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Schlauchklemme Die Erfindung bezieht sich auf eine einstückige, radial
aufschiebbare Schlauchklemme.
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Es ist bekannt, einteilige, radial aufschiebbare Schlauchklemmen mit
einer oder mehreren Vorfaltungen zu versehen, durch deren Zusammendrücken die aufgeschobene
Klemme in Arbeitsstellung gebracht wird. Abgesehen davon, daß diese Klemmen nur
einmal verwendbar und nicht nachstellbar sind, können sie in der Praxis nur aus
metallischem Material, wie Blech, oder - sofern Korrosionsfestigkeit erfordert wird
- aus korrosionsbeständigen Sonderstählen, z. B. V2A-Stahl, hergestellt werden,
was vergleichsweise aufwendig ist.
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Es sind ferner Klemmen dieser Art bekannt, die an einem Ende des Spannbandes
Nuten, am anderen Ende mindestens einen Zahn besitzen, der in Schließstellung in
einer der Nuten einrastet. Ferner besitzt das Spannband wiederum eine Vorfaltung,
die zur Erzeugung des gewünschten Anpreßdruckes, beispielsweise mit einer Zange,
zusammengedrückt werden kann. Die oben angeführten Nachteile gelten auch bei dieser
Konstruktion.
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Bei einer weiteren bekannten Schlauchklemme dieser Art ist das Spannband
am einen Ende auf der Bandaußenseite und am anderen Ende an der Bandinnenseite mit
ineinandergreifenden Vorsprüngen bzw. Ausbuchtungen und sich in Längsrichtung erstreckenden
Führungsteilen sowie an beiden Bandenden außenseitig angeordneten Ansatzstücken
für ein Spannwerkzeug versehen. Diese Ausführungsform garantiert zwar eine gute,
sogenannte doppelte Verriegelung, jedoch bedingt diese eine unveränderliche Form
der Klemme in geschlossenem Zustand, so daß eine solche Klemme Schläuchen mit unterschiedlichem
Durchmesser nicht angepaßt werden kann. Dies ist nachteilig, denn Schläuche können
je nach dem Material, aus dem sie gefertigt sind, und je nach der Länge der Benutzungsdauer
relativ große Unterschiede im Durchmesser aufweisen. Für die Montage müssen daher
solche bekannten Klemmen in Ausführungsformen unterschiedlicher Größen bereitgestellt
werden, was technisch aufwendig ist.
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Es sind ferner einstückige radial aufbringbare Spannbänder bekannt,
die aus Kunststoff bestehen und mit an der Außen- bzw. Innenseite der Wandenden
ineinandergreifenden Zähnen ausgebildet sind. Solche Spannbänder bestehen, da sie
zur Befestigung gemeinsam zu verlegender langgestreckter festwandiger Leitungen
oder Rundkörper aus Vollmaterial, nicht jedoch zur Halterung flexibler Hohlkörper,
wie Schläuchen, dienen, aus relativ weichem, plastisch verformbarem Material. Um
die notwendige Festigkeit des Verschlusses zu gewährleisten, müssen immer mehrere
Zähne gleichzeitig im Eingriff sein. Infolge des relativ weichen, verformbaren Materials
sind im Spannungszustand eines solchen Spannbandes die zum Krümmungsmittelpunkt
gerichteten Druckkräfte nicht mehr gleichmäßig, so daß flexible Hohlkörper, wenn
man die bekannten Spannbänder dieser Art darauf aufbringen würde, einseitig eingedrückt
werden, was die Strömungsverhältnisse des durch den Schlauch zu transportierenden
Mediums äußerst ungünstig beeinflussen würde.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einstückige, radial
aufschiebbare Schlauchklemme zu schaffen, die eine variable Einstellbarkeit hat
und für Schläuche mit unterschiedlichen Durchmessern brauchbar ist und dabei stets
die erforderliche dichte Passung gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird gelöst mittels einer einstückigen, radial aufschiebbaren
Schlauchklemme, bei der das Spannband am einen Ende auf der Bandaußenseite und am
anderen Ende an der Bandinnenseite mit ineinandergreifenden Vorsprüngen bzw. Ausbuchtungen
und sich in Längsrichtung erstreckenden Führungsteilen sowie an beiden Bandenden
außenseitig angeordneten Ansatzstücken für ein Spannwerkzeug versehen ist, und die
erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß an dem einen Ende auf der Klemmenaußenseite
mehrere Zähne und an dem anderen, über das erste übergreifende Ende nur ein nach
innen gerichteter Zahn vorhanden sind, wobei in die auf der Außenseite der Klemme
befindliche Zahnreihe eine in Richtung der Klemmenlängsachse verlaufende Nut eingelassen
ist, in welche eine an der Innenseite in Zahnnähe angeordnete Feder eingreifen kann,
und die Zähne sich über die ganze Wandbreite, lediglich durch Führungsnut bzw. Feder
unterbrochen, erstrecken.
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Zweckmäßig sind die Zähne in einer eine Pfeilverzahnung ergebenden
Anordnung und zur Längsachse des Bandes rechtwinklig ausgebildet. Die erfindungsgemäße
Schlauchklemme ist vorzugsweise aus
einem Kunststoff, insbesondere
einem Polyamidmaterial, hergestellt.
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Die erfindungsgemäße Klemme hat den Vorteil, daß man sie auch für
Benutzung bei Schläuchen mit unterschiedlichem Durchmesser nicht in verschiedenen
Größen bereitstellen muß, sondern in einer einzigen Größe fertigen und auf Lager
halten kann, denn man kann sie bei Benutzung den Schläuchen jeweils anpassen dadurch,
daß man den auf dem übergreifenden Bandende vorhandenen einzelnen Zahn in den dem
jeweiligen Schlauchdurchmesser entsprechenden Zahn der auf der Außenseite der Klemme
befindlichen Zahnreihe zum Einrasten bringt. Die erfindungsgemäße Schlauchklemme
ist darüber hinaus einfach gebaut und leicht auch von ungeübten Hilfskräften zu
handhaben und sichert stets die erforderliche dichte Passung.
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An Hand der in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsformen wird
der Erfindungsgegenstand nachstehend näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine erfindungsgemäße
Schlauchklemme im Schnitt, F i g. 2 die Schlauchklemme der F i g. 1, im Grundriß,
F i g. 3 eine abgeänderte Ausführungsform im Grundriß, F i g. 4 Ansicht eines Gegenzahns
mit Feder in Pfeilrichtung A der F i g. 1, F i g. 5 Darstellung einer erfindungsgemäßen
Schlauchklemme bei der Befestigung und F i g. 6 Darstellung einer Schlauchklemme
beim Lösen mittels eines Schraubenziehers.
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In der Zeichnung sind gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen.
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Aus F i g. 1, in der ein erfindungsgemäßes Spannband im Schließzustand
dargestellt ist, erkennt man, daß an dem einen Ende 2 des Spannbandes 1 mehrere
Zähne 3 und ein Ansatzstück 4 angeordnet sind, während das andere Ende 5 des Spannbandes
1 einen einzelnen Gegenzahn 6 und ein Ansatzstück 7 trägt. Der Gegenzahn 6 ist in
Schließstellung in einen beliebigen Zahn 3 eingerastet.
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Die erfindungsgemäße Klemme läßt sich radial auf einen in den F i
g. 5 und 6 veranschaulichten Schlauch 23 aufziehen, der seinerseits auf einem Stutzen
22 montiert ist. Dabei kann man von Hand das Band 1 zunächst so weit anziehen oder
andrücken, daß der Gegenzahn 6 in einen ziemlich vorn am Bandende 2 gelegenen Zahn
3 einrastet. Zur Erzeugung des gewünschten Anpreßdruckes auf den Schlauch 23 bzw.
den Stutzen 22 werden danach dann die Ansatzstücke 4 und 7 mittels eines geeigneten
Greifwerkzeugs, beispielsweise wie in F i g. 5 veranschaulicht, mittels einer Beißzange
20 zusammengedrückt, wobei - je nach Kraftaufwand - der Gegenzahn 6 nunmehr in einen
der weiter vom Bandende 2 weg liegenden Zähne 3 einrastet. Die Schlauchverbindung
ist damit außergewöhnlich schnell und sicher dichtend hergestellt.
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Will man die so hergestellte Schlauchverbindung wieder lösen, so läßt
sich dies, wie in F i g. 6 veranschaulicht, in ganz einfacher Weise z. B. mit einem
Schraubenzieher 24 oder einem schraubenzieherähnlichen Werkzeug in der Weise bewerkstelligen,
daß der Zahn 6 angehoben wird, wobei man das Ansatzstück 4 als Hebelauflage benutzt.
Die Verbindung ist damit schnell und ohne Verletzung der Schlauchklemme gelöst.
Man kann die Schlauchklemme beliebig oft wiederverwenden.
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Wie. aus F i g. 4 ersichtlich, trägt der Gegenzahn 6 im Mittelteil
eine Feder 8 und erweitert sich nach außen zum Ansatzstück 7, und wie aus F i g.
2 erkennbar, ist eine mittlere Nut 9 vorgesehen, in die die Feder in Schließstellung
in Eingriff kommt. Auf diese Weise kann eine Axialverschiebung sicher vermieden
werden.
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Die Zähne 3 können in Pfeilverzahnung, wie in F i g. 3 veranschaulicht,
oder in gerader Anordnung, wie in F i g. 2 dargestellt, ausgebildet sein.
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Als Material für die erfindungsgemäße Klemme können alle üblichen
Materialien verwendet werden. Insbesondere geeignet sind Kunststoffwerkstoffe, wie
beispielsweise Polyamid.
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Der erfindungsgemäßen einstückigen Schlauchklemmen lassen sich direkt
aus einem Stück formen. Man kann aber auch aus vorgefertigten Einzelteilen (glatten
Bandstücken, Endstücken mit nach außen gerichteten Zähnen und Endstücken mit einem
nach innen gerichteten Zahn) erfindungsgemäße einstückige Schlauchklemmen mittels
für den Fachmann geläufigen Verbindungsmethoden, wie Kleben, Verschweißen od. d-1.,
zusammenbauen.