DE1132433B - Verfahren und Vorrichtung zum pneumatischen Weiterschalten kinematographischer Filme - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum pneumatischen Weiterschalten kinematographischer FilmeInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zum pneumatischen Weiterschalten kinematographischer Filme Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und Vorrichtungen zum Weiterschalten kinematographischer Filme, bei denen der Film im Bereich des Filmfensters periodisch festgehalten und wieder freigegeben wird.
- Hierfür sind bereits zahlreiche Konstruktionen bekanntgeworden. Bei diesen ergeben sich Schwierigkeiten insofern, weil entweder die erzielbare Schaltzeit für manche Anwendungen, insbesondere für die Aufzeichnung von Fernsehsendungen gemäß der in Mitteleuropa üblichen Norm zu lang ist oder aber, weil die Beanspruchung des Filmmaterials unzulässig hoch ist. Letzteres erhöht die Gefahr von Filmrissen und damit von störenden Betriebsunterbrechungen. Bei der hohen Beanspruchung des Filmmaterials wird dieses stark gedehnt, und es können irreversible Dehnungen im Filmstreifen auftreten, welche örtlich verschieden sind und wodurch bei der Vorführung dieses Filmes der Filmstand beeinträchtigt wird.
- Die Erfindung bezweckt, in Weiterbildung der Lehren des Deutschen Patents 1073 859 mit verhältnismäßig geringem technischem Aufwand eine schnelle, ruckweise Fortschaltung des Filmes ohne unzulässig hohe Beanspruchung des Filmmaterials zu erreichen.
- So werden bei einem Verfahren zum Weiterschalten kinematographischer Filme, bei dem der Film im Bereich des Filmfensters periodisch festgehalten und wieder freigegeben wird, gemäß der Erfindung vor dem Filmfenster auf ein bogenförinig geführtes Filmstück mittels eines Luftdruckunterschiedes zwischen konvexer und konkaver Seite in bekannter Weise Kräfte derart ausgeübt, daß der Film in Richtung zum Filmfenster gedrückt wird und dieses nach Freigabe schnell durchläuft. Der Ausdruck »vor dem Filmfenster« ist hierbei auf die jeweilige Filmlaufrichtung bezogen.
- Zweckmäßigerweise wird das Verfahren derart ausgebildet, daß der Film in eine pneumatische Transportkammer mit vorzugsweise kontinuierlicher Geschwindigkeit derart einläuft, daß er darin einen bogenförmigen Verlauf annimmt, daß sodann der Film in der Nähe der Einlaufstelle in diose Kammer kurzzeitig festgeklemmt wird, hierauf auf der Außenseite des bogenförinigen Filmstücks ein Luftüberdruck bzw. auf der Innenseite ein Luftunterdruck wirksam wird, welcher den Filmbogen verkürzt, sobald der Film im Bereich des auf die pneumatische Transportkammer folgenden Filmfensters freigegeben wird.
- Es ist günstig, wenn auf ein auf das Filmfenster folgendes Teilstück des Filmes zusätzlich Zugkräfte solcher Richtung ausgeübt werden, daß der Film durch sie aus dem Filmfenster herausgezogen wird, sobald er von der Festhaltevorrichtung dort freigegeben wird.
- flierbei ist es vorteilhaft, wenn nach dem Filmfenster eine zusätzliche, an sich bekannte pneumatische Transportkammer angeordnet ist, in welcher auf den boggenförinig geführten Film eine Dmckdifferenz derart wirksam ist, daß der Film aus dem Filmfenster gezogen wird, sobald die am Filmfenster angeordnete Klemmvorrichtung diesen freigibt, wobei gleichzeitig dafür gesorgt ist, daß die Druckdifferenz zwischen der konvexen und der konkaven Seite des bocenförmig geführten Filmes in beiden pneumatischen Transportkammern kontinuierlich aufrechterhalten wird.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung werden vor dem Filmfenster zwei pneumatische Kammern angeordnet, die vom Film nacheinander durchlaufen werden; in diesen Kammern wirkt auf den dort bogenförmig geführten Film eine Druckdifferenz, welche in der zuerst durchlaufenen pneumatischen Vorkammer den Filmbogen verkürzt, während dieser in der anschließenden Transportkammer dadurch verlängert wird, daß in der zuerst durchlaufenen pneumatischen Vorkammer die Druckdifferenz zwischen konvexer und konkaver Seite des Filmes konstant gehalten wird.
- Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, Mittel vorzusehen, durch welche die Druckdifferenz zwischen konvexer und konkaver Seite des Filmes in der pneumatischen Vorkammer konstant gehalten wird.
- Weiterhin ist es günstig, daß auf den Film in der ersten Filmtransportkammer ein pulsierender Sog ausgeübt wird, hingegen in der vorhergehenden Vorkammer und in der nachfolgenden zweiten Filmtransportkammer ein konstanter Sog.
- Es hat sich hierbei bewähit, daß in der ersten pneumatischen Transportkammer gegen Ende der Schaltzeit der auf den Film wirkende Sog durch einen Druckluftstoß unterbrochen wird.
- Bei einer speziellen Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann eine zugleich mit der Bildaufzeichnung erzeugte und zu dem einzelnen Filmbild örtlich konstant liegende Marke bei der Wiedergabe desselben Filmes abgetastet und in Abhängigkeit von der relativen Lage dieser Marke zum aufgezeichneten Bild ein Korrektursignal erzeugt werden, welches bei der Wiedergabe eine Korrektur des Strahlenganges in vertikaler Richtung bewirkt.
- Die Marke kann nahe dem Rand des Filmbildes vorzugsweise zwischen zwei aufeinanderfolgenden Filmbildem auf dem Film angebracht werden.
- Bei Abtastung der Marke in Filinlaufrichtung sollte diese einen Schwarz-Weiß-Sprung oder Weiß-Schwarz-Sprung ergeben. Hierbei ist es günstig, wenn die Marke aus zwei Teilmarken besteht, von denen die eine bei Abtastung in Filmlaufrichtung einen Schwarz-Weiß-Sprung, die andere einen gleichzeitigen Weiß-Schwarz-Sprung ergibt.
- Bei einer speziellen Ausführungsfonn des Erfindungsgegenstandes ist vorteilhaft ein Fühlhebel angeordnet, der nach dem Weiterschalten des Filmes in ein nahe dem Filmfenster liegendes Perforationsloch eingreift, dabei die Lage des Loches abtastet und über einen Spiegel in Abhängigkeit von der je- weiligen Lage des Loches einen Lichtstrahl derart über den Spalt vor einer Photozelle ablenkt, daß der Photostrom ein Maß für die jeweilige Lage des Loches ist und ein Korrektursignal liefert.
- Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung in Verbindung mit einer als Abtaster wirkenden Kathodenstrahlröhre angewendet, dann ist es vorteilhaft, deren Raster in Abhängigkeit von der Korrekturspannung in vertikaler Richtung zu verschieben. Es kann aber auch die Position des Fühlhebels oder die bei Abtastung der Marke erzeugte Regelspannung auf die Position eines in den Abtaststrahlengang eingeschalteten Strahlenablenkmittels, beispielsweise eines Prismas oder eines Spiegels, derart einwirken, daß der Abtaststrahlengang in Abhängigkeit von der Größe der Regelspannung in vertikaler Richtung verschoben bzw. gekippt wird.
- Im nachstehenden wird die Erfindung in Verbindung mit der ein Ausführungsbeispiel darstellenden Figur beschrieben. Diese ist eine rein schematische Darstellung, bei der alles zum Verständnis der Erfindung nicht unbedingt Erforderliche der besseren übersicht halber weggelassen ist.
- Die Figur zeigt die Filmtransporteinrichtung eines Filmprojektors. Der von einer (nicht gezeichneten) Filmvorratstrommel kommende Film 1 läuft über eine mit kontinuierlicher Geschwindigkeit laufende Zahntrommel 2 nebst zugehörigen Andruckrollen 3 und 4 in eine pneumatische Vorkammer 5, an einer mit Justierzahn versehenen Klemmvorrichtung 6 vorbei in eine erste pneumatische Filmtransportkammer 7 und an einer zweiten Klenunvorrichtung 8 vorbei durch das Filmfenster 9 in eine zweite pneumatische Filmtransportkammer 10. Aus dieser wird der Film durch die mit kontinuierlicher Geschwindigkeit laufende Zahntrommel 11 herausgezogen und zwischen einer zugehörigen Andruckrolle 12 hindurch zu einei (nicht gezeichneten) Aufwickelvorrichtung geführt.
- Die erste Klemmvorrichtung 6 klemmt den Film periodisch fest; ihre Bewegung wird über einen bei 14 gelagerten Hebel 15 und eine Rolle 16 von einer rotierenden Nockenscheibe 17 gesteuert. Die zweite Klemmvorrichtung 8 wird über einen Hebel 19 von derselben Nockenscheibe gesteuert. Vor dem Filmlenster befindet sich das Projektionsobjektiv 21, welches mittels eines Faltbalges 22 luftdicht mit dem MetaRkörper 23 verbunden ist, so daß der im Filmfenster 9 durch den Film abgedeckte Lichtkanal 24 praktisch luftdicht abgeschlossen ist. Das zur Projektion erforderliche Licht wird von der Projektionslampe 26 über die Kondensoroptik 27 dem Filmfenster 9 zugeführt, und das durch den Film hindurchtretende Licht wird über die Projektoroptik 21 zur Projektionsfläche weitergeleitet.
- Die pneumatische Vorkammer 5, die erste pneumatische Transportkammer 7 und die zweite pneumatische Transportkammer 10 sind über Rohrleitungen und Kanäle an eine Saugluftleitung angeschlossen; die Mündungen der betreffenden Kanäle in den einzelnen pneumatischen Kammern sind mit 30, 31 und 32 bezeichnet.
- Bei der in der Figur dargestellten Ausführungsform wird über die öffnungen 30 und 32 kontinuierlich Luft aus der pneumatischen Vorkammer 5 und der zweiten pneumatischen Fümtransportkammer 10 abgesaugt. Aus der ersten pneumatischen Filmtransportkammer 7 wird hingegen die Luft durch die Öffnung31 stoßweise herausgesaugt. Zu diesem Zweck ist die angeschlossene Saugleitung mit einem Schlitz versehen, in welchen die koaxial mit der Nockenscheibe 17 rotierende Scheibe 33 ragt und dadurch die Leitung sperrt - ausgenommen in den kurzen Zeiten, in denen eine in der Scheibe befindliche öffnung den Schlitz passiert und dadurch die Saugleitung freigegeben wird.
- Nachstehend wird der Schaltvorgang in seinen wesentlichen Einzelheiten beschrieben. Der von der Vorwickeltrommel 2 mit kontinuierlicher Geschwindigkeit in die Vorkammer 5 einlaufende Film bildet darin eine allmählich immer größer werdende Schleife, weil die Klemmvorrichtung 6 den Film festklemmt. Der Fifin wird hierbei in der Vorkammer 5 von der stark ausgezogenen Lage über die punktiert gezeichnete Lage schließlich in die gestrichelt gezeichnete Lage übergehen. Sodann öffnet die Klemmvorrichtung 6, und durch die bei 5 wirksame Druckdifferenz zwischen konkaver und konvexer Seite des Filmes wird dieser in die erste Filmtransportkammer 7 hineingeschoben, bis er darin die strichpunktiert gezeichnete Lage einnimmt. Hierbei stützt er sich an der Einlaufseite der Vorkammer 5 gegen die in die Filmperforation eingreifenden Zähne der Vorwickeltrominel 2. Nunmehr wird der Film durch die erste Klemmvorrichtung 6 wieder festgeklemmt und anschließend die Klenimvorrichtung bei 8 geöffnet. In diesem Augenblick wird aus der ersten Filmtransportkammer 7 durch die öffnung 31 Luft abgesaugt; die sich hierbei ergebende Druckdifferenz zwischen konvexer und konkaver Seite des Filmes zieht diesen aus der strichpunktiert gezeichneten Stellung in die voll ausgezeichnete Stellung, wodurch die Filmlänge in der Filmtransportkammer 7 verkürzt und ein entsprechendes Filmstück zum Filmfenster 9 geschoben wird. Die Abmessungen der Filintransportkammer sind dabei so gewählt, daß die Filmlänge in der Kammer bei der strichpunktiert gezeichneten Stellung gleich vier Filmbilder und bei der voll ausgezogen gezeichneten Stellung gleich drei Filmbilder, der Längenunterschied also gleich der Höhe eines Filmbildes ist.
- Auf den jeweils im Filmfenster befindlichen Film wirkt von unten her dauernd eine Zugkraft, da aus der unteren Filmtransportkammer 10 durch die öffnung 32 dauernd Luft abgesaugt wird und der Film dadurch in die Filmtransportkammer hineingezogen wird, am unteren Ende der zweiten Filmtransportkammer 10 stfitzt sich dabei der Film mit den Kanten der Perforationslöcher g gegen die Zähne der Zahntrommel 11-.
- Sobald also die zweite Klenunvorrichtung 8 den bisher festgeklemmten Film im Filnifenster 9 freigibt, wird der Film in der ersten Filmtransportkammer 7 und gleichzeitig in der Filmtranspoitkammer 10 von der strichpunktiert gezeichneten Lage in die voll ausgezogen gezeichnete Lage übergehen. Hierauf wird der Film im Filmfenster wieder durch die zweite Klemmvorrichtung 8 festgeklemmt. Inzwischen wurde durch die Zahntrommel 2 der Film in die Vorkammer 5 transportiert, so daß der Film nicht mehr die voll ausgezogen gezeichnete Lage einnimmt, sondern über die punktiert gezeichnete allmählich die"gestrichelt gezeichnete Lage erreicht hat. Nunmehr öffnet die erste Klemmvorrichtung 6, und der Vorgang wiederholt sich wie vorstehend beschrieben.
- Bei der ersten Klemmvorrichtung 6 befindet sich ein in der Figur gezeichneter Justierzahn, welcher in die Perforationslöcher des Filmes eingreift. Es wird im allgemeinen zweckmäßig sein, die Bewegung des Justierzahnes und die Bewegung der Klemmvorrichtung unabhängig voneinander zu steuern - also abweichend von der vereinfachten Darstellungsweise in der Figur -, und zwar wird jeweils zuerstder Justierzah!n in die Perforationsöffnung hineinges,choben, unmittelbar danach der Fih-n im Bereich des Justierzahnes festgeklemmt, sodann der Justierzahn wieder aus der Perforationsöffnung herausgeschoben und dann erst die Klemmvorrichtung g ,eöffnet.
- Bei einem pneumatischen Filmschaltwerk für 16-mm-Schmalfilm werden die Einrichtungen zur Absaugung der Luft aus der Vorkammer 5 und den pneumatischen Transportkammern 7 und 10 zweckmäßigerweise derart bemessen, daß durch den Sog in der Vorkammer der darin befindliche Film sich beiderseits mit einem Druck von etwa 100 - abstützt, hingegen der in der ersten Filmtransportkammer befindliche Film sich beiderseits mit einem Druck von etwa 50 g abstützt. Bei Lösen der ersten Klemmvorrichtung 6 wird daher dort die Differenz der beiden Abstützdrücke wirksam und dadurch der Film aus der Vorkammer in die erste Transportkammer hineingeschoben. Die pneumatischen Einrichtungen der zweiten Filintransportkammer 10 wurden hierbei derart bemessen, daß auf den im Bildfeneer festgeklemmten Film eine Zugkraft von etwa 50 g ausgeübt wurde.
- Bei einer konstruktiven Fortbildung der beschriebenen Filmtransporteinrichtung sind zwecks Justierung der Filmlage zwei einzelne Justiereinrichtungen angeordnet, die in einem gewissen Abstand voneinander in Filmlaufrichtung versetzt sind. Hierbei wird es im allgemeinen zweckmäßig sein, eine Justiereinrichtung oberhalb, die andere unterhalb des Filmfensters anzuordnen, doch kann eventuell auch eine dieser beiden Justiereinrichtungren im Bereich des Filmfensters angeordnet sein. Auf diese Art ist es leichter möglich, eine lehlerhafte Justierung der Anlage durch Nachjusäerung auszugleichen.
- Die Erfindung wurde vorstehend am Beispiel eines Projektorschaltv!erkes beschrieben, doch ist sie in sinngemäß analoger Weise auch für Filinaufnahinekameras anwendbar. Von besonderer Bedeutung ist die Erfinduno, hierbei für Filmkameras, die zur laufenden Aufnahme von Fernsehsendungen benutzt werden.
- Falls sich am Ende der Schaltzeit ein störendes »überschwingen« der Filmbewegung zeigt, kann dieses dadurch vermieden werden, daß in Weiterbildung des bisherigen Erfindungsgedankens kurz vor Ende der Schaltzeit der in der Filintransportkammer auf den Film wirkende Sog durch einen, Druckluftstoß unterbrochen wird. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß am Ende der Schaltzeit der Film plan im Filmfenster aufliegen muß.
- Unter Umständen muß man hierbei die in die Filmschaltkammer führende Saugöffnung nicht ganz verschließen, sondern es könnte cenügen, wenn zusätzlich ein kurzer Druckluftstoß gegen Ende der Schaltzeit der Filmtransportkammer zugeführt wird.
- Iffierbei ist es nicht unbedin t notwendig daß am g t" Ende der Schaltzeit in der Filmtransportkammer tatsächlich ein Unterdruck herrscht, da ja in der nach dem Filmfenster angeordneten Transportkammer ohnedies ein Sog (und damit eine Zugkraft) auf den Fihn ausgeübt wird. Es sollte nur sichergestellt sein, daß am Ende der Schaltzeit diese von der letzten Schaltkammer ausgeübte Zugkraft stark genug ist, um den Film im Filmfenster planzulegen und dabei einen etwa noch in der vorhergehenden Filmtransportkammer herrschenden Luftüberdruck zu überwinden.
Claims (2)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Verfahren zum Weiterschalten kinematographischer Filme, bei dem der Film im Bereich des Filmfensters periodisch festgehalten und wieder freigegeben wird, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Filmfenster (bezogen auf die jeweilige Filinaufrichtung) auf ein bogenförmig geführtes Filmstück mittels eines Luftdruckunterschiedes zwischen konvexer und konkaver Seite in bekannter Weise Kräfte derart ausgeübt werden, daß der Film in Richtung zum Filmfenster gedrückt wird und dieses nach Freigabe schnell durchläuft.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge- kennzeichnet, daß der Film in eine pneumatische Transportkammer mit vorzugsweise kontinuierlicher Geschwindigkeit derart einläuft, daß er darin einen bogenförmigen Verlauf annimmt, daß sodann der Film in der Nähe der Einlaufstelle in diese Kammer kurzzeitig festgeklemmt wird, hierauf auf der Außenseite des bogenförmigen Filmstücks ein Luftüberdruck bzw. auf der Innenseite ein Luftunterdruck wirksam wird, welcher den Filmbogen verkürzt, sobald der Fihn im Bereich des auf die pneumatische Transportkammer folgenden Fihnfensters freigegeben wird. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf ein auf das Filmfenster folgendes Teilstück des Fümes zusätzlich Zugkräfte solcher Richtung ausgeübt werden, daß der Film durch sie aus dem Filmfenster herausgezogen wird, sobald er von der Festhaltevorrichtung dort freigegeben wird. 4. Verfahren nach Anspruch 1 unter Verwendung einer zusätzlichen, nach dem Filmfenster angeordneten, an sich bekannten pneumatischen Transportkammer, in welcher auf den bogenförmig geführten Film eine Druckdifferenz derart wirksam ist, daß der Film aus dem Filmfenster gezogen wird, sobald die am Filmfenster angeordneten Klemmvorrichtung diesen freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckdifferenz zwischen der konvexen und der konkaven Seite des bogenfönnig geführten Filmes in beiden pneumatischen Transportkammern (7, 10) kontinuierlich aufrechterhalten wird. 5. Verfahren nach Ansprach 1 unter Verwendung von zwei vor dem Filmfenster angeordneten vom Film nacheinander durchlaufenen pneumatischeu Kammern, in denen auf den dort bogenförmig geführten Film eine Druckdifferenz wirksam ist, welche in der zuerst durchlaufenen pneumatischen Vorkammer den Filmbogen verkürzt, während dieser in der anschließenden Transportkammer dadurch verlängert wird, dadurch gekennzeichnet, daß in der zuerst durchlaufenen Vorkammer (5) die Druckdifferenz zwischen konvexer und konkaver Seite des Filmes konstant gehalten wird. 6. Verfahren nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckdifferenz in den beiden pneumatischen Transportkammern (7, 10) im wesentlichen gleich ist. 7. Verfahren nach Ansprach 1 unter Verwendung von zwei vor dem Fümfenster angeordneten vom Film nacheinander durchlaufenen pneumatischeu Transportkammern, in denen auf den dort bogenförmig geführten Film eine Druckdifferenz wirksam ist, durch welche in der zuerst durchlaufenen Transportkammer der Filmbogen verkürzt, in der anschließenden Transportkammer verlängert wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckdifferenz in der zuerst durchlaufenen pneumatischen Vorkammer (5) etwa doppelt so groß ist wie in den beiden später durchlaufenen pneumatischen Transportkammern. 8. Verfahren nach Anspruch 1, unter Verwenduna von zwei vor dem Filmfenster angeordneten, vom Film nacheinander durchlaufenen pneumatisehen Kammern, in denen auf den dort bogenförmig geführten Film eine Druckdifferenz wirksam ist, welche in der zuerst durchlaufenen pneumatischen Vorkaminer den Filmbogen verkürzt, während dieser in der anschließenden Transportkammer dadurch verlängert wird, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Film in der ersten Filmtransportkammer (7) ein pulsierender Sog ausgeübt wird, hingegen in der vorhergehenden Vorkammer (5) und in der nachfolgenden zweiten Filmtransportkammer (10) ein konstanter Sog. 9. Verfahren nach Anspruch 1 unter Verwendung von zwei vor dem Filmfenster angeordneten, vom Film nacheinander durchlaufenen pneumatisehen Kammern, in denen auf den dort bogenförmig geführten Film eine Druckdifferenz wirksam ist, welche in der zuerst durchlaufenen pneumatischen Vorkammer den Filmbogen verkürzt, während dieser in der anschließenden Transportkammer dadurch verlängert wird, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten pneumatischen Transportkammer (7) gegen Ende der Schaltzeit der auf den Film wirkende Sog durch einen Druckluftstoß unterbrochen wird. 10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zugleich mit der Bildaufzeichnung erzeugte und zu dem einzelnen Filmbild örtlich konstant liegende Marke bei der Wiedergabe desselben Filmes abgetastet und in Abhängigkeit von der relativen Lage, dieser Marke zum aufgezeichneten Bild ein Korrektursignal erzeugt wird, welches bei der Wiedergabe (Abtastung bzw. Projektion) eine Korrektur des Strahlenganges in vertikaler Richtung bewirkt. 11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Marke nahe dem Rande des Filmbildes, vorzugsweise zwischen zwei aufeinanderfolgenden Filmbildern, auf dem Film angebracht ist. 12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Marke bei Abtastung in Filmlaufrichtung einen Schwarz-Weiß-Sprung oder Weiß-Schwarz-Sprung ergibt. 13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Marke aus zwei Teilmarken besteht, von denen die eine bei Abtastung in Filmlaufrichtung einen Schwarz-Weiß-Sprung, die andere einen gleichzeitigen Weiß-Schwarz-Sprung ergibt. 14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Fühlhebel nach dem Weiterschalten des Filmes in ein nahe dem Filmfenster liegendes Perforationsloch eingreift, dabei die Lage des Loches abtastet und über einen Spiegel in Abhängigkeit von der jeweiligen Lage des Loches einen Lichtstrahl derart über den Spalt vor einer Photozelle ablenkt, daß der Photostrom ein Maß für die jeweilige Lage des Loches ist und ein Korrektursignal g liefert. 1.5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der vor dem Filmfenster befindlichen Klemmvorrichtuna, (6) ein Justierzahn an-g geordnet ist, welcher periodisch in die Filmperfcration hineinbewegt wird. 16. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung und der als Fühlhebel ausgebildete Justierzahn unabhängig voneinander derart bewegt werden, daß zuerst der Justierzahn in die Perforationsöffnung eingeführt wird, hierauf der Film im Bereich des Justierzahnes festgeklemmt wird, sodann der Justierzahn aus der Perforationsöffnuna, entfernt und danach erst die Kleinmung des Filmes wieder aufgehoben wird. 17. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Film vor und nach dem Filmfenster je eine, pneumatische Transportkammer durchläuft, daß - bezogen auf den Filmlauf - vor der erstgenannten Transportkammer jeweils periodisch der Film festgehalten und dabei gleichzeitig bezüglich der Bildlage justiert bzw. freigegeben wird, daß nach der erstgenannten pneumatischen Kammer (7) eine Klemmvorrichtung (8) angeordnet ist, welche den Film während der Freigabezeit der Justiervorrichtung festklemmt und zwischendurch periodisch freigibt, und daß in jeder der beiden pneumatischen Transportkammern (7, 10) zwischen der konvexen und der konkaven Seite des darin bogenfönnig geführten Filmes eine Druckdifferenz wirksam ist, derart, daß der Filmbogen in der erstgenannten Transportkammer (7) dadurch verkürzt, in der zweitgenannten Transportkammer (10) dadurch verlängert wird. 18. Verrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß vor der den periodischen Fümlauf freigebenden bzw. hemmendenJustiereinrichtung zusätzlich noch eine pneumatische Vorkammer (5) angeordnet ist, in welcher zwischen konvexer Seite und konkaver Seite des bogenförmig hindurchgeführten Filmes eine Druckdifferenz derart wirksam ist, daß der Fihnbogen dadurch in der Vorkammer verkürzt wird. 19. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprach 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß nach der zweiten pneumatischen Transportkammer (10) eine mit kontinuierlicher Geschwindigkeit laufende Filmtransportrolle (11) angeordnet ist, welche den Film kontinuierlich aus dieser Transportkammer herausbewegt. 20. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß vor der pneumatischen Vorkammer (5) eine mit kontinuierlicher Geschwindigkeit laufende Filintransportrolle (2) angeordnet ist, welche den Film kontinuierlich in die pneumatische Vorkammer einführt. 21. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Filmfenster (9) zu Beginn der jeweiligen Projektions- bzw. Belichtungs- bzw. Abtastzeit ein Luftstoß wirksam wird, welcher den Film an die Filmbahn andrückt. 22. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprach 3, gekennzeichnet durch eine derartige Formgebung der pneumatischen Transportkammern und der Filmbahn im Filmfenster (9), daß beim Verlängern des Filmbogens in der zweiten pneumatischen Transportkammer (10) auf den Filmstreifen im Bereich des Filmfensters eine Kraft ausgeübt wird, die eine von der Fihnbahnoberfläche fortweisende Komponente hat. 23. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprach 1, gekennzeichnet durch eine derartige Formgebung und Anordnung der pneumatischen Transportkammer in bezug auf das Filmfenster, daß die Filmbahn bzw. Begrenzungsfläche, gegen welche der Film sich bei Erreichen der kürzesten Bogenlänge in der pneumatischen Transportkammer anlegt, stetig in die Fihnbahn des Filmfensters übergeht. 24. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10 oder 14, gekennzeichnet durch die Verwendung einer Regeleinrichtung so kleiner Zeitkonstanten, daß bereits 0,1 ins nach Beginn der Abtastung der Marke die Regeleinrichtung zur Korrektur des Strahlenganges anspricht. 25. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die Anwendung einer als Abtaster wirkenden Kathodenstrahlröhre, deren Raster in Abhängigkeit von der Korrekturspannung in vertikaler Richtung verschoben wird. 26. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprach 10, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Regelspannung die Position eines in den Abtaststrahlengang eingeschalteten Strahlenahlenknüttels, beispielsweise eines Prismas oder eines Spiegels, derart verändert wird, daß der Abtaststrahlengang in Abhängigkeit von der Größe der Regelspannung in vertikaler Richtung verschoben bzw: gekippt wird. In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsches Patent Nr. 1073 859.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEF23733A DE1132433B (de) | 1957-08-10 | 1957-08-10 | Verfahren und Vorrichtung zum pneumatischen Weiterschalten kinematographischer Filme |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEF23733A DE1132433B (de) | 1957-08-10 | 1957-08-10 | Verfahren und Vorrichtung zum pneumatischen Weiterschalten kinematographischer Filme |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1132433B true DE1132433B (de) | 1962-06-28 |
Family
ID=7090969
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEF23733A Pending DE1132433B (de) | 1957-08-10 | 1957-08-10 | Verfahren und Vorrichtung zum pneumatischen Weiterschalten kinematographischer Filme |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1132433B (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1073859B (de) | 1960-01-21 | Fernseh G.m.b.H., Darmstadt | Verfahren und Vorrichtungen zum schnellen Fortschalten kinematographischer Filme |
-
1957
- 1957-08-10 DE DEF23733A patent/DE1132433B/de active Pending
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1073859B (de) | 1960-01-21 | Fernseh G.m.b.H., Darmstadt | Verfahren und Vorrichtungen zum schnellen Fortschalten kinematographischer Filme |
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