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Unterschriftsmappe Die Erfindung bezieht sich auf eine Unterschriftsmappe
mit abbiegbaren Löschblättern zum Eintritt von Luft zwischen dem jeweils umzublätternden
Löschblatt und einem darunter liegenden Schriftstück. Bei den bisher bekannten Unterschriftsmappen
werden die Innenblätter aus schwach geleimtem Löschkarton hergestellt. Sie sind
daher brettartig steif und verhältnismäßig dick, so daß die Unterschriftsmappen
schon im leeren Zustand etwa 21/2 bis 3 cm dick sein sein können. Abgesehen davon,
wird durch die steifen Löschblätter beim raschen Umlegen der jeweils darunter liegende
Briefbogen saugend mitgenommen, so daß also beim Umblättern das betreffende Löschblatt
stets langsam angehoben werden muß. Dieses wird jedoch häufig vergessen und als
lästig empfunden. Endlich ist auch die Haltbarkeit der Löschblätter, wenn auf deren
Löschpapiereigenschaft nicht gänzlich verzichtet werden soll, vergleichsweise gering;
die Löschblätter greifen sich leicht ab, werden unansehnlich und, wenn sie geknickt
werden, gänzlich unbrauchbar.
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Nach einem älteren Vorschlag ist daher die Ausbildung so durchgeführt
worden, daß jedes Löschblatt mit einer Einrichtung versehen wird, welche die von
einem Löschblatt beim Umwenden auf die aufgedeckten Schriftstücke ausgeübte Haftkraft
unwirksam macht. Hierzu ist bei einem Ausführungsbeispiel jedes Löschblatt mit mindestens
einer als Gelenk dienenden Längsrille versehen worden, derart, daß beim Umblättern
des Löschblattes zuerst das Anheben des äußeren, vom Mappenrücken abliegenden Löschblatteiles
erfolgt.
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Für die Löschblätter wird hierbei das hergebrachte Material, nämlich
der brettartig steife dicke Löschkarton verwendet, bei welchem die besonderen als
Gelenk dienenden Längsrillen beim Schreiben außerordentlich störend wirken.
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Die Erfindung bedient sich zur Lösung der gleichen Aufgabe, nämlich
Luft zwischen das jeweils umzublätternde Löschblatt und ein darunter liegendes Schriftstück
einzubringen, eines anderen Weges. Zur Lösung dieser Aufgabe wird jedes Löschblatt
derart ausgebildet, daß es von seiner Unterlage leicht abrollbar ist und hierzu
auf der einen Seite von einem dünnen glatten und auf der anderen Seite von einem
die Eigenschaft von Löschpapier aufweisenden dünnen, beim Umblättern sich leicht
durchbiegenden Werkstoff gebildet ist.
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Die Abrollfähigkeit der aus zwei Schichten bestehenden Löschblätter
ermöglicht in einfachster Weise die angestrebte Wirkung. Insbesondere wird durch
die Verwendung eines dünnen Verbundwerkstoffes aus Löschpapier und glatter Folie
für die Löschblätter der weitere Vorteil erzielt, daß die Gesamtdicke der Löschblätter
erheblich geringer ist als die der üblichen Blätter aus Löschkarton und daß daher
die Unterschriftsmappe nur noch etwa 1/s bis 1/4 der Dicke der gebräuchlichen Unterschriftsmappen
aufweist. Vorteilhaft ist diese geringe Dicke deswegen, weil beim Unterschreiben
der in. der Unterschriftsmappe eingelegten Schriftstücke die Hand auf den Tisch
aufgelegt werden kann.
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Allerdings sind auch schon Unterschriftsmappen bekanntgeworden, bei
denen die Löschblätter auf der einen Seite mit einer sich über die ganze Fläche
erstreckenden durchsichtigen Kunststoffolie überklebt sind. Dadurch soll jedoch
lediglich vermieden werden, daß die Feder, der Bleistift od. dgl. beim Unterschreiben
in die in den üblichen Löschblättern angebrachten Schaulöcher hineingeraten kann.
Insbesondere wird jedoch durch das Bekleben von Löschkartonblättern der üblichen
Stärke mit einer durchsichtigen Kunststoffolie das einzelne Löschlatt noch steifer
und kann somit im Sinne der Erfindung nicht von seiner Unterlage abgerollt werden.
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Bei der Unterschriftsmappe gemäß der Erfindung sind dagegen die Innenblätter
bzw. Löschblätter sehr biegsam und werden beim Umblättern, wobei sie in der Regel
an den unteren, nach Art eines Registers seitlich gestaffelten Blattkanten erfaßt
werden, nur teilweise durchgebogen, derart, daß das Innenblatt bzw. Löschblatt von
dem darunter liegenden Briefbogen abgerollt wird und Luft zwischen der aufliegenden
als Löschblatt dienenden Unterseite des Innenblattes und der Briefbogenoberseite
eintreten kann, damit das lästige Ansaugen des Briefbogens unterbleibt. Vorteilhaft
ist ferner, daß sich auf der glatten.
Seite der Innenblätter besonders
mit Kugelschreibern oder ähnlichen harten Schreibgeräten angenehm schreiben läßt.
Die Innenblätter sind infolge ihrer Zusammensetzung aus einer glatten und einer
saugenden Werkstoffschicht ungleich haltbarer als die üblichen Löschkarton-Innenblätter.
Hinzu kommt der weitere Vorteil, daß durch 17bertragung der Festigkeitsaufgabe an
die glatte Schicht des Innenblattes die saugende Schicht allein auf diese besondere
Aufgabe eingestellt werden kann, im Gegensatz zu dem bislang verwendeten Löschkarton,
dessen Saugfähigkeit durch seine aus Festigkeitsgründen notwendige Leimung stark
vermindert ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes wird
als Werkstoff Kunststofffolie mit Löschpapier kaschiert. .Es ist jedoch auch ein
blattförmiger Werkstoff denkbar, der auf der einen Seite eine faserige saugfähige
Löschpapierstruktur aufweist, auf der anderen Seite die Eigenschaften einer glatten
Folie, wobei es nur darauf ankommt, daß das gesamte Löschblatt bzw. Innenblatt im
Sinne der Erfindung von seiner Unterlage leicht abrollbar ist.