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Zweiteilige Filmspule Die Erfindung betrifft eine zweiteilige Filmspule
für Kinofilm mit einer die beiden Spulenteile verbindenden Riegelvorrichtung.
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Zweiteilige Filmspulen haben den Vorteil, daß man das Filmende in
bequemer Weise am Spulenkern befestigen und auch wieder von diesem lösen kann. Dies
wirkt sich vor allem bei Kinospulen mit relativ großem Durchmesser vorteilhaft aus.
Die bekannten zweiteiligen Filmspulen sind durchweg mit Steck- oder Bajonettverbindungen
versehen, und es ist auch bekannt, beide Spulenteile in der Gebrauchsstellung gegeneinander
zu vergasten. Die zum Lösen der Spulenteile erforderlichen Kräfte müssen dabei so
groß gehalten werden, daß einmal die Spulenteile ohne Aufwand wesentlicher Kräfte
getrennt werden können, sich aber beim normalen Betrieb nicht selbsttätig lösen.
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Bisher werden zweiteilige Fihnspulen nur für Sonderzwecke verwendet.
Dies hat seinen Grund in erster Linie darin, daß bei unzweckmäßiger Handhabung,
vor allem durch ungeübte Personen, die Spulenteile leicht getrennt oder doch so
weit entriegelt werden können, daß sich die Betriebssicherheit verringert.
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Erfindungsgemäß wird eine zweiteilige Filmspule vorgeschlagen, deren
Riegelvorrichtung durch den auf dem Spulenkern sitzenden Filmwickel beeinflußt wird.
Hier können die vorerwähnten Nachteile nicht eintreten. Zwar können die Spulenteile,
wenn sich auf ihnen kein Film befindet, in der üblichen bequemen Weise voneinander
getrennt werden. Sobald sie jedoch einige Windungen Film tragen, sind sie formschlüssig
gegeneinander veriegelt. Ein unbeabsichtigtes Lösen der Spulenteile ist damit ausgeschlossen.
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Nach einer ersten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist vorteilhaft
an einem ersten Spulenteil ein federndes oder federnd gelagertes, an einem zweiten
Spulenteil angreifendes Riegelelement angeordnet, das bei leerer Spule durch die
Federkraft in einer Löse- oder Raststellung gehalten und beim Aufwickeln des Filmes
durch diesen in eine Riegelstellung bewegt wird. Zum Beispiel kann. an einer den
Spulenkern oder einen Kernteil bildenden Hülse außen eine Blattfeder angeordnet
werden, die, wenn keine äußeren Kräfte auf sie einwirken, in den für den Filmwickel
vorgesehenen Raum vorragt und die einen Riegelvorsprung aufweist, der durch den
aufgewickelten Film gegen die Kraft der Blattfeder nach innen gedrückt wird und
sich hinter einen am zweiten Spulenteil vorgesehenen Anschlag legt. Gegenüber den
bekannten zweiteiligen Filmspulen ergibt sich praktisch kein zusätzlicher Aufwand,
da auch Riegel- bzw. Verbindungselemente vorhanden sein müssen und diese Elemente
nach der Erfindung nur eine besondere Gestaltung erfahren.
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Wie ferner erfindungsgemäß vorgeschlagen wird, kann die Blattfeder
als sich in Umfangsrichtung erstreckende Bügelfeder ausgebildet werden, die an ihrem
einen Ende mit einer Kernhülse fest verbunden ist und in der Mitte einen Stift trägt,
der durch einen Umfangsschlitz der Kernhülse hindurch radial nach innen ragt und
hinter einen Anschlag des zweiten Spulenteiles greift. Der Anschlag kann durch eine
Kante einer an einer inneren Kernhülse des zweiten Spulenteils vorgesehenen Vertiefung
gebildet werden.
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Nach einem anderen Erfindungsvorschlag kann die Blattfeder parallel
zur Spulenachse liegen, ist an einem Ende mit dem ersten Spulenteil fest verbunden
und trägt am anderen Ende eine Riegelnase, die in eine hierfür vorgesehene Vertiefung
des zweiten Spulenteiles eingreift. Vorzugsweise soll die Blattfeder in einer Nut
des Spulenkerns liegen, deren Tiefe etwa gleich der Dicke der Blattfeder ausgebildet
ist.
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Den verbundenen Spulenteilen soll eine möglichst eindeutige Relativstellung
zugeordnet werden. Bevorzugt wird eine an einem Spulenteil vorgesehene achsparallele
Längsführung, in welche ein am anderen Spulenteil angebrachter Ansatz vorragt. Stets
sollen die Riegelaussparungen lichtdicht nach außen abgeschlossen werden.
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Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung bildet zweckmäßig
der Filmwickel selbst den Riegel der Riegelvorrichtung. Zum Beispiel kann
jeder
Spulenteil einen Flansch und einen auf der anderen Seite des Spulenkerns über diesen
hinaus radial nach außen ragenden Vorsprung aufweisen.
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Vorzugsweise wird an einem ersten Spulenflansch eine Kernhülse mit
einem segmentförmigen Längsschlitz und am freien Ende der Kernhülse auf der dem
Schlitz gegenüberliegenden Seite ein segmentförmiger Riegellappen vorgesehen, und
an einem zweiten Spulenflansch wird ein lichtdicht in den Schlitz eingreifender,
dem Außendurchmesser der Kernhülse angepaßter Steg angebracht, der an seinem freien
Ende ebenfalls einen segmentförmigen Riegellappen trägt. Der Steg wird vorteilhaft
als Außenleiste eines in der Kernhülse sitzenden Rohres ausgebildet. Die Spulenflansche
sollen möglichst lichtdicht eingeformte, den segmentförmigen Riegellappen angepaßte
Vertiefungen aufweisen.
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Weitere Merkmale und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele der Erfindung an
Hand der Zeichnung. Es zeigt Fig. 1 in räumlicher Darstellung eine erste erfindungsgemäß
ausgebildete zweiteilige Filmspule mit einer Bügelfeder als Riegelelement, Fig.2
einen Längsschnitt durch die Spule nach Fig. 1 mit aufgespultem Filmwickel, Fig.
3 einen Teilschnitt durch eine Filmspule mit einer in achsparalleler Lage angeordneten
Hakenfeder als Riegelelement, Fig. 4 in räumlicher Darstellung zwei Filmspulenteile,
die durch den auf ihnen sitzenden Filmwickel unmittelbar verriegelt werden, Fig.
5 einen Längsschnitt durch eine Verbindungsstelle im Bereich eines Flansches der
Spule nach Fig. 4 und Fig. 6 eine Abwandlung der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform.
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In der Zeichnung ist mit A bzw. A' oder A" ein erster Spulenteil und
mit B, B' oder B" ein zweiter Spulenteil bezeichnet. Jeder Spulenteil
weist einen Flansch 1 bzw. 2 auf. Nach den Fig. 1 und 2 ist am Flansch 1 zentrisch
fest eine Kernhülse 3 angebracht, die eine in Umfangsrichtung verlaufende Nut 4
aufweist, in der eine Bügelfeder 5 angeordnet ist. Diese ist an ihrem in Fig. 1
unteren Ende 5a mittels eines Nietes 6 mit der Kernhülse fest verbunden.
Ihr rechts oben liegendes Ende 5b kann sich dagegen in Umfangsrichtung in der Nut
4 frei einstellen. Die Bügelfeder 5 ist stärker gewölbt als die Kernhülse und trägt
in der Mitte einen Riegelstift 7, der in einem Schlitz 8 der Kernhülse verschiebbar
geführt ist.
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Am Flansch 2 sitzt fest ein Kernrohr 9, dessen Außendurchmesser dem
Innendurchmesser der Kernhülse 3 angepaßt ist. Dieses Kernrohr weist einen Ansatz
10 auf, der beim Einschieben des Rohres in die Kernhülse in deren Längsschlitz 11
geführt ist. Bei betriebsmäßig zusammengesteckten Spulenteilen liegt unterhalb des
Riegelstiftes? eine im Rohr 9 vorgesehene Vertiefung 12, deren Kante 12a als Anschlag
für den Riegelstift 7 dient. Die Feder 5 ist so weit gebogen, daß der Stift 7 auch
in dem von äußeren Kräften unbeeinflußten Zustand etwas in die Aussparung 12 vorragt
und dadurch die beiden Spulenteile A und B gegeneinander verrastet. Es ist also
stets eine wenn auch geringfügige Zugkraft erforderlich, um die Spulenteile voneinander
zu trennen.
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Die Befestigungsmittel für das Filmende sind der 1Jbersichtlichkeit
wegen nicht dargestellt. Grundsätzlich können alle bekannten Befestigungsmittel
zur Anwendung kommen. Unter anderem ist es möglich, den Stift 7 etwas nach außen
ragen und in die Filmperforation eingreifen zu lassen. Man kann auch den Film unter
das Ende 5b der Bügelfeder schieben oder eine besondere Klemmfeder anbringen. Stets
wird jedoch schon durch die ersten Lagen eines Filmwickels die Bügelfetter 5 so
weit an die Kernhülse angedrückt, daß der Stift 7 weiter in die Vertiefung 12 eindringt
und dadurch beide Spulenhälften formschlüssig gegeneinander verriegelt. Dies ist
in Fig. 2 gezeigt, in welcher der Filmwickel mit 13 bezeichnet ist.
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Nach Fig. 3 weist die Kernhülse 3' des Spulenteiles A' eine Längsnut
14 auf, in der eine Blattfeder 15 liegt, deren linkes Ende wiederum mit der Kernhülse
vernietet ist, während ihr rechtes Ende einen nach innen abgewinkelten Riegelhaken
15a aufweist und ohne Beeinflussung durch äußere Kräfte die gezeigte Lage einnimmt.
Dabei ragt der Riegelhaken 15a nur so weit in eine Vertiefung 16 im Bereich
des Flansches 2' des Spulenteiles B' vor, daß sich eine Rastverbindung ergibt, welche
beide Spulenteile mit leichter Kraft zusammenhält. Wickelt man jedoch einen Film
auf die Kernhülse 3', so wird wiederum die Blattfeder 15 nach innen gedrückt, und
es ergibt sich eine formschlüssige Verriegelung der beiden Spulenteile durch 15a
und 16. Auch hierbei kann grundsätzlich die Blattfeder 15 gleichzeitig zur Filmbefestigung
dienen, indem man den Niet 6' mit einem in die Filmperforation eingreifenden Vorsprung
versieht oder das Filmende unter die Blattfeder schiebt.
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Nach den Fig. 4 bis 6 sind keine federnden Riegelelemente vorhanden.
Zur Verriegelung dient der dort allerdings nicht gezeigte Filmwickel selbst. Die
Kernhülse 3" weist einen Längsschlitz 17 auf. Diesem gegenüber liegt am freien Ende
der Hülse ein seg-, mentförmiger Riegellappen 18. Das Kernrohr 9" ist mit einer
in den Schlitz 17 passenden segmentförmigen Leiste 19 versehen und trägt an seinem
freien Ende ebenfalls einen segmentförmigen Riegel-Lappen 20. Die Flansche 1" und
2" haben dem Riegellappen 18, 20 angepaßte Vertiefungen 21, 22.
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Nach Fig. 5 sind diese Vertiefungen in einem zentrisch zur Spulenachse
23 an den Flanschen vorgesehenen Wulst 24 angeordnet. Gemäß Fig. 6 weist jedoch
ein Riegellappen 20' einen Absatz 25 auf, der an einem entsprechenden Absatz 26
im Flansch 1" anpaßt und dadurch eine Lichtsicherung ergibt. Anstatt einer Vertiefung
kann dann im Flansch ein Durchbruch vorgesehen werden.
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Wenn auch die Zeichnungen nur Kinospulen zeigen, so kann grundsätzlich
die Erfindung doch bei allen zur Aufnahme von Filmen bzw. dünner Bänder bestimmten
Spulen zur Anwendung kommen.