DE1137533B - Vorrichtung zum Entsaften von Zitrusfruechten - Google Patents
Vorrichtung zum Entsaften von ZitrusfruechtenInfo
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Description
- Vorrichtung zum Entsaften von Zitrusfrüchten Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Entsaften von Zitrusfrüchten, bestehend aus einer durch eine Siebplatte abgedeckten Saftfangtasse und einem mittels Drillspindel, Drillnuß und Rückholfeder antreibbaren Reibkegel.
- Es sind Zitrusfruchtpressen mit Handkurbelantrieb bekannt. Sie bedingen nicht nur einen aufwendigen Antrieb, sondern auch eine beidhändige Bedienung, weil man mit der einen Hand die Antriebskurbel drehen und mit der anderen die Zitrusfrucht erfassen muß. Daneben gibt es Zitrusfruchtpressen in Form von vereinfachten Handgeräten ohne mechanische Antriebsmittel. Auch ihnen haftet der Mangel an, daß man zur Bedienung stets beide Hände benötigt.
- Dieser Mangel wird durch die Verwendung eines an sich bekannten Drillspindelantriebs vermieden, weil dort die die Zitrusfrucht festhaltende Hand zugleich durchAbwärtsdruck den Reibkegel in Drehung versetzt. Die vorbekannten Drillspindelzitrusfruchtpressen sind in mehrere Gruppen unterteilbar. Bei der ersten Gruppe. handelt es sich um drillspindelgetriebene Zitrusfruchtpressen, bei denen der Reibkegel mit dem Fangsieb einstüekig ist. Solche Zitrusfruchtpressen haben den Nachteil, daß beim Drehen des Reibkegels die auf dem Fangsieb liegenden Kerne, Fruchtfleischteile, Safttropfen od. dgl. infolge Fliehkraftwirkung abgeschleudert werden können. Die Erfindung greift deshalb auf eine an sich bekannte, an der Drehbewegung nicht beteiligte, auf dem Rande der Saftfangtasse ruhende Siebplatte zurück.
- Zur zweiten Gruppe gehören Drillspindelpressen, bei denen nicht das Fangsieb, sondern die Saftfangtasse mit dem drehbaren Reibkegel einstückig ist. Diese Pressen haben die gleichen Nachteile; auch bei ihnen besteht die Gefahr, daß beire Drehen der mit dem Kegel verbundenen Saftfangtasse deren Inhalt wenigstens teilweise herausgeschleudert wird. Außerdem kommt hier als Mangel hinzu, daß keine Trennung von Saft einerseits und Fruchtfleisch bzw. Kernen andererseits erfolgt.
- Bei der dritten Gruppe vonDrillspindelzitrusfruchtpressen ist zwar ein Fangsieb vorhanden, welches an der Bewegung nicht teilnimmt. Bei diesen Pressen ist der Spindelantrieb samt Rückholfeder unterhalb der Saftfangschale od. dgl. angeordnet, wodurch eine erhebliche Bauhöhe bedingt ist, die zwar den scheinbaren Vorteil bietet, daß man unter den Auslauf ein Glas stellen kann; die Standsicherheit solch hoch gebauter Zitrusfruchtpressen ist aber gering. Außerdem kommt hinzu, daß bei diesen hochgebauten Pressen der Saftfang einen Auslauf hat bzw. haben muß. Der entscheidende Nachteil ist darin zu sehen, daß Saftreste nachtropfen und den Tisch, die Tischdecke od. dgl. beschmutzen können.
- Die Erfindung greift deshalb auf eine Vorrichtung zurück, bei welcher der Reibkegel in oder oberhalb einer Saftfangtasse angeordnet ist, weil in der Praxis diese Bauweise vorgezogen wird. Die feststehende Tasse ist in der Gebrauchs- oder Auspreßstellung des Gerätes nach unten geschlossen, so daß aus ihr keine Safttropfen, Fruchtfleischteile oder Kerne herausfallen bzw. austreten können. Das Kippen der Saftfangtasse zum Zwecke ihrer Entleerung wird deshalb in der Praxis dem unverschließbaren Auslauf bzw. einer Ablauftülle vorgezogen.
- Und schließlich gibt es noch Zitrusfruchtpressen, bei denen sich der drehbare Reibkegel innerhalb des Umrisses einer Saftfangtasse befindet, wobei der Drillspindelantrieb aufrecht in der Mitte des Tassenbodens steht. Diese bekannten Zitrusfruchtpressen besitzen aber ihrerseits wiederum keine Siebplatte zwischen Reibkegel und Tasse, so daß hier mit dem ausgedrückten Fruchtsaft auch Kerne und Fruchtfleisch in die Tasse gelangen.
- Die Erfindung geht demzufolge aus von einer Vorrichtung zum Entsaften von Zitrusfrüchten, bestehend aus einer durch eine Siebplatte abgedeckten Saftfangtasse und einem mittels Drillspindel, Drillnuß und Rückholfeder antreibbaren Reibkegel. Und zwar unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand von vorbekannten Vorrichtungen dieser Gattung in vorteilhafter Weise dadurch, daß die Drillnuß am oberen Ende eines die Rückholfeder kapselnden und die Siebplatte in der Mitte durchquerenden Führungsrohres angeordnet ist, dessen unteres Ende am Boden der Saftfangtasse abgestützt und gegebenenfalls zentrierend geführt ist.
- Durch die Erfindung wird eine entscheidende Verbesserung erzielt, die darin zu sehen ist, daß die die Spindel, die Drillnuß und die Rückholfeder aufnehmenden Teile der Gesamteinrichtung etwa mittig in der Siebplatte fest an dieser sitzen, wobei sie sich also von dieser aus etwa gleich weit nach oben wie nach unten erstrecken. Diese Bauweise hat gegenüber allen bekannten und vergleichbaren Zitrusfruchtpressen mit Drillspindelantrieb den entscheidenden Vorteil, daß der Spindelantrieb zweifach gestützt ist, nämlich einerseits in der Mitte der Siebplatte und zum anderen auf dem Boden der Saftfangtasse. Die beim Bewegen des Reibkegels auftretenden mechanischen Beanspruchungen und Belastungen werden dadurch zweifach aufgenommen. Die Kippsicherheit ist entscheidend höher. Außerdem erlaubt diese Anordnung des Drillspindelantriebes das Herausnehmen des Antriebes beim Herausheben der Siebplatte, so daß zum Entleeren der Saftfangtasse diese nur allein gehandhabt zu werden braucht, während bei allen anderen vergleichbaren Geräten der Spindeltrieb in oder an der Tasse bleibt.
- In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigt Fig.1 eine Schnittdarstellung der Zitrusfruchtpresse und Fig. 2 eine weitere Ausführungsform.
- Die Zitrusfruchtpresse besteht im wesentlichen aus drei Hauptteilen, nämlich einem tassenartigen Untersatz A, einer diesen abdeckende Siebplatte B und einem pilzförmigen Reibkegel C.
- Nach der Erfindung ist die Siebplatte B mit dem Führungsrohr 10 versehen, das durch ringsum angeordnete, sich von der Siebplatte B aus zu beiden Seiten in axialer Richtung erstreckende Rippen 11 verstärkt ist. Dieses Führungsrohr ist in beiden Ausführungsformen unten durch den Boden 12 verschlossen, der sich auf dem Boden 13 des Untersatzes A abstützt. In die Offenseite des Führungsrohres ist die Drillnuß 14 bzw. 14' ein- bzw. aufgesetzt, die der Drillspindel 15 bzw. 15' als Führung dient. Auf dem freien Ende dieser Drillspindel 15 bzw. 15' ist der Reibkegel C angeordnet.
- Die Drillnuß 14 bzw. 14' besitzt eine verhältnismäßig lange axiale Führungshülse 16, die in den Innenzylinder 17 des Führungsrohres 10 hineinragt. Diese Führungshülse 16 dient zur axialen Führung des fest mit dem unteren Ende der Drillspindel 15 verbundenen und als Gegenanlage für die den Rücklauf bewirkende und sich andernends am Boden 12 des Führungsrohres 10 abstützende, von dem Stift 19 od. dgl. zentrisch geführte Feder 18 dienenden Stütztellers 20. Zur Führung des Rohres 10 selbst kann der Zentnerring 21 auf dem Boden 13 des Untersatzes A vorgesehen sein.
- Außerdem ist die Drillnuß 14, bzw. 14' im wesentlichen stülpdeckelartig auf das Führungsrohr 10 aufgesetzt, indem nach dem Ausführungsbeispiel der Fig.l eine gegenseitige Verriegelung dadurch bewirkt wird, daß das obere Ende 22 des Führungsrohres 10 von der Stirnfläche in axialer Richtung sich konisch erweitert und unter Bildung der radialen Stufe 23 abgesetzt ist, während der übergreifende Kragen bzw. Rand 24 der Drillnuß mit einer der Außenform des Rohrendes 22 entsprechenden Innenausbildung versehen ist. Beim Zusammenbau der Presse tritt durch axialen Druck auf die Drilluß 14 eine zuverlässige Verrastung der den Ringschnappverschluß bildenden Elemente ein.
- Das Ausführungsbeispiel einer Zitrusfruchtpresse nach der Ausführungsform der Fig. 2 unterscheidet sich von dem in Fig. 1 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel im wesentlichen dadurch, daß einerseits zwischen der Drillnuß 14' und dem Führungsrohr 10 eine andere Verbindung verwirklicht ist und daß andererseits das Führungsrohr 10 in axialer Richtung stufenförmig abgesetzt ist und daß schließlich an Stelle eines mit der Drillspindel 15 fest verbundenen Stütztellers 20 eine lose Nuß 25 vorgesehen ist.
- Und zwar ist die Verbindung zwischen Drillnuß 14' und Führungsrohr 10 dadurch gebildet, daß das obere Ende 26 des Führungsrohres konisch verjüngt ist und mit einem Gegenkonus 27 des übergreifenden Nußrandes 24 zusammenwirkt. Ferner hat das Führungsrohr 10 im unteren Bereich einen Innendurchmesser, der dem Außendurchmesser der Rückholfeder 18 .entspricht. Im Bereich der Führungshülse 16 wird der Innendurchmesser des Führungsrohres 10 etwa dem Durchmesser der Führungshülse 16 angepaßt, wodurch eine der axialen Abstützung der Führungshülse 16 dienende Stützstufe 28 gebildet wird. Und schließlich wird die auf der einen Seite durch das Führungsrohr 10 selbst übernommene Führung der Feder 18 auf der Gegenseite durch eine lose eingesetzte Stütznuß 25 gebildet, die sich mit einem Bund innen an der Führungshülse 16 der Nuß 14' führend abstützt. Durch diese Anordnung kann man die mit dem Reibkegel C zweckmäßig eine Baueinheit bildende Drillspindel 15' ohne weiteres herausnehmen, ohne die Nuß 14' vom Führungsrohr 10 zu lösen.
- Da bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 der Reibkegel C lose, also abnehm- bzw. herausnehmbar mit seiner Drillspinde115' in der Stütznuß 25 lagert, besteht die für diese Ausführungsform vorteilhafte Möglichkeit, den gesamten Reibkegel C auswechseln zu können. Dieses ist insbesondere dann von Vorteil, wenn einmal beispielsweise harte und kleine Zitronen und zum anderen mit dem gleichen Gerät weiche Früchte, z. B. Pampelmusen, Apfelsinen od. dgl. zu entsaften sind. Hierbei kann man wahlweise einen kleinen, scharf profilierten . oder einen großen, rillenförmige Rippen aufweisenden Reibkegel verwenden. Da das Drehmoment beim Pressen stets gleich groß ist, kann man auf diese Weise die Reibung im Fruchtfleisch durch Auswechseln des Reibkegels C entsprechend berücksichtigen.
- Und schließlich wird die Drehsicherung zwischen der Siebplatte B und dem Untersatz A bei beiden Ausführungsformen dadurch verwirklicht, daß am Rand 29 der Siebplatte B der Radialsteg 30 vorgesehen ist, der in einen Schlitz des Untersatzes A zweckmäßig im Bereiche des Henkels 31 eingreift.
- Die Handhabung dieser Zitrusfruchtpresse geht kurz so vor sich, daß man einen Teil der vorher halbierten Zitrusfrucht in gewohnter Weise auf den Reibkegel C aufsetzt und einen axialen Druck ausführt. Dabei dreht sich der Reibkegel unter der Frucht beim Niedergehen durch den Drillantrieb und dringt auf diese Weise ins Fleisch der Frucht ein. Ist die Drillspindel bzw. der Reibkegel bis zum Anschlag niedergedrückt, bringt die Rückholfeder den Reibkegel wieder in seine Ausgangsstellung zurück. Nach mehrmaligem Wiederholen dieses Vorganges ist die Frucht restlos entsaftet. Der Saft läuft durch die Siebplatte in den Untersatz.
Claims (9)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Vorrichtung zum Entsaften von Zitrusfrüchten, bestehend aus einer durch eine Siebplatte abgedeckten Saftfangtasse und einem mittels Drillspindel, Drillnuß und Rückholfeder antreibbaren Reibkegel, dadurch gekennzeichnet, daß die Drillnuß (14 bzw. 14 ') am oberen Ende eines die Rückholfeder (18) kapselnden und die Siebplatte (B) in der Mitte durchquerenden Führungsrohres (10) angeordnet ist, dessen unteres Ende am Boden der Saftfangtasse (A) abgestützt und gegebenenfalls zentrierend geführt ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen stopfenförmig ausgebildete Drillnuß (14, 14 ') mit einer Führungshülse (16) in den zylindrischen Hohlraum (17) des Führungsrohres (10) der Siebplatte (B) hineinragt und lösbar auf diesem gehalten ist und daß das dem Reibkegel (C) abgewandte Ende der Drillspindel (15 bzw. 15') eine in der Führungshülse (16) der Drillnuß axial geführte, als Gegenanlage für die Rückholfeder (18) dienende und gegebenenfalls lösbar mit dem Spindelende verbundene Stützplatte (20, 25) od. dgl. zugeordnet ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drillnuß (14, 14') den Oberrand der Führungsrohres (10) stülpdeckelartig übergreift und mit Mitteln zur gegenseitigen Halterung versehen ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Drillnuß (14) mit Hilfe eines Ringschnappverschlusses auf dem Führungsrohr (10) gehalten ist, vorzugsweise indem das obere Ende (22) des Führungsrohres sich von der Stirnfläche aus in axialer Richtung konisch erweitert und unter Bildung einer radialen Ringschulter (23) abgesetzt ist, wobei die Drillnuß, namentlich deren übergreifender Rand (24), eine dieser Außenform des Führungsrohres entsprechende Innenausbildung aufweist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Drillnuß (14') mittels eines Keilverschlusses auf dem Führungsrohr (10) gehalten ist, indem das obere Ende (26) des Führungsrohres konisch verjüngt ist und der übergreifende axiale Rand (24) der Drillnuß mit einem entsprechenden Gegenkonus (27) versehen ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (10) mit der Siebplatte (B) einstückig erzeugt und mit mehreren, ringsum verlaufenden, sich in axialer Richtung erstreckenden Verstärkungsrippen (11) versehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (10) an seinem unteren Ende (12) mit einem mittigen Führungsstift (19) od. dgl. zur zentrischen Führung der Rückholfeder (18) versehen ist. B.
- Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (10) namentlich der Innenzylinder (17) auf einem Teil seiner Länge mit einem dem Außendurchmesser der Rückholfeder (18) entsprechenden Innendurchmesser ausgerüstet ist und im Bereiche der in das Führungsrohr (10) hineinragenden Führungshülse (16) der Drillnuß (14') auf dessen Außendurchmesser unter Bildung einer Stützstufe (28) erweitert ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Siebplattenboden gegenüber dem Oberrand der Saftfangtasse versenkt angeordnet ist und daß ferner die Siebplatte (B) den Oberrand ringsum übergreift und gegenüber der Saftfangtasse (A) drehgesichert ist. In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschriften Nr. 1634 774, 1855 341, 1933 738, 1956 288, 1969 006, 2410562, 2454085.
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