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Nähmaschinenantrieb mit Kupplungsmotor Die Erfindung betrifft einen
Nähmaschinenantrieb mit Kupplungsmotor. Die bekannten Nähmaschinenantriebe besitzen
dabei eine im Motorengehäuse angeordnete Bremseinrichtung, die bei einem sogenannten
Kupplungsmotor fest mit dem Lagerschild des Motorgehäuses verbunden bzw. bei anderen
derartigen Einrichtungen innerhalb des Gehäuses des Motors angeordnet ist.
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Die Erfindung will nun einen solchen Nähmaschinenantrieb dahingehend
verbessern, daß die Bremse an- und abgebaut werden kann, ohne daß das Motorgehäuse
geöffnet zu werden braucht. Es soll auch erreicht werden, daß sie an bereits vorhandene
Antriebsaggregate ohne weiteres angebaut werden kann.
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Es soll somit eine mit einem normalen Kupplungsmotor ausgestattete
Antriebsvorrichtung für Nähmaschinen auch für einen, Betrieb der Nähmaschine mit
niedriger Drehzahl verwendbar sein. Es ist zwar bekannt, für den Antrieb einer Nähmaschine
mit niedriger Drehzahl ein besonderes Antriebsglied vorzusehen und bei Bedarf mit
der Nähmaschinen-Hauptwelle in Antriebsverbindung zu bringen. Demgegenüber soll
jedoch durch die vorliegende Erfindung der gesonderte Antrieb entfallen.
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Es ist bereits bekannt, die gesamte Kupplung einschließlich eines
feststehenden Bremsbelages lösbar mit einem Nähmaschinenmotor zu verbinden. Diese
bekannte zusätzliche Vorrichtung ist jedoch mit dem Motor so vereinigt, daß unbedingt
gewisse Abänderungen an Teilen eines vorhandenen Motors vorgenommen werden müssen.
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Die Erfindung geht von einem Nähmaschinenantrieb mit Kupplungsmotor
aus und ist dadurch gekennzeichnet, daß eine eine an sich bekannte drehbare Bremse
enthaltende Zusatzvorrichtung außerhalb des Motors als lösbare Baueinheit koaxial
zur Antriebswelle des Kupplungsmotors angeordnet ist und daß als abgetriebenes Kupplungsteil
für die drehbare Bremse die Riemenscheibe des Kupplungsmotors dient. Es hat sich
gezeigt, daß man bei einer derartigen Anordnung in einwandfreier Weise die auftretenden
Bremskräfte abfangen kann. Dabei ist der Vorteil gegeben, daß die Bremseinrichtung
jederzeit an- und abgebaut werden kann, ohne daß am Motor bzw. am Motorgehäuse Veränderungen
vorgenommen werden müßten. Eine erfindungsgemäße Bremseinrichtung ist also ohne
weiteres an einen normalen Kupplungsmotor anbaubar. Dadurch, daß die am Kupplungsmotor
ohnehin vorhandene Riemenscheibe gleichzeitig als abgetriebenes Kupplungsteil für
die drehbare Bremse dient, ergibt sich eine besonders einfache Ausbildung und ein
vorteilhaftes Zusammenwirken der Motorriemenscheibe direkt mit dem drehbaren Bremswiderlager.
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Die Zusatzvorrichtung kann durch eine an der Nähmaschinentischplatte
befestigte Konsole getragen werden. Es ist nach der Erfindung auch möglich, die
Zusatzvorrichtung am Motorgehäuse zu befestigen. Desgleichen kann ohne weiteres
der Antrieb der drehbaren Bremse am Motor und an der Nähmaschinentischplatte befestigt
sein, wobei die Zusatzvorrichtung außer durch die Konsole auch durch eine an der
Riemenscheibe angebrachte Nabe gelagert ist. Es kann also der nachträgliche Anbau
einer derartigen Bremse und deren Antrieb den jeweilig vorliegenden Verhältnissen
angepaßt werden.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
zur Darstellung gebracht. Es zeigt Fig.1 eine Ansicht des Erfindungsgegenstandes,
wobei die Bremseinrichtung von dem Motor des Antriebsaggregats her über eine elektrisch
betätigte Kupplung angetrieben wird, Fig. 2 einen Schnitt oberhalb der Mittellinie
durch den Gegenstand nach der Erfindung, wobei die die Bremskraft aufnehmende Scheibe
auf der Motornabe gelagert ist; der Schnitt unterhalb der Mittellinie zeigt die
Lagerung der die Bremskraft aufnehmenden Scheibe auf dem Antriebsaggregat.
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Unterhalb der Nähmaschinentischplatte 1 ist ein Lagerbock 2 angeschraubt,
in welchem die Bremseinrichtung sowie die Kraftübertragungsmittel des Hilfsantriebs
gelagert sind. Die Bremseinrichtung besteht aus der drehbaren Bremsscheibe 5 und
der Riemenscheibe 6, welche sich über die mit ihr vereinigte Scheibe 7 dann gegen
die Bremsscheibe 5 abstützt, wenn kein Zug auf den Kupplungshebel 8 des Antriebsaggregats
9 ausgeübt wird. Das Antriebsaggregat
9 ist als sogenannter Kupplungsmotor
ausgebildet. Der Kupplungshebel 8 ist in bekannter Weise mit eineml nicht dargestellten
Nähmaschinen-
| ugstange 11 verbunden. Wird |
| lungshebel 8 ein Zug ausgeübt, |
| ö:': enscheibe 6 entgegen der Wir- |
kung der Feder 19 nach rechts, so daß innerhalb, ,des Gehäuses des Kupplungsmotors
9 der AbtriehK mit einer Kupplungsscheibe in Eingriff kommt. Dies' entspricht dem
normalen Nähbetrieb. `- *:;`'@ Liegt die Riemenscheibe 6 über der Scheibe ar
| dcheibe 5 an, so wird sie, eben- |
| f , mit einer geringen Geschwin- |
äigkeit angetrieben. Mit Hilfe von Kraftübertragungsmitteln 22, 21 wird eine Welle
23 dabei in Umdrehung versetzt, welche ihrerseits das treibende Kupplungsglied einer
elektrisch betätigten Kupplung 24 in Umdrehungen versetzt. Auf der Welle 25 sitzt
das angetriebene Kupplungsglied 26 der genannten elektrisch betätigten Kupplung
24 und die Riemenscheibe 27, welche über eine weitere Riemenscheibe 28 die Verbindung
mit der Bremsscheibe 5 herstellt.
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Die Steuerung der elektrisch betätigten Kupplung 24 kann entweder
willkürlich, d. h. durch die Bedienungsperson, oder selbsttätig, d. h. durch mit
der Nähmaschine umlaufende Kontaktmittel, erfolgen, die hier nicht im einzelnen
dargestellt sind. Es kann damit erreicht werden, daß die Nähmaschinennadelstange
in einer gewünschten Totlage stehenbleibt.
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Mit 31 ist ein Bremsbelag bezeichnet, der auf der die Bremskraft aufnehmenden
Scheibe 5 oder der Riemenscheibe bzw. auf dem Bund derselben sitzen kann. Bei der
in Fig. 2 oberhalb der Mittellinie dargestellten Ausführungsart hat die auf dem
Wellenende 32 befestigte Riemenscheibe 6 eine Nabe 33, auf der das Lager 34 aufgesetzt
ist. Ein Flansch 35, der mit einem Gewinde versehen ist, stützt sich gegen eine
Schulter 36 des Lagers 34 und kann mit einer Stellmutter 37 in die gewünschte Lage
eingestellt werden. Die Konsole 2 kann in diesem Falle gleichzeitig als Riemen-
oder Räderschutz ausgebildet werden. Zur Durchführung des Riemens 20 durch die Nähmaschinentischplatte
sind in ihr entsprechende öffnungen. vorgesehen.
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Nach Lösung der Schraubverbindung 37 und gegebenenfalls Abnahme der
Konsole 2 kann die Bremseinrichtung entfernt werden (Fig. 2, obere Hälfte). In der
Darstellung gemäß Fig.2, untere Hälfte, wäre entsprechend die Schraubverbindung
an dem in der Darstellung linken Ende des Motorgehäuses zu lösen.
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Nach Abschaltung der elektrisch betätigten Kupplung 24 erfolgt die
endgültige Bremsung mit Hilfe der Kupplungsscheibe 26, die unter der Wirkung der
Feder 29 an die Gehäusewandung 30 angepreßt wird.