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DE1240020B - Ausbaugespann fuer den wandernden Strebausbau - Google Patents

Ausbaugespann fuer den wandernden Strebausbau

Info

Publication number
DE1240020B
DE1240020B DE1963G0038588 DEG0038588A DE1240020B DE 1240020 B DE1240020 B DE 1240020B DE 1963G0038588 DE1963G0038588 DE 1963G0038588 DE G0038588 A DEG0038588 A DE G0038588A DE 1240020 B DE1240020 B DE 1240020B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stamp
cap
caps
punch
frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1963G0038588
Other languages
English (en)
Inventor
Konrad Grebe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1963G0038588 priority Critical patent/DE1240020B/de
Publication of DE1240020B publication Critical patent/DE1240020B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D23/00Mine roof supports for step- by- step movement, e.g. in combination with provisions for shifting of conveyors, mining machines, or guides therefor
    • E21D23/0047Mine roof supports for step- by- step movement, e.g. in combination with provisions for shifting of conveyors, mining machines, or guides therefor without essential shifting devices
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D23/00Mine roof supports for step- by- step movement, e.g. in combination with provisions for shifting of conveyors, mining machines, or guides therefor
    • E21D23/04Structural features of the supporting construction, e.g. linking members between adjacent frames or sets of props; Means for counteracting lateral sliding on inclined floor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)

Description

  • Ausbaugespann für den wandernden Strebausbau Die Erfindung bezieht sich auf Ausbaugespanne _für den wandernden Strebausbau.
  • Die wechselnden Hangend- und Liegendverhältnisse im Streb bedingen es, solche Rahmen in sich gelenkig auszubilden und sie dadurch zu befähigen, sich diesen wechselnden Verhältnissen, insbesondere dem unebenen Verlauf von Hangendem und Liegendem, anzupassen.
  • Es ist bekannt, zu diesem Zweck nicht nur die Stempel gelenkig an die Kappen anzuschließen; sondern auch die Kappen aus zwei Teilen, die durch ein elastisches Zwischenmittel oder durch ein Gelenk miteinander verbunden sind, zu bilden.
  • Diese Ausbildung der Rahmen der Gespanne ergibt jedoch Schwierigkeiten bei dem Rücken in druckentlastetem Zustand, weil durch die hierbei am rückwärtigen Ende des Rahmens angreifenden Schubkräfte die Gefahr besteht, daß die Stempel sich mehr oder weniger schräg stellen, was sich auch auf die Kappen auswirkt und außerdem eine übertragung der Rückkräfte von dem einen auf den anderen der nicht starr miteinander verbundenen Kappenteile unmöglich macht. Mit Rücksicht hierauf ist es erforderlich, die beiden Kappenteile während des Rückvorganges in Bezug aufeinander zu blockieren, was jeweils besondere Maßnahmen bedingt und damit Bedienungsfehler beim Setzen und Lösen des Rahmens möglich macht, zum anderen mit der Gefahr verbunden ist, daß die Kappen, insbesondere ihre blockierten und damit starren Gelenke, als Folge von örtlichen Beanspruchungen, z. B. Herabfallen von schweren Gesteinsbrocken, beschädigt werden.
  • Es ist bereits vorgeschlagen worden, der Gefahr von relativen Verschwenkungen der Stempel gegenüber den Kappen während des Rückvorganges durch zwischen den Kappen und an den Stempeln gebildeten Widerlagern angeordnete elastische Abstützvorrichtungen in Gestalt von Gummipuffern vorzubeugen, die bestrebt sind, die Stempel jeweils in die Lage senkrecht zur Kappe zu verbringen.
  • Die Wirkung dieser bekannten Anordnung beschränkt sich aber auf den Anschluß der Stempel an die Kappen und reicht nicht aus, um auf eine mechanische Verriegelung des die beiden Kappenhälften miteinander verbindenden Gelenks verzichten zu können.
  • Schließlich ist es bekannt, Einzelstempel, die nicht Bestandteile eines Rahmens bilden, als solche durch quer zur Stempelachse gerichtete Federn in einem sie aufnehmenden Topf abzustützen, auf dessen Boden der ballig gestaltete Stempelfuß aufruht, wobei der Stempel durch einen Ansatz seines balligen Fußes gegen seitliche Verschiebungen gesichert wird. Abgesehen davon, daß diese bekannte Anordnung sich nur auf Einzelstempel bezieht, wirkt sie nur, solange der Stempel durch die an seinem Boden angeordneten Zentrierungsansätze gesichert ist. Sobald der Stempel - gegebenenfalls durch Einwirkung einer der ihn abstützenden Federn - aus dieser Zentrierung herausgedrückt wird, geht jede Rückstellkraft verloren.
  • Durch die Erfindung wird eine Konstruktion für die Rahmen von Ausbaugespannen geschaffen, welche in einfachster Weise den Forderungen Rechnung trägt, die in bezug auf die Gelenkigkeit der Rahmenbestandteile zueinander in gesetztem Zustand wie auch in bezug auf die Steifigkeit der Rahmen bei dem Rückvorgang zu erfüllen sind.
  • Bei der Konstruktion der Gespannrahmen gemäß der Erfindung sind wie bei bekannten Ausführungen die Hangend-und Sohlkappen gelenkig unterteilt und gelenkig an die Stempel angeschlossen und zwischen den Kappen und an den Stempeln gebildeten Widerlagern elastische, gegen Überhub gesperrte Abstützvorrichtungen vorgesehen, die die Stempel jeweils in die Lage senkrecht zur Kappe zu schwenken suchen.
  • Gemäß der Erfindung werden bei solchen Rahmen die die Stempel abstützenden Federn parallel zur Stempelachse vorwärts und rückwärts des gelenkigen Auflagers der Stempel in den ihrerseits durch ein einfaches Zapfengelenk miteinander verbundenen Teilkappen sich auf diesen abstützend angeordnet, sowie jeder der Federn ein Widerlager am Stempel zugeordnet, an welchem sich je nach der verschwenkten Lage der Teilkappen die hierdurch zusammengepreßten Federn abstützen, wobei die Vorspannung der Federn in einem solchen Verhältnis zu dem Gewicht des Rahmens und den während des Rückens am Rahmen angreifenden Schubkräften steht, daß das die Teilkappen miteinander verbindende Zapfengelenk während des Rückens unnachgiebig ist, ohne jedoch seine Nachgiebigkeit gegenüber dem Gebirgsdruck zu verlieren.
  • Infolge dieser Ausbildung des Rahmens genügt für die Verbindung der beiden Kappenteile miteinander ein Bolzengelenk einfachster Ausbildung.
  • Als elastische Abstützvorrichtungen wären Gummipuffer nicht brauchbar, da sie sich nicht entsprechend vorspannen lassen. Außer vorgespannten Federn lassen sich jedoch z. B. auch Zylinder verwenden, deren ausfahrbare Kolben unter dem Druck eines hochgespannten Druckmittels stehen, ebenso vorgespannte Luftfedern od. dgl.
  • Die vorgespannten und durch den Gebirgsdruck gegebenenfalls noch weiter zusammengedrückten Abstützvorrichtungen, die die Kappe jeweils in eine senkrecht zur Stempelachse verlaufende Ebene zurückzuschwenken suchen, sind derart gesperrt, daß sie einen die Kappe über diese Lage hinaus bewegenden Druck nicht ausüben können.
  • Mit besonderen Vorteil werden die in an sich bekannter Weise an Kragenansätzen der Stempel bzw., falls diese in Stempeltöpfe eingesetzt sind, an solchen der Stempeltöpfe vorgesehenen Abstützvorrichtungen sowohl beiderseits der Symmetrieebene des Rahmens als auch vorwärts und rückwärts der Stempel angeordnet, wobei die Abstände der vorderen von den rückwärtigen Abstützvorrichtungen größer sind als die der rechtsseitigen von den linksseitigen. Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, daß den Kräften, die bestrebt sind, das die beiden Kappenteile verbindende Gelenk durchzuknicken, nämlich den Rückkräften, ein größerer Widerstand entgegengesetzt werden muß als den demgegenüber kleineren Kräften, die bestrebt sind, die Kappenteile gegenüber den Stempeln seitlich zu verkippen.
  • Die starke federnde Absteifung der Kappenteile relativ zu den Stempeln ergibt die Möglichkeit, die Nachgiebigkeit der Gelenkverbindungen zwischen den Kappenteilen und zwischen Stempeln und Kappen den Gebirgsdrücken gegenüber unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Auf der anderen Seite bedingt sie aber, daß mechanische Hemmungen, die das Zurückschwenken der vom Druck entlasteten Rahmenteile in ihre normale Lage verhindern oder erschweren könnten, mit Sicherheit ausgeschaltet werden. Diese Sicherheit ist bei den bekannten Konstruktionen nicht gegeben. Vielmehr entstehen dort bei dem Verschwenken der Rahmenteile gegeneinander keilspaltförmige Öffnungen, in welchen sich Fremdkörper festsetzen können, die ein Zurückschwenken der Teile in die normale Lage verhindern.
  • Um auch dieses Gefahrenmoment auszuschalten, werden gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung die Gelenkverbindungen zwischen Stempeln und Kappen als wirkliche Kugelgelenke ausgebildet.
  • Das erfolgt gemäß der Erfindung dadurch, daß die Kugel oder Kugelgelenkverbindungen von Stempeln und Kappen am Stempel fest in einem gabelförmigen Ansatz des Stempels bzw. Stempeltopfes gelagert sind, der die Kugel beiderseits mit Spiel umfaßt, während die Kugel von oben und unten umgreifende Pfannen im Kappenkörper gebildet sind.
  • Durch diese Ausbildung des Gelenks wird dessen Betriebssicherheit unbedingt sichergestellt, weil jedes Eindringen von Fremdkörpern in das Innere der Gelenkpfannen ausgeschlossen ist, wobei dieser Vorteil ohne Inkaufnahme irgendwelcher Nachteile mit dem verbunden ist, daß die örtliche Verstärkung der Kappe, welche zur Unterbringung des Gelenkkörpers notwendig ist, gleichzeitig in vollem Umfang als solche ausgenutzt wird. Es wird damit eine Kappenkonstruktion für den Rahmen geschaffen, die im Gegensatz zu den Kappen der bekannten Rahmen, die an ihrer Unterstützungsstelle geschwächt sind, dort, wo sie den stärksten Beanspruchungen ausgesetzt ist, auch eine entsprechende Widerstandsfähigkeit besitzt, die sich dadurch ergibt, daß sich nunmehr die Kappe durch die am Stempel bzw. am Stempelkopf gebildete Gabel, in welcher sie gelenkig gelagert ist, hindurch erstreckt, wobei ihr Untergurt ebensowenig unterbrochen wird wie ihr Obergurt.
  • Die Lagerung der Kugeln in den diese beiderseits mit Spiel umfassenden Gabelschenkeln, in die der Stempelkopf ausläuft, erfolgt über sich von der Kugel in einander gegenüberliegender Anordnung erstreckende, als Achsstummel ausgebildete Ansätze, die, da sie den gesamten Druck von, der Kappe auf den Stempel übertragen, entsprechend stark ausgebildet werden.
  • Die Einführung der Kugel in die in der Kappe gebildete Pfannenlagerung kann zweckmäßig dadurch ermöglicht werden, daß die Pfanne seitliche öffnungen und die Kugel parallel zu den Achsstumeln verlaufende, sich gegenüberliegende Abflachungen aufweist, deren Abstände voneinander der Stärke der Achsstummel entsprechen. Infolge dieser Ausbildung kann der Kugelkörper durch die seitlichen Öffnungen der Pfanne eingeführt werden, worauf er nach Verdrehung um 90° nach dem Prinzip des Renkverschlusses in der Kappe gehalten wird.
  • Die derart mit der Gelenkkugel versehene Kappe kann dann von oben bzw, unten in die die Achsstummel aufnehmenden Schlitze der Gabelschenkel eingelegt werden, worauf die Achsstummel in zweckentsprechender Weise mit den Gabelschenkeln verschraubt werden und dadurch die Kugel gegenüber dem Stempelkopf festgelegt wird.
  • Bei Verwendung des in der vorstehend grundsätzlich beschriebenen Weise ausgebildeten Rahmens als Bestandteil eines Ausbaugespanns, bei welchem in an sich bekannter Weise die Rahmen im Bereich der Hangend- und Sohlkappen über einen Zwischenkörper aneinander geführt werden, werden die der Führung des Zwischenkörpers dienenden Zwangsführungen nicht wie üblich an den Kappen, sondern an den Stempeln bzw. den die Stempel aufnehmenden Stempeltöpfen befestigt. Hierdurch wird erreicht, daß Schwenkbewegungen der Kappenteile gegenüber der Rahmenebene möglich sind, ohne daß die Parallelführung der Rahmen aneinander dadurch beein-$ußt wird.
  • Wenn allerdings das die Kappenteile miteinander verbindende Gelenk unter hohen Druckbeanspruchungen durchknickt, so hat das eine gewisse Verkürzung des Abstandes von Stempel zu Stempel zur Folge. Da die an die Stempel angeschlossene Zwangsführung sich nicht gleichzeitig verkürzen kann, sind erfindungsgemäß die horizontalen Achsen, mit denen die sie mit den Stempeln verbindenden Doppelschwenkarme an den Stempeln (Stempeltöpfen) angelenkt sind, in bzw. an dem zugeordneten Arm in dessen Längsrichtung verschieblich gelagert. Eine solche längsverschiebliche Lagerung kann statt dessen selbstverständlich auch die den Doppelschwenkarm mit der Zwangsführung verbindende horizontale Achse, und zwar entweder in bzw. an dem zugeordneten Arm oder in bzw. an der Zwangsführung aufweisen.
  • Zweckmäßig ist es, die Doppelschwenkarme durch an ihnen angebrachte, miteinander zusammenwirkende, bogenförmig verlaufende Vor- und Einsprünge in der Art von Nut und Feder aneinander zu führen und gegen Abheben voneinander zu sichern. Die Achse der genannten Bögen verläuft dabei durch die Achse des die beiden Arme des Doppelschwenkarmes verbindenden Gelenks.
  • Die den Doppelschwenkarm mit dem Stempel bzw. Stempeltopf verbindende horizontale Achse fällt zweckmäßig mit dem einen der beiden Achsstummel, die an der Kugel des Kugelgelenks angeordnet sind, zusammen.
  • Mit besonderen Vorteil werden Stempeltöpfe verwendet, die aus zwei übereinander angeordneten, lösbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, deren einer die den Stempel aufnehmende Ausdrehung, den Kragen für die Abstützung der Federn und die Gabel mit dem Lager für die an der Kugel angelenkten Achsstummel bzw. für die horizontale Achse der Doppelschwenkarme und deren anderer die Kugel mit den Achsstummeln enthält.
  • Sind die beiden Teile des am Stempel festgelegten Stempeltopfes miteinander verschraubt, so ist die vorher in die Kugelpfanne der Kappe hineingedrehte Kugel am Stempel befestigt und die gelenkige Verbindung zwischen Stempel und Kappe hergestellt. Gleichzeitig kommen die vorgespannten und gesperrten federnden Abstützvorrichtungen sowohl am Kragen des Stempeltopfes als auch am gegenüberliegenden Gurt der Kappe zur Anlage. Ein Verschwenken der Kappe ist nur noch gegen den Druck dieser Federn od. dgl. möglich. Sobald der auf die Kappe ausgeübte und durch sie auf die Abstützvorrichtungen übertragene Druck aufhört, suchen die Abstützvorrichtungen die Kappe in die normale Lage zurückzuschwenken. Während der Gebirgsdruck auf die - vom Stempel her gesehen - äußeren Pfannen (die obere Pfanne der Hangendkappe und die untere Pfanne der Sohlkappe) der Kugelgelenke wirkt, werden beim Zurückschwenken der Rahmenteile in ihre normale Lage die untere Pfanne der Hangendkappe und die obere Pfanne der Sohlkappe durch die Rückstellkraft der Abstützvorrichtungen auf Druck beansprucht.
  • Während die gelenkige Verbindung der Kappenteile mit den Stempeln ermöglichen soll, daß die Gelenke gegenüber einseitig auf die Kappen bzw. auf das eine oder andere Ende der Kappenteile ausgeübten Drücken nachgeben, sind selbstverständlich seitliche Verschwenkungen der Kappenteile unerwünscht. Vielmehr soll die Kappe stets rechtwinklig zur Achse der in den Gabeln der Stempel (Stempeltöpfe) gelagerten Achsstummel gehalten werden. Dies geschieht durch miteinander zusammenwirkende Anschläge an der Kappe einerseits und an den Gabelschenkeln andererseits. Vorzugsweise sind an den die der Einführung der Kugel dienende Öffnung begrenzenden Teilen der Kappe (verstärkte Teile ihres Steges) beiderseits Flügel mit flächigen Anschlägen vorgesehen, die mit zylindrischen Ansätzen der Gabelschenkel zusammenwirken, deren Zylinderachse in der Achse der Achsstummel verläuft. Somit werden die zulässigen Bewegungen des Kugelgelenks in keiner Weise beeinträchtigt, seitliche Verschwenkungen der Kappe gegenüber den Doppelschwenkarmen und somit gegenüber den Zwangsführungen jedoch mit Sicherheit verhindert.
  • Die Verwendung zweiteiliger Stempeltöpfe ermöglicht, Ausbaugespanne gemäß der Erfindung mit den gleichen Hangendkappen und Sohlkappen, mit den gleichen Führungs- und Vorschubvorrichtungen, Kugelgelenken und Abstützvorrichtungen wahlweise gemäß den jeweiligen Einsatzbedingungen oder gemäß dem jeweils verfügbaren Material mit jedem gewünschten Stempeltyp auszurüsten, indem lediglich die den Stempel aufnehmende Ausdrehung des mit der Gabel und dem Kragen versehenen Stempeltopfteiles diesem Stempeltyp angepaßt wird.
  • Die Figuren zeigen Ausführungsbeispiele der Erfindung in rein schematischer Darstellung unter Weglassung aller für das Verständnis der Erfindung nicht erforderlichen Teile.
  • F i g. 1 zeigt in Seitenansicht einen gesetzten und einen gelösten Rahmen eines Ausbaugespanns unter Weglassung der dem Vorschub und der gegenseitigen Führung der Rahmen dienenden Teile; F i g. 2 ist ein Schnitt durch das gleiche Ausbaugespann, aber unter Einschluß der genannten Teile gemäß der Linie II-II der F i g. 1; F i g. 3 zeigt in Ansicht gemäß Linie 111-11I der F i g. 2 die der Parallelführung der Rahmen dienenden Zwangsführungen und Doppelschwenkarme im Bereich der Hangendkappen und der Sohlkappen; F i g. 4 ist ein Schnitt gemäß Linie IV-IV der Fig.2.
  • in den Figuren sind mit 1 und 2 die Stempel des gesetzten Rahmens A, mit 3 und 4 die Stempel des durch die Vorrückvorrichtung in seine neue Lage vorgeschobenen gelösten Rahmens B bezeichnet. Der gesetzte Rahmen weist Hangendkappen 5, 6 und Sohlkappen 5', 6', der gelöste Rahmen Hangendkappen 7, 8 und Sohlkappen T, 8' auf. Die Kappenteile sind durch einfache Bolzengelenke 9 bzw. 9' miteinander verbunden. Die Kappen des gesetzten Rahmens sind durch den Gebirgsdruck in ihrer Lage dem Verlauf des Hangenden und Liegenden angepaßt, die Kappen des gelösten Rahmens sind durch die federnden Abstützvorrichtungen in ihre normale Lage zurückgeschwenkt worden.
  • Die Stempel bzw. die an den beiden Enden auf sie aufgesetzten Stempeltöpfe weisen Kragenansätze 10 auf, die als Widerlager für die vorgespannten, zwischen dem Obergurt und dem Untergurt der Kappen eingesperrten federnden Abstützvorrichtungen 11 dienen, von denen zwei vor jedem Stempel und zwei hinter jedem Stempel jeweils rechts und links des den Obergurt mit dem Untergurt der Kappen verbindenden Steges 12 angeordnet sind. Auf dem Kragenansatz ist beiderseits der Kappe je eine Gabel 13 angeordnet, in die die abgeflachten Kugeln 14 der die Stempel mit den Kappen verbindenden Kugelgelenke sich mit ihren Achsstummeln 15,15' einlegen. Die Kugel 14 ruht in einer am Obergurt der Kappe gebildeten Pfanne 16 und einer am Untergurt der Kappe gebildeten Pfanne 16'. Obergurt und Untergurt der Kappe laufen somit auch im Bereich der Gelenkverbindung mit dem Stempel durch. Bei den Kappen der üblichen Ausbildung fehlt dagegen gerade in diesem Bereich, wo die Kappe den stärksten Belastungen und den stärksten Deformierungskräften ausgesetzt ist, der Untergurt völlig. Bei den erfindungsgemäß ausgebildeten ein regelrechtes Trägerprofil (Steg- oder auch Kastenprofil) aufweisenden Kappen kann der Untergurt auf ganzer Länge die gleiche Stärke haben wie der Obergurt. Der den Untergurt mit dem Obergurt der Kappe verbindende Steg 12 weist beiderseits der Öffnung 17, in die die abgeflachte Kugel 14 einführbar ist, eine Verstärkung 18 auf, an der in den Figuren nicht dargestellte, die Schenkel der Gabel 13 umfassende Flügel angeordnet sein können.
  • An dem verlängerten Achsstummel 15 ist ein um diesen als Achse verschwenkbarer Doppelschwenkarm 19 angelenkt. Die den vier Kugelgelenken des Rahmens zugeordneten Doppelschwenkarme 19 sind paarweise mit einer Zwangsführung 20 verbunden, die ihrerseits in einen zwischen beiden Rahmen angeordneten Zwischenkörper 21 klauenartig eingreift und sich mittels einer nicht dargestellten Vorschubeinrichtung an ihm entlang verschieben läßt. Durch das Eingreifen der Zwangsführungen in den Zwischenkörper ist die Parallelverschiebung der Rahmen gesichert, während die Doppelschwenkarme die Höhenverschieblichkeit der Kappen des einen Rahmens gegenüber denen des anderen Rahmens gewährleisten.
  • Die Doppelschwenkarme des gesetzten Rahmens sind in F i g. 3 in ihrer scherenartig geöffneten Stellung, die des gelösten Rahmens in ihrer normalen geschlossenen Stellung dargestellt. Die beiden Arme des Doppelschwenkarmes 19 sind durch einen Gelenkbolzen 22 miteinander verbunden. Eine nicht dargestellte Feder zwischen den Gelenkbolzen 22 der der gleichen Zwangsführung 20 zugeordneten Doppelschwenkarme 19 hält die Doppelschwenkarme in ihrer normalen geschlossenen Stellung. Diese weisen bogenförmig verlaufende Vor- und Einsprünge 23, 23' auf, durch die sie aneinander geführt und gegen Abheben voneinander gesichert sind, so daß derart auch der parallele Verlauf der Zwangsführung 20 zur Rahmenebene gesichert ist. Trotzdem ist die in den F i g. 1 und 4 dargestellte Verschwenkung der Kappenteile des gesetzten Rahmens ohne weiteres möb lieh, da die Doppelschwenkarme nicht an die Kappen, sondern über die Achse 15 an das Kugelgelenk und somit an den zugeordneten Stempel angelenkt sind.
  • Der Achse 15 entspricht am anderen Arm der Doppelschwenkarme eine Achse 24, mit der dieser an die zugeordnete Zwangsführung 20 angelenkt ist. Die Achse 15 ist in dem zugeordneten Arm, z. B. in einem Langloch 25, längsverschieblich gelagert. Der gesetzte Rahmen hat sich gegenüber den ihm zugeordneten Zwangsführungen 20 dadurch verkürzt, daß die Kappen 5 und 6 bzw. 5' und 6' unter dem Gebirgsdruck ihre gestreckte Lage nicht beibehalten, sondern sich im Gelenk 9, 9' gegeneinander um ein gewisses Maß abgewinkelt haben. Diese Verkürzung des Rahmens gegenüber der Zwangsführung wird durch die Verschiebung der Achse 15 in dem Langloch 25 aufgenommen. Die Achse 15, die normalerweise der Achse 24 gegenüberliegt, kann sich dadurch in Längsrichtung des Rahmens um ein entsprechendes Maß gegen die Achse 24 versetzen. Der gleiche Erfolg läßt sich z. B. auch dadurch, daß der mit der Achse 15 versehene Arm teleskopartig ausziehbar ausgebildet ist, oder durch andere äquivalente Mittel erzielen.

Claims (11)

  1. Patentansprüche: 1. Ausbaugespann für den wandernden Strebausbau mit Rahmen mit gelenkig unterteilten und gelenkig an die Stempel angeschlossenen Hangend- und Sohlkappen und mit zwischen den Kappen und Widerlagern an den Stempeln angeordneten federnden gegen überhub gesperrten Abstützvorrichtungen, die die Stempel jeweils in die Lage senkrecht zur Kappe zurückzuschwenken suchen, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (11) parallel zur Stempelachse vorwärts und rückwärts des gelenkigen Auflagers (16, 16') der Stempel in den ihrerseits durch ein einfaches Zapfengelenk (9, 9') miteinander verbundenen Teilkappen (5, 6, 7, 8 bzw. 5', 6', 7', 8') sich auf diesen abstützend angeordnet sind sowie jeder der Federn (11) ein Widerlager (10) am Stempel zugeordnet ist, an welchem sich je nach der verschwenkten Lage der Teilkappen die hierdurch zusammengepreßten Federn (11) abstützen, wobei die Vorspannung der Federn in einem solchen Verhältnis zu dem Gewicht des Rahmens und den während des Rückens am Rahmen angreifenden Schubkräften steht, daß das die Teilkappen miteinander verbindende Zapfengelenk (9, 9') während des Rückens unnachgiebig ist, ohne jedoch seine Nachgiebigkeit gegenüber dem Gebirgsdruck zu verlieren.
  2. 2. Ausbaugespann nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorwärts und rückwärts jedes Stempels je ein Paar von Federn (11) angeordnet ist, deren Ouerabstand voneinander geringer ist als der Abstand der Federpaare von der Stempelachse.
  3. 3. Ausbaugespann insbesondere nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß unter kugelgelenkartiger Lagerung des Stempelkopfes in der Kappe die Kugel (14) des Gelenks in einem im Stempelkopf gebildeten gabelförmigen Ansatz (13) gelagert ist.
  4. 4. Ausbaugespann nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die durch an ihr angeordnete einander gegenüberliegende als Achsstummel ausgebildete Ansätze (15, 15') in der Gabel (13) des Stempelkopfes bzw. Stempeltopfes gelagerte Kugel (14) parallel zu diesen Ansätzen verlaufende Abflachungen aufweist, deren Abstände voneinander der Stärke der Achsstummel bzw. der lichten Weite von der Einführung der anschließend um 90° verdrehten Kugel in die an der Kappe gebildete Pfanne dienenden Öffnungen entsprechen.
  5. 5. Ausbaugespann aus Rahmen nach den Ansprüchen 1 bis 4, die im Bereich der Hangend-und Sohlkappen über sich an einem Zwischenorgan führende Zwangsführungen aneinander geführt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwangsführungen (20) an den Stempeln (Stempeltöpfen) befestigt sind.
  6. 6. Ausbaugespann nach Anspruch 5, bei dem die Zwangsführungen (20) mit horizontalen Achsen über scherenartig ausgebildete Doppelschwenkarme an die Rahmen angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Aufnahme der Verkürzungen der Kappen als Folge von bei entsprechend hohen Belastungen denkbaren Relativverschwenkungen ihrer beiden Teile zueinander die horizontalen Achsen, über die die Arme der Doppelschwenkarme (19) an den Stempeln (Stempeltöpfen) angelenkt sind, in bzw. an dem zugeordneten Arm in dessen Längsrichtung verschieblich gelagert sind.
  7. 7. Ausbaugespann nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelschwenkarme (19) durch an ihnen angebrachte miteinander zusammenwirkende, bogenförmig verlaufende Vor- und Einsprünge (23, 23') in Art von Nut und Federn aneinander geführt und gegen Abheben voneinander gesichert sind. B.
  8. Ausbaugespann nach den Ansprüchen 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelschwenkarme (19) an den horizontalen Achsstummeln (15) der Kugeln angelenkt sind.
  9. 9. Ausbaugespann nach den Ansprüchen 5 bis 8, bei welchem die Stempel in ihrerseits in der Kappe gelenkig gelagerte Töpfe eingesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stempeltopf aus zwei übereinanderliegenden, z. B. @ durch Schrauben miteinander verbindbaren Teilen besteht, deren einer (a) die den Stempel aufnehmende Ausdrehung, den Kragen für die Abstützung der Federn und die Gabel mit dem Lager für die an der Kugel angebrachten Achsstummel (15) bzw. für die horizontale Achse der Doppelschwenkarme (19) und deren anderer (b) diese Achse und die Kugel (14) des Kugelgelenks enthält.
  10. 10. Ausbaugespann nach den Ansprüchen 5 bis 9, gekennzeichnet durch die wahlweise Verwendung von Stempeltopfteilen (a) mit verschiedenen, jeweils einen bestimmten Stempeltyp angepaßten Ausdrehungen, so daß die Rahmen des Gespanns unter Austausch lediglich der betreffenden Teile (a) mit den jeweils gewünschten Stempeln versehen werden können.
  11. 11. Ausbaugespann nach den Ansprüchen 5 bis 10, gekennzeichnet durch miteinander zusammenwirkende Anschläge an der Kappe und an den Gabelschenkeln, welche die Kappe rechtwinklig zur Achse der Achsstummel halten und damit seitliche Verschwenkungen der Kappe gegenüber den Doppelschwenkarmen verhindern. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschriften Nr. 1010 032, 1069548 , 1030 281; deutsche Patentanmeldung p 11002 VI b/5 c D (bekanntgemacht am 7. 12. 1950); französische Zusatzpatentschrift Nr. 66 647.
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