-
Schaltungsanordnung für ein als steckbare Baueinheit ausgebildetes
Teilnehmeranschlußorgan in Fernsprechanlagen Zur Vereinfachung der Montage zur Erzielung
einer gedrängteren Bauweise und zur schnelleren Behebung von Störungen werden in
Fernsprechanlagen einzelne Schaltungsgruppen vielfach auf gedruckten Schaltungsplatten
untergebracht, die steckbar ausgebildet sind und daher leicht ausgewechselt werden
können. Enthalten diese Baugruppen Relais, so sind dies meist Kleinrelais, insbesondere
Schutzrohrrelais beschränkter Kontaktzahl, da sich nur derartige Relaiskonstruktionen
auf solchen Schaltungsplatten anbringen lassen. Betätigen diese Kleinrelais jeweils
nicht mehr als zwei Kontakte, so bereitet es Schwierigkeiten, ein als steckbare
Baueinheit ausgebildetes Teilnehmeranschlußorgan zu bilden, das eine durch teilnehmereigene
Relais gebildete Fangschaltung enthält. Bei den herkömmlichen Fernsprechanlagen
mit teilnehmereigener Fangschaltung wird die Fangschaltung durch Kontakte der an
sich vorhandenen Teilnehmerrelais gebildet, wobei das jeweilige Teilnehmertrennrelais
eine starke Abfallverzögerung besitzt und sich über eigene Haltekontakte in einen
über die Teilnehmerschleife verlaufenden Haltestromkreis schaltet. Bei einer bekannten
Anordnung (deutsche Auslegeschrift 1040 618) wird die Nachwahlsicherheit einer solchen
Teilnehmerfangschaltung dadurch gewährleistet, daß eine Wicklung des Teilnehmertrennrelais
in einen durch die Signalmaschine gespeisten Haltestromkreis geschaltet wird und
daher im Takt der Rufstromaussendung Halteimpulse erhält, die sicherstellen, daß
auch bei einer Wahl eines in der Fangschaltung gehaltenen Teilnehmers das Trennrelais
über die impulsweise unterbrochene Leitungsschleife nicht zum Abfallen kommt.
-
In Fernsprechanlagen, bei denen die Teilnehmeranschlußorgane als steckbare
Baueinheit ausgebildet sind, ist es aber auch oftmals erwünscht, die einzelnen Teilnehmer
in ihrer Fangschaltung zu ändern bzw. einem Teilnehmer, dessen Teilnehmeranschlußorgan
mit Fangschaltung ausgebildet ist, ein Teilnehmeranschlußorgan ohne Fangschaltung
zu geben oder umgekehrt, weil etwa die Berechtigung dieses Teilnehmers sich geändert
hat.
-
Ziel der Erfindung ist es also, eine Schaltungsanordnung für ein als
steckbare Baueinheit ausgebildetes Teilnehmeranschlußorgan in Fernsprechanlagen
zu schaffen, das als gedruckte Schaltungsplatte mit auf dieser Platte montierbaren
Kleinrelais, von denen jedes nicht mehr als zwei Kontakte besitzt, insbesondere
von Schutzrohrrelais, ausgerüstet ist und dessen Anschluß an die zum Betrieb notwendigen
sonstigen Einrichtungen einer Fernsprechanlage sowohl bei Vorsehung einer durch
teilnehmereigene Relais gebildeten Fangschaltung als auch ohne eine solche durch
Einstecken in eine einheitlich ausgebildete Anschlußleiste erfolgt. Die Erfindung
erreicht dies dadurch, daß bei Vorsehung der teilnehmereigenen Fangschaltung in
Reihe mit der in bekannter Weise in die Prüf- und/oder Belegungsader geschalteten
Wicklung des Trennrelais die Wicklung eines zusätzlichen, beim Auftrennen der betreffenden
Ader vor dem Trennrelais abfallenden Relais geschaltet ist, das bei seinem Ansprechen
mit einem Kontakt die ohne Fangschaltung durch einen Kontakt des Trennrelais vorgenommene
Freischaltung der nicht an der Wicklung des Rufrelais bzw. an der Haltewicklung
des Trennrelais angeschlossenen Teilnehmersprechader vornimmt und bei seinem Abfall
infolge Rückauslösung oder Freischaltung der Verbindung mit einem weiteren Kontakt
die Bereitstellung der erwähnten Haltewicklung des Trennrelais unter Einkopplung
des Besetztzeichens in diese Haltewicklung vollzieht. Zweckmäßig wird dabei bei
Vorsehung der Fangschaltung die in die Prüf- und/oder Belegungsader geschaltete
Wicklung des Trennrelais mit einer Diode geeigneter Sperrrichtung zur Erzielung
einer Abfallverzögerung beim Auftrennen der betreffenden Ader überbrückt. Ist diese
Wicklung außerdem durch das Besetztsein gemeinsamer Einrichtungen anzeigende Schaltmittel
einschaltbar, wie es durch die Erfindung weiterhin vorgeschlagen wird, so ergibt
sich dadurch eine einfache Möglichkeit, einem anrufenden Teilnehmer bei Besetztsein
der gemeinsamen Einrichtungen ein Besetztzeichen zu übermitteln-In der Zeichnung
ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F
i g. 1 ein Teilnehmeranschlußorgan ohne Fangschaltung, F i g. 2 ein Teilnehmeranschlußorgan
mit Fangschaltung.
-
Sowohl die Teilnehmeransehlußschaltung nach F i g. 1 als auch diejenige
nach F i g. 2 können als steckbare Baueinheit ausgeführt werden, und zwar in der
Weise, daß ihr Anschluß mit den sonstigen Einrichtungen einer Fernsprechanlage immer
für beide Teilnehmeranschlußorgane einheitlich ausgebildete Steckerleisten erfolgt.
Die einzelnen Teilnehmeranschlußorgane sind infolgedessen ohne weiteres gegeneinander
austauschbar und, falls ein Teilnehmeranschluß mit Fangschaltung ausgerüstet werden
soll, der bisher keine besaß, so genügt es, die betreffende Baueinheit, also beispielsweise
die gedruckte Schaltungsplatte, des Teilnehmeranschlußorgans durch eine andere Schaltungsplatte
zu ersetzen, die infolge ihrer Verdrahtung und der Vorsehung eines zusätzlichen
Relais den Aufbau einer teilnehmereigenen Fangschaltung ermöglicht.
-
Als Teilnehmerrelais werden in beiden Anordnungen Schutzrohrkontaktrelais
R, T und in der Anordnung nach F i g. 2 zusätzlich RF verwendet, von denen das Relais
R als Einkontakt und die Relais T und RF als Zweikontakt ausgebildet sind.
-
Hängt ein an ein Teilnehmeranschlußorgan nach F i g. 1 angeschlossener
Teilnehmer seinen Hörer ab, so spricht das einkontaktige Anrufrelais R über die
Teilnehmerschleife sowie die Kontakte t1 und t2 an und gibt über seinen Kontakt
r den Anlaßbefehl in einen Steuersatz StA, der die Verbindung des anrufenden Teilnehmers
mit einem Speisesatz bewirkt. Der Kontakt r übernimmt dabei nicht nur die Belegung
des Steuersatzes StA, sondern dient gleichzeitig auch zur Kennzeichnung des anrufenden
Teilnehmers.
-
Die Bildung dieses Anrufstromkreises ist von dem Betriebszustand des
in der gemeinsamen Einrichtung Gern vorhandenen Transistors Ta abhängig, dessen
Steuerung im einzelnen nicht näher dargestellt ist und der Anlaßpotential über den
Kontakt r sowie die Diode D 2 nur dann zum Markierpunkt M und damit zum Steuersatz
StA zu leiten gestattet, wenn er sich in seinem geöffneten Zustand befindet.
-
Wird die anrufende Teilnehmeranschlußleitung über die nicht dargestellten
Koppeleinrichtungen zum Speisesatz durchgeschaltet, so spricht in der c-Ader in
bekannter Weise das Trennrelais T an, das mit seinen Kontakten t1 und t2 die Freischaltung
der betreffenden Teilnehmeranschlußleitung vornimmt. Gleichzeitig wird über den
Kontakt t2 die den Besetztzustand der Teilnehmeranschlußschaltung kennzeichnende
Lampe BL an einem Vermittlungsplatz eingeschaltet. Eine weitere Aufgabe des
Kontaktes t2 besteht darin, über die Diode D1 die Zuführung von Anlaß- und Markierpotential
an den Punkt M zu sperren, da nunmehr an diesem Punkt Pluspotential angeschaltet
wird. Damit wird auch der anrufende Teilnehmer gegen eine ankommende Belegung gesperrt,
weil das über den Teilnehmerzuordner TZU angeschaltete Markierpotential über die
Diode D1 und den Kontakt t2 nach Erde abgeleitet wird und damit den Steuersatz StA
nicht beeinflussen kann.
-
In der Anordnung nach F i g. 2 sind die Schaltfunktionen des einkontaktigen
Rufrelais R dieselben wie in der Anordnung nach F i g. 1. Wenn aber nunmehr die
Teilnehmeranschlußleitung zum Speisesatz durchgeschaltet wird, spricht außer dem
Relais T auch das mit diesem Relais T in Reihe liegende Relais RF an. Die Kontakte
rf 1, rf 2 und t 2 schalten die Teilnehmeranschlußleitung wieder
frei, und über den Kontakt t1 wird wiederum die Einschaltung der Besetztlampe
BL am Vermittlungsplatz vorgenommen. Auch die Sperrung des anrufenden Teilnehmeranschlusses
gegen eine ankommende Belegung wird wiederum durch Anlegen von Erdpotential über
den Kontakt t 1, die Diode D 1 zum Markierpunkt M sichergestellt.
-
Wird die Prüf- und Belegungsader c durch Rückauslösung der Verbindung
aufgetrennt, so fällt zunächst das Relais RF ab, während das Relais T eine Abfallverzögerung
infolge der der Wicklung 1I des Relais T parallelgeschalteten Diode
D 3 besitzt. Diese Abfallverzögerung ist so bemessen, daß das Relais T nach
Zurücklegen der Kontakte rf 1 und rf 2 sich über seine Wicklung I
sowie den dann noch betätigten Kontakt t2 über die Teilnehmerschleife halten kann.
Über den Kontakt rf 2 und die Wicklung I des Relais T wird das Besetztzeichen eingekoppelt,
so daß der anrufende Teilnehmer von dem Vorliegen der Fangschaltung in Kenntnis
gesetzt wird. Hängt der Teilnehmer seinen Hörer ein nach Kenntnisnahme dieses Besetztzeichens,
so wird der Haltestromkreis für das Relais T unterbrochen und die Teilnehmeranschlußschaltung
kehrt in die gezeichnete Ruhelage zurück.
-
Sind innerhalb der Anlage keine Verbindungswege mehr frei, so erhält
der Teilnehmer nach Abnehmen seines Handapparates, wenn die Schleife geschlossen
ist, unmittelbar das Besetztzeichen übermittelt, da von der gemeinsamen Einrichtung
Gern über den Kontakt tg das Relais T über dessen Wicklung II eingeschaltet
wird und sich über die Teilnehmerschleife sowie seine Wicklung I hält.
-
Ein besonderer Vorteil der Auffangschaltung nach F i g. 2 liegt darin,
daß in der a-Ader und in der c-Ader getrennte Relais, nämlich die Relais R und RF,
verwendet werden, womit eine induktive Kopplung im Rufzustand zum Teilnehmer bis
zur Freischaltung der Teilnehmeranschlußschaltung verhindert wird. Liegen, wie dies
üblicherweise der Fall ist, in der a- und c-Ader Wicklungen des gleichen Relais,
nämlich die Wicklungen des Rufrelais R, so müßten zusätzliche Schaltmittel aufgewendet
werden, die den Rufwechselstrom erst dann an die Teilnehmeranschlußleitung legen,
wenn die in der c-Ader befindlichen Relais angesprochen haben. Andernfalls wird
die in der a-Ader liegende Wicklung des Anrufrelais R durch eine Halbwelle des Rufwechselstromes
gegenerregt und damit für diese Zeit mit der in der c-Ader liegenden Wicklung des
Anrufrelais differential geschaltet. In diesem Fall spricht das Relais R stark verzögert
an.