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Elastische Abstützung für Lager, in denen Rotationskörper umlaufen,
vorzugsweise für Prüf-, insbesondere für Auswuchtmaschinen Die Erfindung bezieht
sich auf elastische, vornehmlich für Wucht- oder ähnliche Rotationskörperlager,
in denen diese Körper betriebsmäßig oder in einer Prüf-, insbesondere Auswuchtmaschine
während eines Meßlaufs umlaufen, geeignete Lagerabstützung, die aus zwei oder mehr
gleichartig ausgebildeten und angeordneten Lagerabstützungssystemen besteht, deren
Stützmittel in Linien wirken, die in einer rechtwinklig zur Rotationskörperachse
liegenden Lagermittelebene verlaufen, sich im Lagermittelpunkt schneiden und untereinander
gleiche Winkel (bei zwei Systemen beispielsweise 900) einschließen.
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Zahlreiche Ausführungsformen derartiger Lagerabstützungen sind bekannt.
Die Abstützungen sollen sich frei bewegen und selbsttätig mit der Rotorachse fluchtend
einstellen können. Ein Vorschlag betrifft z. B. ein Rotorzapfenlager mit federbelasteten
»Bufferhülsen«, die an gelenkigen Lagerschalenstellen angreifen. Derart abgestützte
Lager sollen schnell rotierende Turbinen- und Zentrifugenwellen aufnehmen, damit
sie sich darin jederzeit frei und selbsttätig in die natürliche Umlaufachse einstellen.
Fortschrittlichere Vorschläge zielten darauf, elastisch nachgiebige Abstützungssysteme
für Umlaufkörperlagerungen zu schaffen, die sich durch in verschiedenen Ebenen angeordnete
neuartige Mittel auszeichnen. Diese die Lagerung stützenden neuen Mittel sind so
beschaffen, daß sie bei hochtourigem Körperumlauf Drehschwingungen der Lagerung
um die Umlaufkörperachse unterbinden, im übrigen jedoch linear sowie kreis- oder
ellipsenförmige Lagerschwingungen ermöglichen. Das Mittel hierfür ist die Kombination
vertikal stehender und horizontal schwingender Lenkerfedern mit ungefähr senkrecht
dazu im wesentlichen horizontal sich erstreckenden vertikal schwingenden Lenkerfedern.
Dabei konnte außerdem vorgesehen sein, einen Gewichtsanteil des Umlaufkörpers mittels
einer Feder oder eines anderen elastischen Mittels aufzunehmen. Auch diese Lagerabstützung
konnte noch nicht allen den Anforderungen gerecht werden, die nunmehr an die Lagerungen
von Rotoren gestellt werden müssen und darin bestehen, die Einflüsse der Steifigkeit
und Dämpfung ebenso wie die Einflüsse der beim Rotorumlauf bewegten Lagermassen
in radialen Richtungen mit Bezug auf den Lagermittelpunkt zu vergleichmäßigen.
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Nach einem neueren Vorschlag kann dies durch Beeinflussung der Steifigkeit
der elastischen Lagerabstützung z. B. mit Hilfe von Arretierungsmitteln bei Annäherung
an eine biegekritische Drehzahl erreicht werden. Die Änderung der Steifigkeit der
Lagerab-
stützung bewirkt eine Verschiebung der biegekritischen Drehzahl des Rotors,
so daß diese nicht durchfahren werden muß.
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Allen diesen Notwendigkeiten, die sich insbesondere für die Abstützung
der Lager für hochtourig umlaufende Rotoren einstellen, gerecht zu werden war die
Aufgabe der Erfindung. Sie besteht darin, daß eine elastische, vornehmlich für Wucht-
oder ähnliche Rotationskörperlager vorgesehene Abstützung zu schaffen ist, die einerseits,
bezogen auf die Rotorachse, radial nachgiebig und gelenkig, andererseits radial
starr und gelenkig sein kann. Damit ist aber nur ein Teil der Forderungen an die
Lagerabstützung erfüllt. Es muß nämlich weiterhin angestrebt werden, daß die neuen
Lager nahezu dämpfungsfrei arbeiten und die Abstützungen bestimmte Bewegungsmöglichkeiten
des Lagers unterbinden können. So sind bei den in Rede stehenden Lagern, wie zum
Teil schon bei älteren Lagerkonstruktionen, teils wegen eines möglichen Axialschubes
des Rotors eine Bewegung in Richtung der Rotorachse und teils wegen der Reibungsdrehmomentes
im Lager eine Drehbewegung des Lagers um die Rotorachse immer unerwünscht. Eine
gelenkige Nachgiebigkeit des Lagers um seinen Mittelpunkt ist besonders bei Auswuchtmaschinen
mit radial nachgiebiger Lagerung erforderlich, aber auch bei radial starrer Lagerung
von großem Vorteil, besonders wenn in der Nähe einer kritischen Drehzahl des Rotors
gearbeitet wird, wobei Durchbiegungen des Rotors auftreten können.
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Derartige Lager mit radial nachgiebiger, nahezu dämpfungsfreier Abstützung
und solche mit radial starrer, nahezu dämpfungsfreier Abstützung sind an sich bekannt.
Außerdem wurden auch bereits für Lagerungen der ersten Art Arretiervorrichtungen
vorgesehen, die aber nicht nur die radiale Nachgiebigkeit, sondern auch die gelenkige
Nachgiebigkeit unterbinden. Da die Arretiervorrichtungen direkt auf das Lagergehäuse
und damit auf die Lagerschalen wirken, können außerdem leicht Formveränderungen
derselben auftreten, die sich auf das Lagerspiel ungünstig auswirken. Zur und abschaltbare
Dämpfungseinrichtungen sind für beide Lagerungsarten bekannt.
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Durch die Erfindung ist nun eine Lagerung geschaffen, die tatsächlich
allen Anforderungen zu genügen vermag und nach Wahl im Betrieb entweder mit radial
nachgiebigen oder mit radial starren Lagerabstützungen eingestellt werden kann,
wobei jedoch dafür gesorgt ist, daß in keiner der beiden Lagerabstützungarten auf
für notwendig erachtete Eigenschaften und Vorteile verzichtet werden müßte.
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Die an Hand des abgebildeten Ausführungsbeispieles geschilderten Lagerabstützungssysteme
lehren deutlich, welche Mittel und Wege zum Ziel führen können.
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Kennzeichnend für die Erfindung ist es, daß jedes Lagerabstützungssystem
eine Gruppe paarweise angeordneter elastischer Mittel, beispielsweise Rundstabfedern,
aufweist, die mit ihren einen Enden direkt am Lagergehäuse für ein Rotationskörperwellenlager
angreifen, wobei ein erstes Paar in einer durch die Rotationskörperlängsachse und
die Stützlinie des Systems gebildeten Ebene derart symmetrisch zur Stützlinie liegt,
daß die Figurenachsen des ersten Paares sich in bekannter Weise im Lagermittelpunkt
schneiden, und ein zweites Paar in einer rechtwinklig zur Rotationskörperlängsachse
stehenden Lagermittelebene derart symmetrisch zur Stützlinie liegt, daß die Figurenachsen
des zweiten Paares parallel zur Stützlinie verlaufen, und die paarbildenden, elastischen
Mittel mit ihren von dem Lagergehäuse abgewandten Enden, wie an sich bekannt, je
auf einer Grundplatte stehen, die durch mindestens zwei rechtwinklig zu einer der
Stützlinien der Systeme liegenden Blattfedern oder gleichwertigen, elastischen Mitteln
in Richtung der Stützlinien geführt ist, sowie durch eine symmetrisch zur Stützlinie
des Systems gestellte Schraubenfederanordnung, die sich einerseits am Boden der
Hülse der Grundplatte abstützt, andererseits auf einer Vorrichtung steht, mit deren
Hilfe die Vorspannung der Federanordnung entsprechend dem anteiligen Rotationskörpergewicht
verändert werden kann, und schließlich in bekannter Weise Mittel vorgesehen sind,
die es gegebenenfalls ermöglichen, die Bewegungen der Grundplatte in Richtung der
Stützlinie zu unterbinden.
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Hierdurch ist in jeder der beiden genannten Einstellungen eine isotrope
und gelenkige Abstützung gewährleistet. Zur Lösung der gestellten Aufgabe erfolgte
keine einfache Weiterentwicklung des Standes der Technik, die allenfalls eine Verschmelzung
der bekannten nachgiebig gelenkigen Abstützung mit der bekannten starr gelenkigen
gebracht hätte, ohne jedoch das isotrope Verhalten der Abstützung in jeder Einstellung
zu bewirken.
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Die Rundstabfedern, deren Figurenachsen sich im Lagermittelpunkt
schneiden, verhindern in Verbindung mit den Blattfedern eine Bewegung des Lagers
in
Achsrichtung. Das zweite Paar Rundstabfedern liegt mit zueinander parallelen Achsen
in einer rechtwinklig zur Rotorachse stehenden Lagermittelebene.
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Diese Rundstabfedern verhindern in Verbindung mit den Blattfedern
eine Drehung des Lagers um die Rotorachse. Wegen ihrer bekannten Biegeweichheit
erlauben die Rundstabfedern insgesamt eine nahezu radiale Bewegung des Lagers rechtwinklig
zu ihrer Stützlinie und gelenkige Bewegungen um den Lagermittelpunkt. In Richtung
ihrer Figurenachsen sind diese Rundstabfedern aber bekanntlich für sich allein starr.
Die gemeinsame Grundplatte, auf der die Rundstabfedern stehen, wird durch zwei rechtwinklig
zur Stützlinie angeordnete Blattfedern so geführt, daß ihr nur eine Bewegung in
Richtung der Stützlinie verbleibt. Da die Grundplatte von einer Schraubenfederanordnung
gestützt wird, die das Gewicht des elastischen Abstützungssystems sowie das anteilige
Gewicht des Lagergehäuses, des Lagers und des Rotors aufnimmt, so ergibt sich daraus
und aus der Nachgiebigkeit aller Blatt- und Schraubenfederanordnungen für das Lager
selbst auch eine Nachgiebigkeit in Richtung der Stützlinie des gesamten elastischen
Abstützsystems. Die Folge des erfindungsgemäß erzwungenen Zusammenwirkens aller
Abstützsysteme ist also die gesuchte radial nachgiebige, gelenkige Lagerabstützung,
die sämtliche Anforderungen erfüllt.
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Bedient man sich der Mittel, die es ermöglichen, die elastische Nachgiebigkeit
des oder der Lagerabstützungssysteme in den Richtungen ihrer Stützlinien zu verhindern,
so erhält man an Stelle der radial nachgiebigen eine radial starre Lagerabstützung,
bei der die gelenkige Nachgiebigkeit erhalten bleibt.
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Die in jedem Abstützsystem anbringbare Reibungsdämpfung ist erfindungsgemäß
gekennzeichnet durch eine an das Lagergehäuse mit regelbarem, beispielsweise hydraulisch
oder pneumatisch erzeugtem Druck anlegbare Reibplatte, die von einem am Lagerständer
befestigten elastischen Organ, beispielsweise einer Blattfeder, in den Richtungen
rechtwinklig zur Stützlinie des Abstützungssystems starr gehalten und in Richtung
der Stützlinie elastisch geführt wird und die durch die unmittelbar unter Druck
setzbaren Teile der Vorrichtung angepreßt werden kann, die sich dabei über die Hülse
auf der Grundplatte des Systems abstützen. Die Reibungskräfte verlaufen zufolge
der erfindungsgemäßen Konstruktion quer zur Stützlinie des elastischen Abstützsystems.
Da sich der Druckkörper, der die Reibungskraft hervorruft, an der Grundplatte, auf
der die Rundstabfedern stehen, abstützt, treten bei Einschaltung der Dämpfung keine
Reaktionskräfte auf, die eine Verschiebung des Lagermittelpunktes bewirken. Darin
liegt ein beachtlicher Vorteil. Die erfindungsgemäße Reibungsvorrichtung wirkt,
solange gleitende Reibung besteht, dämpfend auf die gelenkigen Bewegungen des Lagers
wie auch auf die radialen Bewegungen bei radial nachgiebiger Lagerung ein. Kommt
es zur Haftreibung, wirkt die Vorrichtung als kraftschlüssige Arretierung, die nicht
nur die gelenkigen, sondern auch die radialen Bewegungen unterdrückt. Bei Schleuderläufen
kann diese Eigenschaft vorteilhaft ausgenutzt werden, da bei Überschreitung bestimmter
Lagerkräfte entsprechend dem gewählten Anpreß druck der Reibungsplatte die Lagerung
von radial starr, ungelenkig, automatisch in radial nachgiebig, gelenkig und gedämpft
übergeht. Die auf den Lagerständer
bzw. das Fundament übergehenden
Kräfte können dann nicht größer als die Dämpfungskraft werden. Die Erfindung wird
an Hand eines in schematischen Abbildungen veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert.
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A b b. 1 zeigt ein Lagergehäuse G mit Lagerschalen L, das für die
Aufnahme eines in Abb. 3 dargestellten walzenförmigen Wuchtkörpers W einschließlich
Zapfen Z in einer im übrigen nicht dargestellten Prüf- oder Auswuchtmaschine gedacht
ist, in perspektivischer Ansicht, wobei Teile des Lagerständers 1 entfernt und gewisse
Teile der Lagerabstützungskonstruktion im Schnitt erkennbar sind; A b b. 2 zeigt
den Aufriß der Lagerstirnseite mit der Stirnseite des Wuchtkörperzapfens Z, wobei
die Stirnseite des Lagerständers 1 entfernt ist und gewisse Teile dieser Konstruktion
im Schnitt kenntlich gemacht sind, woraus ersichtlich ist, daß die beiden erfindungsgemäßen
Lagerabstützungssysteme - in der Zeichnung voneinander durch Indizes a und b unterschieden
- symmetrisch zueinander angeordnet sind; A b b. 3 zeigt die Ansicht eines Schnittes
nach der Linie III-III durch eine Seite der Lagerung gemäß Abb. 2; A b b. 4 zeigt
eine Ausführung mit Reibungsdämpfung am erfindungsgemäßen Lagerbeispiel der A b
b. 1 bis 3 in einem etwas vergrößerten Ausschnitt aus der linken Seite der Abb.
2.
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Jedes Lagerabstützungssystem besteht aus zwei Federpaaren 3 a, 4
a bzw. 3 b, 4 b, die das Lagergehäuse G mitsamt den Lagerschalen L auf der Grundplatte
2 a bzw. 2 b abstützen und, wie die Zeichnung zeigt, zweckmäßig verteilt angeordnete
Abschnitte von unterschiedlicher Elastizität besitzen, um bei möglichst großer Steifigkeit
in Längsrichtung möglichst große Biegeweichheit zu erzielen.
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Zentral in jedem System steht eine Schraubenfeder 5 a bzw. 5b als
elastisches Element, das in einer von jeder Grundplatte 2a, 2 b gebildeten Hülse
6 a bzw. 6 b eingeschlossen und geführt ist. Die Schraubenfedern stehen unten auf
Tellern 8a bzw.
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8 b, die mittels Schraubenspindeln 81 a bzw. 81 b im Lagerständer
1 in Richtung der Federachse zwecks Veränderung der Federvorspannung verstellt werden
können. Oben stoßen die Schraubenfedern 5a bzw.
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5 b gegen den Boden der Hülse.
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In Ebenen, die rechtwinklig zu den Achsen der Federstäbe 3 a und
4 a, 3b und 4b verlaufen, sind für jedes System zwei flache, parallel zueinanderliegende
Blattfedem 7 a bzw. 7b und 77 a bzw. 77b vorgesehen.
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Die unteren Blattfedern 7 a, 7b führen, wie ersichtlich, die Grundplatte
2 a bzw. 2 b elastisch, indem die Blattfedern einerseits an den Grundplatten bei
7x bzw. 7y, andererseits am Lagerständer 1 bei 7w bzw. 7 z fest eingespannt sind.
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Die oberen Blattfedern 77 a, 77 b führen die Böden der Hülsen 6 a
bzw. 6 b, gegen die sich die Schraubenfedern 5 a bzw. 5 b wegen ihrer einstellbaren
Teller 8a bzw. 8b mit vorbestimmter Vorspannung abstützen. Ihr Druck wird an das
Lagergehäuse G vermittelt, wie aus späteren Teilen der Beschreibung ersichtlich
sein wird. Diese Blattfedern sind zwischen Befestigungsstellen 77w bzw. 77z am Lagerständer
1 .und 77x bzw. 77y am Hülsenboden fest eingespannt.
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Durch diese Anordnung der Blattfedern 7a, 7b und 77 a, 77 b sowie
durch die Federstäbe 3 a, 4 a und 3 b,
4b werden dem Lagergehäuse G elastische Bewegungen
in radialen Richtungen während eines Wuchtkörperumlaufs ermöglicht.
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Die Figurenachsen der Rundstabfedern 3 a bzw.
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3b schneiden sich im LagermittelpunktM.
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Die Figurenachsen der Rundstabfedern 4 a bzw.
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4b verlaufen parallel zueinander, gehen rechtwinklig von der Grundplatte
2a bzw. 2b aus und treffen rechtwinklig auf das Lagergehäuse G.
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Die Federelemente3a bzw. 3 b in den Abstützungssystemen sind durch
die geschilderte Anordnung und ihre elastische Ausgestaltung befähigt, Kräften in
Richtung ihrer WuchtkörperrotationsachseR zu widerstehen und gelenkige Bewegungen
des Lagergehäuses 0 um den Lagermittelpunkt M zuzulassen.
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Die Federelemente 4 a bzw. 4 b in den Abstützungssystemen sind durch
ihre Anordnung befähigt, Drehbewegungen des Lagergehäuses G um die Wuchtkörperrotationsachse
R mindestens zu behindern oder auch praktisch vollständig zu unterdrücken, aber
zufolge Biegeelastizität Drehbewegungen um die Lagerloch-und/oder-querachse 101
bzw. 102 zu ermöglichen.
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An Stelle der Rundstabfedern können parallel zur Stützlinie Ha bzw.
Hb angeordnete Blattfedern, vorzugsweise zwei Stück je Lagerseite, vorgesehen sein.
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Eine solche Abstützung behindert jegliche Lagerdrehbewegung.
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Ein relativ weiches, elastisches Abstützelement soll in bekannter
Weise das Eigengewicht des Wuchtkörpers od. dgl. aufnehmen. Zur Einstellung der
jeweils gewünschten Federvorspannung der Schraubenfedern 5 a, 5b dient der mittels
Schraubenspindeln 81 a bzw. 81 b höhenverschiebliche Federabstützteller 8 a bzw.
8 b. Die Einstellung kann manuell oder motorisch erfolgen. Diese Abstützung hält
die Lage der Wuchtkörperrotationsachse R unabhängig vom Wuchtkörpergewicht konstant.
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Durch Festspannen der Grundplatten 2 a, 2 b mit den Hülsen 6a, b,
die den Federstäben 3 a, 4 a bzw.
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3 b, 4 b als Gegenstütze dienen, beispielsweise in einer durch den
geforderten Schnittpunkt M der Stützlinien H gegebenen Lage, kann die dem LagergehäuseG
belassene radiale Bewegung bei Bedarf mehr oder weniger bis völlig unterdrückt werden.
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Dies erfolgt durch je zwei von unten vorgefahrene Spindeln 9 a bzw.
9 b, die mittels der Zahnräder 82 a bzw. 82 b und einer nicht gezeigten gemeinsamen
Zahnstange synchron bewegt werden, und einen Kolben 91 a bzw. 91 b mit Zylinder
92 a bzw. 92b und Rückzugsfedern 93 a bzw. 93 b, der von oben die Grundplatte mit
der Hülse gegen die selbsthemmenden Spindeln andrückt. Die Kolben 91 a bzw.
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91 b können hydraulisch oder pneumatisch oder mechanisch bewegt werden.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, beiderseits hydraulische oder pneumatische
Kolben gegen die Grundplatte mit Hülse vorfahren zu lassen, wobei jedoch der eine
Kolben einen festen Anschlag und die doppelte Anpreßkraft des Gegenkolbens besitzen
sollte. Eine so gehaltene Lagerung kann durch entsprechende Wahl des Druckes auf
die Kolben so eingestellt werden, daß sie bei einer maximal zulässigen Lagerkraft
nachgibt und den Prüfkörper schützt.
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Beim Ausrichten des Umlaufkörpers in der starren Lagerung kann jede
gewünschte senkrechte und waagerechte Verschiebung der Umlaufkörperachse
durch
Änderung der Zahnstangenendstellung erreicht werden.
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Beim Einlagern des Wuchtkörpers W etwa vorhandene Fluchtungsfehler
zwischen diesem und dem Lager können mittels der Schraubenfedern 11, die parallel
zur Wuchtkörperrotationsachse R an drei um jeweils 900 zum LagermittelpunktM versetzten
Punkten am Umfang des Lagergehäuses G bei 11 a bzw. 11 b bzw. 11 c zwischen diesem
und dem festen Ständerl angreifen, ausgeglichen werden. Es sind dazu an sich bekannte
Mittel vorzusehen (nicht dargestellt), die die Spannung der Schraubenfedern entsprechend
verändern lassen, so daß die gewollte Drehung des auf den Rundstabfedern 3 und 4
abgestützten Lagers erfolgt.
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Es ist bei gewissen Prüfungen oder Betriebszuständen erwünscht, eine
Dämpfung von unerwünschten Schwingungen des Lagers auszuüben.
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Die erfindungsgemäße Dämpfung bleibt unabhängig von der radialen elastischen
Bewegungsfreiheit oder -behinderung des Lagers arbeitsfähig. Zwei Dämp fungseinheiten
sind vorgesehen, von denen eine Einheit in einem, die andere Einheit in dem anderen
elastischen Abstützsystem angeordnet ist. Dabei fallen die Stützlinien Ha bzw. Hb
der Abstützsysteme mit den Mittellinien der zugehörigen Dämpfungsvorrichtungen zusammen.
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A b b. 4 veranschaulicht mit vergrößerten Details das Beispiel einer
schematisch dargestellten Dämpfungsvorrichtung D am Lagerabstützungssystem mit dem
Index b. Die Vorrichtung besteht aus der Reibplatte 31 b, die auf einen Reibbelag396
am Lagergehäuse G durch einen unter Druck stehenden Zylinder 34 b angepreßt werden
kann. Der Zylinder 34 b enthält die Kammer 35 b für ein Druckmittel beliebiger,
aber zweckmäßigerweise regulierbarer Art. Die Reibplatte 31 b wird von einer Blattfeder
42 b geführt. Zwischen dem Zylinder 34 b und der Reibplatte 31b ist ein Kugelgelenk
33 b eingeschaltet, das dafür sorgt, daß bei etwaigen Drehbewegungen des Lagers
und Verdrehung der Feder426 der gleichmäßige Anlagedruck der Platte 31 b erhalten
bleibt.
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Im Zylinder 34 b ist der Kolben 36 b vorgesehen, der vom Druck im
Raum 35b abwärts gepreßt wird und sich, wie ersichtlich, bei 77b auf dem Hülsenboden
abstützt. Auf diese Weise können keine Reaktionskräfte auftreten, die das Lager
aus seiner Mittellage zu verschieben vermöchten. Rückstellelemente für den Kolben
36 b und den Zylinder 34 b sind die Federn 37 b und 38 b. Der Fachmann ist nicht
an die geschilderte Lösung gebunden. Er kann die Einzelheiten der Dämpfungsvorrichtung
aus den gegebenen Maschinenelementen und Materialien nach Gutdünken auswählen. Die
Führungsfedern 42 a bzw.
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42b sollen parallel zu den Führungsfedern 77 a bzw.
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77b liegen. Sie sind bei 42w bzw. 42z am Lagerständer 1 befestigt.
Als vorteilhaft hat sich die erfindungsgemäße Dämpfungseinrichtung D auch deshalb
erwiesen, weil damit unter Umständen auch ein solcher Anpreßdruck der Reibplatten
an das Lager vorgesehen werden kann, daß die Reibungskräfte größer als die Lagerkräfte
beim Umlauf eines Wuchtkörpers W sind. Dadurch entsteht eine dämpfungsfreie Lagerung,
die sich durch eine Behinderung der Lagergelenkigkeit und eine gewisse Unnachgiebigkeit
in radialer Richtung auszeichnet. Ein derartiger Zustand kann aus Sicherheitsgründen
bei Schleuderläufen nützlich sein. Überschreitet die Lagerkraft die
vorgesehene Reibungskraft,
so geht die Lagerbedingung selbsttätig in den Zustand »radial-isotrop nachgiebig,
gedämpft« über. Dadurch schützt man das Lager vor zu hoher Belastung.
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Aus der vorstehenden Schilderung der erfindungsgemäßen Abstützung
für Prüf- und insbesondere Auswuchtmaschinen läßt sich zusammenfassend feststellen,
daß folgende Lagerbedingungen auch während des Umlaufs eines Rotationskörpers, sei
es in seinen Betriebslagern, sei es in Prüfmaschinenlagern, geschaffen werden können:
1. Lagerbedingung: Radial-isotrop-nachgiebig, gelenkig, ungedämpft: Festhaltevorrichtung
nicht eingeschaltet, Dämp fungseinrichtung nicht eingeschaltet; 2. Lagerbedingung:
Wie 1., jedoch gedämpft: Festhaltevorrichtung nicht eingeschaltet, Dämpfungseinrichtung
mit geringem Druck eingeschaltet, der Druck muß so gering sein, daß es an den Reibflächen
noch zu Bewegungen kommt; 3. Lagerbedingung: Radial-isotrop-starr, gelenkig, ungedämpft:
Festhaltevorrichtung eingeschaltet, Dämpfungseinrichtung nicht eingeschaltet; 4.
Lagerbedingung: Wie 3., jedoch gedämpft: Festhaltevorrichtung eingeschaltet, Dämpfungseinrichtung
mit geringem Druck eingeschaltet; 5. Lagerbedingung: Radial-isotrop-starr, ungelenkig,
ungedämpft: Festhaltevorrichtung eingeschaltet, Dämpfungseinrichtung mit hohem Druck
eingeschaltet (der Druck muß so hoch sein, daß es zu keiner Relativbewegung an den
Reibflächen kommt, hierdurch wirkt die Dämpfungseinrichtung als zusätzliche Festhaltevorrichtung,
die die Gelenkigkeit unterbindet); 6. Lagerbedingung: Radial-isotrop-mäßig starr,
ungelenkig, ungedämpft mit selbsttätiger Umschaltung auf Lagerbedingung 2 bei Lagerüberlastung:
Festhaltevorrichtung nicht eingeschaltet, Dämp fungseinrichtung mit hohem Druck
eingeschaltet. Wenn der Druck der Dämpfungseinrichtung im Verhältnis zur Lagerbelastung
hoch liegt, kommt es zu keiner Bewegung an den ReiS flächen, und die Dämpfungseinrichtung
wirkt als zusätzliche Festhaltevorrichtung, die sowohl die radiale Nachgiebigkeit
als auch die Gelenkigkeit des Lagers unterbindet. Wird die Lagerbelastung größer
als die Reibungskräfte zwischen den Reibplatten, dann kann das Lager nur gedämpfte
Bewegungen ausführen.