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Lösbare Halterung für Grubenstempel Die Erfindung betrifft eine lösbare
Halterung aus Federstahl für Stempel, insbesondere in Verbindung mit Ausbaurahmen.
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An derartige Halterungen werden eine Reihe von Forderungen gestellt,
deren wichtigste darin gesehen werden, daß der Stempel zunächst bankrecht, d. h.
zu seiner Kufe jeweils .senkrecht stehen soll, um eine günstige Unterstützungskraft
gegen das Hangende zu erhalten. Dies ist bei glattem, söhligem Liegendem und kurzen
Stempellängen ohne weiteres durch die bereits bekannten Befestigungen zu erreichen.
Weitaus schwieriger ist es jedoch, wenn das Liegende stark wellig oder muldenförmig
ausgebildet ist, der Stempel eine größere, beispielsweise über 2 m ausziehbare Länge
besitzt und damit durch die auf ihm ruhenden Kappen ein großes Eigengewicht hat,
das sich insbesondere bei größerem Einfallen darin auswirkt, daß er aus der bankrechten
Lage in die Einfallrichtung kippt. Der Stempel soll ferner in der Lage sein, bei
einer im Einfallen oder Streichen schrägliegenden Kufe bankrecht zu stehen, ohne
daß seine Verbindung zerstört wird. Er soll aber auch starken Schubbeanspruchungen,
insbesondere im entlasteten Zustand, bei hereinbrechenden Bruchbergen aus dem »
alten Mann « so viel Widerstand leisten, daß seine Befestigung auf der Kufe nicht
beschädigt wird. Der Stempel muß also, gleich ob er im Einfallen oder Streichen
beansprucht wird, so elastisch auf seiner Kufe gehalten werden, daß er bei Entlastung
wieder in seine bankrechte Lage zurückgeht, um, wie bereits erwähnt, die günstigste
Stützkraft zu erreichen.
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Die bislang gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, daß bei kurzen,
bis höchstens 1 m langen Stempeln eine Befestigung in Gummihalterungen oder in starren
Stahlsegmenten ausreichend sein mag, bei längeren Stempeln jedoch - und die sind
in der Vielzahl im Bergbau vorhanden - Befestigungen mit elastischen Gummi- oder
ähnlichen Halterungen ein starkes Kippen des Stempels zum Einfallen zeigen, während
starre Stempelbefestigungen entweder eine Zerstörung der Befestigung selbst hervorrufen
oder, wenn diese widerstandsfähiger als der Stempel ist, der Stempel im Fuß abbricht.
Daß Erscheinungen dieser Art wegen des hohen Reparaturanfalles wirtschaftlich nicht
vertretbar sind, sondern auch die Sicherheit der Rückkolonne beeinträchtigen, dürfte
erklärlich sein.
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Man hat daneben aber auch schon für Abstützvorrichtungen zwecks Abstützung
des Hangenden Tragsäulen vorgeschlagen, die von einem Element aus elastischem Material
umschlossen werden, welches mit der unteren Auslegeplatte fest verbunden ist. Für
dieses Element aus elastischem Material ist als Lösung eine mit der Basis auf der
Unterlegplatte aufliegende und fest verbundene Kegelfeder eingesetzt worden, die
mit ihrem anderen Ende die Tragsäule fest umschließt.
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Einer derartigen Ausführung haftet jedoch der Nachteil an, daß eine
Kegelfeder, die in ihrer Längsachse ein Stützelement oder Stempel halten soll, keineswegs
ausreichend ist, um einmal bei starkem Einfallen dem hinzukommenden Kappen- und
Eigengewicht des Stempels entgegenzuwirken. Zum anderen kann eine solche Kegelfeder
mechanischen Beanspruchungen, sei es vom Hangenden oder von der Bruchseite her,
nicht standhalten, selbst wenn sie roch so massiv ausgebildet ist.
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Nach der Erfindung wird nun eine Lösung vorgeschlagen, die die vorerwähnten
Nachteile beseitigt, und zwar wird der Fortschritt darin gesehen, daß mehrere Federpakete,
die jeweils aus mindestens zwei Federblättern gebildet sind, am Umfang eines Stempels
angeordnet sind, wobei sie mittels lösbarer segmentförmiger Bügel auf der Kufe und
mit Hilfe einer zweiteiligen mit Führungen versehenen Schelle am Stempel gehalten
sind. Die unteren Enden der Federblätter stützen sich unter Vorspannung auf den
Stempelfußring bzw. gegen den Stempel ab.
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Die unter Vorspannung stehenden oberen Enden der Federblätter gleiten
in den Führungen der Schelle, wobei die zweiteilige Schelle etwa in einer Höhe von
einem Achtel der Stempellänge am Stempel angreift.
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In den Abbildungen ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung
schematisch dargestellt; es zeigt Abb. 1 das Ende eines Stempels mit den an seinem
Umfang angreifenden Federpaketen in Längsansicht bzw. teilweise im Schnitt und
Abb.2
eine Draufsicht auf den unteren Teil des Stempels.
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Auf einer Kufe oder Schwelle 1 eines nicht näher dargestellten Ausbaurahmens
steht ein mit einer Kalotte2a versehener Stempe12 in bankrechter Stellung. Vier
oder mehrere, je nach ihrer Breite ausgebildete Federblätter 3 und 4 sind am Umfang
um den Stempel t so eng verteilt, daß sein Durchmesser größer ist als der Abstand
zwischen zwei Federblättern, um ein Ausbrechen zu vermeiden. Die Federblätter 3
ruhen mit dem am unteren Ende gebogenen Auge 3 a mit einer Vorspannung auf einem
Stempelfußring2b und drücken auf diese Weise den Stempel 2 zur Kufe 1, während die
Federblätter 4 an ihrem unteren Ende 4a den Stempe12 in einer Höhe zur Stempelachse
elastisch festhalten.
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Die Federblätter 3 und 4 - sie können selbstverständlich auch in mehreren
Bandlagen gesichert sein - werden durch segmentförmig ausgebildete Stahlbüge15 mit
zwischen den Federblättern liegenden Schrauben, die in die Schraubenlöcher
5a eingesetzt werden, an der Kufe 1 in der Art befestigt, daß bereits durch
das Anziehen der Schrauben an den unteren Enden der Federblätter 3 und 4 eine Vorspannung
erzielt wird.
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Da bei dem großen Hebelverhältnis Stempelhöhe zum Durchmesser des
Stempelfußringes 2b und dem verhältnismäßig kleinen Hebelarm der unteren Enden der
Federblätter 3 und 4 wohl die Sicherheit des Ausbrechens und des Andruckes an die
Kufe 1 gewährleistet ist, der kurze Hebelarm der Federblätter 3 und 4 jedoch nicht
ausreichend ist, besonders lange Stempel wieder in die bankrechte Stellung zu drükken,
ist das obere Ende der Federblätter 3 und 4 etwa auf ein Achtel der Stempellänge
hochgezogen und mit einer mit Führungen 6a ausgebildeten zweiteiligen, mit Schrauben
7 verbundenen Schelle 6 nochmals oben gehalten. Vorsorglich wird den oberen Enden
3 b und 4 b der Federn 3 und 4 ebenfalls eine Vorspannung zum Stempel 2 gegeben,
damit ein satter Sitz am Stempel gewährleistet ist.
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Bei dieser Lösung kann sowohl die Kufe 1 durch eine Mulde in einer
Schräglage stehen und der Stempe12 bankrecht gesetzt oder eingespannt sein. Ein
Kippen oder ein Beschädigen des Stempels 2 wird in jedem Falle vermieden, weil.
das Federband 3, 4 einmal durch seine Elastizität den Stempe12 wieder in die bankrechte
Lage stellt - beim Einfallen nach rechts entspannen sich die unteren Enden 3a, 4a,
die oberen Enden 3 b, 4 b werden nach rechts gedrückt, während die unteren Enden
der linken Federn 3 und 4 gespannt und die oberen Enden gezogen werden -und schließlich
dank seiner Elastizität bei Überbeanspruchung nachgiebiger als das Stempelmaterial
selbst ist.
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Bei starkem Einfallen ist es wünschenswert, den Stempel t gegen das
Einfallen um 3 bis 5° zu stellen. Diesem Wunsch kann auch bei der vorgeschlagenen
Stempelbefestigung an Ausbaurahmen insofern entsprochen werden, als beispielsweise
bei einem Einfallen nach rechts den linken unteren Enden der Federn 3 und 4 eine
größere Vorspannung gegeben wird als den rechten Federn 3 und 4 und analog den oberen
Enden der Federn 3 und 4. Zu beachten ist, daß die oberen Enden 3 b, 4 b der Federn
3 und 4 ausreichend über die mit dem Stempe12 verbundene Schelle 6 hinausragen,
um bei einer hier stark möglichen außermittigen Lage des Stempels nicht aus den
Führungen 6a der Schelle 6 herausspringen zu können.