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DE1252375B - Ver fahren zum Vergießen von Stahllegierun gen nach dem Niederdruckgießverfahren und Weiterverarbeiten der gegossenen Teile - Google Patents

Ver fahren zum Vergießen von Stahllegierun gen nach dem Niederdruckgießverfahren und Weiterverarbeiten der gegossenen Teile

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DE1252375B
DE1252375B DENDAT1252375D DE1252375DA DE1252375B DE 1252375 B DE1252375 B DE 1252375B DE NDAT1252375 D DENDAT1252375 D DE NDAT1252375D DE 1252375D A DE1252375D A DE 1252375DA DE 1252375 B DE1252375 B DE 1252375B
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DE
Germany
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pouring
mold
casting
closing
melt
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Pending
Application number
DENDAT1252375D
Other languages
English (en)
Inventor
Shaker Heights Ohio Edmund Qumcy Sylvester (V St A)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Publication date
Publication of DE1252375B publication Critical patent/DE1252375B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D18/00Pressure casting; Vacuum casting
    • B22D18/04Low pressure casting, i.e. making use of pressures up to a few bars to fill the mould
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D7/00Casting ingots, e.g. from ferrous metals

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Continuous Casting (AREA)
  • Molds, Cores, And Manufacturing Methods Thereof (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Int. CL:
B22d
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSiEGESCHRIFT
Deutsche Kl.:
Nummer: 1 252 375
Aktenzeichen: S 78541VI a/31 b2
Anmeldetag: 17. März 1962
Auslegetag: 19. Oktober 1967
Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Gießtechnik für Stahllegierungen und betrifft ein Verfahren zum Vergießen von Stahllegierungen nach dem Niederdruckgießverfahren und zum Weiterverarbeiten der gegossenen Teile.
Zum Herstellen von Walzerzeugnissen, wie beispielsweise Blech, Stahlprofilen od. ä., dienen als Ausgangsprodukt meist Knüppel, Platinen, Brammen oder Vorblöcke je nach den Abmessungen der Fertigprodukte. Die eben genannten Zwischenprodukte entstehen durch Formwalzen gegossener Blöcke mit dem Ziel, Zwischenprodukte mit einwandfreier Struktur, also ohne Lunkereinschlüsse, Schwundrisse oder Gasblasen zu erhalten, die die Qualität der Fertigprodukte sehr ungünstig beeinflussen.
Um Zwischenprodukte, wie Knüppel, Platinen oder Brammen, unmittelbar ohne vorausgegangenen Blockgießvorgang herzustellen, wurde bereits vorgeschlagen, in entsprechenden Formen erstarrende Stahlschmelze dem Druck eines Kolbens auszusetzen, um das Schwinden während des Erstarrungsvorgangs auszugleichen und auf diese Weise ein qualitativ hochwertiges Zwischenprodukt zu erhalten. Da der Arbeitsdruck einer derartigen Gießvorrichtung in der Größenordnung von 200 atü liegt, hat sich dieses Verfahren infolge des vorrichtungstechnischen Aufwandes nicht durchsetzen können.
Ein anderes Gießverfahren, das zu unmittelbar walzbaren Gießerzeugnissen führen soll, ist das Stranggießverfahren, das jedoch infolge der unbedingten Kontinuität des Gießvorganges nur bedingt Anwendung findet, beispielsweise dann, wenn ein Walzgut stets gleichbleibender Art hergestellt werden soll. Es hat sich jedoch gezeigt, daß das Stranggießverfahren nur selten anwendbar ist, wenn es darum geht, hochwertige Fertigprodukte herzustellen. In solchen Fällen müssen auch die Strangteile vor dem Fertigwalzen einem Vorwalzvorgang unterworfen werden und außerdem einer dem Vorwalzen vorausgehenden Durchhitzung im Tiefofen.
Es besteht daher die Aufgabe, ein Herstellungsverfahren für Knüppel, Platinen,, Brammen od. ä. zu schaffen, die ohne Zwischenbearbeitung, also ohne ein Vorwalzwerk durchlaufen zu müssen, sofort nach dem Abguß ohne Qualitätseinbuße im Hinblick auf Festigkeit und Homogenität des Werkstoffs walzfertig sind. Vor allem darf das Zwischenprodukt keine Lunkereinschlüsse, Schwundrisse und Gasblasen sowie andere inhomogene Bereiche oder eine von Zunder bedeckte Oberfläche aufweisen.
Hier setzt der Gedanke der Erfindung ein, nach der ein Verfahren zum Vergießen von Stahllegierungen Verfahren zum Vergießen von Stahllegierungen
nach dem Niederdruckgießverfahren und
Weiterverarbeiten der gegossenen Teile
Anmelder:
Edmund Quincy Sylvester,
Shaker Heights, Ohio (V. St. A.)
Vertreter:
Dr.-Ing. R. Meldau und Dipl.-Ing. G. Meldau,
Patentanwälte,
Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Str. 4
Als Erfinder benannt:
Edmund Quincy Sylvester,
Shaker Heights, Ohio (V. St. A.)
nach dem Niederdruckgießverfahren und zum Weiterverarbeiten der gegossenen Teile vorgeschlagen wird, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Stahlschmelze aus einer druckdicht abgeschlossenen Gießpfanne durch ein auf den Schmelzspiegel wirkendes Druckmedium in steigendem Gießen bei turbulenzloser Strömung über einen mit der Eingußöffnung einer Form aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit lösbar verbundenen Ausguß in die oben offene Form gedrückt wird, die Form unmittelbar nach dem Füllen beidseitig mit Hilfe von schnellschließenden Trenn- bzw. Schließvorrichtungen abgeschlossen wird, nach dem Erstarren einer tragfähigen Mantelschicht der Block mit noch flüssigem Kern der Form zum weiteren Abkühlen außerhalb der letzteren entnommen wird, der Block durch eine alle Bereiche erfassende Erhitzung auf die durch seine Legierungsbestandteile bestimmte Schweißtemperatur gebracht wird und unter gleichzeitigem Verschweißen innerer Hohlräume unmittelbar zum Fertigprodukt ausgewalzt oder geschmiedet wird.
Erfindungsgemäß wird eine längliche, an beiden Enden offene Form unmittelbar nach dem Abguß mittels schnellschließender Absperrorgane luftdicht verschlossen und rasch abgekühlt, so daß in außerordentlich kurzer Zeit die Außenhaut der Schmelze innerhalb der Form erstarrt und eine tragfähige, einen
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flüssigen Kern umhüllende Mantelschicht bildet. Sobald die Mantelschicht gebildet ist, wird der Block mit noch flüssigem Kern zum weiteren Abkühlen außerhalb der Form entnommen, erneut erhitzt, und zwar so lange, bis alle Bereiche des Blocks auf die durch seine Legierungsbestandteile bestimmte Schweißtemperatur gebracht sind. In diesem Zustand ist der Block bereits walzfertig. Während des Walzens werden etwa vorhandene innere Hohlräume unter der Einwirkung des Walzdruckes verschweißt.
Es hat sich gezeigt, daß nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Blöcke vor dem Fertigwalzen keiner Nachbehandlung durch Fräsen oder durch andere spanabhebende Verfahren einer Oberflächenveredelung unterzogen werden müssen. Bei ts Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens können die bisher unvermeidbaren, verhältnismäßig hohen Ausschußquoten gesenkt werden.
Infolge der außerordentlich schnellen Erstarrung der Blockoberfläche wird eine Oxydation der Ober- ao fläche vermieden. Auf diese Weise entsteht eine Oberfläche, die die sonst üblichen Risse oder Hohlräume nicht zeigt, die bekanntlich bei oxydierten Oberflächen vorhanden sind. Der den flüssigen Kern dicht umschließende Mantel bewahrt das Blockinnere vor schädlichen Einflüssen, die zu Lunkereinschlüssen und Gasblasen führen. Sofern Risse innerhalb des Blockes auftreten, weisen diese keine oxydierte Oberfläche auf, so daß diese Risse beim Fertigwalzen wieder verschlossen werden, ohne daß eine Spur innerhalb des Gefüges zurückbleibt.
Die Festigkeitseigenschaften der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Produkte sind außergewöhnlich gut. Wie Versuche gezeigt haben, sind die Festigkeitseigenschaften erfindungsgemäß hergestellter Knüppel beispielsweise besser als solche, die nach dem Stranggießverfahren hergestellt sind.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die gekennzeichnet ist durch eine Gießpfanne, von deren Unterteil in Bodennähe als Ausguß ein nach oben geführtes Gießrohr an eine Eingußöffnung ausgebildetem freien Ende ausgeht und die Gießpfanne durch eine Haube luftdicht verschließbar ist, in die eine Zuleitung für ein Druckmedium einmündet.
Diese Anordnung nach dem Niederdruckverfahren läßt ein vollkommen turbulenzfreies Vergießen der Schmelz im steigenden Guß zu. Erfindungsgemäß ist die Form vorteilhaft gegenüber der Horizontalen geneigt, so daß die Schmelze die Form in Längsrichtung füllen kann.
Die Form selbst oder deren Auskleidung besteht erfindungsgemäß aus Graphit, um eine schnelle Abkühlung der Mantelschicht nach dem Eingießen herbeizuführen.
Weitere vorteilhafte Merkmale der erfindungsgemäßen Gießvorrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Ansprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht einer Gießpfanne mit einem Gießrohr sowie mit einer aufgesetzten Haube,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Gießpfanne von Fig. 1, teilweise im Schnitt,
F i g. 3 eine Seitenansicht von zwei an das Gießrohr der Pfanne nach den F i g. 1 und 2 angeschlossenen Gießformen, teilweise im Schnitt;
F i g. 4 eine Seitenansicht einer Gießform als Längsschnitt.
Aus den F i g. 1 und 2 ist ersichtlich, daß eine erfindungsgemäße Vorrichtung nach diesem Ausführungsbeispiel aus einer Gießpfanne 1 besteht, von deren vorstehendem Unterteil in Bodennähe ein Gießrohr 2 ausgeht und nach oben geführt ist. Die Gießpfanne 1 besteht vorzugsweise aus einem Metallmantel 3, der eine feuerfeste Auskleidung 4 aufweist, die der Hitze der Stahlschmelze widersteht. Das Gießrohr 2 besteht ebenfalls aus einem Metallmantel mit feuerfester Auskleidung 9. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann gegebenenfalls auch eine andere Gießpfanne eingesetzt sein, die im Niederdruckgießverfahren betrieben ein turbulenzfreies Einströmen der Metallschmelze in die Form gewährleistet.
Über der Gießpfanne 1 ist eine Haube 5 angeordnet, die auf das Unterteil der Gießpfanne 1 in Bodennähe aufsetzt und die Gießpfanne 1 mittels eines Dichtungsringes 6 druckdicht verschließt. Die Zuführung eines Druckmediums kann über eine seitlich an der Haube 5 angebrachte Zuleitung 7 erfolgen.
Aus den F i g. 1 bis 3 geht hervor, daß das Gießrohr 2 an seinem freien Ende mit mindestens einem Ausguß 8 von kegeliger Form versehen ist. Der Ausguß 8 ist jeweils oberhalb der größten Höhe angeordnet, die von der Stahlschmelze innerhalb der Gießpfanne 1 erreicht werden kann. Der konischen Form jedes Ausgusses 8 entsprechen an ihrem einen Ende die Formen 10, deren Eingußöffnung 11 jeweils mit einem Ausguß 8 in druckdichtem Eingriff steht. Die Gießformen 10 sind jeweils auf einem Gestell 12 abgestützt, das im vorliegenden Beispiel gegenüber der Waagerechten um etwa 10° geneigt ist. Eine gegenüber der Waagerechten geneigten Anordnung der Gestelle 12 ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Formen 10 eine erhebliche Länge aufweisen.
Jede Gießform 10 besteht aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise aus einer Graphitauskleidung 13. Innerhalb jeder Form 10 ist ein Innenraum 14 angeordnet, dessen Gestalt dem gewünschten Zwischenprodukt entspricht. Die Trennlinie 15 zwischen dem Ober- und dem Unterteil der Gießform 10 ist derart angeordnet, daß die Achse jedes Ausgusses 8 mit der durch die Trennlinie 15 angedeuteten Ebene zusammenfällt.
An der Eingußöffnung 11 ist ein Schließteil 16 aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise aus Kupfer oder Messing, mit einer öffnung 17 angeordnet, die sich in koaxialer Lage gegenüber dem Innenraum 14 und dem jeweiligen Ausguß 8 befindet, wenn sich die Gießform 10 in der Gießlage befindet.
Wenn ein Abguß stattfindet, ist der Innenraum 14 an seinem obenliegenden Ende offen. Zum Verschließen dient ein Schließkegel 18, der ebenfalls aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit besteht.
Aus F i g. 3 geht hervor, daß zwei Formen 10 an einem Gießrohr 2 angeschlossen sein können, die gleichzeitig gefüllt werden.
Die Anzahl der Gießformen, die angeschlossen werden können, werden durch die notwendige Metallmenge für das herzustellende Gießteil bestimmt sowie durch den Inhalt der Gießpfanne 1. Die abgebildete Doppelanordnung stellt lediglich ein Beispiel dar.
Wenn die Formen 10 jeweils mit dem entsprechenden Ausguß 8 des Gießrohrs 2 ausgerichtet und in Eingriff gebracht sind, wird über die Zuleitung 7 der Haube 5 ein Druckmedium zugeführt, das auf die Oberfläche der in der Gießpfanne 1 befindlichen Stahlschmelze einwirkt, so daß die Schmelze durch das Gießrohr 2 nach oben und über den jeweiligen Ausguß 8 in die Innenräume 14 gedrückt wird. Innerhalb der Haube 5 wird zu Beginn der Einleitung des Druckmediums eine Drucksteuerung wirksam, die einen schnellen Druckaufbau zur Folge hat, so daß gleich zu Beginn des Abgusses eine ausreichende Gießgeschwindigkeit erzielt wird, um ein Abkühlen der Schmelze innerhalb der Förderwege zu verhindern. Der innerhalb des Innenraums 14 aufsteigende Schmelzspiegel 20 drückt die im Innenraum 14 befindliche Luft aus dem oberen offenen Ende der Form 10.
Sobald der Schmelzspiegel 20 das obenliegende Ende der Form 10 erreicht, wird der Schließkegel 18 dichtend in seinem am Ende der Form 10 ausgebildeten Sitz gedrückt, so daß der Abguß auf diese Weise abgeschlossen wird. Wenn der Innenraum 14 der Form 10 vollständig mit Schmelze gefüllt ist, dichtet ein Schließteil 16 eines Absperrorgans 21 die Form 10 an ihrem anderen Ende ab. Hierdurch wird die eingegossene Schmelze beidseitig eingeschlossen. Der Schließkegel 18 ist lediglich als Beispiel für die Art der Absperrorgane eingesetzt worden, die zum Verschließen des oberen Endes der Form 10 nach dem Ausfüllen des Innenraums 14 mit Schmelze verwendet werden können. Der Schließkegel 18 kann sowohl von Hand oder mit einer von Hand gesteuerten Schaltvorrichtung betätigt werden. Als sehr vorteilhaft erweist sich eine Anordnung nach F i g. 3, die in Abhängigkeit von der Lage des Schmelzspiegels 20 den Schließkegel 18 steuert. Zu diesem Zweck ist der Kegel 18 auf einer Stange 25 angeordnet, die zur Ausführung axialer Bewegungen in einer Halterung 26 gelagert ist, die ihrerseits an der Form 10 befestigt ist. Die Stange 25 ist von einer Schraubenfeder 27 umgeben, die den Schließkegel 18 auf seinen Sitz drückt. Zwischen dem Schließkegel 18 und dessen Sitzfläche ist ein Stift 28 zwischengeordnet, der den Schließkegel 18 gegen den Druck der Feder 27 im Abstand gegenüber seiner Sitzfläche hält. Der Stift 28 besteht aus einem metallischen Werkstoff mit Tiefenschmelzpunkt, beispielsweise aus Aluminium. Sobald die innerhalb des Raums 14 aufsteigende Schmelze mit dem Aluminiumstift 28 in Berührung kommt, schmelzt dieser, und die Schraubenfeder 27 kann nunmehr den Schließkegel 18 auf seine Sitzfläche drücken. Auch diese Art der automatischen Steuerung des Schließkegels 18 ist lediglich beispielsweise angegeben.
Sobald beide Formen 10 vollständig mit Schmelze gefüllt sind und die Schließteile 16 die Eingußöffnungen 11 jeder Form 10 verschlossen haben, wird die Zufuhr von Druckmedium zu der Zuleitung 7 der Haube 5 beendet, damit die in dem Gießrohr 2 und in den anderen Hohlräumen der Förderwege zu den Formen 10 verbliebene Schmelze in das Innere der Gießpfanne 1 zurückfließen kann. Anschließend wird jeder Ausguß 8 von der entsprechenden Form 10 getrennt und an einer Eingußöffnung 11 der nächsten bereitgestellten Form angeschlossen. Wenn die Vorbereitungen für den nächsten Abguß abgeschlossen sind, wiederholt sich der oben beschriebene Arbeitstakt für einen Abguß. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren können nacheinander entweder so viel Formen abgegossen werden, wie bereitgestellt sind oder wieviel Formen mit dem Inhalt der Gießpfanne 1 abgegossen werden können.
In F i g. 4 ist eine Gießform 10 abgebildet, deren Innenraum 14 mit Schmelze gefüllt ist nach dem Entfernen des Gießrohrs 2. Die Volumina des Ober- und des Unterteils der Graphitauskleidung 13 der Gießform 10 sind groß gewählt im Vergleich zu den
ίο Volumen des Innenraums 14. Da Graphit eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweist, wird den Oberflächen des Schmelzkörpers innerhalb der Form 10 in kurzer Zeit sehr viel Wärme entzogen, so daß sich in kürzester Zeit eine tragende Mantelschicht an den Oberflächen des Schmelzkörpers bildet. Die Schließteile 18 und 16, die ebenfalls aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit gebildet sind, tragen gleichfalls zu dem schnellen Wärmeentzug bei, und zwar an beiden Enden des länglichen Schmelzkörpers, so daß dieser ringsum schnell erstarren kann. Infolge der Ausbildung einer festen, tragenden Mantelschicht ist es möglich, die Formen 10 sehr bald nach dem Abguß zu öffnen und den Block zu entnehmen, der innen immer noch flüssig ist. Die weitere Abkühlung des Blockes erfolgt zweckmäßig langsamer, beispielsweise unter dem Einfluß einer Temperatursteuerung in hierfür ausgerüsteten Räumen.
Die vorstehend geschilderte Verfahrensweise hat zur Folge, daß innerhalb des Blockes Hohlräume oder Innenrisse entstehen, die jedoch durch die feste Mantelschicht hermetisch gegen die Umgebung abgeschlossen ist, so daß die Oberflächen der Hohlräume und Risse nicht oxydieren können. Hierdurch wird ermöglicht, daß nach dem erneuten Durchhitzen des Blocks auf die durch seine Legierungsbestandteile bestimmte Schweißtemperatur die Hohlräume und Risse während des anschließenden Walzvorganges geschlossen und miteinander verschweißt werden, ohne daß Spuren im Gefüge zurückbleiben. Die erforderliche Schweißtemperatur hängt in erster Linie, wie vorstehend angedeutet wurde, von den Legierungsbestandteilen der Stahlschmelze ab, darüber hinaus jedoch auch von der Größe des Walzgutes, das hergestellt werden soll, sowie von der Walzgeschwindigkeit. Andererseits wurde ermittelt, daß nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Blöcke bei normalen Walztemperaturen behandelt und vorhandene Hohlräume und Risse dabei verschlossen, d. h. verschweißt werden. Diese Temperatur liegt beispielsweise zu Beginn des Walzens in der Größenordnung von 985° C. Auch zum Verschweißen der inneren Hohlräume durch Strangpressen wird der Block erhitzt, bis der genannte Temperaturbereich erreicht ist.
Erfindungsgemäß hergestellte Blöcke weisen bereits unmittelbar nach dem Abguß eine hochwertige Oberfläche auf, die keiner Nachbearbeitung vor dem Walzvorgang bedarf. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß die Schmelze sofort in enge Berührung mit den Graphitoberflächen des Innenraums 14 der Gießform 10 gebracht wird und keine chemische Reaktion zwischen den Oberflächen und der Schmelze stattfindet. Auf diese Weise ist der Block, wenn er der Form 10 entnommen wiid, frei von Sandstellen und anderen Unregelmäßigkeiten." Es kann zweckmäßig sein, vor dem Walzvorgang die Enden des Blocks abzuschneiden, die möglicherweise inhomogene Bereiche aufweisen.
Bisher wird ein Abguß einer Form mit Schmelze derart vorgenommen, daß das Gießen durch einen Eingußkanal erfolgt, und die Schmelze von dort bis zur höchsten Stelle des Forminnenraums aufsteigt. Die Gießformen weisen meist Steiger auf, in die die Schmelze fließt, so daß der Innenraum der Form abgedichtet ist, solange die Schmelze noch nicht erstarrt ist. Dieser Verfahrensweise liegt der Gedanke zugrunde, das eingegossene Metall in der Form so lange unter statischem Druck zu halten, bis der Block ausreichend erstarrt und abgekühlt ist. Die durch den Einsatz von Eingußkanälen und Steigern angestrebte Wirkung wird bei dünnwandigen Gußstücken erzielt, nicht aber bei solchen, die ein erhebliches Volumen aufweisen, wie beispielsweise Platinen, Blöcke oder Barren, da das Schmelzevolumen in den Steigern und im Eingußkanal wesentlich kleiner ist als das Volumen, das im Innenraum der Form vergossen wird.
Die Arbeitsweise mit Steigern und Eingußkanälen hat den Anfall einer erheblichen Schrottmenge zur Folge, da die Steiger und Eingußkanäle von dem fertigen Gußstück entfernt werden müssen. Steiger werden bekanntlich an der höchsten Stelle der Form angeordnet, um den Innenraum abzudichten, wenn die Schmelze in dem Steiger nach oben steigt. Der Ausschuß verringert sich naturgemäß, wenn eine längliche Gießform an ihren beiden äußeren Enden abgeschlossen werden kann.
Die Kostenersparnis bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist daher sehr beträchtlich, weil sowohl zusätzliche Arbeitsgänge nach dem Abguß und vor dem Walzvorgang entfallen und zusätzlich die bisher übliche Schrottmenge verringert werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren für Platinen, Blöcke und Barren kann außer für Stahllegierungen auch zum Vergießen von anderen Metallen sowohl Nichteisenmetallen als auch Eisenmetallen vorteilhaft eingesetzt werden.
Zur Anordnung von Gießformen bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist zu bemerken, daß die Formen mit dem Ausguß 8 auch in senkrechter Lage verbunden werden können. Es ist jedoch beim Abgießen langgestreckter Formen, beispielsweise zur Herstellung von Brammen, zweckmäßig, die Form bis in die Nähe der Waagerechten zu neigen, damit die Einwirkung des Gewichtes des bereits vergossenen Metalls auf den Ausguß 8 und das Gießrohr 2 verringert wird.
Außerdem sei darauf hingewiesen, daß die Steuerung des Druckmediums, mit dem zunächst die Haube 5 und von dort die Gießpfanne 1 zum Abgießen einer Form 10 beauftragt wird, derart erfolgt, daß keine turbulente Strömung einsetzt und dadurch das Entstehen von Lunkern vermieden wird.
Die Verwendung von Auskleidungen aus Graphit für die Formen 10 hat nicht nur den Vorteil, daß infolge der guten Wärmeleitfähigkeit des Werkstoffs Graphit ein schnelles Erstarren einer Mantelschicht nach dem Abguß bewirkt wird, sondern die Graphitauskleidung 13 beweist eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen plötzliche thermische Belastung auf, so daß verhältnismäßig verschleißfeste Formen zur Verfügung stehen.
Es wurde festgestellt, daß bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens die Oberflächen eines Blockes nach dem Abkühlen eine sehr feine kristalline Struktur aufweisen, die gute Voraussetzungen für den nachfolgenden Walzvorgang bilden.

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Verfahren zum Vergießen von Stahllegierungen nach dem Niederdruckgießverfahren und Weiterverarbeiten der gegossenen Teile,
ίο dadurch gekennzeichnet, daß die Stahlschmelze aus einer druckdicht abgeschlossenen Gießpfanne durch ein auf den Schmelzspiegel wirkendes Druckmedium in steigendem Gießen bei turbulenzloser Strömung über einen mit der Eingußöffnung einer Form aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit lösbar verbundenen Ausguß in die oben offene Form gedrückt wird, die Form unmittelbar nach dem Füllen beidseitig mit Hilfe von schnellschließenden Trenn- bzw. Schließvorrichtungen abgeschlossen wird, nach dem Erstarren einer tragfähigen Mantelschicht der Block mit noch flüssigem Kern der Form zum weiteren Abkühlen außerhalb der letzteren entnommen wird, der Block durch eine alle Bereiche erfassende Erhitzung auf die durch seine Legierungsbestandteile bestimmte Schweißtemperatur gebracht wird und unter gleichzeitigem Verschweißen innerer Hohlräume unmittelbar zum Fertigprodukt ausgewalzt oder geschmiedet wird.
2. Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Gießpfanne (1), von deren Unterteil in Bodennähe als Ausguß ein nach oben geführtes Gießrohr (2) mit zum dichten, lösbaren Anschließen des Gießrohrs (2) an eine Eingußöffnung ausgebildetem freiem Ende ausgeht und die Gießpfanne (1) durch eine Haube (5) luftdicht verschließbar ist, in die eine Zuleitung (7) für ein Druckmedium einmündet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Form (10) gegenüber der Horizontalen geneigt angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Form (10) oder deren Auskleidung (13) aus Graphit besteht.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingußöffnung der Form (10) und das freie Ende des Gießrohrs
(2) kegelförmig ausgebildet und leicht lösbar ineinandersetzbar sind.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Gießrohrs (2) mehrere Ausgießöffnungen aufweist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der Form (10) unmittelbar hinter der Eingußöffnung ein schnellschließendes Absperrorgan (21) angeordnet ist, dessen den Schmelzstrang am Ende des Füllvorganges durchtrennendes Schließteil (16) aus einem Werkstoff hoher Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise Kupfer oder Messing, besteht.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Öffnung der Form (10) mittels eines schnellschließenden Absperrorgans, beispielsweise in der Ausführung als federbelastetes Ventil, verschließbar ist,
dessen Schließkegel (18) aus einem Werkstoff mit hoher Wärmeleitfähigkeit besteht.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Form (10) längs gestreckt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 745 545; deutsche Patentanmeldung H10 563 VI a/31 c, (bekanntgemacht am 23. 4.1953; britische Patentschrift Nr. 516 231.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 678/354 10.67 © Bundesdruckerei Berlin
DENDAT1252375D 1962-04-06 Ver fahren zum Vergießen von Stahllegierun gen nach dem Niederdruckgießverfahren und Weiterverarbeiten der gegossenen Teile Pending DE1252375B (de)

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