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Verfahren und Vorrichtung zum Ausscheiden von festen und in der Hitze
erweichbaren Fremdkörpern aus einem Faserflor Die Erfindung bezieht sich auf ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum. Ausscheiden von festen und in der Hitze erweichbaren
Fremdkörpern, z. B. Teer-und Asphaltteilchen aus dem von einer Krempel oder Karde
gelieferten Faserflor.
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Oftmals sind in einem textilen Fasergut feste und in der Hitze erweichbare
Fremdkörper, im folgenden als hitzeunbeständige Fremdkörper bezeichnet, enthalten,
die wegen ihrer geringen Größe und der meistens kleinen Stückzahl nicht aufzufinden
bzw. unter den anderen hitzebeständigen, in sehr großer Zahl vorhandenen Fremdkörpern
nur schwer zu erkennen sind, die aber bei der Veredelung, z. B. beim Heißkalandern,
der aus diesem Fasergut hergestellten Ware, z. B. eines Gewebes, Gewirkes od. ä.
schmelzen bzw. weich werden, zerfließen und dann in der Fertigware kleinere und
größere Flecken ergeben. Zwar lassen sich diese Flecken durch teuere chemische Behandlungen
mehr oder minder beseitigen, doch bleibt die Ware oft unansehnlich und zum Teil
unverkäuflich. Fremdkörper dieser Art sind z. B. Teer-und Asphaltteilchen, in der
Baumwolle auch als Teer-und Asphaltstippen bezeichnet, Farbpartikelchen u. a.
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Es ist bekannt, die im Fasergut vorhandenen Fremdkörper aller Art
dadurch auszuscheiden, daß man sie unter hohem Druck zu Pulver zermalmt. Dies geschieht
dadurch, daß der von der Krempel gelieferte hauchdünne Flor in seiner ganzen Breite
eine Quetschvorrichtung, die als Walzenpaar ausgebildet ist, durchläuft. Solange
die Fremdkörper spröde und trocken sind, z. B. Kletten, Samenschalen- und Stengelteilchen,
tritt der erwartete Effekt ein. Hitzeunbeständige, aber auch zähe Fremdkörper, z.
B. Teer- und Asphaltteilchen, werden durch einen Quetschvorgang nicht ausgeschieden,
sondern nur breitgewalzt. Sie laufen dann in dieser Form entweder mit dem Fasergut
weiter, mehr oder minder viele Fasern miteinander verklebend, und ergeben dann in
der Fertigware die unerwünschten Farbflecke oder sie bleiben an einer der beiden
Quetschwalzen hängen und bewirken dann, da sie auch in diesem Falle Fasern miteinander
verkleben, ein Wickeln und Zerreißen des dünnen, in sich wenig festen Faserflors.
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Es ist bereits bekannt, die hitzeunbeständigen, meistens zähen Fremdkörper
gemeinsam mit dem Fasergut im feuchten Zustand auf -18° C zu unterkühlen, sie dadurch
zu härten und anschließend oder gleichzeitig zu Pulver zu zermalmen und auszuscheiden.
Dieser Vorschlag ist praktisch nicht zu verwirklichen, zumindestens nicht mit einem
vertretbaren Aufwand, schon allein deswegen, weil im Spinnsaal aus spinntechnischen
Gründen eine Temperatur von rund -I-18 bis -I- 201 C herrschen muß.
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Man hat auch schon versucht, die hitzeunbeständigen Fremdkörper dadurch
auszuscheiden, daß man eine der beiden Quetschwalzen oder beide Quetschwalzen erhitzt.
Die Praxis hat gezeigt, daß die Fremdkörper dadurch zwar weich gemacht und gleichmäßiger
im Flor verteilt, aber nicht ausgeschieden werden. Auch die Wickelbildung um die
Quetschwalzen wird dadurch gemildert, aber nicht beseitigt. Die Hitzeeinwirkung
auf die Fremdkörper ist viel zu kurz, um sie spröde zu machen und damit die Voraussetzung
zu schaffen, sie durch einen Quetschvorgang in Pulverform überzuführen.
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Die vorliegende Erfindung besteht aus einem Verfahren, bei dem der
in bekannter Weise erzeugte Faserflor erhitzt und danach oder gleichzeitig gegen
ein saugfähiges Band gedrückt wird.
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Die hitzeunbeständigen Fremdkörper werden unter der Hitzeeinwirkung
weich, drücken sich in das saugfähige Band ein, zerfließen hier und werden von dem
saugfähigen Band, das sich mit der Liefergeschwindigkeit des Faserflors bewegt,
aufgesaugt. Zwar werden auch die hitzebeständigen Fremdkörper in gleicher Weise
gegen das saugfähige Band gedrückt, laufen aber, da sie in ihrer Form erhalten bleiben
und mit
den Fasern des Flors in inniger Verbindung stehen, mit diesen
weiter, ohne in dem saugfähigen Band die typischen Fliesspuren und Flecken zu hinterlassen.
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Die von den hitzeunbeständigen Fremdkörpern auf dem Band verursachten
Flecken können, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung des Faserguts auf einer
Musterkrempel erfolgt, nach dem Durchlauf einer bestimmten Menge eines Faserguts
gezählt und diese Zahl zu dem Gewicht des geprüften bzw. verarbeiteten Faserguts
ins Verhältnis gesetzt werden. Es ist auch möglich, die Flecken ihrer Größe nach
in Gruppen zu unterteilen oder sie zu planimetrieren und die ermittelte Gesamtfläche
wiederum zu dem Gewicht des verarbeiteten Faserguts ins Verhältnis zu setzen und
dadurch das Ausmaß der Durchsetzung des Faserguts mit hitzeunbeständigen Fremdkörpern
zahlenmäßig zu erfassen. Die Flecken im saugfähigen Baud können zusätzlich auf ihre
chemische Zusammensetzung hin überprüft werden.
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Die Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens ist gekennzeichnet
durch eine an einer Karde oder Krempel angeordneten Heizvorrichtung zum Erhitzen
des von der Krempel oder Karde gelieferten Flors und der darin befindlichen festen
und in der Hitze erweichbaren Fremdkörper, eine Druckvorrichtung und ein saugfähiges
Band zum Aufdrücken des erhitzten Faserflors gegen das Band und zur Aufnahme dieser
Fremdkörper.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist an Hand der in der Zeichnung schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele von Vorrichtungen erläutert. Es zeigt Abb.1 eine
Karde mit Druck- und Heizvorrichtung, Abb.2 und 3 eine mit einem saugfähigen Band
versehene Druckvorrichtung und Abb.4 eine Druck- und Heizvorrichtung unterhalb einer
Krempel.
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Der Karde A, die auch eine Krempel sein kann, ist, wie Abb. 1 zeigt,
eine Heizvorrichtung B nachgeschaltet. Daran schließt sich eine Druckvorrichtung
C an, die aus zwei Walzen besteht, von denen eine oder beide beheizt werden, wobei
um die untere Walze ein saugfähiges Band 4 geschlungen ist. Der von der Krempel
kommende Faserflor durchläuft diese Vorrichtung und wird entweder aufgerollt oder
wie üblich zu einem Kardenband verdichtet.
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Die Krempel oder Karde kann von beliebiger Bauart sein. An ihrer Stelle
kann auch eine andere Maschine zur Herstellung eines gleichmäßig dünnen Flors treten.
Wird nur eine kleine Probe des Faserguts untersucht, so wird es zweckmäßig sein,
eine Musterkrempel bzw. Musterkarde mit kleinen Dimensionen zu verwenden. Wird das
Verfahren dazu benutzt, um aus der gesamten Spinnpartie hitzeunbeständige Fremdkörper
zu entfernen, so wird man die in den Spinnereien benutzten Maschinen verwenden.
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Die Druckvorrichtung kann auch mit der Heizvorrichtung gekoppelt sein.
So z. B. kann sie, wie in Abb. 2 dargestellt, aus einem belasteten und erhitzten
Walzenpaar 1, 2 bestehen, zwischen denen der Flor 3 und das saugfähige Band 4 läuft.
An Stelle einer der unteren Walzen kann aber auch, wie aus Abb. 3 zu ersehen ist,
ein zweites Führungsband 5 treten, welches die obere Druckwalze 6 mehr oder minder
umschlingt. Aber auch andere Ausführungsformen von Druckvorrichtungen sind möglich.
Der Druck, mit dem das erhitzte Fasergut und damit die hitzeunbeständigen Fremdkörper
gegen das saugfähige Band gedrückt wird, kann konstant, aber auch in seiner Größe
einstellbar sein.
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Die Druckvorrichtung kann entweder hinter der Krempel bzw. Karde (Abb.
1) oder auch unterhalb derselben (Abb. 4) angebracht sein. Im letzteren Fall ist
sie einer Krempel nachgeschaltet und ist zugleich, wie aus Abb. 2 ersichtlich, mit
der Heizvorrichtung gekoppelt. Wird die zuletzt genannte Anordnung gewählt, so fällt
der durch den Hacker 7 aus dem Abnehmer herausgeschälte Flor 3, durch sein Eigengewicht,
eventuell über eine Leitwalze 8 geführt, nach unten und gelangt, gegebenenfalls
durch Leitbleche 9 od, dgl. gelenkt, selbsttätig in den Bereich der Druck-und Heizvorrichtung
10. Der Antrieb derselben erfolgt zweckmäßigerweise von dem Abnehmer der Krempel
bzw. Karde.
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Die Art der Heizvorrichtung kann beliebig sein. So z. B. ist es möglich,
den Flor vor Eintritt in die Druckvorrichtung C zu erhitzen. Nach Abb. 2 und 3 erfolgt
die Erhitzung durch die Druckvorrichtung z. B. dadurch, daß die den Flor gegen das
saugfähige Band drückende Walze von außen oder von innen in bekannter Weise geheizt
wird; von innen durch Dampf, mittels einer elektrischen Heizung od. dgl., von außen
durch Bestrahlung oder eine andere Heizvorrichtung.
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Das saugfähige Band 4, vorzugsweise in einer Breite, die der Arbeitsbreite
der Krempel bzw. der Breite des Flors entspricht, kann aus verschiedenem Material
hergestellt sein, so z. B. aus saugfähigem Papier, Textilgeweben, Textilbahnen,
aber auch aus jedem anderen saugfähigen Material. Das Band kann, wie in Abb. 1 bis
4 dargestellt, endlos als Schlauch umlaufen, wobei dann ein und dieselbe Stelle
des Bandes mehr als eine Stelle des Flors berührt. Es kann aber auch von einer Spule
ablaufen. In diesem Fall entspricht die Länge des, saugfähigen Bands, das nach dem
Durchlauf überprüft werden kann, der Länge des hergestellten Flors.
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Es ist auch möglich, mit dem endlosen in Schlauchform umlaufenden
saugfähigen Band 4 ein anderes nicht dargestelltes schlauchförmiges Band aus vorzugsweise
elastischem Material (z. B. Gummi) umlaufen zu lassen, das dem saugfähigem Band
einen Halt gibt. Das saugfähige Band bleibt aber stets mit dem Flor direkt in Verbindung.