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Vorrichtung zur hängenden Ablage von Schriftgut Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zur hängenden Ablage von Schriftgut, wobei als Träger Drähte vorgesehen
sind, die mit ihren Enden an Tragschienen elastisch befestigt sind.
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Es ist bekannt, zum Einlegen von Schriftgut Falttaschen vorzusehen,
deren Schenkel durch fest mit ihnen verbundene Drähte mit hakenförmigen Enden an
den Tragschienen aufgehängt werden. Die Schriftstücke stützen sich dabei auf ihren
unteren Rand und können bei größerer Flexibilität durch ihr Gewicht sich falten,
im unteren Teil der Tasche verschwinden und zerknickt werden. Aber auch, wenn sie
aufrecht in der Tasche stehenbleiben, sind die einzelnen Schriftstücke nur durch
die Aufnahmetasche mit der auf ihr stehenden Bezeichnung und nicht einzeln geordnet.
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Um diese Mängel zu beseitigen, ist es auch schon bekannt. Schriftgut
einzeln unmittelbar an Drähten, die zwischen den Tragschienen ausgespannt sind,
mit Hilfe von losen, hakenförmigen Stiften aufzuhängen, die durch Löcher am oberen
Rand des Schriftgutes hindurchgesteckt werden. Diese Art der Ablage hat den Nachteil,
daß zum Aufhängen jedes Schriftgutes zwei lose Aufhängestifte gebraucht werden,
die einem besonderen Vorratsbehälter entnommen und nach Abnehmen des Schriftstückes
wieder darin abgelegt werden müssen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
die unter Vermeidung loser Verbindungselemente eine hängende Ablage des Schriftgutes
ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst worden, daß auf den
an den Tragschienen der Vorrichtung befestigten Drähten in vorbestimmten Abständen
mindestens zwei zur Drahtachse etwa senkrechte Haltestäbe zum Eingriff in an entsprechenden
Stellen am oberen Rand des Schriftgutes vorgesehene Löcher vorgesehen sind.
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Das Aufhängen der Zeichnungen und anderen Schriftgutes ist dabei leicht
und schnell zu bewerkstelligen, da die Aufhängeelemente im richtigen Abstand fest
an den Drähten angebracht sind. Um das Einführen der Haltestäbe zu erleichtern,
können sie an den Drähten derart befestigt sein, daß die Haltestäbe einen oberen
kürzeren und einen unteren längeren Arm aufweisen, und die Höhe der Öffnungen kann
größer sein als die Länge des oberen kürzeren Armes der Haltestäbe. Die Bezeichnung
des Schriftgutes erfolgt zweckmäßig durch Merkreiter, die mittels Einschnitten auf
den Drähten befestigt sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt. A b b. 1
zeigt eine Seitenansicht einer Vorrichtung nach der Erfindung; A b b. 2 zeigt einen
Grundriß zu A b b. 1; A b b. 3 zeigt einen Schnitt nach der Linie I-I der A b b.
2 und erläutert die Befestigung einer Zeichnung; A b b. 4 zeigt einen Teilschnitt,
betreffend den ersten Arbeitsvorgang zur Befestigung einer Zeichnung; A b b. 5 zeigt
einen Teilschnitt, betreffend den folgenden Arbeitsvorgang zur Befestigung der Zeichnung;
A b b. 6 zeigt einen Schnitt nach der Linie I-I der A b b. 2 und erläutert die Befestigung
eines Karteikärtchens; A b b. 7 zeigt den Rand einer vorbereiteten Zeichnung mit
Löchern zum Einhängen in die Vorrichtung und A b b. 8 ein Karteikärtchen für eine
Zeichnung mit Einschnitten zur Befestigung in der Vorrichtung.
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Die dargestellte Vorrichtung ist mit einem verstellbaren Rahmen 1,
2, 3 versehen. Zwei Rahmenseiten bestehen aus T-förmigen Profilen 3, die mit ihren
Flanschen 6 auf Stützen aufliegen und auf diesen mit Schrauben befestigt sind. Diese
Rahmenseiten 3 werden im folgenden Längsträger genannt. Die beiden anderen Seiten
oder Querträger des Rahmens bestehen aus runden Stangen 1, 2. Die Stange 1 ruht
in kreisbogenförmigen Ausnehmungen am einen Ende der Längsträger 3. Die Stange 2
wird von Schrauben 4, 5 getragen, die in einem Stirnlappen der Längsträger
3 drehbar gelagert sind und in Gewinde-Quer-
Bohrungen der Stange
eingreifen, so daß der Abstand der Stangen 1, 2 voneinander durch Verdrehen der
Schrauben einstellbar ist.
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Die Stangen 1 und 2 dienen als Halterung von Drähten 8, deren Enden
an offenen, die Stangen 1, 2 umklammernden Ringen 7 leicht lösbar befestigt sind.
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In festgelegtem Abstand sind an den Drähten 8 Haltestäbe 9 befestigt,
welche die Form von Flachstiften haben und durch den Draht in gleich lange Schenkel
unterteilt werden.
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Diese Haltestäbe 9 können, wie aus A b b. 3 ersichtlich ist, in rechteckige
Öffnungen 11 eingeführt werden, die in gleichem Abstand in einem der Ränder der
abzulegenden Zeichnung 10 angebracht sind.
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Die Einführung der Haltestäbe 9 in die Öffnungen 11 ist in
den A b b. 4 und 5 erläutert. Die Öffnung 11 hat eine Höhe, die größer ist
als der Abstand zwischen der Achse des Drahtes 8 und dem Ende des kürzeren Stabschenkels.
Durch einfaches Verschieben der Zeichnung 10 nach oben läßt sich der Haltestab 9
in eine Lage zur Öffnung 11 bringen, in welcher der kürzere Schenkel zur Befestigung
der Zeichnung auf die gleiche oder zum Lösen auf die entgegengesetzte Seite wie
der untere längere Schenkel gebracht werden kann.
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Die Einführung der Haltestäbe 9 in die Öffnungen 11 geschieht dadurch,
daß man zuerst die längeren unteren Schenkel einführt und die Zeichnung hochhebt,
bis der obere kürzere Schenkel eingeführt werden kann. Dann wird die Zeichnung losgelassen
und bleibt in der angegebenen Weise hängen.
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Um die Kenntlichmachung der Zeichnung zu erleichtern oder um den Empfänger
der Zeichnung zu notieren, wenn die Zeichnung herausgenommen worden ist, wird zwischen
den Haltestäben 9 ein Kärtchen 12 angebracht. Dieses Kärtchen hat an den beiden
Seitenrändern zwei Einschnitte 14 längs einer gebrochenen Linie und anschließend
einige Einschnitte 13 in Winkelform, welche den gleichen Abstand zur Mitte
des Kärtchens haben. Diese Einschnitte erlauben die Einführung des Drahtes
8, so daß das Kärtchen mit einer einfachen Bewegung auf dem Draht befestigt
werden kann.