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Gehäuse für elektrische Schaltgeräte, insbesondere Schaltschütze Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse für elektrische Schaltgeräte, insbesondere Schaltschütze,
bestehend aus einem Untergehäuse für das Antriebssystem und einem korrespondierenden
Obergehäuse mit Schaltkammern und/oder Lichtbogenlöschkammern, wobei beide Gehäuseteile
unverwechselbar in derselben Lage zusammensetzbar sind. Bei einem bekannten Schütz
besteht das den Schaltmagneten fassende Untergehäuse aus zwei schalenförmigen Formteilen.
In Lochungen des Antriebsmagneten eintretende Zapfen jedes dieser Formteile ergeben
eine Schützmontage, die sich auf einfaches Einlegen der einzelnen Antriebsteile
und Zusammenstecken der Gehäuseteile beschränkt. Die beiden Formteile des Untergehäuses
werden durch eine aufsteckbare, die festen Kontaktstücke des Kontaktsystems und
deren Anschlüsse tragende Haube zusammengehalten.
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Schaltschütze werden bei verschiedenen Beanspruchungen, z. B. hinsichtlich
der Schaltleistung, angewendet. So sind solche Schütze für Schaltbetrieb und/oder
schweren Schaltbetrieb einzusetzen. Entsprechend sind die Schütze für den Anwendungsfall
eingerichtet, was besonders durch die Eigenschaften des für die Schalt- bzw. Lichtbogenlöschkammer
verwendeten Isoliermaterials berücksichtigt wird. Zum Fall des schweren Schaltbetriebes
benutzt man ein Isoliermaterial, das lichtbogen- und kriechstromfest ist; im anderen
Fall werden an diese Eigenschaften des Isoliermaterials wenige hohe Anforderungen
gestellt. Entsprechend den Beanspruchungen, denen das Schütz unterworfen ist, ist
auch die Lebensdauer der Schütze verschieden.
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Anzustreben ist im Interesse einer rationellen Fertigung für Schütze,
die verschiedenen Beanspruchungen unterworfen sind, Gehäuse gleicher Gestaltung
verwenden zu können. Das bietet in bezug auf das Untergehäuse keine Schwierigkeiten,
da das Untergehäuse nur den nichtschaltenden Teil des Schaltmagneten (Antriebssystem)
aufnimmt und die festen Kontaktstücke des Kontaktsystems samt Anschlußelementen
zum Anschluß äußerer Leitungen trägt. Das Obergehäuse hingegen, welches das Untergehäuse
abdeckt, den mit dem schaltenden Teil (Anker des Schaltmagneten) gekuppelten Träger
für die beweglichen Kontaktstücke des Kontaktsystems umfaßt und die Schaltkammern
enthält, ist jeweils nach dem Anwendungsgebiet des Schützes aus einem hierfür besonders
gut geeigneten Isolierstoff herzustellen, etwa aus einem lichtbogenbeständigen und
kriechstromfesten Material.
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Haben nun die Obergehäuse solcher Schütze ebenso wie die Untergehäuse
gleiche Gestalt, so können Verwechselungen hinsichtlich des auf ein Untergehäuse
aufzusetzenden Obergehäuses erfolgen.
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Das wird durch die Erfindung dadurch vermieden, daß Ober- und Untergehäuse
in an sich bekannter Weise jeweils dieselbe Gestalt und dieselben Abmessungen haben,
sich für Typen verschiedener Beanspruchbarkeit (z. B. Nennstromstärke, Schaltbetrieb,
schwerer Schaltbetrieb) durch den für das Obergehäuse verwendeten Isolierstoff und
die Kennmarken unterscheiden, die in an sich bekannter Weise Ausnehmungen, Einschnitte
od. dgl. auf der einen Seite und Paß- bzw. Sperrstifte auf der anderen Seite sind,
je nach Type auswählbar und auswechselbar sind, um die Unverwechselbarkeit der zu
einer bestimmten Type gehörenden Gehäuseteile zu gewährleisten.
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Eine solche Ausführung ist von Vorteil sowohl bei der Fertigung der
Schütze als auch im Betrieb, wenn z. B. zur Kontrolle des Kontaktsystems das Obergehäuse
vom Untergehäuse abzunehmen ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt. Darin stellt F i g. 1 in perspektivischer Darstellung ein die Schalt-
bzw. Lichtbogenlöschkammer eines Schaltgerätes bildendes Obergehäuse dar. Die F
i g. 2 zeigt zum Untergehäuse des Schaltgerätes gehörende Stege oder Platten. F
i g. 3 ist ein Schnitt A-B von F i g. 1 F i g. 4 - sind Schnitte E-F und C-D von
F i g. 1 und 2.
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In F i g.1 ist mit 1 bezeichnet das Obergehäuse eines Schaltschützes,
das auf das Untergehäuse des Schaltschützes aufsetzbar und an diesem zu befestigen
ist. Dieses Obergehäuse bildet die Schaltkammern bzw. Lichtbogenlöschkammern, d.
h., sein Innenraum umfaßt das Kontaktsystem, dem nicht dargestellte Löschblechpakete
zugeordnet sind. Durch Öffnungen des Obergehäuses treten die
heißen
Lichtbogengase aus dem Schütz heraus. Mit 2 sind in F i g. 2 aus Isolierstoff gepreßte
Platten bezeichnet, die die nicht dargestellten gehäusefesten Kontaktstücke, die
die Gegenkontaktstücke für die sogenannten beweglichen Kontaktstücke sind, fassen.
Die Platten 2 sind mit einem nicht dargestellten Untergehäuse bzw. einer Montageplatte
verbunden, die das Antriebssystem, d. h. bei einem Schütz den Schaltmagneten, trägt
und sind somit Bestandteil des Untergehäuses. Die beweglichen Kontaktstücke des
Kontaktsystems sind von einem sogenannten Schaltkopf gefaßt, der mit dem Anker des
Schaltmagneten gekuppelt ist und im nicht dargestellten Untergehäuse geführt wird.
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In den Seitenwandungen des Obergehäuses 1 bzw. in den Stegen 2 befinden
sich Sacklöcher 3 bzw. ein Lan'-(Sack-)Loch 4. Eine verengte Fortsetzung 31 der
Sacklöcher 3 faßt einen in das Sackloch einsetzbaren Stift 5. Dieser Stift 5 kann
als massiver Stift, als Kerbstift oder Spannstift, ausgeführt sein. Er sitzt fest
in der Verengung 31 des Sackloches. In gleicher Flucht, wie die Sacklöcher des Obergehäuses
1, liegen die Sacklöcher der Platten 2. Die längs der Seitenwandungen des Obergehäuses
1 und der Platten 2 vorgesehenen Sacklöcher, bzw. ein Lang-(Sack-) Loch 4 im Obergehäuse
1, stehen sich diagonal gegenüber.
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Die in die Sacklöcher des Obergehäuses 1 bzw. der Platten 2 eingesetzten
Stifte 5 lassen, wie sich das aus den beiden linken Schnittdarstellungen der F i
g. 4 ergibt, das Aufsetzen des Obergehäuses 4 auf die Tragplatten 2 zu, da ein in
dem Obergehäuse gefaßter Stift 5 in ein Sackloch der Tragplatte 2 und ein entsprechender
Stift, der in der Tragplatte 2 gefaßt ist, in ein Sackloch des Obergehäuses 1 eintreten
kann. Das Obergehäuse 1 und damit die Schalt- bzw. Lichtbogenlöschkammern sind hiermit
zum Aufsetzen auf das Untergehäuse des Schaltschützes bestimmt. Die Stifte 5 haben
den Charakter von Paßstiften.
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Das ist nicht der Fall, wenn das Schaltgerät nach den beiden rechten
Schnitten E-F, C-D der F i g. 4 hergerichtet ist. In diesem Falle stoßen die in
den Sacklöchern gefaßten Stifte aufeinander. Sie lassen ein Aufsetzen des Obergehäuses
1 auf das Untergehäuse 2 nicht zu. Das bedeutet, daß das Obergehäuse 1 mit den Schalt
oder Lichtbogenlöschkammern nicht für das Schütz bestimmt ist oder daß bei gleicher
Gestaltgebung und verschiedenem Material des Obergehäuses jeweils nur das dem betreffenden
Schütz eigene Obergehäuse aufsetzbar ist.
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Der Eintritt der Stifte in den einen oder anderen Teil kann auch dadurch
vermieden werden, daß die entsprechenden Sacklöcher durch Pfropfen od. dgl. verschlossen
werden.
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Patentschutz wird nur begehrt jeweils für die Gesamtheit der Merkmale
eines jeden Anspruches, also einschließlich einer Rückbeziehung.