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Rasierklingenspender Die Erfindung betrifft einen Rasierklingenspender
mit einer Kammer, in der ein Stapel neuer Rasierklingen durch eine Feder in Anlage
gegen die obere Verschlußplatte angepreßt wird und die oberste Klinge des Stapels
durch einen in einem Längsschlitz in der oberen Platte verschiebbaren, mit einem
Mitnehmeransatz an dieser Klinge angreifenden Schieber durch einen an der Unterkante
der oberen Platte in der Kammer verlaufenden Querschlitz verschiebbar ist.
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Bei derartigen Rasierklingenspendern, insbesondere für die bekannten
zweischneidigen Rasierklingen, ergeben sich Schwierigkeiten in der genauen Führung
der Klinge während des Ausschiebens. Eine seitliche Führung der Klinge stößt deshalb
auf Schwierigkeiten, weil sich in diese Führungselemente, die in der Regel aus Kunststoff
bestehen, die Klingen einschneiden und festklemmen. Insbesondere bei sehr dünnen
Klingen, d. h., bei einer sehr geringen möglichen Angriffshöhe des Mitnehmeransatzes
besteht dabei außerdem noch bei Angriff des Mitnehmerelementes nur an der Rückkante
der Klinge die Gefahr, daß die Klinge nur einseitig gefaßt wird und dabei eine einseitige
Schubkraftübertragung erhält, - die auf die Klinge als Drehmoment wirkt.
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Bei Aufbringen einer entsprechend großen Federkraft zum Anpressen
des Stabes nach oben und damit der obersten Klinge gegen den Schieber ergeben sich
Schwierigkeiten beim Ausziehen der restlichen Klinge am Ende des Schieberhubes aus
dem Schlitz bzw; dann, wenn eine Klinge versehentlich ausgeschoben wurde und wieder
in den Spender zurückgeschoben werden soll.
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Es ist die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, eine Anordnung
zu treffen, durch welche eine sichere Führung der Klinge während des Ausschiebens
erreicht wird, die an der Führung und Ausschiebung mitwirkenden Bauelemente aber
nach Beendigung der Ausschiebebewegung des Schiebers außer Eingriff von- der Klinge
kommen, so daß die Klinge leicht herausgezogen bzw. bei Bedarf wieder in die Packung
zurückgeschoben werden kann. Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß
an der Ausschiebeseite im Endbereich des Längsschlitzes die obere Platte eine rampenartige
Erhöhung aufweist, auf der der Schieber um den zum Freikommen seiner Mitnehmerrippe
von der Rasierklinge erforderlichen Hubweg hochschiebbar ist.
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Bei dieser erfindungsgemäßen Anordnung wird also die Rasierklinge
durch die Mitnehmerrippe praktisch während des ganzen Ausschubweges geführt, und
am Ende des Ausschubweges wird die Mimehmerrippe von der Klinge abgehoben, so daß
die Klinge frei herausgezogen oder aber wieder eingeschoben werden kann.
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Vorzugsweise ist am Schieber eine Querrippe angeordnet, die an der
rückwärtigen Kante der Rasierklinge angreift, und die Mitnehmerrippe ist eine an
den Längsseiten des Mittelschlitzes der Klinge angreifende Längsrippe am Schieber.
Durch diese Anordnung wird eine gute Führung dadurch erreicht, daß der Klinge die
Ausschubkraft durch die Querrippe übertragen wird und sie während des Ausschiebens
gegen Bewegung quer zur Ausschubrichtung durch die Längsrippe sicher geführt ist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung können die Teile des Rasierklingenspenders
mit relativ groben Toleranzen sehr einfach, z. B. aus Kunststoff, hergestellt werden,
ohne daß dadurch die Gefahr eines Klernmens der Klinge während des Ausschiebens
auftritt.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt F i g. 1 eine Schrägansicht von oben eines
Rasierklingenspenders gemäß der Erfindung, F i g. 2 eine Schrägansicht von unten
des Spenders gemäß Fig. 1, F i g. 3 eine Draufsicht auf den zusammengesetzten Spender,
F i g. 4 eine Unteransicht des Spenders, F i g. 5 eine Seitenansicht des Spenders,
F i g. 6 eine vordere Stirnansicht, F i g. 7 eine rückwärtige Stirnansicht des Spenders,
Fig. 8 in - größerem Maßstab einen Vertikalschnitt entlang der Linie 8-8 in F i
g. 3, F i g. 9 einen der F i g. 8 ähnlichen Vertikalschnitt, in welchem eine Rasierklinge
während des Ausschiebens dargestellt ist, -
F i g. 10 eine Draufsicht
auf das Bodenstück des Spenders, Fig. 11 eine Unteransicht des Bodens, F i g. 12
eine Seitenansicht des Bodenstücks, F i g. 13 eine vordere Stirnansicht des Bodenstücks,
Fig. 14 einen Vertikalschnitt entlang der Linie 14-14 in Fig. 10, F i g. 15 eine
Draufsicht auf die Deckelplatte des Spenders, F i g. 16 eine Unteransicht der Deckelplatte,
F i g. 17 eine Seitenansicht, F i g. 18 eine vordere Stirnansicht, F i g. 19 eine
Unterdraufsicht auf die Bodenplatte des Spenders, F i g. 20 eine Unteransicht, F
i g. 21 eine Seitenansicht dieser Bodenplatte, F i g. 22 eine vordere Stirnansicht,
F i g. 23 eine rückwärtige Stirnansicht dieser Bodenplatte, F i g. 24 eine obere
Draufsicht auf das Halsstück des Spenders, Fig. 25 eine Unteransicht dieses Halsstücks,
F i g. 26 eine Seitenansicht dieses Halsstücks, F i g. 27 eine vordere Stirnansicht
davon, Fig. 28 einen Vertikalschnitt entlang der Linie 28-28 in F i g. 24, F i g.
29 in einem größeren Maßstab eine Draufsicht auf den Ausstoßschieber des Spenders,
F i g. 30 in größerem Maßstab eine Unteransicht davon, F i g. 31 in größerem Maßstab
eine Seitenansicht dieses Schiebers, F i g. 32 in größerem Maßstab eine vordere
Stirnansicht davon, Fig. 33 in größerem Maßstab eine rückwärtige Stirnansicht davon,
Fig. 34 eine Seitenansicht der Feder des Spenders, F i g. 35 eine Draufsicht dieser
Feder und F i g. 36 in größerem Maßstab einen Schnitt entlang der Linie 36-36 in
Fig. 34.
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Der Rasierklingenspender gemäß Fig. 1 bis 36 weist folgende Teile
auf: ein Gehäusestück 40, das aus einem Kunststoff oder einem ähnlichen Material
hergestellt sein kann; eine Deckelplatte 41; eine Bodenplatte 42, wobei beide Platten
vorzugsweise aus federndem Material hergestellt sind; ein aus Metall bestehendes
Hals stück 43; einen Ausstoßschieber 44; eine Z-fömiige Blattfeder 45. Das Gehäusestück
40, die Deckelplatte 41 und die Bodenplatte 42 bilden zusammengesetzt das Gehäuse
des Spenders.
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Wie aus Fig. 10, 15 und 19 hervorgeht, können diese Teile nach rückwärts
schmäler verlaufen.
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Das Gehäusestück 40 umschließt eine Kammer und ist an seinem Boden
offen und hat Seitenwände 46, eine hintere Abschlußwand 47, eine vordere Wand 48
und eine obere Wand 50. Die vordere Wand 48 ist in Richtung nach unten und rückwärts
etwas schräg ausgebildet und mit einer Ausnehmung 49 an ihrer Oberkante versehen;
die obere Wand 50 verbindet die Oberkanten der Seitenwände 46, und ihre vordere
Kante ist gegen die vordere Wand 48 zurück versetzt. Ein Stapel 51 von neuen Rasierklingen
52 mit Doppelschneidkanten kann in die vom Gehäuse 40 gebildete Kammer mit der obersten
Klinge an die obere Wand 50 fest angedrückt eingesetzt werden. Um den Stapel 51
im Gehäuse 40
genau zu halten, sind dann vordere und hintere Paare von Einstellrippen
53 vorgesehen. Diese Einstellrippen 53 greifen in an sich bekannter Weise in zurückspringenden
Endteilen der Rasierklingen 52 ein.
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Die obere Platte 50 des Gehäuses 40 ist mit einem zentral in Längsrichtung
verlaufenden Schlitz 55 versehen, in dem der Schieber 44 verschiebbar ist. An den
gegenüberliegenden Längsseiten des Schlitzes 55 sind zwei erhöhte Gleitrippen 56
auf der Oberfläche der oberen Wand 50 und zwei Längsrillen 57 auf der Unterseite
als Führungen gebildet. Die oberen und die unteren Führungen 56, 57 verlaufen über
den größeren Teil der Schlitzlänge horizontal, sind aber am vorderen Ende des Schlitzes
55 für eine kurze Strecke nach oben schräg ausgebildet, um so an dieser Stelle zwei
rampenartige Erhöhungen58 zu bilden.
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Das aus Metall bestehende, im Querschnitt rechtwinklige Halsstück43
weist einen sich nach unten erstreckenden Teil 60 auf, der in einer nach oben offenen
Nut 61 am Gehäuse 40 angeordnet werden kann. Außerdem weist das Halsstück43 einen
sich nach hinten erstreckenden Teil 62 auf, der an der vorderen Kante der oberen
Platte 50 des Gehäuses 40 anliegt und auf den oberen Kanten der Seitenwände 46 dieses
Gehäuses 40 gehalten wird. Dieser Teil 62 ist mit einer nach hinten offenen Mittelausnehmung
63 versehen und hat einen nach vorn offenen horizontalen Ausschiebeschlitz 64 für
die oberste Klinge, welcher nach dem Zusammenbau unmittelbar unterhalb der oberen
Platte 50 liegt.
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Die Bodenplatte 42 hat versetzte Seitenkanten 66, die an den unteren
Kanten der Seitenwände 46 des Gehäuses 40 anliegen. Die Bodenplatte 42 hat einen
in Richtung nach vorn schräg ansteigenden vorderen Wandteil 67, der in der Ausnehmung
49 in der Vorderwand48 des Gehäuses 40 liegt. Die hintere Kante der Bodenplatte
42 endet vor der hinteren Abschlußwand 47 des Gehäuses 40, so daß ein Eintreiberschlitz
68 gebildet wird, um benutzte Rasierklingen in den Rasierklingenspender einstecken
zu können. Eine zentral angeordnete, im allgemeinen rechteckige Ausnehmung 69 ist
in dem vorderen Ende der Bodenplatte 42 ausgebildet. Sie erstreckt sich sowohl in
den ebenen als auch den nach oben schrägen Teil dieser Bodenplatte. Zwei Einstellflansche70
ragen von den Seitenkanten der Ausnehmung im oberen Teil der Bodenplatte42 nach
oben.
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Die Deckelplatte 41 hat eine obere Wand 72 und zwei nach unten ragende
Seitenwände 73, welche vor dem Zusammensetzen des Spenders etwas zueinander konvergieren.
Die obere Wand 72 hat eine solche Größe, daß sie sowohl die der oberen Platte 50
des Gehäuses 40 als auch den rückwärtigen Teil 62 des Hals stücks 43 übergreift.
Die Seitenwände 73 greifen mit ihren unteren Kantenfianschen 74 um die versetzten
Seitenkanten 66 der Bodenplatte 42 an den unteren Kanten der Seitenwände 46. Die
hinteren Enden der Flansche 74 haben Vorsprünge 75, welche auf den Bodenkanten der
Seitenwände 46 des Körperstücks umgebogen werden können. Die obere Wand 72 der Deckelplatte
41 hat eine zentrale rechteckige Ausnehmung 76, durch welche die den Schlitz begrenzenden
Führungsrippen 56 nach oben ragen.
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Die Blattfeder 45, welche im allgemeinen Z-förmig ist, drückt den
Stapel 51 der Rasierklingen 52 nach
oben gegen die obere Platte
50. Die Feder 45 besteht aus einem oberen, horizontalen Teil78, aus einem unteren,
horizontalen Teil 79 und aus einem diagonalen Verbindungsteil 80. Der Federteil
78 liegt an der Unterseite des Stapels 51 an, und der Federteil 79 stützt sich auf
die Bodenplatte 42 ab. Der obere Federteil 78 hat eine Längseinkröpfung 81, um die
Steifheit der Feder zu erhöhen. Befindet sich die Feder 45 in dem Spender, endet
das hintere Ende des unteren Teils 79 etwas vor der hinteren Kante der Bodenplatte
42.
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Der Schieber 44 hat einen oberen Plattenteil85, der innerhalb des
Spenders mit seinen Seitenkanten verschiebbar in den Führungen 57 liegt. Der Schieber
44 hat ferner einen Halsteil 86 der vom Plattenteil 85 mit geringer Breite abgebogen
ist. Dieser Halsteil 86 erstreckt sich oben durch den Schlitz 55 in der oberen Platte
50. Er ist am oberen Ende zu einem Griffteil 87 abgebogen. Am oberen Ende des Halsteils
86 sind Schultern 88 angebracht, die auf den Führungsrippen 56 gleiten. An der hinteren
Kante des Plattenteils 85 ist auf ihrer Unterseite eine quer verlaufende Mimehmerrippe
89 angeordnet mit einer Höhe etwas geringer als die Dicke der Rasierklingen 52.
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Zur Führung der Vorwärtsbewegung der obersten Klinge 52 beim Ausschieben
aus dem Spender ist auf der Unterseite des Plattenteils 85 des Schiebers 44 in der
Mitte eine Längsmitnehmerrippe90 vorgesehen, die nach unten zum Eingriff in den
Schlitz in der Mitte der obersten Rasierklinge vorspringt Bei einer solchen Anordnung
kann eine zum Teil ausgestoßene Klinge in den Spender bei der Rückwärtsbewegung
des Ausstoßdornes zurückgeholt werden, weil das hintere Ende der Rippe 90 mit dem
hinteren Ende des Schlitzes der Klinge in Eingriff steht.
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Wird der Ausstoßschieber44 nach vorn bis zum Ende des Schlitzes 55
bewegt, so gleiten seine Schultern 88 auf die rampenartigen Üb erhöhungen 58 (Fig.
9), wodurch der Schieber 44 so weit hoch-
gehoben wird, daß der Mitnehmer 90 aus
dem Längsschlitz der Rasierklinge ausgehoben wird und damit die Klinge aus dem Spender
entnommen werden kann. In dieser vordersten Lage des Schiebers liegt das vordere
Ende des Plattenteils 85 in der nach hinten offenen Ausnehmung 63 im hinteren Teil
62 des Halsstücks 43.