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Vorrichtung zum Heißaufvulkanisieren von über die Ferse hochgezogenen
Laufsohlen auf Schäfte, insbesondere von Kinderschuhen Beim Heißaufvulkanisieren
von ebenen Gummisohlen auf Schuhschäfte ist es bekannt, den Schaft auf einen leistenartigen
Stempel aufzuziehen, der in eine Matrize hineinbewegt werden kann, welche die Vulkanisationsmasse,
die gegebenenfalls auch die Sohle bildet, enthält. Der Anwendung dieses bekannten
Verfahrens auf das Herstellen von Kinderschuhen mit über die Ferse hochgezogener
Laufsohle stand bisher entgegen, daß die hierfür nötigen Vorrichtungen sehr verwickelt
und aufwendig wurden. Schon allein die dadurch bedingte Verteuerung der Herstellung
ließ das Heißaufvulkanisierverfahren etwa für kleine Kinderschuhe mit hochgezogener
Sohle nicht recht geeignet erscheinen, so daß Sohle und Schaft in diesem Fall im
allgemeinen durch Kleben verbunden wurden.
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So ist z. B. eine Vorrichtung zum Herstellen derartiger Schuhe mit
über die Ferse hochgezogener Laufsohle nach dem Heißaufvulkanisierverfahren bekannt.
Hierbei ist die Matrize waagerecht angeordnet, während der Stempel sich in der Senkrechten
bewegt.
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Um nun auch an dem rechtwinklig abstehenden Fersenteil der Sohle den
für die Herstellung unerläßlichen Preßdruck zu erzielen, ist die Matrize in mehrere
Einzelteile aufgeteilt, die durch verwickelte Einrichtungen gegeneinanderbewegt
werden.
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Bei einer anderen Vorrichtung, die zum Herstellen von Sandalen u.
dgl. aus Kunstleder oder Pappe dient, ist die Sohlenplatte der Matrize waagerecht
angeordnet, während die die rechtwinklig von der Laufsohle abstehenden Teile der
Sandale formenden Matrizenteile seitlich auf den Stempel zu bewegt werden müssen.
Hierfür sind eigene Exzenterantriebe nötig.
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Um zu erreichen, daß die aus Sohle und Schaft bestehende Schicht
sowohl entlang der Lauffläche als auch entlang des ungefähr senkrecht zu letzterer
stehenden Fersenteils während des Vulkanisierens überall gleichem Preßdruck ausgesetzt
wird, ist bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung die Matrize in Betriebslage gegen
die Waagerechte geneigt und der Stempel annähernd senkrecht verschiebbar. Damit
ist gewährleistet, daß die von dem Stempel ausgehende Preßkraft durch die Anordnung
der Matrize in etwa zwei zueinander senkrecht stehende Kraftkomponenten zerlegt
wird, welche über die ganze Länge des winkelförmigen Sohlenstückes bzw. der daran
anschließenden Schichten aus Zwischenlage, Treibmittel und Schaft, die zwischen
Stempel und Matrize angeordnet sind, einen überall gleichmäßigen Preßdruck ergeben.
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Offensichtlich ist die neue Vorrichtung selbst sehr einfach. Sie
gestattet ferner zusammen mit der durch sie sich ergebenden Vereinfachung des Arbeitsablaufes
erhebliche Kosteneinsparungen beim Herstellen derartiger Kinderschuhe. Da nunmehr
in einem einzigen Arbeitsgang vulkanisiert werden kann und es insbesondere nicht
mehr nötig ist, einzelne Teile der Matrize oder des Stempels für sich beweglich
zu machen, um beispielsweise auf den rechtwinklig abstehenden Fersenteil den nötigen
Preßdruck auszuüben, ist die Vorrichtung äußerst betriebssicher und einfach zu bedienen,
da naturgemäß alle Antriebsvorrichtungen für einzeln bewegliche Teile der Matrize,
wie sie bisher unerläßlich waren, in Wegfall kommen.
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Die Neigung der Matrize gegen die Betriebslage kann, wie die Erfahrung
gezeigt hat, vorteilhafterweise etwa 45" betragen. Doch liegt es selbstverständlich
im Rahmen der Erfindung, was eigentlich keiner weiteren Erörterung bedarf, etwa
die ganze Vorrichtung, d. h. die Matrize mit dem in der angegebenen Weise auf sie
zu beweglichen Stempel, in beliebiger Weise auf einem Gestell in zweckmäßiger Winkellage
im Raum anzuordnen, wie es für einen vorteilhaften einfachen Arbeitsablauf nötig
ist. Wesentlich ist nur, daß die Bewegungsrichtung des Stempels gegenüber der Matrize
derart angeordnet ist, daß sich, wie bereits vermerkt, beim Niedergehen des Stempels
längs des gesamten, die Sohle bildenden Winkelstückes der gleiche Preßdruck ergibt.
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Die hochgezogene Laufsohle wird auf beliebige Schäfte in einem Arbeitsgang
aufvulkanisiert. Der fertig vulkanisierte Schuh ist sodann in einfacher Weise aus
der Matrize zu entnehmen. Stempel und
Matrize können vorzugsweise
derart ausgebildet sein, daß die - gegebenenfalls teilbare - Matrize und der Stempel
zum Formen des Treibmittels - gegebenenfalls mit eingebetteter Versteifung - zu
einer Gelenkstütze im mittleren Sohlenteil der Schuhe ausgebildet sind. Es können
so mit geringen Herstellungskosten Kinderschuhe erzeugt werden, die dem Fußgelenk
des Kindes eine besonders feste Stütze geben.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die Vorrichtung gemäß der Erfindung in einer
Seitenansicht und Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in Draufsicht.
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Ein Stempel 1 ist in Form eines Fußes ausgebildet; in eine Bohrung
2 ist in bekannter Weise eine Heizpatrone einzusetzen. Der Stempel 1 ist eingepaßt
in eine Matrize 3 und mit dieser zusammen unter einem Winkel zur Waagerechten angeordnet.
Der Pfeil deutet die Bewegungsrichtung des Stempels 1 an. Die Matrize 3 umfaßt eine
Grundplatte 4, die über eine Fläche 5 entsprechend der Schuhsohle teilweise geriffelt
ist. Auf ihr sitzen zwei Seitenteile 6 und 7, die auf der einen Seite über ein Scharnier
8 miteinander beweglich verbunden sind und auf der anderen Seite durch einen Hebelverschluß
9 zusammengehalten werden. Entlang ihrer inneren, zusammenhängenden Begrenzungslinie
10 sind die Seitenteile 6 und 7 so ausgefräst, daß diese Begrenzungslinie 10 dem
Rand der Schuhsohle folgt und so den seitlichen Formabschluß für das Treibmittel
bildet. Der Seitenteil 6 weist einen Formteil 11 auf, der mit einer Ausfräsung 12
des Stempels 1 so gestaltet ist, daß beim Vulkanisieren das Treibmittel mit einem
dazwischengelegten Versteifungsteil, beispielsweise aus Karton, für den Schuh eine
Gelenkstütze in anatomisch zweckmäßiger Gestalt bildet. Mit den Seitenteilen 6 und
7 fest verbunden sind Fersenteile 13 und 14, deren symmetrische Aussparungen 15
die Form des Fersenteils der Laufsohle jeweils zur Hälfte zeigen. Handgriffe 16
dienen zum Betätigen der betriebsmäßig geheizten Matrize 3.
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Zum Heißvulkanisieren wird der Schaft des Schuhes über den Stempel
1 gezogen. Bei geschlossenem Hebelverschluß 9 der Matrize 3 wird die Laufsohle zusammen
mit dem Treibmittel auf die Fläche 5 und in die Aussparungen 15 eingelegt. Sodann
wird der Stempel 1 mit dem darauf befindlichen Schaft in der Richtung des Pfeiles
in die Matrize hineingedrückt.
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Durch die besondere Schräglage der Vorrichtung
drücken hierbei eine
dem Fersenteil der Laufsohle entsprechende Anlagefläche 17 und eine dem Sohlenteil
der Laufsohle entsprechende Fläche 18 des Stempels 1 mit gleichem Preßdruck auf
das Treibmittel, die Laufsohle und den Schaft.
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Nach beendetem Vulkanisieren kann nach Öffnen des Hebelverschlusses
9 der fertige am Stempel 1 hängende Schuh aus der Matrize 3 entnommen werden.
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Selbstverständlich liegt es im Rahmen der Erfindung, den ganzen Bewegungsablauf
der Vorrichtung beispielsweise auf pneumatischem Wege voll- oder halbselbsttätig
durchführen zu lassen. So ist es auch denkbar, den fertigen Schuh durch eine besondere
Vorrichtung selbsttätig aus der Vorrichtung zu entnehmen. Schließlich wäre es auch
möglich, die Fersenteile 13 und 14 von den Seitenteilen 6 und 7 zu trennen, um sie
mit einer besonderen Vorrichtung an den in die Matrize eingepaßten, mit dem Schaft
überzogenen Stempel 1 heranzudrücken.