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Schwimmdeckelabdichtung für Flüssigkeits-Lagerbehälter Die Erfindung
betrifft eine Schwimmdeckelabdichtung für Flüssigkeits-Lagerbehälter, die beispielsweise
für die Lagerung von Erdölprodukten verwendet werden, die nach Anfall oder Bedarf
eingefüllt oder entnommen werden.
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Aus der britischen Patentschrift 882 189 ist bereits eine Schwimmdeckelabdichtung
mit einer sich längs des Außenumfangs des Schwimmdeckels erstreckenden und an diesem
befestigten Gewebehülle bekannt, die einen aus elastisch-nachgiebigem aufgeschäumtem
Material bestehenden Ring von kreisförmigem oder anderem Querschnitt lose umschließt.
Hierbei hängt die Gewebehülle von oben herab in den Ringspalt zwischen dem Schwimmdeckel
und der Innenwand des Lagerbehälters und nimmt den Ring lose auf, dessen Querschnittbreite
dem Abstand zwischen dem Schwimmdeckelumfang und der Behälterinnenwand entspricht.
Bei dieser Ausbildung ist die Dichtung nicht oder nahezu nicht an die Behälterinnenwand
bzw. den Außenumfang des Schwimmdeckels angedrückt. Dadurch wird zwar erreicht,
daß starke Beanspruchungen der Dichtung beim Aufwärts- oder Abwärtsbewegen des Schwimmdeckels
vermieden sind und die Dichtung ihre Lage innerhalb der Gewebehülle und relativ
zum Schwimmdeckel unverändert beibehält, jedoch geht dieser Vorteil auf Kosten der
Dichtwirkung, die bei dem bekannten Lagerbehälter naturgemäß schlecht ist.
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Aus der USA.-Patentschrift 3 075665 ist ein Lagerbehälter mit einem
Schwimmdeckel bekannt, bei dem die Abdichtung durch eine in einer Gewebehülle angeordneten
Dichtplatte aus nachgiebigem Material erreicht ist, deren Enden mit senkrechtem
Abstand am Außenumfang des Schwimmdeckels befestigt sind. Die dem Schwimmdeckel
angepaßte ringförmige Platte weist im Querschnitt zwischen ihren Befestigungspunkten
eine Überlänge auf und ist zur Innenwand des Behälters hin vorgewölbt, an der sie
mit einem mittleren Bereich anliegt. Dieser mittlere Bereich wird infolge der Überlänge
der Dichtungsplatte durch die sich zwischen Schwimmdeckelumfang und Behälterinnenwand
erstreckenden beiden Endbereiche an die Behälterinnenwand angedrückt, so daß eine
relativ gute Abdichtung an der Behälterwand erreicht wird, während die Abdichtung
am Schwimmdeckelumfang bereits durch die Befestigung der Dichtungsplatte am Schwimmdeckel
gewährleistet ist. Diese Anordnung hat jedoch den Nachteil, daß die Dichtwirkung
bereits nach relativ kurzer Zeit nachläßt. Das läßt sich dadurch erklären, daß die
beiden Endbereiche der Dichtungsplatte ständig und im wesentlichen gleichbleibend
in Erstreckungsrichtung zwischen Schwimmdeckelumfang und Behälterinnenwand druckbeansprucht
sind, was auf die Dauer zu einem Nachlassen der elastischen Wirkung und damit des
Dichtungsdruckes führt. Außerdem ergibt sich bei Bewegungsumkehr des Schwimmdeckels,
d. h. beim Behälterfüllen nach vorheriger Entnahme bzw. beim Entnehmen nach vorigem
Füllen, eine für die Dichtungswirkung nachteilige Beanspruchung, da das an der Behälterinnenwand
anliegende Mittelteil der Dichtungsplatte von ihren beiden Endbereichen gezogen
der Bewegung des Schwimmdeckels folgt, so daß bei Umkehr der Bewegungsrichtung des
Schwimmdeckels die beiden Endabschnitte, die im Querschnitt eine über den Abstand
zwischen Schwimmdeckelumfang und Behälterinnenwand hinausgehende Länge haben, unter
gleichzeitigem Stauchen von einer mehr aufwärts gerichteten Lage in eine mehr abwärts
gerichtete Lage bzw. umgekehrt verschwenkt werden. Dabei treten insbesondere im
Bereich der Befestigung der Dichtungsplatte sowie im Übergangsbereich zwischen den
Endabschnitten und dem mittleren Bereich der Dichtungsplatte Scherbeanspruchungen
des Dichtungsmaterials auf, die in starkem Maße ein Nachlassen der elastischen Wirkung
und damit des Dichtungsdruckes nach sich ziehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Lagerbehälter
mit Schwimmdeckel die Dichtung derart auszubilden, daß sie auch nach längerer
Zeit
trotz der besonderen Beanspruchung, der die zusammengedrückte Dichtung auf Grund
von Rei bungs- und Scherkräften bei ihrer Aufwärts- bzw.
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Abwärtsbewegung ausgesetzt ist, noch mit annähernd gleichem Druck
und damit gleicher Dichtungswirkung seitlich anliegt.
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Gemäß der Erfindung ist die Schwimmdeckelabdichtung für Flüssigkeits-Lagerbehälter
mit einer sich längs des Außenumfangs des Schwimmdeckels erstreckenden und an diesem
befestigten Gewebehülle, die einen aus elastisch-nachgiebigem Material, vorzugsweise
aufgeschäumtem Elastomermaterial, bestehenden Ring von kreisförmigem Querschnitt
lose umschließt, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring zwischen dem Außenumfang des
Schwimmdeckels und der Innenwand des Behälters eingespannt und dadurch abgeflacht
ist, wobei die durch das Heben oder Senken des Schwimmdeckels hervorgerufene Rollbewegung
des Ringquerschnitts durch das Ausmaß der Abflachung und eine dem Ringquerschnitt
angepaßte Größe und Befestigung der Gewebehülle begrenzt ist.
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Bei dieser Ausbildung mit eingespanntem Dichtungsring ist bereits
anfänglich eine gute Dichtungswirkung gewährleistet. Die infolge der Einspannung
des Ringes zwischen Schwimmdeckelumfang und Behälterinnenwand auftretende Rollbewegung
des Ringes ist dabei begrenzt, so daß der Ringquerschnitt bei sich ändernder Bewegungsrichtung
des Schwimmdeckels unter einer bestimmten Winkeldrehung von einer Lage in die andere
übergeht. Dadurch wird der Ring in anderer Richtung zusammengedrückt, obwohl die
Richtung der Vorspannung des Ringes etwa radial zum Behälter erhalten bleibt, was
ja für eine wirksame Abdichtung erforderlich ist. Dieser Wechsel der Beanspruchungsrichtung
des Ringes, bei dem dieser abwechselnd längs der einen oder der anderen Querschnittsachse
zusammengedrückt wird, erhält die Elastizität des Dichtungsringes und vermeidet
sein vorzeitiges Altern, so daß die Dichtung über lange Zeit wirksam bleibt. Gleichzeitig
führt die erfindungsgemäße Ausbildung mit einem zwischen Schwimmdeckelumfang und
Behälterinnenwand eingespannten Dichtungsring zu einer guten Zentrierung mit gleichmäßigem
Dichtungsdruck an den sich jeweils diametral gegenüberliegenden Abdichtungsstellen.
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Zweckmäßigerweise ist das Verhältnis von Durchmesser des nicht eingespannten
Ringquerschnittes zu Abstand zwischen Schwimmdeckel und Behälterwand so gewählt,
daß der Ringquerschnitt bei der Umkehr der Bewegungsrichtung des Schwimmdeckels
eine Winkeldrehung um etwa 900 ausführt. In diesem Falle schneiden sich die Beanspruchungsachsen
des Ringquerschnitts unter einem rechten Winkel, so daß nach einer Umkehrung der
Schwimmdeckelbewegung bzw. einer Änderung der Beanspruchungsrichtung praktisch überhaupt
keine Beanspruchung mehr in der vorhergehenden Beanspruchungsrichtung vorliegt.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ist die etwa
schlauchförmige Gewebehülle längs zweier im Umfang des Schlauchquerschnitts in Abstand
liegenden Umfangslinien an dem Schwimmdeckel befestigt. Hierdurch läßt sich der
Dichtungsring auf einfache Weise so mit dem Schwimmdeckel verbinden, daß er sich
in der gewünschten Weise mit diesem bewegt.
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Es hat sich ferner als vorteilhaft herausgestellt, den Ring aus nachgiebigem
Material im Querschnitt achteckig auszubilden. Die achteckige Querschnittsform ist
der gewünschten Wälzbewegung des Ringes nicht abträglich, führt jedoch zu einer
besser zu kontrollierenden Winkeldrehung des Ringes beim Übergang von der einen
Lage in die andere.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigt Fig. 1 perspektivisch einen Lagerbehälter mit Schwimmdeckel
und Abdichtung, Fig.2 einen vergrößerten Teilschnitt durch die Abdichtung in der
Stellung, welche die Dichtung einnimmt, wenn sich der Schwimmdeckel gegenüber der
Behälterwand nach oben bewegt, Fig. 3 einen Schnitt wie F i g. 2, bei sich nach
unten bewegendem Schwimmdeckel, Fig. 4 und 5 in noch größerem Maßstabe einen Schnitt
durch das torusförmige Dichtungsorgan in entspanntem Zustand, bei zwei verschiedenen
Querschnitten des Ringes aus elastischem Material und F i g. 6 in einer graphischen
Darstellung die Druck-Verformungs-Kurven und die Belastungs-Verformungs-Kurven für
zylindrische bzw. rechteckige Dichtungsringe.
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In Fig. 1 ist ein insgesamt mit 10 bezeichneter, mit einem Schwimmdeckel
11 ausgerüsteter Lagerbehälter dargestellt, wie er in der Erdölindustrie zum Lagern
flüchtiger Erdölerzeugnisse 12 benutzt wird.
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Der Außendurchmesser des Schwimmdeckelsll ist etwas kleiner als der
Innendurchmesser der zylindrischen Behälterwandl5, so daß ein Ringspalt 16 zwischen
der Umfassungswand 17 des Schwimmdeckels 11 und der Behälterwand 15 vorhanden ist
(Fig. 2). Die Breite des Ringspaltes 16 kann längs des Umfangs eines Behälters variieren,
was auf Unregelmäßigkeiten der Konstruktion u. dgl. zurückzuführen ist. Die Breite
des Ringspaltes 16, die im Mittel etwa 150mm beträgt, kann zwischen etwa 75 und
etwa 250 mm variieren; es ist erforderlich, einen so großen Ringspalt vorzusehen,
damit sich der Schwimmdeckel 11 in dem Behälter 10 nach oben und unten bewegen kann,
ohne daß er durch die Behälterwand 15 behindert wird.
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Um zu verhindern, daß Dämpfe der gelagerten Flüssigkeit 12 über den
Ringspalt 16 zur Atmosphäre entweichen, ist eine flexible Abdichtung 18 zwischen
der Umfassungwand 17 des Schwimmdeckels 11 und der Behälterwand 15 angeordnet. Die
Abdichtung 18 umfaßt eine schlauchförmige Gewebehülle 23, ein Tragaggregat 21 zum
Verbinden der Gewebehülle 23 mit dem äußeren Rand des Schwimmdeckels 11 und einen
Ring 24 aus einem aufgeschäumten Elastomermaterial. Der Ring 24 hat eine runde oder
annähernd runde Querschnittsform und neigt daher dazu, sich rollend und nicht etwa
gleitend zu bewegen, wenn der Schwimmdeckel 11 seine Bewegungsrichtung ändert. Die
Trageinrichtung 23 und die Abmessungen, die die Hülle 23 im freien Zustand aufweist,
sind so ausgebildet bzw. gewählt, daß sich der aus dem Schaummaterial bestehende
Ring 24 in einem bestimmten Ausmaß rollend bewegen kann, bevor die Hülle 23 eine
Last aufnehmen muß. Die Rollstrecke ist so berechnet, daß möglichst geringe Scherspannungen
in dem Ring auftreten, wenn sich die Bewegungsrichtung des Schwimmdeckels 11
ändert
und daß sich die Zusammendrückungsachse des Rings 24 verlagert, damit eine möglichst
geringe bleibende Zusammendrückung längs irgendeiner Achse auftritt.
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Außerdem übt der runde oder im wesentlichen runde Ring 24 eine erhebliche
Zentrierwirkung auf die Abdeckung 11 aus. Dies geht insbesondere aus Fig. 6 hervor,
wo in Form von Kurven die durch das Zusammendrücken bewirkte Verformung und die
durch den Druck verursachte Verformung für einen Ring dargestellt sind, dessen Anlagefläche
in Abhängigkeit von der Verformung variiert, wie es bei einer kreisrunden Querschnittsform
der Fall ist.
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Diese Kurven sind in F i g. 6 mit A bezeichnet. Ferner zeigt F i g.
6 Kurven für einen Ring, bei dem die Anlagefläche auch bei einer Verformung konstant
bleibt; diese Kurven sind mit B bezeichnet. Es sei bemerkt, daß innerhalb des normalen
Verformungsbereichs die Belastungskurve für den Ring A eine größere Neigung hat
als die Kurve für den Ring B, während die Druckkurven bei dem Ring A mit der variablen
Anlagefläche und bei dem Ring B mit der konstanten Anlagefläche einander ziemlich
stark ähneln.
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Gemäß F i g. 4 und 5 besteht die Hülle 23 für den Ring 24 bzw. 24
a vorzugsweise aus einem einzigen Stück eines synthetischen Materials, z. B. aus
Nylon od. dgl., und diese Hülle ist mit Gummi überzogen, um sie für die zu lagernde
Flüssigkeit 12 undurchlässig zu machen. Die Hülle trägt an ihrer Außenseite eine
obere Zunge 30 und eine untere Zunge 31, wobei zwischen diesen Zungen ein Winkelabstand
von etwa 450 vorhanden ist. In der Praxis wird die obere Zunge 30 durch die Naht
des Gewebes gebildet, während die untere Zunge 31 durch ein gesondertes, mit dem
Gewebe vernähtes Materialstück gebildet wird. Die beiden Zungen 30 und 31 erstrecken
sich über den ganzen Umfang der ringförmigen Gewebehülle 23 und bilden die Anschlußteile,
mittels deren die Dichtung 18 an der Umfassungswand 17 des Schwimmdeckels 11 befestigt
ist.
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Es sei bemerkt, daß die Hülle 23 auf ihrer Außenseite 32 aus zwei
Materialschichten besteht, um die Abnutzung zu berücksichtigen, der die Hülle ausgesetzt
ist, wenn sich der Schwimmdeckel 11 in dem Behälter 10 nach oben oder unten bewegt.
Ferner sei bemerkt, daß die Hülle 23 auf ihrer Innenseite 33 nur eine Materialschicht
aufweist, da diese Seite der Hülle normalerweise keiner größeren Abnutzung unterliegt.
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Die Ringe 24 und 24 a setzen sich in der Praxis aus mehreren zylindrischen
Abschnitten aus aufgeschäumtem Uräthan od. dgl. zusammen. Diese Abschnitte der Ringe
schließen sich unmittelbar aneinander an und erstrecken sich über den ganzen Umfang
der Hülle 23, so daß sie praktisch einen einheitlichen Ring aus dem aufgeschäumten
Material bilden.
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Der Ring 24 nach F i g. 4 hat eine achteckige Querschnittsform, während
der Ring 24a nach F i g. 5 einen runden Querschnitt aufweist. Die Wahl der Querschnittsform
richtet sich lediglich nach praktischen Gesichtspunkten, denn aufgeschäumtes Uräthan
ist z. B. in achteckiger Form erheblich billiger als die gleiche Materialmenge mit
einer kreisrunden Querschnittsform; dies ist auf die Herstellungskosten zurückzuführen.
Für die Erfindung ist lediglich die Tatsache von Bedeutung, daß sich die
Querschnittsform
des Ringes der kreisrunden Form annähert, wozu allerdings zu bemerken ist, daß eine
genau kreisrunde Querschnittsform zu bevorzugen sein würde. Ohne Rücksicht darauf,
ob der Ring genau oder nur annähernd kreisrund ist, muß die größte Querschnittsabmessung
des Ringes 24 bzw.
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24 a gleich der entsprechenden Querschnittsabmessung der Hülle 23
im freien Zustand oder nur etwas kleiner sein. Werden die Teile der Dichtung 18
miteinander vereinigt, ergibt sich somit die in Fig.4 bzw. 5 gezeigte Anordnung,
bei der die Hülle 23 von dem Ring 24 bzw. 24 a praktisch vollständig ausgefüllt
wird.
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Wie schon erwähnt, ist die Dichtung 18 an der Umfassungswand 17 des
Schwimmdeckels 11 mit Hilfe des Tragaggregats 21 befestigt. Das Tragaggregat 21
umfaßt einen Satz von T-förmigen Stäben 40, von denen in F i g. 2 und 3 nur einer
erscheint.
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Die Querbalken 41 der T-förmigen Stäbe sind mit der unteren Zunge
31 der Hülle 23 durch Schrauben 42 verbunden. Der nach unten ragende Schaftabschnitt
43 jeder T-förmigen Stange 40 weist einen hier nicht gezeigten senkrechten Schlitz
auf, mit welchem der Schaftabschnitt43 auf eine entsprechend angeordnete Halterung
45 aufgeschoben werden kann, die mit der Unterseite des Schwimmdeckels 11 durch
Schweißen od. dgl. verbunden ist. Jede Halterung 45 ist an ihrem Ende mit einem
Haken 46 versehen, der durch den aus der Zeichnung nicht ersichtlichen Schlitz des
Schaftabschnitts43 hindurchragt. Der Haken 46 hält den Schaftabschnitt 43 gegenüber
der Halterung 45 in seiner Lage, wenn das T-förmige Bauteil 40 nach oben gezogen
wird.
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Die Gewebehülle 23 ist mit ihrer oberen Zunge 30 mittels Schrauben
51 an einem Flansch 50 befestigt, der an der Oberkante der Umfassungswand 17 des
Schwimmdeckels 11 umläuft. Gemäß F i g. 2 und 3 sind der Flansch 50 und die Querbalken
41 der T-förmigen Stangen 40 durch einen senkrechten Abstand getrennt, der so berechnet
ist, daß sich die Innenfläche 33 der Gewebehülle an der Außenfläche der Umfassungswand
17 des Schwimmdeckels 11 angelegt.
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Das Tragaggregat 21 ermöglicht es, die Dichtung 18 in den Ringspalt
16 nur von der Oberseite des Schwimmdeckels 11 aus einzubauen. Hierzu wird die Hülle
23 ohne den Ring 24 bzw. 24a von der Oberseite des Schwimmdeckels 11 aus in den
Ringspalt 16 hinein fallen gelassen, bis die nach unten ragenden Schaftabschnitte
43 der T-förmigen Stangen 40 eine solche Lage einnehmen, daß sie mit ihren senkrechten
Schlitzen auf die zugehörigen Halterungen 45 aufgeschoben werden können. Nachdem
alle Schaftabschnitte 43 mit den zugehörigen Halterungen 45 verbunden worden sind,
wird die Hülle 23 mit Hilfe der oberen Zunge 30 nach oben gezogen und an dem Flansch
50 befestigt.
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Nachdem die Hülle 23 mit dem Flansch 50 verbunden worden ist, wird
sie an der oberen Zunge 30, wo sie vernäht und nur provisorisch an dem Flansch 50
befestigt ist, längs kurzer Strecken geöffnet, damit man Abschnitte des Ringes 24
in die Hülle hineindrücken kann. Nach dem Einbau des Ringes 24 oder 24a wird die
Zunge 30 an dem Flansch 50 wieder geschlossen, woraufhin die Dichtung 18 gebrauchsfertig
ist.
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Der Durchmesser der Dichtung 18 mit dem darin angeordneten Ring 24
oder 24 a beträgt in entspanntem
Zustand der Dichtung vorzugsweise
etwa 300 mm, wenn die mittlere Breite des Ringspaltes 16 etwa 150 mm beträgt. Somit
wird der Ring 24 oder 24 a zusammengedrückt, wenn er zwischen der Umfassungswand
17 des Schwimmdeckels 11 und der Behälterwand 15 nach unten oder oben gedrückt wird.
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Hierbei wird auch die Hülle 23 in der aus F i g. 2 und 3 ersichtlichen
Weise etwas verformt, doch nicht in der gleichen Weise wie der aus dem zusammendrückbaren
Schaummaterial bestehende Ring 24 oder 24 a. Infolgedessen verbleibt innerhalb der
Hülle ein Ringraum 60, der von dem Schaummaterial des Ringes ausgefüllt ist, wenn
sich die Dichtung gemäß F i g. 4 und 5 im entspannten Zustand befindet.
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Wenn Flüssigkeit 12 in den Behälter 10 eingeleitet oder aus dem Behälter
abgezogen wird, bewegt sich der Schwimmdeckel 11 nach oben oder unten. Beim Füllen
des Behälters bewegt sich der Schwimmdeckel 11 nach oben, und hierbei nimmt die
Dichtung 18 die aus F i g. 2 ersichtliche Form und Lage an. Da sich die Außenfläche
32 der Hülle 23 über einen Winkelbereich von etwa 2700 erstreckt, und da die Hüle
23 den Ring 24 locker umschließt, was daran zu erkennen ist, daß der Ringraum 60
frei bleibt, können die Teile der Dichtung diese Lage und Form leicht annehmen.
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Befindet sich der Ring 24 in der in Fig. 2 gezeigten Lage, so verläuft
die Achse der stärksten Zusammendrückung gemäß Fig.4 im wesentlichen längs der Linie
X-X durch den Ring. Solange sich die Dichtung in der in F i g. 2 gezeigten Lage
befindet, bewirkt somit die Zusammendrückung des Ringes 24 der Linie X-X, daß der
Ring eine bleibende Verformung erleidet und seine Nachgiebigkeit bzw. sein Federungsvermögen
in einem gewissen Ausmaß verliert. Kehrt sich die Bewegungsrichtung des Schwimmdeckels
um, d. h. beginnt der Deckel 11, sich gegenüber der Behälterwand 15 nach unten zu
bewegen, bewirkt die Reibung zwischen der Außenfläche 32 der Hülle 23 und der Behälterwand
15, daß die Dichtung 18 in die aus F i g. 3 ersichtliche Form und Lage gebracht
wird. Wegen der Querschnittsform des Ringes 24 oder 24 a aus dem aufgeschäumten
Elastomermaterial neigt der Ring dazu, eine Wälzbewegung auszuführen, wenn sich
die Bewegungsrichtung des Schwimmdeckels 11 umkehrt; hierdurch werden die starken
Scherspannungen vermieden, die normalerweise in Dichtungen aus Schaummaterial von
quadratischer oder trapezförmiger Querschnittsform in zur Behälterwand 15 parallelen
Ebenen auftreten. Wie schon erwähnt, nimmt der Ring 24 bei dieser Wälzbewegung die
in Fig.3 gezeigte Form an, bei der die Achse der stärksten Zusammendrückung längs
der Linie Y-Y durch den Ring verläuft. Mit anderen Worten, die Gefahr, daß der Ring
eine bleibende Zusammendrückung längs der Linie X-X erfährt, während sich die Dichtung
18 in der in F i g. 2 gezeigten Lage befindet, wird beseitigt, und nunmehr besteht
eine Tendenz, das Schaummaterial längs einer anderen Achse, nämlich der Linie Y-Y,
bleibend zu verformen. Somit wird die normale Lebensdauer des Ringes 24 oder 24
a aus einem aufgeschäumten Elastomermaterial wie Uräthan od. dgl. praktisch dadurch
verdoppelt, daß der Ring gemäß der Erfindung so ausgebildet und angeordnet ist,
daß er die beschriebene Wälzbewegung ausführen kann. Die Verformungsachsen X-X und
Y-Y schließen gemäß F i g. 4
vorzugsweise einen Winkel von 900 ein, doch könnte sich
die Achse der Zusammendrückung des Elastomermaterials auch innerhalb eines kleineren
Winkelbereichs oder in manchen Fällen auch innerhalb eines größeren Winkelbereichs
verlagern, wobei jeweils ähnliche Wirkungen erzielt werden.
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Bei der erfindungsgemäßen Dichtung 18 ist es möglich, einen Ring
24 bzw. 24 a aus einem Schaummaterial von optimaler Dichte zu verwenden, so daß
eine optimale Dichtungswirkung erzielt wird; bis jetzt war es dagegen erforderlich,
einen relativ zähen Schaum von relativ hoher Dichte zu verwenden, um die schädlichen
Wirkungen einer bleibenden Zusammendrückung zu vermeiden, die zu einer Verkürzung
der Lebensdauer der Dichtung führte. Es ist sehr erwünscht, ein Schaummaterial von
relativ geringer Dichte zu verwenden, da in diesem Falle eine gute Abdichtungswirkung
erzielt und die Abnutzung verringert wird. Bei den bis jetzt angestellten Versuchen,
die geringe bleibende Zusammendrückung eines zähen Schaummaterials mit dem geringen
Widerstand eines weichen Schaummaterials zu kombinieren, war es erforderlich, das
Schaummaterial mit Hilfe umständlicher Verfahren mit senkrechten Löchern zu versehen.
Eine derartige Konstruktion führt jedoch nur zu einer relativ geringen Verbesserung
und ist außerdem erheblich teurer als die erfindungsgemäße Anordnung.
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Die erfindungsgemäße Verwendung eines Schaummaterialrings von allgemein
kreisrunder Querschnittsform erweist sich insofern als sehr vorteilhaft, als sich
eine günstige Wirkung auf den anfänglichen Druck und die Lebensdauer der Dichtungsanordnung
ergibt. Erstens führt die Verwendung des Schaummaterialringes von kreisrunder Querschnittsform
in Verbindung mit der Wahl einer optimalen Dichte des Schaummaterials dazu, daß
auch bei variierender Breite des Ringspaltes 16 ein ausreichender, jedoch geringer
Dichtungsdruck aufgebracht wird, wie er bei Verwendung eines Rings von quadratischem
Querschnitt nicht erzielbar ist.
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Ferner vergrößern sich bei einem Ring von kreisrundem Querschnitt
die Zentrierkräfte etwa proportional zur Verlagerung des Schwimmdeckels 11 aus ihrer
Mittellage durch Windkräfte od. dgl. Trotzdem nimmt der Abdichtungsdruck nicht wesentlich
zu, so daß eine geringere Abnutzung der Dichtung eintritt.
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Weiterhin ermöglicht es die kreisrunde QuerschnittF form des Ringes
aus Schaummaterial dem Ring, eine Wälzbewegung auszuführen, um eine andere Lage
einzunehmen, wenn der Behälter gefüllt bzw. entleert wird. Diese Tatsache wirkt
sich erheblich auf die Lebensdauer des Schaummaterials aus, und zwar aus mehreren
Gründen. Erstens werden die Einflüsse einer möglichen bleibenden Zusammendrückung
um die Achse des Ringes verteilt. Zweitens wird das Auftreten von Scherkräften,
die bestrebt sind, das Schaummaterial beim Richtung wechsel zu zerreißen, im wesentlichen
vermieden.