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Spannschelle Die Erfindung betrifft eine Spannschelle, bei welcher
das Spannen der Schelle mittels einer in Gewindegänge des Spannbandes eingreifenden
Schnecke erfolgt.
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Es sind derartige Spannschellen durch die USA.-Patentschrift 2 268
211 bekanntgeworden, bei welchen die Schnecke innerhalb einer Kappe drehbar gelagert
ist, die mittels Querzapfen in an Lagerwangen eines Lagerbockes vorn vorgesehenen
Schrägschlitzen, in die die Querzapfen eingreifen, verschiebbar ist. Hierdurch wird
erreicht, daß die Zapfen sich beim Anziehen der Schnecke innerhalb der Schrägschlitze
verschieben, so daß die Schnecke selbsttätig mit ihren Gewindegängen in die Gewindegänge
des Bandes eingepreßt wird.
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Diese bekannten Spannschellen haben den Nachteil, daß keine Gewähr
dafür gegeben ist, daß die einzelnen Gewindegänge der Schnecke gleichmäßig in die
Gewindegänge des Spannbandes hineingepreßt werden. Es kann leicht, insbesondere
infolge von Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Spannbandteile eintreten, daß
die Schnecke beim Anziehen und damit Einpressen in die Gewindegänge eine Schräglage
erhält, die selbst dann, wenn sie nur geringfügig ist, zwangsläufig dazu führt,
daß einzelne Gewindegänge insbesondere im Spannband wesentlich stärker, vorzugsweise
auf Abscheren belastet werden als die übrigen Gewindegänge, so daß es im Laufe der
Zeit leicht zu einer bleibenden Deformation dieser überlasteten Gewindegänge kommen
kann, die insbesondere dann, wenn solche Schellenden Erschütterungen bei einem Fahrzeug
ausgesetzt sind, zu einer Lockerung der Schelle führen kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Spannschellen, bei welchen
das Spannen der Schelle mittels einer in Gewindegänge des Spannbandes eingreifenden
Schnecke erfolgt, wobei die Schnecke mittels an ihr vorgesehener Zapfen innerhalb
einer Kappe drehbar gelagert ist, die mittels Querzapfen in an Lagerwangen eines
Lagerbockes vorn vorgesehenen Schrägschlitzen, in die die Querzapfen eingreifen,
verschiebbar ist, ein gleichmäßiges Hineinpressen der Gewindegänge der Schnecke
in die Gewindegänge des Spannbandes zu erreichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schnecke
mittels je eines koaxial zum Schneckengewinde verlaufenden, vorn und hinten angeordneten
Zapfenteiles in Stirnwandungen einer Schneckenkappe derart gelagert ist, daß der
untere Teil des Gewindes über die untere Kante der Kappe hinausragt und daß die
Schnecke dadurch gleichmäßig in die Gewindegänge des Spannbandes einpreßbar ist,
daß die Kappe mit an den Seitenwandungen vorgesehenen zwei Ansatzpaaren, die in
Schräglage hintereinander angeordnet sind, in zwei entsprechend an den beiden Wangen
des Lagerbockes angeordneten Schlitzpaaren geführt ist.
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Durch diese Erfindung werden in mehrfacher Beziehung Vorteile gegenüber
den bekannten erreicht: Einmal wird die Schnecke wegen der Anordnung zweier Ansatzpaare
unter Parallelanpressung gleichmäßig in die Gewindegänge des Spannbandes hineingepreßt,
so daß die unter Eingriff stehenden Gewindegänge einer gleichmäßigen und damit geringeren
Einzelbelastung unterworfen sind. Wegen der geringeren Belastung eines jeden Gewindeganges
ist es ausreichend, wenn die Gewindegänge am Spannband weniger tief ausgeführt werden
als bei den bisher bekanntgewordenen Spannschellen. Dadurch ist man in der Lage,
auch die Breite dieser Gewindegänge und entsprechend die Gesamtbreite des Spannbandes
geringer auszuführen. Da sowohl die Breite als auch die Dicke des Spannbandes erfindungsgemäß
verhältnismäßig gering ausgeführt werden kann, tritt der weitere Vorteil ein, daß
sich das Spannband nicht nur viel leichter als die bekanntgewordenen Bänder biegen
läßt und somit schmiegsamer ist, so daß es sich den Unebenheiten des zu umspannenden
Schlauches sowie des darunterliegenden Rohrteiles besser anpassen kann, sondern
es wird auch eine höhere Flächenpressung bei gleicher Zugkraft der Schnecke zwischen
Spannband und Schlauchoberfläche erreicht, weil die Breite des Bandes verhältnismäßig
gering ist. Durch die höhere Flächenpressung wird ein stärkeres Einpressen des Spannbandes
in das nachgiebige Material der Schlauchoberfläche erzielt, so daß dadurch ein besseres
Abdichten erreicht ist.
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Es ist zwar durch die britische Patentschrift 586 235 bekanntgeworden,
mittels einer Schnecke dadurch ein gleichmäßiges Anpressen der Gewindegänge der
Schnecke in diejenigen des Spannbandes zu erreichen, daß eine Spezialschnecke verwendet
wird, die an beiden Enden der Schneckengänge je einen Kegelstumpf hat, von denen
jeder in eine entsprechend kegelige Bohrung
an den Stirnwandungen
des Lagerbockes eingreift, jedoch hat diese Ausführungsform einmal den Nachteil,
daß die Schnecke einen wegen der beiden Kegel komplizierten Aufbau hat und ihre
Herstellung umständlich ist, zum andern ist durch die kegelige Ausbildung eine hohe
Reibung bedingt, die das Spannen des Spannbandes erschwert.
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Die Zeichnung stellt die Erfindung in drei Ausführungsbeispielen dar.
Es zeigt F i g. 1 einen teilweisen Aufriß und teilweisen Schnitt durch eine Spannschelle
mit zwei Ansatzpaaren, die in zwei Schlitzpaare eingreifen, nach der Linie I-I der
F i g. 3, F i g. 2 einen ähnlichen Aufriß und teilweisen Schnitt, jedoch nach der
Linie II-11 der F i @. 3, F i g. 3 einen Querschnitt durch die Spannschelle nach
der Linie III-III der F i g. 1 oder 2, F i g. 4 eine andere Ausführungsform der
Spannschelle mit Umbördelungen an den Wangen des Lagerbockes im Schnitt nach der
Linie IV-IV der F i g. 5, F i g. 5 einen Seitenriß der Ausführungsform der F i g.
4, F i g. 6 eine weitere Ausführungsform der Spannschelle mit U-förmiger Gestalt
der Umbördelungen in teilweisem Querschnitt nach der Linie VI-VI der F i g. 7 und
F i g. 7 einen teilweisen Schnitt der Ausführungsform der F i g. 6 nach der Linie
VII-VIT.
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Nach der Ausführungsform der F i g. 1 bis 3 wird die Schnecke
40 mittels zweier Zapfenteile 41, 42
in Stirnwandungen 43, 44 einer
Kappe 45 derart gelagert, daß der untere Teil des Gewindes 46 dieser Schnecke
über die untere Kante 47 der Kappe 45
hinausragt. An den Seitenwandungen
48 der Kappe 45
sind Ansatzpaare 49, 50 schräg hintereinander
angeordnet.
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Die Kappe 45 ist in entsprechend angeordneten Schlitzpaaren
51, 52 an den beiden Wangen 53 eines Lagerbockes 54 geführt.
Um den untenliegenden Steg 55 des Lagerbockes 54 wird das eine Ende 56 des
Spannbandes 57 zu einem Umbug geschlungen, während das andere Ende 58 des
Spannbandes zwischen dem Umbug und dem unteren Teil der Schnecke 40
beim Umschlingen
eingefädelt wird. Das Einfädeln wird hierbei dadurch erleichtert, daß die Schnecke
zusammen mit der Kappe 45 in den Schlitzpaaren 51, 52 in die oberste
Stellung verschoben wird, so daß ein möglichst großer freier Raum unterhalb der
Schnecke vorhanden ist und damit das Einfädeln erleichtert wird.
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Beim Anspannen wird die Schnecke zusammen mit der Kappe 45 in Richtung
des Pfeiles 59 verschoben und damit die Schnecke in Richtung auf das eingefädelte
Spannbandende 58 gedrückt, so daß alle Gewindegänge der Schnecke satt in
die Gewindeeinschnitte am Spannbandende 58 eingreifen.
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Die Schnecke 40 weist an dem rechten Zapfenteil 42
einen
durch eine Kappe 60 verdeckten Schraubschlitz 61 auf. Die Kappe 60
schützt den Schraubschlitz vor Beschädigung.
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Die Ausführungsform der F i g. 4 und 5 unterscheidet sich von derjenigen
der F i g. 1 bis 3 dadurch, daß an den beiden Wangen 53 je eine nach innen gerichtete
schräge Umbördelung 63 vorgesehen ist, deren Schräge der Schrägstellung der beiden
Ansatzpaare 49, 50 der Kappe 45 entspricht. Die schräge Umbördelung
63 hat die gleiche Funktion auszuüben wie das Schlitzpaar 51, 52 der
zuletzt beschriebenen Ausführungsform. Es sorgt nämlich beim Anziehen der Schnecke
dafür, daß diese satt in die Gewindeausschnitte des Spannbandendes hineingedrückt
wird.
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Nach der Ausführungsform der F i g. 6 und 7 sind in Abwandlung des
ersten Ausführungsbeispiels an den Seitenwänden 48 der Schneckenkappe
45 statt der Ansatzpaare 49, 50 im Querschnitt U-förmige Gesamtgestalt aufweisende
Umbördelungen 67 schräg verlaufend vorgesehen, wobei jeweils der untenliegende freie
Schenkel 68 der Umbördelung von unten her unter je eine nach außen gerichtete
Umbördelung 72 greift, die jeweils an der oberen Kante einer jeden Wange 53 des
Lagerbockes 54 angeordnet ist.