DE1244555B - Simultanschichtkassette fuer Roentgenaufnahmen - Google Patents
Simultanschichtkassette fuer RoentgenaufnahmenInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
G03b
DeutscheKl.: 57 a-7/10
Nummer: 1244 555
Aktenzeichen: L 44846 IX a/57 a
Anmeldetag: 8. Mai 1963
Auslegetag: 13. Juli 1967
Die Erfindung betrifft eine Simultanschichtkassette für Röntgenaufnahmen, die im Innern
eines Potter-Bucky-Blendengehäuses (Streustrahlenblendengehäuses) sitzt und eine Anzahl Filmfohensätze
übereinander aufnehmen kann sowie unter der Wirkung eines die Kassette überfahrenden und bezüglich
seiner Bewegbarkeit mit der des Strahlenerzeugers derart gekoppelten Hebels steht, daß bei
einer Bewegung des Strahlenerzeugers alle Filmfoliensätze im Kassetteninnern unterschiedliche Verschiebungen
durchmachen.
Unter dem bekannten Simultanschichtverfahren versteht man die gleichzeitige Darstellung mehrerer
paralleler Körperschichten im Röntgenbild. Dieses Verfahren bietet eben durch die gleichzeitige Mehrfachdarstellung
bedeutende Vorteile für die Untersuchungstechnik und die medizinische Diagnose. Dem
Verfahren haftete jedoch noch der Nachteil an, daß Simultanschichtaufnahmen bisher meist qualitativ
schlechter als Einzelschichtaufnahmen waren, wobei folienlose Schichtaufnahmen stets weniger kontrastreich
als gewünscht ausfielen. Für einen allgemeinen Anwendungsbereich des Simultanschichtverfahrens
ist auch die Verwendung eines Foliensatzes mit abgestuften Verstärkungsfaktoren bekannt, der jedoch
zweckmäßigerweise auf eine relativ hohe Spannung abzustimmen ist, um die Abhängigkeit von der Strahlenhärte
möglichst klein zu halten.
Der Möglichkeit einer Bewegung der Filme für die Darstellung der verschiedenen Körperebenen in der
gleichen Bildebene mit verschiedener Geschwindigkeit stand bislang der große konstruktive Aufwand
entgegen, zumal das Verhältnis der Bewegungsgeschwindigkeiten sich mit der Drehkpunkteinstellung
wesentlich ändern müßte.
Bekannt ist eine Einrichtung für medizinische Röntgenaufnahmegeräte zur gleichzeitigen Herstellung
mehrerer Körperschnittbilder bei ruhendem Patienten mittels gegenläufiger Bewegung der Röntgenstrahlenquelle
und einer Anzahl innerhalb einer Kassette mit Abstand untereinanderliegender Aufnahmeschichten,
welche einzeln mit einem in die Kassette ragenden Hebelgestänge zu verbinden sind,
das mit der Bewegung der Röntgenröhre gekoppelt ist und während der Aufnahme die einzelnen Aufnahmeschichten
um unterschiedliche Wegstrecken verschiebt.
Nachteilig war bei dieser bekannten Einrichtung, daß die Filme noch in einem zu großen senkrechten
Abstand voneinander angeordnet und mit dem Hebel durch ihre Querränder verbunden waren, so daß
nicht alle Aufnahmen gleich scharf wurden. Außer-Simultanschichtkassette für Röntgenaufnahmen
Anmelder:
Pierre Landau, Paris
Vertreter:
Dr.-Ing. P. Κ. Holzhäuser, Patentanwalt,
Offenbach/M., Herrnstr. 37
Offenbach/M., Herrnstr. 37
Als Erfinder benannt:
Pierre Landau, Paris
Pierre Landau, Paris
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 8. Mai 1962 (896 899)
dem war die Führungsachse für den Hebel zur Ebene der Filme parallel und außerhalb der Kassette, wobei
das freie Ende des Hebels an einem beweglichen Punkt der Apparatur angelenkt war und der Hebel
keine funktionelle Verbindung mit der Kassette hatte.
Bekannt ist auch ein verbessertes Simultanschichtverfahren, bei dem von einem Tisch in einer Richtung
der Brennpunkt der Röntgenröhre und in umgekehrter Richtung ein Satz Filme bewegt werden,
die alle zwischen zwei Verstärkerfolien eingelegt sind und sich in einer Kassette eines Streustrahlenblendengehäuses
befinden. Ein Filmfoliensatz wird in der Kassette festgehalten, und die anderen Sätze werden
zur Kassette und zueinander parallel zu sich selbst verschoben. Auch durch diese Einrichtung konnten
die vorerwähnten Nachteile noch nicht alle gänzlich behoben werden, und der konstruktive Aufwand war
noch zu hoch.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, für das Simultanschichtverfahren die Filmfoliensätze so
zu stapeln, daß die Kassette in die üblichen Gehäuse für Streustrahlenblenden eingesetzt werden kann, und
die Filme insgesamt so nahe an die Streustrahlenblende heranzubringen, daß die Bildgüte verbessert
wird und auch die von der Blende entfernt liegenden Filme einwandfreie Aufnahmen liefern. Sie löst diese
Aufgabe dadurch, daß alle Filmfohensätze übereinander in gegenseitiger Berührung angeordnet sind
und auf der einen Seite längliche, in Querrichtung Zwischenräume belassende Führungsmittel aufweisen,
an denen der Hebel befestigt ist, der seinerseits um eine zur Ebene der Filme senkrechte Achse schwenk-
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bar ist und an der Kassette sitzt und dessen Teil gegenüber der Verbindungsstelle mit allen Filmfoliensätzen
mit einem Festpunkt der Röntgenapparatur zusammenwirkt, derart, daß bei einem Wandern des
Strahlenerzeugers die Verschiebung, welche die Kassette zusammen mit dem Streustrahleriblendengehäuse
erfährt, eine Winkelverstellung des Hebels und unterschiedliche geradlinige Verschiebungen der
Filmfoliensätze hervorruft.
Jeder Foliensatz weist eine Halterung auf, die parallel zu den Längsrändern der Kassette liegt und zwei
benachbarte Ränder der Verstärkerfolien verbindet sowie gestattet, den entsprechenden Film einzuführen
und herauszunehmen. Einer der Filmfoliensätze ist dabei vorteilhafterweise fest und seine Halterung auf
der Kassette befestigt. Es ist jedoch auch möglich, alle Filmfoliensätze beweglich zu lassen.
Jeder Filmfoliensatz weist einen überstehenden Teil auf, der aus einem Teil der Halterung besteht,
auf welcher eine Führungsstange befestigt oder ausgebildet ist, die mit ihrer Innenfläche gegen die
äußere Fläche der Stange des darunterliegenden Satzes oder der Halterung des festen Satzes gleiten
kann.
Der Stapel der Filmfoliensätze kann auch auf einer Platte ruhen, die Abstand vom Boden der Kassette
hat und abnehmbar auf dieser befestigt ist.
Zweckmäßigerweise sind Anschläge vorgesehen, um den ganzen Stapel in der gewünschten Querstellung
zu halten.
Die Steuereinrichtung besitzt eine Stange, die auf einer mit der Kassette fest verbundenen Spindel so
sitzt, daß sie eine Winkelbewegung um diese Spindel ausführen kann, und mit den Halterungen der verschiedenen
Filmfoliensätze verbunden ist, wobei eines der Enden der Stange über die Kassette vorsteht,
um mit dem Anschlag zusammenarbeiten zu können. Die Spindel der Betätigungsstange ist fest
mit einem Block verbunden, der auf dem Boden der Kassette so angebracht ist, daß er in einer Querrichtung
gleiten kann. Der gleitene Block hat einen vor einer oder mehreren Skalen spielenden Zeiger, wobei
die Skalen in die Kassette geritzt sind und die Abstände zwischen den Schichtebenen angeben.
Ein auf dem Röntgentisch befestigter Anschlag hat vorteilhafterweise die Form einer senkrechten Stange,
die mit einer verstellbaren Halterung fest verbunden ist und mit dem entsprechenden Ende der Betätigungsstange
zusammenarbeitet.
Die Halterung eines jeden Filmfoliensatzes weist einen einzigen Zapfen auf, der durch die zugehörige
Halterung und Führungsstange hindurchgeht, wobei alle diese Zapfen oder alle mit Ausnahme eines
Zapfens in einen Axialschlitz der Betätigungsstange fassen, welche auf der Kassette mittels der festen
Achse befestigt ist, um eine Winkelbewegung ausführen zu können. Die Betätigungsstange kann rein drehbeweglich
angeordnet sein, wobei alle Zapfen in den Axialschlitz fassen.
Weiter Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels mit gewissen Abwandlungen. In der Zeichnung ist
F i g. 1 eine Gesamtansicht einer Anlage für Röntgenschichtaufnahmen,
F i g. 2 und 3 je eine perspektivische Ansicht einer Schiebekassette und eines Filmstapels für eine Anlage
nach F i g. 1 mit einzelnen Teilen im Schnitt,
F i g. 4 ein geometrisches Schema, das die Funktion des Gestänges nach F i g. 2 zeigt,
Fig. 5 ein Schema der Betätigungsweise des Gestänges,
F i g. 6 bis 10 sind abgewandelte Anordnungen der Filmfoliensätze und
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer abgewandelten Verbindung zwischen dem Steuermechanismus
und dem Stapel der Filmfoliensätze.
ίο In F i g. 1 ist schematisch eine Röntgeneinrichtung gezeigt, die für Schichtaufnahmen ausgerüstet ist.
Diese Anlage weist einen Tisch 1 auf, auf dem der zu untersuchende Patient sich ausstrecken kann.
Zur Röntgenuntersuchung des Patienten ist ein Strahlenerzeuger6 an einem Drehzapfen? vorgesehen,
der auf einer senkrechten Säule 8 sitzt und es gestattet, den Strahlenerzeuger 6 in bestimmte Richtungen
zu schwenken. Die Röntgenstrahlen-Erzeugungsanlage liegt in der Achse des Zapfens 7. Die
senkrechte Säule 8 kann sich parallel zum Tisch mit Hilfe von Schienen 9, 11 verschieben, so daß ein
Überstreichen des Röntgenstrahlen erzeugenden Zentrums zwischen F2 und F1 ermöglicht wird. Die Röntgenfilme
(ein einziger Film ist in F i g. 1 bei W dargestellt), die dazu bestimmt sind, das Bild der verschiedenen
Organe in den Körpertiefen des Patienten aufzunehmen, sind je zwischen zwei Verstärkungsfolien angeordnet und befinden sich in einer Kassette
10, die sich in einem lichtdichten Gehäuse 12 so nahe wie möglich am Tisch und unter diesem befindet. Die
Unterseite dieses Gehäuses weist eine Strahlenblende auf, der normalerweise eine Bewegung beirii Aussenden
der Röntgenstrahlen X verliehen wird, um zu verhüten, daß das Gitternetz der Blende sich auf dem
Film abbildet. Dieses Gehäuse, das allgemein in der Praxis als »Potter« bezeichnet wird, kann parallel zu
sich selbst, und zwar mittels hier nicht dargestellter Führungselemente verschoben werden.
In F i g. 2 ist die Schiebekassette 10 nach der Erfindung dargestellt, die an Stelle der üblichen Schiebekassetten
der Potter-Bucky-Blendengehäuse verwendet werden kann, um eine Röntgenschichtaufnahme
in Kombination mit dem Satz E der Filmfolien auszuführen, wie dies in F i g. 3 dargestellt ist.
Diese Schiebekassette von im allgemeinen prismatischer Gestalt weist einen Boden 26 mit Wandungen
27, 28 und einen Deckel 29 auf, der mit Hilfe von Scharnieren 31 an der Rückwandung montiert ist und
geschlossen die Lichtdichte sicherstellt. Das Schließen des Deckels kann durch einen Verschluß gesichert
werden. Eine Platte 32 mit Fußteilen 33, die dazu bestimmt ist, den FilmfolienstapelE aufzunehmen, ist
am Boden 26 mit Hilfe von Schraubenbolzen und Muttern 35 befestigt. Auf dem Vorderrand dieser
Platte sind kleine Stangen 34, 36 gelenkig angeordnet, von denen jede eine längliche Öffnung oder einen
Schlitz aufweist.
Wie aus F i g. 3 hervorgeht, weist jeder Filmfoliensatz einen Röntgenfilm W, W', W" auf, der zwischen
zwei Verstärkerfolien 38, 39 geringerer Stärke angeordnet ist.
Jede Verstärkerfolie 38, 39 besitzt einen nicht ausdehnbaren Träger, vorzugsweise aus einem Metall
geringen Atomgewichts, beispielsweise Aluminium, das gegen Röntgenstrahlen durchlässig und gegen
Licht undurchlässig ist, und dessen Stärke ungefähr 200 μ beträgt. Die metallische Natur der Trägerfolien
hat den Vorteil, daß die Folie eine sehr geringe
Stärke besitzen kann. Vor allem können aber die Gleitflächen, weil sie metallisch sind, alle elektrisch
geerdet werden, wodurch die Entstehung elektrostatischer Entladungen vermieden wird, die infolge der
Reibung, wenn die Flächen aus Isoliermaterial (beispielsweise Kunststoff) wären, nicht ausblieben und
die schädlich wären (Funken können die Folien zerstören und die Filme verschleiern). Der Träger der
Verstärkungsfolien ist mit einer Schicht Kalzium— Wolframat oder einem ähnlichen Material versehen,
das gegenüber Röntgenstrahlen eine sichtbare Fluoreszenz aufweist. Die verstärkende Kraft der
Folien nimmt von oben nach unten zu, um die Absorption der Röntgenstrahlen durch die darüberliegenden
Stapel auszugleichen.
Der Röntgenfilm W hat eine Stärke in der Größenordnung von 150 μ. Jeder Filmfoliensatz hat eine Gesamtstärke
in der Größenordnung von etwa 1 mm.
Der Stapel E weist normalerweise sechs Filmfoliensätze auf, aber zwecks größerer Deutlichkeit sind nur
drei Sätze T, T', T" dargestellt, wobei alle Sätze T auf der Oberseite der Platte 32 befestigt sind.
Die verschiedenen Sätze eines Stapels sind so angeordnet, daß jeder von ihnen, mit Ausnahme des
untersten Satzes, der festliegt, parallel zu sich selbst im Verhältnis zu dem darunterliegenden Satz gleiten
kann und dabei der Längsrichtung des Röntentisches folgt (Pfeil /).
Zu diesem Zweck sind die beiden Folien 38, 39 des Filmfoliensatzes in einer Halterung 40 angeordnet,
die aus zwei dünnen Metallstreif en 42, 43 besteht, die auf die benachbarten Ränder der beiden
Folien geklebt sind und miteinander beispielsweise mit Hilfe von Nieten 44 verbunden sind, die ein Zwischenstück
46 durchsetzen, dessen Stärke gleich der der Gesamtheit aller Filmfoliensätze ist. Auf diese
Art und Weise wird eine Verbindung erreicht, die die Ränder der beiden Folien stillegt, zwischen die der
Film W, W, W" eingeführt oder entnommen werden kann.
Die Breite der dünnen Metallstreifen 42, 43 der Halterung 40 ist für alle Sätze die gleiche, aber die
Breite des Blattes 46 wächst gleichmäßig von dem unteren zum oberen Satz, so daß die Halterung um
einen festen Wert gegenüber der Halterung des darunterliegenden Satzes höher liegen kann, wenn sich
der Stapel in Gebrauchsstellung befindet.
Um außerdem die Führung der Filmfoliensätze T" bei ihrem relativen Gleiten zu ermöglichen, ist eine
Führungsschiene 47 parallel zu den dünnen Metallstreifen 42, 43 auf die Unterseite des Blattes 46 der
Halterungen 40 der beweglichen Sätze aufgesetzt, wobei diese Schiene mit ihrer senkrechten Außenfläche
an dem Abschnitt des Blattes 46 des entsprechenden Packens anliegt, während ihre senkrechte Innenfläche
so beschaffen ist, daß sie sich entweder auf die Außenfläche der Halterung 40 des darunterliegenden
Satzes T oder auf den Abschnitt der Platte 32 und der Halterung des festen Satzes T stützt, wenn die mit
ihrer Halterung versehenen Sätze in der Kassette 10 zusammengebracht werden.
Diese Zusammenfassung ist in F i g. 3 dargestellt, die zeigt, daß das untere Ende der Führungsschienen
47, das in die Ebene der Unterfläche der Platte 32 (F i g. 2 und 3) zu liegen kommt, sich auf die Stangen
34, 36 stützt, die an dieser Platte durch eine Achse 48 angelenkt sind, die durch die Halterung 40 des
unteren festen Satzes T hindurchgeht. Jede Führungs-
schiene 47 und die entsprechenden Halterungen werden in ihrer Längsstellung zueinander mit Hilfe
zweier Zapfen 49 gehalten, die durch die Halterungen und die Führungsschienen hindurchgehen und mit
ihrem unteren Ende in die Öffnung 37 der Leisten 34, 36 eingreifen. Diese Zapfen werden in den kleinen
Leisten durch ihren Kopf 49 a gehalten.
Die beiden Leisten 34, 36 werden mittels einer Kupplungsstange 50 parallel zueinander gehalten, die
in der Nähe ihrer beiden Enden mit einem eine Schraube bildenden Zapfen versehen ist und in die
Schlitze 37 der entsprechenden Leisten eingeführt und darin gehalten ist, so daß diese Zapfen in den
Schlitzen gleiten können und eine relative Winkelbewegung der Leisten und der Kupplungsstange gestatten.
Um das Gleiten der Filmfoliensätze zueinander hervorzurufen, ist diese Stange 50 mit einer Betätigungseinrichtung
kombiniert, die im wesentlichen aus einer Stange 52 mit einem Längsschlitz 71 besteht, in
den eine Achse 53 eingeführt ist, die gegenüber der Kassette fest ist. Die Enden 54, 56 dieser Stange sind
hüben und drüben von der Achse 53 angeordnet, und das Ende 54 ist durch eine Achse 57 in der Mitte der
Kupplungsstange 50 angelenkt, während das andere Ende 56 aus der Kassette durch einen Ausschnitt 58
hervorragt, der am oberen Teil der Vorderwand 27 sitzt. Der Teil der Betätigungsstange 52, der an der
Rückseite der Achse 53 liegt, geht durch einen zweiten Ausschnitt 62, der in einer Zwischenwand 63
vorgesehen ist, die parallel zur Vorderwand 27 liegt und das Licht abschirmt.
Das Vorderende 56 der Betätigungsstange 52 ist so beschaffen, daß es mit einem Anschlag 60 (F i g. 2)
zusammenarbeitet, der auf dem Röntgentisch 1 in solcher Art und Weise befestigt ist, daß bei einem
Schwenken, d. h. während eines Laufes des »Potters«, die Stange eine Bewegung ausführt, durch die den
auf der Platte 32 gestapelten Gesamtheiten Film-Schirme eine relative Gleitbewegung über die Kupplungsstange
50 und die kleinen Leisten 36, 37 vermittelt wird.
Der Anschlag 60 weist ein Gabelstück 96 auf, das am Tisch 1 mit Hilfe von zwei Klemmschrauben 97
befestigt ist, mit denen eine waagerechte Platte 98 aus einem Stück besteht, auf der ein Gleitstück 104
gleitet, das durch eine Klemmschraube 99 festgelegt werden kann. Dieses Gleitstück 104 ist an einer senkrechten
Stange 65 befestigt, die sich nach unten erstreckt und deren Achse mit der senkrechten zusammenfällt,
die durch das die Röntgenstrahlen erzeugende Zentrum in senkrechter Mittelstellung verläuft.
Diese senkrechte Stange stellt einen Anschlag dar, der so beschaffen ist, daß er in einen Teil 100 in
Form einer Stimmgabel eingreifen kann, der auf dem Ende 56 der Betätigungsstange 52 gleitend angeordnet
ist und dank einer Klemmschraube 101 in seiner Stellung eingestellt werden kann, die in einen axialen
Schlitz 64 eingreift, der in dem Ende 56 ausgebildet ist. Die aufeinanderfolgenden relativen Stellungen des
Anschlages 65 und des Teiles 100 während einer Verschiebung des »Potters« sind in Fig.5 dargestellt,
wo der Bequemlichkeit halber der Potter als fest und der Anschlag als beweglich angenommen ist. Auf
diesem Schema ist B0 der Ausgangspunkt des Laufes, weswegen die Stimmgabel 100 noch nicht im Eingriff
mit dem Anschlag 65 steht. B0 ist der Punkt, in dem die Betriebsgeschwindigkeit erreicht ist, wobei die
Stimmgabel im Eingriff mit dem Anschlag steht, B1 ist der Punkt, wo die Abstrahlung der Röntgenstrahlen
beginnt, B2 der Punkt, wo diese Abstrah-Iung aufhört, B3 und B1 sind die symmetrischen von
B0 und B0', wobei der Anschlag bei Bi aus der
Stimmgabel heraustritt.
Während der in Fig. 5 schematisch dargestellten Bewegung verschiebt sich die Kupplungsstange 50
parallel zu sich selbst und bleibt in einer festen Entfernung vom benachbarten Rand 47 des Stapels und
demgemäß vom Rand des Tisches, wobei sie zu diesem Zweck auf der Gruppe der Filmfoliensätze
dank zweier Druckrollen 91 aufgebracht wird, die frei umlaufend auf senkrechten Achsen 92 montiert sind,
die am Boden der Kassette befestigt sind.
Außerdem kann die Stellung der Achse 53 für die Halterung der Betätigungsstange 52 in Querrichtung
eingestellt werden, d. h. in einer Richtung senkrecht zur Längsachse des Tisches und zur Vorderwand 27
der Schiebekassette. Zu diesem Zweck ist die Achse 53, die den Schlitz 71 der Stange durchläuft, auf
einem Block 72 befestigt, der gleitend auf dem Boden 26 der Schiebekassette befestigt ist und von hüben
nach drüben durch eine mit Innengewinde versehene Bohrung 73 durchbrochen ist, in die eine Gewindespindel
74 eingeschraubt ist, die durch einen Knopf 76 gedreht werden kann, der sich auf der Vorderwandung
27 der Schiebekassette befindet und in dieser Wandung gedreht werden kann. Das hintere Ende
der Stange 74 dreht sich seinerseits in der Zwischenwandung 63 unter dem Ausschnitt 62.
Dank der vorstehend beschriebenen Anordnung sind die Verschiebungen der Filmfoliensätze, die
gegenüber dem Grundfilm W beweglich sind, proportional den Verschiebungen dieses letzteren zum
Tisch.
Die Formel, die das Verhältnis zwischen dem Abstand Ay der tomographischen Schnittebenen und der
relativen Verschiebung A χ von zwei aufeinanderfolgenden Filmfoliensätzen festgelegt worden. Sie lautet
ungefähr:
Die Formel, die das Verhältnis zwischen dem Abstand ν angibt, gemessen zwischen dem Punkt G und
der Linie C1, Q2, der Abstand Ay zwischen zwei tomographischen aufeinanderfolgenden Schnittebenen,
der Abstand c zwischen dem Röntgenstrahlen erzeugenden Zentrum und der Basis-Schnittebene,
der Abstand / zwischen dem die Röntgenstrahlen erzeugenden Zentrum und dem Film, der die Schnittbasis
gibt, den Abstand h = QmPm = Abstand zwisehen der Aktionslinie der Kupplungsstange und dem
festen Anschlag des Röntgentisches, ist für eine Anzahl η von Filmfoliensätzen
Ay
c Ax
2/tg*
2/tg*
worm
c = Abstand Strahlenerzeugungszentrum—
Grundschnittebene,
Grundschnittebene,
/ = fester Abstand zwischen dem Röntgenstrahlen-Erzeugungszentrum und der Ebene
des Filmes, die den Grundschnitt gibt,
oc = die Hälfte des Schwenkwinkels des Potters.
In F i g. 4 ist eine geometrische Konstruktion dargestellt, die die Arbeitsweise des Gestänges der
Kassette darstellt, die vorstehend beschrieben wurde. Auf diesem Schema bezeichnet G die Gelenkachse 53
der Stange 52, P den Punkt des Endes der Stange 52, der in Berührung mit dem Anschlag 65 des Tisches
steht, Q ist der Punkt 57, der mit der Kupplungsstange 50 und der Stange 52 zusammenhängt, R und
S sind die Punkte 51, die zu den entsprechenden Enden der Kupplungsstange und den entsprechenden
kleinen Leisten gehören, deren Gelenke / und K bezeichnet sind. Die Indexe 1 und 2, die bei den beweglichen
Teilen hinzugefügt sind, beziehen sich auf den Anfang und auf das Ende eines Schwenkens des
Potters Fv F2.
ν =
nhfAy
nfAy + c(f — c)
Sie zeigt, daß ν vom Schwenkwinkel unabhängig ist.
In der Tomographie ist es üblich, den Abstand Ay der Schnitte unter den folgenden Werten in Zentimetern
zu wählen: 0,5 1, 1,5, 2.
Die Gleichung (2) gestattet es demgemäß vier funktionelle Skalen zu erstellen, die diesen entsprechenden
Werten von Ay entsprechen und den
z5 Wert von ν in Abhängigkeit von c angeben, d. h. von der Stellung der Grundschnittebene. Diese Skalen
sind in F i g. 2 dargestellt, und zwar unter den Bezugszeichen 80, 81, 82, 83, die als auf dem Boden
26 der Schiebekassette aufgezeichnet angenommen sind. Der Wert v, der den für c gewählten Werten auf
jeder einzelnen dieser Maßstäbe entspricht, wird durch die Stellung einer Nadel 84 versinnbildlicht, die
aus einem Stück mit dem Gleitblock 72 besteht, so daß, wenn durch Betätigung des Knopfes 76 das
Übereinstimmen der Nadel 84 mit dem Wert von c auf der entsprechenden Skala sichergestellt wird, der
gewünschte AbstandJy der Schnittebenen erhalten wird. Um die Arbeit bequem zu machen, werden in
der Praxis die Werte von c durch die Höhen über der Ebene des Tisches der Grundschnittebene ersetzt,
d. h., durch die Werte von ρ = f—c—e, wobei e der
Abstand zwischen der Ebene des Tisches und der Ebene des Filmes ist, der den Grundschnitt gibt.
In einem der Winkel der teilweise freigelegten Verstärkungsschirme ist ein Buchstabe/i, B, C gestrichelt dargestellt gezeigt. Diese Buchstaben sind Identifizierungsmarken 86 der verschiedenen Bilder, die im Verlaufe eines Schwenkens erzielt werden. Sie können durch Ausschneiden eines Blattes schwarzen Papiers hergestellt werden, wobei der ausgeschnittene Buchstabe anschließend auf die Innenfläche des Schirmes geklebt wird. Bei der Belichtung durch die Röntgenstrahlen wird die Lumineszenz auf Grund des Kalziumwolframates der Verstärkungsschirme auf der gesamten Oberfläche neutralisiert, die von der schwarzen Zone der Buchstaben eingenommen wird, so daß das Bild dieser letzteren auf den entsprechenden Filmen erscheint. Jeder Buchstabe kann selbstverständlich auf dem anderen Schirm wiederholt werden, um die Markierung zu verstärken, und anstatt eines aus einem schwarzen Papier ausgeschnittenen Buchstabens ist es auch möglich, die mit KalziumwoIframat überzogene Oberfläche entsprechend der Form des Buchstabens abzukratzen.
In einem der Winkel der teilweise freigelegten Verstärkungsschirme ist ein Buchstabe/i, B, C gestrichelt dargestellt gezeigt. Diese Buchstaben sind Identifizierungsmarken 86 der verschiedenen Bilder, die im Verlaufe eines Schwenkens erzielt werden. Sie können durch Ausschneiden eines Blattes schwarzen Papiers hergestellt werden, wobei der ausgeschnittene Buchstabe anschließend auf die Innenfläche des Schirmes geklebt wird. Bei der Belichtung durch die Röntgenstrahlen wird die Lumineszenz auf Grund des Kalziumwolframates der Verstärkungsschirme auf der gesamten Oberfläche neutralisiert, die von der schwarzen Zone der Buchstaben eingenommen wird, so daß das Bild dieser letzteren auf den entsprechenden Filmen erscheint. Jeder Buchstabe kann selbstverständlich auf dem anderen Schirm wiederholt werden, um die Markierung zu verstärken, und anstatt eines aus einem schwarzen Papier ausgeschnittenen Buchstabens ist es auch möglich, die mit KalziumwoIframat überzogene Oberfläche entsprechend der Form des Buchstabens abzukratzen.
Um zu gestatten, die Schieberkassette der Fig. 2 »Potter«-öffnungen von verschiedenen Längsabmessungen
anzupassen, wird angenommen, daß die Länge
der Wandung 27 der Öffnung der Mindestlängsdimension entspricht, und auf mindestens zwei der äußeren
Winkel der Kassette neben einer gleichen Querwandung 28 ist ein Gleitbeschlag 110 oder 111 vorgesehen.
Der Vordere Gleitbeschlag 110 ist ein Winkel, der in seiner Stellung mit Hilfe von Schrauben
112 festgelegt werden kann, die eine Längsöffnung
113 des Beschlages durchdringen. Der hintere Beschlag ist eine einfache Platte 111, die mit einer
Längsöffnung versehen ist, die in analoger Weise ι stillgelegt werden kann. Die Bewegung der Beschläge
110 und 111 um eine gewünschte Strecke gestattet es so, die Kassette einzuführen und sie auch in einer
Öffnung von größerer Längsabmessung als der der Wandung 27 zu haltern. ι
Auf dem Querschenkel des vorderen Beschlages 110 sind zwei mit Innengewinde versehene Öffnungen
114 vorgesehen, deren Abstand zur Vorderwandung 27 der Kassette so gewählt ist, daß das Einschrauben
eines Stiftes 115 in die eine oder die ί andere der Öffnungen 114 einen Anschlag bildet, der
so beschaffen ist, daß er sich gegen den Körper des »Potter« legt und das Einschieben der Schublade um
eine bestimmte Größe begrenzt. Dies gestattet es, zwei andere Filmformate zu verwenden als das, bei 2
dem die Schieberkassette ganz hineingeschoben wird, wobei jedesmal garantiert wird, daß die Mitte des
Filmes genau dem die Röntgenstrahlen erzeugenden Zentrum gegenüberliegt, d. h. in der mittleren Längsebene
des Tisches, wobei es klar ist, daß der Film stets ganz zwischen die beiden Verstärkungsschirme
eingeschoben wird und in Längsrichtung gegenüber diesen beiden letzteren zentriert wird.
Es ist noch festzustellen, daß der Filmfolienstapel E mit der Platte 32 und den beiden Gelenkleisten
34, 36 eine Baugruppe bildet, die als ein ganzes von der Schieberkassette durch Lösen und Herausziehen
eines Teiles der Schrauben 51 gelöst werden kann und andererseits der Muttern 35, die die Unterteile
33 auf dem Boden 26 festlegen. Diese Möglichkeit gestattet ein leichtes Austauschen aller Folien, wenn
diese letzteren abgenutzt oder beschädigt sind.
Bei einer abgewandelten Ausfuhrungsform kann der stimmgabelförmige Teil zu einer einzigen Stange
abgewandelt werden. Diese einzige Stange kann nach 4, Wahl die Lage des einen oder des anderen Schenkels
der Stimmgabel annehmen und ist gleitend auf dem Ende 56 der Betätigungsstange 52 montiert und in
der Lage, in ihre Stellung dank einer Klemmschraube eingestellt zu werden.
Bei einer anderen abgewandelten Ausführungsform ist der Block 72 gleitend auf dem Boden des
Kassettenschiebers montiert. Durch ihn läuft von hüben nach drüben eine oder zwei zylindrische Stangen,
die die Gewindespindel 74 ersetzen und die 5: gleiche Richtung haben wie diese. Dieser Block kann
dann von Hand verschoben und in seiner Stellung dank einer der seitlichen Klemmschrauben auf einer
der zylindrischen Stangen festgelegt werden.
In F i g. 6 bis 10 ist eine gewisse Anzahl von Ab- 6c Wandlungen des Filmfolienstapels dargestellt. In
Fig. 6 erstrecken sich die kleinen Streifen42a, 43a der Halterungen über die gesamte Breite der Zwischenstücke
46, so daß die Breite dieser schmalen Streifen von einer Gruppe zur anderen schwankt. 6=
In F i g. 7 besteht die Halterung 40 der Filmfoliensätze aus einer Verlängerung der Verstärkungsfolien
38, 39, die aus Metall sind, wobei die Verbindungs-
zapfen 49 und die Achse 48 auf den entsprechenden Verlängerungen der Folien festgenietet sind.
Bei der Halterungsabwandlung nach Fig. 8 sind die Verstärkungsfolien ebenfalls verlängert, bis sie an
der äußeren Fläche der kleinen Führungsleisten 47 anliegen, und es ist eine einzige Metallbefestigungsleiste
125 vorgesehen, die auf der oberen Verstärkungsfolie 39 einer jeden Gruppe angeordnet ist,
wobei diese Leiste eine gerade genügende Breite hat, ο um das genietete Ende des Zapfens 49 aufzunehmen.
In F i g. 9 und 10 weist das Blatt 46 zwei Falze 126 auf, in die sich die entsprechenden Ränder der
Folien 38, 39 einlegen, die auf die Oberfläche der Platten entweder direkt oder auf die fluoreszierende
Substanz/ (Fig. 10) aufgeklebt sind oder nach Abkratzen dieser Substanz auf dem freigelegten Träger S
des ScMrmes (Fig. 9).
In Fig. 11 ist eine Antriebsart der Filmfoliensätze gezeigt, die von der nach Fig. 2 und 3 abo
weicht. Gemäß diesem Beispiel weist die Halterung einer jeden Gruppe einen einzigen Satz 49 a auf, der
in der Mitte der Halterung angeordnet ist, und das Hinterende 54 der Antriebsstange weist einen axialen
Schlitz 54 a auf, in den direkt die entsprechenden Zapfen 49 a der Halterungen 40 eingreifen. Gemäß
dieser Anordnung ist kein Filmfoliensatz vorhanden, der an der Kassette befestigt wäre, und die untere
Gruppe ist lediglich in Berührung mit dem Abschnitt der Platte 32 geführt. Die Achse 53 ist außerdem
eine einfache Gelenkachse für die Antriebsstangen. Für die Halteachse 53 der Antriebsstange kann auch
eine gleichartige Konstruktion wie die nach Fig. 2 vorgesehen werden. Die Antriebsstange wäre dann
durch eine Achse auf der Mitte der Halterung der 5 oberen Gruppe gelenkig angebracht, wobei die Verbindungen
mit den anderen Halterungen denen der F i g. 2 entsprechend wäre.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, die lediglich als Beispiel gegeben wurden. So kann in F i g. 2 und 3 die Stange 47 des
oberen Filmfoliensatzes die Rolle der Kupplungsstange 50 spielen, in welchem Falle die Zapfenschrauben
51 mit den Zapfen 49 dieses Satzes zusammen; fallen, wobei das Gelenk 57 dann zum Ende 54 der
Betätigungsstange 52 und zur Stange 47 des genannten oberen Satzes gehört.
Ebenso könnte die Betätigungsstange 52 anstatt mit dem festen Anschlag 65 des Röntgentisches zu)
sammenzuarbeiten, von der beweglichen Birnenträgersäule des Aufnahmegerätes betätigt werden. In diesem
Falle würde die Antriebsstange 52 über die Kassette durch die Hinterwandung dieser letzteren
herausragen und zwischen der Platte 32 und dem ; Boden 26 der Kassette hindurchtreten.
Für das Auslösen der Abstrahlung der Röntgenstrahlen, kann der Teil der Antriebsstange 52, die
aus der Kassette herausragt, in Kombination mit einem Kontaktgeber verwendet werden, der beispielsweise
auf dem Röntgentisch angeordnet wäre.
Anstatt sich in der Art eines Buches zum Einlegen oder Herausnehmen des Filmes zu öffnen,
können die Folien entlang ihren beiden Längsrändern durch zwei Halterungen verbunden sein, die an Stelle
der beschriebenen einzigen Halterung treten würden. In diesem Falle würde der Film durch eine Queröffnung
am Ende eingeführt oder herausgenommen und die zweite Halterung kann mit einem zweiten
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Claims (17)
1. Simultanschichtkassette für Röntgenaufnahmen, die im Innern eines Streustrahlenblendengehäuses
sitzt und eine Anzahl Filmfoliensätze übereinander aufnehmen kann sowie unter der
Wirkung eines die Kassette überfahrenden und bezüglich seiner Bewegung mit der des Strahlenerzeugers
derart gekoppelten Hebels steht, daß bei einer Bewegeung des Strahlenerzeugers alle
Filmfoliensätze im Kassetteninnern verschiedene Verschiebungen durchmachen, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Filmfoliensätze (Γ, T', T") übereinander in gegenseitiger Berührung
angeordnet sind und auf der einen Seite längliche, in Querrichtung Zwischenräume belassende Führungsmittel
(47) aufweisen, an denen der Hebel (52) befestigt ist, der seinerseits um eine zur
Ebene der Filme senkrechte Achse (53) schwenkbar ist und an der Kassette (10) sitzt und dessen
Teil (56) gegenüber der Verbindungsstelle mit allen Filmfoliensätzen mit einem Festpunkt der
Röntgenapparatur (65) zusammenwirkt, derart, daß bei einem Wandern des Strahlenerzeugers (6)
die Verschiebung, welche die Kassette (10) zusammen mit dem Streustrahlenblendengehäuse
(12) erfährt, eine Winkelverstellung des Hebels (52) und unterschiedliche geradlinige Verschiebungen
der Filmfoliensätze (Γ, T, T") hervorruft.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Foliensatz eine Halterung (40)
aufweist, die parallel zu den Längsrändern der Kassette (10) liegt und zwei benachbarte Ränder
der Verstärkerfolien (38, 39) verbindet und gestattet, den entsprechenden Film (W, W, W")
einzuführen und herauszunehmen.
3. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß einer (T) der Filmfoliensätze fest
und seine Halterung (40) auf der Kassette (10) befestigt ist.
4. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Filmfoliensätze beweglich sind
(Fig. 11).
5. Kassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Filmfoliensatz (T', T") einen
überstehenden Teil aufweist, der aus einem Teil der Halterung besteht, auf welcher eine Führungsstange (47) befestigt oder ausgebildet ist, die so
beschaffen ist, daß sie mit ihrer Innenfläche gegen die äußere Fläche der Stange (47) der darunterliegenden
Einheit oder der Halterung des festen Satzes (T) gleiten kann.
6. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stapel (E) der Filmfoliensätze
auf einer Platte (32) ruht, die Abstand vom Boden (26) der Kassette (10) hat und abnehmbar auf
dieser befestigt ist.
7. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Anschläge (92) vorgesehen sind,
um den ganzen Stapel (E) in der gewünschten Querstellung zu halten.
8. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung eine Stange
(52) besitzt, die auf einer mit der Kassette (10) fest verbundenen Spindel (53) so sitzt, daß sie
eine Winkelbewegung um diese Spindel ausführen kann, und mit den Halterungen (40) der verschiedenen
Filmfoliensätze (Γ, T', T") verbunden ist, wobei eines der Enden (100) der Stange über die
Kassette vorsteht, um mit dem Anschlag (60) zusammenarbeiten zu können.
9. Kassette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (53) der Betätigungsstange
(47) fest mit einem Block (72) verbunden ist, der auf dem Boden (26) der Kassette (10)
so angebracht ist, daß er in einer Querrichtung gleiten kann.
10. Kassette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der gleitende Block (72) einen
vor einer oder mehreren Skalen (80 bis 83) spielenden Zeiger (84) hat, wobei die Skalen in die
Kassette geritzt sind und die Abstände zwischen den Schichtebenen angeben.
11. Kassette nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (65) auf dem
Röntgentisch (1) befestigt ist.
12. Kassette nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (65) des Röntgentisches
die Form einer senkrechten Stange hat, die mit einer verstellbaren Halterung (104)
fest verbunden ist und mit dem entsprechenden Ende der Betätigungsstange (100) zusammenarbeitet.
13. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der außen am Gehäuse vorgesehene
Teil ein Mitnehmer (65) ist, der an der beweglichen Säule der Vorrichtung befestigt ist.
14. Kassette nach Anspruch 2 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (40) eines
jeden Filmfoliensatzes (T, T', T") einen einzigen Zapfen (49 a) aufweist, der durch die zugehörige
Halterung und Führungsstange (47) hindurchgeht, wobei alle diese Zapfen oder alle mit Ausnahme
eines Zapfens in einen Axialschlitz (54 a) der Betätigungsstange (52) fassen, welche auf der
Kassette mittels der festen Achse befestigt ist, um eine Winkelbewegung ausführen zu können.
15. Kassette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsstange (52) rein
drehbeweglich angeordnet ist, wobei alle Zapfen (49 a) in den Axialschlitz (54 a) fassen.
16. Kassette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Aufsetzen der Betätigungsstange
(52) derart, daß sie sich relativ zur festen Achse (53) drehen und gleiten kann,
der Zapfen einer der äußeren Sätze auf der Stange gelenkig angebracht ist, während die übrigen
Zapfen in den Schlitz fassen.
17. Kassette nach Anspruch 2 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der vorstehende Teil der
Halterung (40) eines jeden beweglichen FiImfoliensatzes (7", T") zwei Zapfen (49) aufweist,
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