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Vorrichtung zur Lagerung eines Riemens oder Skulls in einer Dolle
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Lagerung eines Riemens oder Skulls in
einer Dolle, bestehend aus einer auf dem Riemenschaft angebrachten Schutzmanschette
mit wenigstens einem auf ihr angebrachten Bund oder einer kugelförmigen Verdickung
auf ihr zum Festhalten des Riemens oder Skulls in der Dolle in seiner axialen Richtung
und mit einer Lagerfläche, welche die Verdrehung des Riemens oder Skulls um seine
Längsachse zuläßt.
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Beim Sportrudern kommt es darauf an, bei der Ruderbewegung von einer
Endlage des Blattes in die andere Endlage einen bestimmten Anstellwinkel des Blattes
zur Wasseroberfläche einzuhalten. Die Einhaltung des Anstellwinkels des Blattes
vom Beginn bis zum Ende der Ausholbewegung ist von erheblicher Bedeutung. Wird dieser
Anstellwinkel überschritten, so schneidet das Blatt leichter unter die Wasseroberfläche.
Infolge der Bremswirkung des Blattes im Wasser entsteht ein erheblicher Rückschlag.
Dieser gefährdet einerseits den Ruderer und erzeugt andererseits ein Kippmoment,
das das Boot zum Kentern bringen kann.
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Zur Einhaltung des Anstellwinkels des Blattes zur Wasseroberfläche
hat man bisher eine ebene Auflagefläche durch besondere Formgebung des Schaftes
an Riemen und Skull geschaffen, die an einer Fläche in der Dolle anliegt, sobald
der richtige Anstellwinkel erreicht ist. Es ist jedoch ohne weiteres möglich, den
Schaft weiter zu verdrehen, so daß der Anstellwinkel in einem solchen Fall nicht
eingehalten ist. Bei der Ruderbewegung muß außerdem der Schaft um die Kanten der
Auflageflächen gedreht werden. Weil der Drehpunkt jedoch außerhalb des Schaftmittelpunktes
liegt, werden dem Ruderer zusätzliche Kräfte abverlangt.
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Zur Begrenzung der axialen Verschiebungsmöglichkeit des Riemens oder
Skulls in der Dolle ist bereits ein Anschlag in Gestalt einer kugelförmigen Verdickung
auf der Manschette bekannt, wobei die Dolle der Kugel entsprechende Lagerflächen
aufweist (USA.-Patentschrift 998 562). Ferner ist es bekannt (USA.-Patentschrift
1196 962), auf der Manschette zwei Zapfen anzuordnen, die in Bohrungen der
Dolle geführt sind. Zum Stand der Technik gehört es ferner (schweizerische Patentschrift
15 625), eine kugelförmige Verdickung auf der Manschette mit einer Ringnut
zu versehen, in die ein Zapfen an der Dolle eingreift.
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Diese bekannten Vorrichtungen besitzen jedoch keine Einrichtung zur
Festlegung des Anstellwinkels des Blattes bezüglich der Wasseroberfläche und eignen
sich daher nicht für den Hochleistungsrudersport. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung zur Lagerung eines Riemens oder Skulls in einer Dolle
zu schaffen, bei der der Anstellwinkel des Blattes zur Wasseroberfläche zu Beginn
des Arbeitstaktes und derjenige zu Beginn des Ausholtaktes so festgelegt sind, daß
der Riemen oder Skull nicht über diesen derart festgelegten Anstellwinkel hinaus
verdreht werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß ein Anschlag
an bzw. in der Lagerfläche zwischen dem Bund od. dgl. der Manschette und dem Dollenring
angeordnet ist und daß einer dieser Teile, nämlich der Dollenring oder die Manschette,
die kreissegmentförmige Bahn, die der Verdrehung des Riemens oder Skulls um seine
Längsachse entspricht, und das andere Teil den Anschlag enthält, der in dieser Bahn
läuft, mit ihr die Verdrehung begrenzt und damit den Anstellwinkel des Blattes zur
Wasseroberfläche festlegt.
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Der Ruderer kann den Riemen oder Skull jeweils nur so lange verdrehen,
bis der Anschlag in der kreissegmentförmigen Bahn in seine Endstellung gelangt.
Die Verdrehung erfolgt dabei immer um einen auf der Mittellinie des Schaftes liegenden
Drehpunkt. Der Ruderer benötigt daher weniger Kraft als bisher, um den Schaft in
die eine oder andere Stellung zu verdrehen. Darüber hinaus bietet die erfindungsgemäße
Begrenzung der Drehbewegung die Möglichkeit, den richtigen Anstellwinkel des Blattes
während des Arbeitstaktes auch dann sicherzustellen, wenn das Blatt schräg von oben
in die Wasseroberfläche gerichtet ist. Es wird dann durch den Wasserdruck eine Kraftkomponente
erzeugt, die die richtige Lage des Anschlages selbsttätig herbeiführt.
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Gemäß einer ersten Ausführungsfonn der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind auf der Manschette zwei Vorsprünge angeordnet, und der Dollenring weist diesen
Vorsprüngen zugeordnete und sie aufnehmende
Ringnutsegmente auf,
deren Enden die Begrenzung zur Festlegung des Anstellwinkels bildet.
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Bei einer anderen Ausführungsform besitzt die Manschette eine kugelförmige
Verdickung, in welcher Ringnutsegmente eingearbeitet sind, während der Dollenring
in diese Ringnutsegmente eingreifende, nach innen vorstehende Zapfen aufweist.
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Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsforin, bei der der Dollenring
in an sich bekannter Weise aufklappbar ausgebildet ist, die Manschette zwei den
Dollenring seitlich begrenzende Bunde mit kreissegmentförmigen Ausnehmungen als
Anschlagbegrenzungen besitzt und am Dollenring feste Anschläge vorgesehen sind,
die sich an die Enden der Ausnehmungen anlegen.
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Bei einer weiteren möglichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist der Dollenring in an sich bekannter Weise aufklappbar ausgebildet
und die Manschette besitzt zwei den Dollenring seitlich begrenzende Bunde mit kreissegmentförmigen
Ausnehmungen als Anschlagbegrenzung, während die über die Seitenflächen des Dollenringes
vorspringenden beiden Enden des beide Dollenringhälften verbindenden Drehzapfens
Anschläge bilden, welche sich an die Enden der kreissegmentförmigen Ausnehmungen
in den Bunden auf der Schutzmanschette anlegen.
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Die Zeichnungen zeigen in F i g. 1 einen Querschnitt durch
eine erfindungsgemäße Vorrichtung, F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie
11-11 der F ig. 1,
F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III
der F ig. 1,
F i g. 4 einen der F i g. 1 ähnlichen Schnitt durch
eine abgeänderte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, F i
g. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der F ig. 4, F i g. 6 eine
der F i g. 1 entsprechende Darstellung einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung, F i g. 7 eine Draufsicht auf die Ausführungsform nach F i
g. 6,
F i g. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII der F ig.
6,
F i g. 9 eine der F i g. 1 entsprechende Ansicht einer weiteren
abgeänderten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung und F i
g. 10 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach F ig. 9.
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Nach der in den F i g. 1 bis 3 wiedergegebenen ersten
Ausführungsform der erfindungsgemäßenVorrichtung befindet sich auf dem Schaft
1 eines Riemens oder eines Skulls eine Schutzmanschette 2. Einstückig mit
der Schutzmanschette 2 sind zwei diametral gegenüberliegende Vorsprünge 4 und
5 ausgebildet.
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Auf der Innenseite des Dollenringes 6 sind Ringnutsegmente
7 bzw. 8 herausgearbeitet, deren Enden 7 a, 7
b bzw. 8 a und 8 b Begrenzungsanschläge für die Vorsprünge 4 und
5 bilden. über diese Anschläge kann der Schaft 1 des Riemens oder
Skulls um seine Längsachse nicht herausgedreht werden. Die Lage dieser Anschläge
in dem Dollenring 6 legt einen vorgewählten Anstellwinkel des Blattes zur
Wasseroberfläche fest.
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Wie die F i g. 2 und 3 im Querschnitt zeigen, ist die
Ringnut U-förmig profiliert, so daß sie den Schaft 1 des Riemens oder Skulls
gegen axiale Verschiebungen in Richtung seiner Längsachse festlegt.
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Gemäß dem in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
trägt der Dollenring einen Ansatz mit einer Bohrung 9, die über einen bootsfesten
Zapfen geschoben wird.
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Bei der Ausführungsform nach den F i g. 4 und 5
besitzt
die Manschette 10 eine kugelförmige Verdickung 11 und der Dollenring
12 eine der kugelförmigen Verdickung angepaßte Innenfläche 13. Dadurch ist
der Schaft 1 des Riemens oder Skulls gegen axiale Verschiebungen festgelegt.
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In der kugelförmigen Verdickung 11 ist eine kreissegmentförmige
Ringnut 14 vorgesehen, deren Enden 15 und 16 eine kreissegmentförmige
Bahn mit dem Bogenwinkel a begrenzen und Anschläge für einen in dem Dollenring
eingeschraubten Zapfen 17 bilden. Dadurch sind die Verdrehmöglichkeiten des
Schaftes um seine Längsachse und der Anstellwinkel des Blattes am Ende des Schaftes
zur Wasseroberfläche festgelegt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6
bis 8 besitzt
die Manschette 20 des Schaftes 1 je
einen Bund 21 bzw. 22 mit kreisringsegmentförmigen
Ausnehmungen, deren Enden 23 bzw. 24 einen Winkel oc und damit den Anstellwinkel
des Blattes zur Wasseroberfläche festlegen. An dem Dollenring 26,
der von
den beiden Bunden 21 und 22 seitlich begrenzt wird, befinden sich zwei Anschläge
27, 28 für die Enden 23 bzw. 24.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den F i g. 9
und
10 ist der Dollenring aufklappbar ausgebildet und besitzt einen Teil
30 mit einem Zapfen 31, mit dem er am Boot befestigt wird. Die andere,
mit 33
bezeichnete Dollenringhälfte ist über ein Schwenklager 34 mit der Dollenringhälfte
30 verbunden. An der dem Schwenklager 34 gegenüberliegenden Seite sitzt eine
Verschlußvorrichtung mit einem Drehzapfen als Verschlußzapfen 35, der nach
beiden Seiten über die seitliche Begrenzung des Dollenringes vorspringt. Der Verschlußzapfen
erfüllt zugleich die Funktion der Anschläge 27 bzw. 28 des Ausführungsbeispiels
nach den F i g. 6 bis 8. Im übrigen ist der Dollenring gemäß dem dort
dargestellten Ausfährungsbeispiel ausgebildet, so daß die gleichen Bezugszeichen
auch in den F ig. 9 und 10 verwendet sind.