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Kleinklemme, die als auf eine Tragschiene aufsteckbare Reihenklemme
ausgebildet ist Gegenstand der Erfindung ist eine Kleinklemme, die als auf eine
Tragschiene aufsteckbare Reihern. klemme ausgebildet ist und deren mit einem Löt-
und einem Schraubanschluß sowie letzterer mit einer Blattfeder als Druckschutz versehenes
Anschlußstück in Ausnehmungen des Isolierkörpers einsetzbar ist, insbesondere für
Anschlüsse in der Fernmeldetechnik.
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Es sind Anschlußleisten mit neben- und schräg übereinander angeordneten
Kontaktkörpern bekannt. Als nachteilig hat sich bei diesen Anschlußleisten ergeben,
daß die Zahl der möglichen Anschlüsse festliegt, so d'aß praktisch für eine größere
oder kleinere Anlage jeweils unterschiedliche Leisten erforderlich sind.
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Es sind ferner Anreihklemmen bekannt, die auf einer Profilschiene
aufgereiht werden können und bei denen jede Klemme aus einem Isoliergehäuse und
einem in eine breitseitige Ausnehmung des Isoliergehäuses einsetzbaren hülsenförmigen
Klemmkörper besteht. Bei der Herstellung dieser bekannten Anreihklemmen werden die
Teile des mit zwei Klemmschrauben versehenen Klemmkörpers einzeln eingeführt, so
daß der Klemmkörper erst nach dem Einsetzen der Klemmschrauben in das Isoliergehäuse
in diesem gehalten wird. Eine solche Herstellung ist für Kleinklemmen, die in hoher
Stückzahl in Massenfabrikation hergestellt werden sollen und bei denen deshalb Handarbeit
weitgehend ausgeschaltet werden soll, nicht zweckmäßig, da die Herstellungskosten
wirtschaftlich nicht mehr tragbar wären. Es sind auch auf eine Tragschiene aufreihbar
Verbindungsstücke bekannt, bei denen statt der Schraubklemmen_ Lötüenen vorgesehen
sind, die aus öffnungeri-"des Isolierkörpers ,herausragen.-Bei Klemmen ist es auch
bekannt, Drahtschutzblattfedern vorzusehen, die so angeordnet sind,- daß die Klemmschraube
den festzuklemmenden Draht nicht unmittelbar berührt. Um zu verhindern, daß derartige
Drahtschutzfedern aus der Klemme herausfallen, ist es bekannt, in der Klemme Bohrungen
oder Nasen vorzusehen, in die die Feder eingeschoben oder eingeführt wird. Der Zusammenbau
solcher Klemmen ist aber umständlich.
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Zweck der Erfindung ist es, eine in Massenfabrikation herstellbare
Kleinklemme zu schaffen mit einer mit Drahtschutzfeder ausgerüsteten Klemmschraube
und einer aus dem Isolierkörper herausragenden Lötfahne, wobei die Teile so gestaltet
sind, daß ohne besondere Maßnahmen beim Zusammenbau die Drahtschutzfeder im Klemmenkörper
unverlierbar gehalten ist und auch der Klemmenkörper selbst im Isoliergehäuse ebenfalls
unverlierbar gehalten ist. Dabei ist unter unverlierbar zu verstehen, daß diese
Teile nicht nur, wenn die Anreihklemmen auf der Schiene befestigt sind, nicht herausfallen
können, sondern die Drahtschutzfeder auch aus der Klemme vor dem Einsetzen ins Isoliergehäuse
nicht herausfallen kann und die Klemme selbst, sobald sie in das Isoliergehäuse
eingesetzt ist, nicht mehr herausfallen kann, auch wenn dessen offene Seite noch
nicht durch das Aneinanderreihen der Klemmen auf der Tragschiene verschlossen ist.
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Dies wird bei einer Kleinklemme der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß das aus dem rohrförmig gebogenen Klemmenkörper samt Klemmschraube,
der damit einstückigen, sich in Richtung des Klemmenkörpers erstreckenden Lötfahne
und der durch rechtwinklige Abkröpfung .seines Endes unverlierbar im Klemmenkörper
fixierten Drahtschutzfeder bestehende Anschlußstück als Ganzes in der breitseitigen
Ausnehmung des Isolierkörpers dadurch unverlierbar gehalten ist, daß die Lötfahne
durch einen Schlitz in der einen Stirnseite des Isolierkörpers nach außen geführt
ist. Durch diese Formgebung der Kleinklemme wird erreicht, daß der Klemmenkörper
einschließlich Drahtschutzfeder maschinell vollständig hergestellt werden kann und
daß keine besonderen Vorsichtsmaßregeln erforderlich sind, um zu verhindern, daß
beim Weitertransport der fertigen Klemmenkörper zu der Arbeitsstelle, an der sie
in den Isolierkörper eingesetzt werden, etwa die Drahtschutzfedern verlorengehen.
Das Einsetzen selbst erfolgt in einfachster Weise- dadurch, daß die Lötfahne durch
den Schlitz gesteckt und der Klemmenkörper unter Ausnutzung der Elastizität der
Lötfahne in den Isolierkörper gedrückt wird, aus dem er
dann ohne
Verbiegen der- Lötfahne-- nicht mehr herausfallen kann.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der neuen Kleinklemme-dargestellt.
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Fig.1 zeigt eine Ansicht von der Schmalseite mehrerer nebeneinander
auf einer Tragschiene aufgereihten Kleinklemmen in vergrößertem Maßstab; Fig. 2
zeigt eine Seitenansicht einer einzelnen Kleinklemme von der Breitseite = ebenfalls
.in:. vergrößertem Maßstab; Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf dieAnordnung nach Fig.1
in vergrößertem Maßstab; Fig. 4 zeigt die Kleinklemme in natürlicher Größe; Fig.
5 zeigt die Kleinklemme wieder in vergrößertem Maßstab von der Seite der Aussparung
gesehen; Fig.6 zeigt das aus dem Isoliergehäuse herausgenommene Klemmstück in Seitenansicht;
Fig.7 zeigt das gleiche Klemmstück von oben gesehen.
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Wie Fig. 1 und 3 zeigen, sind die Isolierkörper 3 der Kleinklemmen
auf einer Tragschiene 9 mit den Breitseiten aneinander anliegend aufgereiht. Aus
Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Isolierkörper der Klemme unten eine etwa schwalbenschwanzförmige
Aussparung 5 aufweist. Mit dieser schwalbenschwanzförmigen Aussparung greift der
Isolierkörper unter die seitlich abgekröpften Stege 7 bzw. 8 der etwa U-förmig gebogenen
Tragschiene 9. Im Schenkel 10, der die schwalbenschwanzförmige Aussparung
5 seitlich begrenzt, ist eine etwa C-förmig gebogene Feder 6. eingesetzt, deren
unteres Ende unter den seitlich abgekröpften Steg 8 der Tragschiene 9 greift. Dieses
untere Ende der Feder 6 bildet zusammen mit einer halbkreisförmigen Aussparung des
Schenkels 10 ein kreisförmiges Loch; durch das nach dem Aufsetzen der Klemmen
auf die Tragschiene ein Sicherungsdraht bzw. -stab eingeschoben werden kann, um
die Isolierkörper 3 auf der Schiene zu fixieren; nach Herausziehen dieses Drahtes
können die Klemmen durch eine Schwenkbewegung leicht abgenommen oder in entsprechender
Weise aufgesetzt werden. Auf die Befestigungsart der Kleinklemmen auf einer Tragschiene,
die an sich im wesentlichen bekannt ist, erstreckt sich die vorliegende Erfindung
nicht.
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Der Klemmenkörper 1 ist aus einem rechteckig gebogenen Stück Blech
ausgestanzt und besteht mit der Lötfahne 2 aus einem Stück. In die Löcher
der sich überdeckenden Teile des Klemmenikörpers wird in üblicher Weise die Klemmschraube
eingeschraubt. Die Drahtschutzfeder 11 ist rechtwinklig abgebogen und von
der Seite der Lötfahne her in den Klommenkörper eingeführt und wird durch die seitliche
Abkröpfung der Lötfahne 2 am Herausfallen gehindert.
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Beim Zusammenbau wird der stromführende Klemmenteil 1 in der Weise
in die seitlich offene Aussparung des Isolierkörpers eingesetzt, daß zuerst die
Lötfahne 2 in den Schlitz 4 eingeführt und unter leichtem Zwang der
Klemmenkörper vor die seitliche Aussparung des Isolierkörpers gebracht und in diesen
hineingedrückt wird.
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Am oberen Teil des Isolierstoffkörpers kann eine Nut zum Einschieben
eines Bezeichnungsschildes vorgesehen sein.
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Wie Fib.4 zeigt, ist der Raumbedarf der Kleinklemme nach der Erfindung
außerordentlich gering. Die Herstellung der Einzelteile und der Zusammenbau sind
außerordentlich einfach, so daß sich die Klemme auch mit geringen Kosten herstellen
läßt und somit der Gegenstand der Erfindung sich auch, wie dies für die Fernmeldetechnik
erforderlich ist, in großer Stückzahl und zu einem geringen Preis herstellen läßt.