Eine den meisten Anwendungsfällen gerecht werdende Form für das Rähmchen besteht bei der Anordnung
gemäß der Erfindung aus einem U-förmigen Blech, das durch Punktschweißung des Verbindungsstückes
zwischen beiden Schenkeln an das Gehäuse geheftet ist. Bei geschlossenen Gehäusen ist es hierbei
erforderlich, eine Wand des Gehäuses zusammen mit dem zugehörigen Rähmchenteil als Einzelheit auszuführen
und nach Einschieben der Leiterplatte in die U-Schienen das Rähmchen und das Gehäuse zugleich
zu schließen.
709 687/135
Eine weitere günstige Anordnung besteht aus einem Rähmchen, das ein L-Profil aufweist, dessen
einer Schenkel auf dem Metallisierungsstreifen anliegt, während der andere Schenkel an der Gehäusewand
anliegt und mit Laschen versehen ist, die in vorzugsweise aus den Gehäusewänden gerissenen Blechbügeln
bis zum Anschlag der Leiterplatte an den Bügeln eingesteckt und verdreht, umgebogen oder
ähnlich arretiert werden. Bei einem Rähmchen mit U-Profil werden die Laschen zweckmäßig einfach aus
dem einen Schenkel gerissen.
Für Leiterplatten, die zur Vermeidung von Kurzschlüssen über den Deckel der Baugruppe oder aus
anderen Gründen etwas tiefer in das Gehäuse zurückversetzt angeordnet werden müssen, ist es zweckmäßig,
wenn die parallel zum Lötschwall verlaufenden Rähmchenteile je ein weiteres Schenkelblech aufweisen,
das von der Innenkante des Rähmchens schräg bis zum Gehäuserand zurückgebogen ist, vorzugsweise
mit einer Neigung, die etwa dem Austrittswinkel des Lötschwalles entspricht. Dabei ist es vorteilhaft,
den Rand des Schenkelbleches so umzubiegen, daß ein schmaler, am Gehäuse anliegender Streifen
entsteht.
Für manche Anwendungsfälle ist es zweckmäßig, die Leiterplatte mit einem geschlossenen Rähmchen
zu umgeben und dessen Befestigung im Gehäuse über Laschen und Schrauben od. dgl. vorzunehmen.
Nachstehend wird die Erfindung an Hand der F i g. 1 bis 6 bei mehreren Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Die Fig. 1 stellt ein Teil einer kaschierten Leiterplatte 4 dar, die sich in einem Abschirmgehäuse mit
den Wänden 2 und 2 a befindet. Zur besseren Darstellung sind die an sich völlig geschlossenen Einheiten
in den Figuren nur unvollständig, z. B. ohne Deckel, Boden, Zwischenwände und sonstige zur Erläuterung
nicht notwendige Teile, dargestellt. Die kaschierte Leiterplatte weist eine Verdrahtung 7 nach
Art von gedruckten Schaltungen auf, die in diesem Fall auf der Unterseite der Leiterplatte erfolgt. Bei
der erfindungsgemäßen Anordnung kann diese Leiterplatte auch doppelseitig kaschiert, d. h. mit Leiterbahnen
versehen, sein. Ein Bauelement auf der Oberseite der Leiterplatte ist mit 6 bezeichnet und soll die
Bestückung der Leiterplatte andeuten. Die Leiterplatte weist eine sich über den gesamten Rand hinziehende
Metallisierung 5 auf, die mit Masse verbunden werden soll. Zu diesem Zweck ist sie von einem
U-förmigen Rähmchen 3 umgeben, das aus einem dünnen, leicht lötfähigen Blech besteht. Da, wie anschließend
näher erläutert, das Rähmchen an den Seitenwänden des Gehäuses befestigt wird, muß
wenigstens eine Seite des Rähmchens samt der zugehörigen Seitenwand des Gehäuses als gesondertes
Einzelstück 1 ausgeführt werden. Das Rähmchen wird vor dem Einbringen der Leiterplatte unmittelbar
am unteren Rand des rahmenförmigen Abschirmgehäuses z. B. durch Punktschweißen an die Seitenteile
angeheftet. Die Leiterplatte wird dann in das Rähmchen von der offenen Seite des Gehäuses her eingeschoben.
Das Rähmchen wird durch das Einzelstück 1, das vorher an das zugehörige Rahmenblechteil
2 a angeheftet ist, geschlossen. Durch diese Anordnung entstehen zwei Spalte 3 a, die durch Lötung,
insbesondere durch Tauchlötung, z. B. Schwallötung, mit Lötmittel ausgefüllt werden. Die Lötung erfolgt
am besten zusammen mit der Verbindung der Bau-
teile auf der Leiterplatte. Das Rähmchen kann auch etwas zurückgesetzt vom unteren Rand des Abschirmgehäuses angeheftet sein. Die hierdurch unter
Umständen entstehenden Schwierigkeiten, insbesondere für die Schwallötung, werden durch eine später
geschilderte zusätzliche Änderung des Rähmchens überwunden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in der F i g. 2 dargestellt. Bei Baugruppen, die mit Abschirmzwischenwänden
versehen sind (in der Figur ist mit IOa eine derartige Wand angedeutet), ist die erstgenannte
Methode der Rähmchenbefestigung nicht immer einfach durchführbar. Für diese Fälle führt eine Anordnung
zum Ziel, bei der das Rähmchen, das bereits die ganze Leiterplatte umschließt, ungeteilt ist und
samt der Leiterplatte in den Gehäuserahmen eingeschoben werden kann, wo es dann befestigt wird.
Hierzu sind bei der Anordnung nach der F i g. 2 aus dem obenliegenden Schenkel des U-förmigen Rah-
ao menbleches kleine Laschen 10 ausgeschert, die an den Gehäusewänden anliegen und hier mit Löchern
zur Aufnahme von Schrauben 11 versehen sind. Zweckmäßig werden die Muttern 8 für diese Schrauben
fest an den Laschen befestigt, z. B. durch Ausbildung als Nietmuttern. Die Befestigung des Rähmchens
kann z. B. auch durch Niete erfolgen. Die Abschirmzwischenwände IOa können bei dieser Methode
bereits vorher in das Abschirmgehäuse 2 eingelötet oder sonst irgendwie angeheftet werden, was
eine weitere Vereinfachung bei der Fertigung mit sich bringt. Die Teile 1,2 a, 4 und 5 sind die gleichen wie
die bei der F i g. 1 beschriebenen. Das Rähmchen ist in der Figur geteilt dargestellt, obwohl die Teilung an
sich nicht nötig wäre.
Eine für viele Fälle verwendbare weitere Vereinfachung der erfindungsgemäßen Anordnung kann
durch eine Ausführung nach der F i g. 3 erzielt werden. In diesem Fall weist das Rähmchen 14 ein
L-Profil auf. An seinem gehäuseinnenseitig liegenden Schenkel sind kleine Haltewinkel 15 vorgesehen.
Zur Aufnahme dieser Haltewinkel sind aus dem Gehäuse nach innen zu schmale, taschenförmig ausgebildete
Blechlaschen 13 gerissen, in die die Haltewinkel 15 eingesteckt und durch Umbiegen festgelegt sind.
Auch in diesem Ausführungsbeispiel wird das geschlossene, die Leiterplatte umfassende Rähmchen in
das geschlossene Gehäuse eingeschoben, und zwar bis zum Anschlag der Leiterplatte an die Laschen 13,
worauf die erwähnte Befestigung des Rähmchens mittels Umbiegens oder Verdrehens der Haltewinkel
15 erfolgt. Auch diese Lösung ist besonders gut für Gehäuse geeignet, die mit Abschirmzwischenwänden
versehen sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist außerdem ein durch den Wärmeleiter 12 mit dem Gehäuse
verbundener Transistor 9 samt Anschlüssen dargestellt. Derartig an der Gehäusewand befestigte
Bauelemente können bei allen dargestellten Ausführungsbeispielen vorgesehen werden, jedoch ist die Befestigung
von Bauelementen am Rahmenblech besonders günstig für die Kühlung thermisch hochbelasteter
Bauelemente, wie Transistoren u. dgl. Die Lötung der gesamten Anordnung erfolgt wieder wie
bei den vorhergehenden Figuren erläutert. Die übrigen Einzelteile sind gegenüber den vorhergehenden
Figuren gleichgeblieben.
In der F i g. 4 ist der Vorgang der Schwallötung der geschilderten Anordnung dargestellt. Falls es einmal
erforderlich wird, die Leiterplatte 4 etwas tiefer
Claims (6)
1. Anordnung zur Befestigung und Kontaktierung einer kaschierten Leiterplatte in einem Abschirmgehäuse, insbesondere für Baugruppeneinheiten
der elektrischen Nachrichten- und Meßtechnik, bei der rings um die Lötseite der Leiterplatte
wenigstens ein schmaler, als Masseanschluß dienender Metallisierungsstreifen verläuft, der mit
dem Abschirmgehäuse verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich rings um den
Rand der Platte (4) ein zusätzliches, aus gut lötfähigem, gegenüber der Wandstärke des Abschirmgehäuses
dünnem Metallblech bestehendes, erforderlichenfalls aus mehreren Teilstücken zusammengesetztes
Rähmchen (3, 1) befindet, das in dem wenigstens auf einer Seite offenen stabilen
Abschirmgehäuse (2, la) nächst dem Rand des Gehäuses befestigt ist und so geformt ist, daß es
mit einem Rahmenschenkel den Rand des Metallisierungsstreifens (5) abdeckt und mit einem weiteren
dazu winklig ausgerichteten Rahmenschenkel an den Wänden des Abschirmgehäuses eng
anliegt und daß das Gehäuse mit dem Rähmchen und dem Metallisierungsstreifen vorzugsweise
durch Schwallötung der gesamten Einheit verlötet ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rähmchen aus U-förmigem
Blech besteht.
3. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rähmchen durch Punktschweißung an die Gehäusewände geheftet ist und bei einer rechteckigen
Leiterplatte eine Wand des Gehäuses zusammen mit dem zugehörigen Rähmchenteil als Einzelteil
(1) ausgeführt ist, das nach Einschieben der Leiterplatte in den U-Schienenrahmen (3)
durch Anfügen den Rahmen vervollständigt.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rähmchen ein L-Profil (14)
aufweist, dessen einer Schenkel auf dem Metallisierungsstreifen aufliegt und dessen anderer
Schenkel an der Gehäusewand anliegt und mit Laschen (15) versehen ist, die in vorzugsweise
aus den Gehäusewänden gerissenen Blechbügeln (13) bis zum Anschlag der Leiterplatte an den
Bügeln eingesteckt und verdreht oder umgebogen werden.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei
etwas in die Gehäusetiefe zurückversetzter Leiterplatte samt Rähmchen die parallel zum Lötschwall
verlaufenden Rähmchenteile je ein weiteres Schenkelblech (17, 20) aufweisen, das von der
Innenkante des Rähmchens schräg bis zum Gehäuserand zurückgebogen ist, vorzugsweise mit
einer Neigung, die etwa dem Austrittswinkel (« in F i g. 4) des Lötschwalles entspricht (F i g. 5).
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand des Schenkelbleches
so gegen die Leiterplatte zu umgebogen ist, daß
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