DE1127613B - Vorrichtung zur roentgenspektro-chemischen Analyse durch Fluoreszenzstrahlung - Google Patents
Vorrichtung zur roentgenspektro-chemischen Analyse durch FluoreszenzstrahlungInfo
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Description
Zum Untersuchen der Zusammensetzung von Materialien mit Hilfe der röntgenspektro-chemischen
Analyse durch Fluoreszenzstrahlung sind Geräte bekannt, die gleichzeitig den Vergleich des zu untersuchenden
Gegenstandes mit einem Objekt bekannter Zusammensetzung ermöglichen. Zu diesem Zweck
weist eine derartige Vorrichtung Auftreffflächen auf, die einem zu untersuchenden und einem bekannten
Vergleichgegenstand zugehören, und es ist jeder Auftrefffläche eine Meßkammer zugeordnet. Aus dem
Vergleich der Meßergebnisse wird die Materialzusammensetzung hergeleitet.
Es sind Röntgenspektrometer für Fluoreszenzanalyse bekannt, bei denen die Meßkammer eine gasgefüllte
Zählröhre oder ein Szintillationszähler ist. Die Eigenschaften der beiden Meßkammern sind in
dem Sinne voneinander verschieden, daß die gasgefüllte Zählröhre sich zum Registrieren der Fluoreszenzstrahlung
einer bestimmten Reihe von Elementen besser als der Szintillationszähler eignet und letztgenannter
für die Fluoreszenzstrahlung von Elementen von einer höheren Atomzahl zu bevorzugen ist.
Eine proportionale Geiger-Müller-Zählröhre wird für Stoffe verwendet, deren Atomzahl maximal etwa
47 beträgt. Die Absorption der Fluoreszenzstrahlung dieses Elementes im Gasvolumen einer solchen Zählröhre
beträgt nur ungefähr 10%. Die Fluoreszenz-Strahlung schwererer Elemente wird noch weniger absorbiert,
wodurch eine zufriedenstellende Registrierung nicht mehr möglich ist. Ein Mittel, um diese
Elemente anzuzeigen, ist der Szintillationszähler. Dieser fängt alle Strahlung auf, aber ihm haftet der
Nachteil an, daß die erforderliche Verstärkung der Photoemission mit Störerscheinungen einhergeht, die
als Rauschen bezeichnet werden, wodurch die zu registrierende Strahlung eine bestimmte Minimalenergie
haben muß, um eine beobachtbare Anzeige zu erhalten. Das Anzeigen der Fluoreszenzstrahlung
von Stoffen von geringerem Atomgewicht als Silber (41) gelingt weniger gut in dem Maße, als die Stoffe
leichter sind.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß man vorzugsweise nicht stets denselben Reflexionskristall,
sondern Kristalle mit verschiedenen Gitterabständen für unterschiedliche Wellenlängenbereiche verwendet.
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung, um mit Röntgenstrahlen auf spektroskopischem
Wege Stoffe zu analysieren, bei der in einem im Strahlenbündel der Röntgenröhre angeordneten Gegenstand
erzeugte Fluoreszenzstrahlung durch monokristalline Oberflächen in reflektierte Strahlung zerlegt
und von einer Meßstelle angezeigt wird. Gemäß der
Vorrichtung
zur röntgenspektro-chemischen Analyse
durch Fluoreszenzstrahlung
durch Fluoreszenzstrahlung
Anmelder:
N. V. Philips' Gloeilampenfabrieken,
Eindhoven (Niederlande)
Eindhoven (Niederlande)
Vertreter: Dr. rer. nat. P. Roßbach, Patentanwalt,
Hamburg 1, Mönckebergstr. 7
Hamburg 1, Mönckebergstr. 7
Beanspruchte Priorität:
Niederlande vom 16. Juni 1958 (Nr. 228 755)
Niederlande vom 16. Juni 1958 (Nr. 228 755)
Sjoerd Wytzes, Eindhoven (Niederlande),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Erfindung besitzt die Vorrichtung, wie an sich bekannt, zwei Meßkammern, von denen eine zur Untersuchung
der Fluoreszenzstrahlung größerer Wellenlänge ausgebildet ist und eine Gasfüllung mit einem
von einem Vorratsgefäß aufrechterhaltenen Druck besitzt, während die andere einen Szintillationszähler
enthält.
Durch diese Anordnung wird ermöglicht, zuverlässige Meßergebnisse für einen Meßbereich zu erhalten,
der sich über einen beträchtlich größeren Wellenlängenbereich erstreckt als der, für den jede
Meßkammer geeignet ist. Es kann entweder mit einem oder mit dem anderen Zähler gemessen werden, doch
kann durch gleichzeitige Änderung des Reflexionswinkeis der zu messenden Strahlen für die beiden
Meßkammern leicht von der einen Meßkammer auf die andere übergegangen werden, so daß man nicht
gezwungen ist, nacheinander mehrere Vorrichtungen zur Untersuchung eines Objektes in Betrieb zu
nehmen, um eine vollständige Prüfung durchführen zu können.
Die Erfindung ermöglicht es, durch Anwendung einer dauernd von einem Gasstrom durchflossenen
Geiger-Müller-Zählröhre die Prüfung von Elementen vorzunehmen, deren Wellenlängen der Fluoreszenzstrahlung
größer sind als 3 Ä, wobei vorzugsweise Mittel vorgesehen sind, um die Strahlenabsorption
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zwischen dem Gegenstand, und der Meßkammer herabzusetzen.
Strahlung von größerer Wellenlänge als 3 Ä wird stark in Luft absorbiert, und man hat deshalb
die Luft bereits entfernt, also die Strahlung durch einen evakuierten Raum hindurchgeführt oder die
Luft durch ein die Fluoreszenzstrahlung wenig absorbierendes Gas ersetzt. Für diesen Zweck kommen
Helium und Wasserstoff in Betracht. Bei einer derartigen Einrichtung sind nach der Erfindung die Einkristalle
und die Geiger-Müller-Zählröhre in dem von einer Wand umgebenen Raum untergebracht; der
Szintillationszähler befindet sich außerhalb dieses Raumes.
In der Zeichnung sind Ausführungsformen von Vorrichtungen nach der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Fig. 1 zeigt die diametrale Anordnung der beiden Meßkammern;
Fig. 2 und 3 beziehen sich auf die Einrichtung mit einem von der Außenluft abgeschlossenen Raum.
Fig. 1 zeigt ein Röntgenspektrometer für Fluoreszenzstrahlung von einem Gegenstand I1 der im
Strahlenkegel 2 der Röntgenröhre 3 angeordnet ist. Die Röntgenröhre 3 besitzt eine Glühkathode 4 und
eine Anode 5. Die Mittel zur Erhitzung der Kathode und zur Betätigung der Röntgenröhre sind weggelassen.
Von der Fluoreszenzstrahlung des Gegenstandes 1 wird ein schmales Strahlenbündel 6 mittels des Richtkörpers
7 abgetrennt. Letzterer kann aus einer Sammlung flacher, dünner Platten bestehen, die mit kleinen
Zwischenräumen parallel zueinander angeordnet sind. Andere bekannte Richtkörper, z. B. zu einem Bündel
vereinigte dünne Metallrohre, sind ebenfalls verwendbar. Der Richtkörper 7 ist an einem fest angeordneten
Tisch 8 befestigt, der außerdem die anderen Teile des Spektrometers trägt.
Das Spektrometer besitzt zwei Kristallplatten 9 und 10, die aus Stoffen bestehen, deren Kristallstrakturen
bekannt und deren Gitterkonstanten verschieden sind. Sie sind derart an von dem Tisch 8 gehalterten Trägern
11 und 12 befestigt, daß sie in entgegengesetztem Sinne in bezug auf den Tisch 8 drehbar sind. Der
Träger 11 für die Kristallplatte 9 bewegt sich zugleich mit einem die Geiger-Müller-Zählröhre 14
tragenden Arm. Dieser Arm ist in bezug auf die Kristallplatte 9 derart eingestellt, daß die Fluoreszenzstrahlung
des Bündels 6 nach Reflexion im Kristallgitter der Platte 9 in Richtung der Zählröhre
14 abgebogen wird. In der dargestellten Lage der Zählröhre erstreckt sich die Achse senkrecht zur
Richtung des Strahlenbündels 6, und die Kristallplatte 9 ist unter einem Winkel von 45° in bezug auf
diese beiden Richtungen eingestellt.
Am Umfang des Tisches 8 befindet sich ein Zahnhügel 15, mit dem die Schnecke 16 zusammenarbeitet.
Mit dem Arm 13 ist ein die Schnecke 16 tragender Formteil 17 verbunden. Die Schnecke wird mittels
einer biegsamen Welle 18 angetrieben, die durch Zahnräder 19 und 20 mit der Welle 21 gekuppelt ist.
Über einen Verzögerungsmechanismus 22 wird die Welle 21 vom Motor 23 angetrieben. Der Antrieb
des Armes 18 kann auch auf andere, bereits bekannte Weise erfolgen. Der Arm nimmt außerdem den Träger
11 der Kristallplatte 9 mit. Während sich der Arm 13 über 180° dreht, ist der Kristall über einen
Winkel von 90° zu drehen. Der Unterschied in der Drehgeschwindigkeit des Armes 13 in bezug auf den
Träger 11 der Kristallplatte 9 entsteht auf in der Zeichnung nicht näher angedeutete Weise durch
einen Mechanismus, dessen Einzelheiten bekannt sind, weil er bereits bei anderen im Handel erhältliehen
Geräten für Röntgenspektrometrie zur Verwendung kommt.
Der Träger 12 für die Kristallplatte 10 ist auf entsprechende Weise mit dem Dreharm 24 gekuppelt,
der den Szintillationszähler 25 haltert. Als Bewegungsmechanismus für diesen Arm 24 dient der
am Umfang des Tisches 8 befestigte Zahnhügel 26 mit der durch den Formteil 27 am Arm 24 befestigten
Schnecke 28. Letztere wird mittels der biegsamen Welle 29 angetrieben, die durch das Zahnrad
30 mit dem Zahnrad 31 auf der Welle 21 gekuppelt ist. Die Geiger-Müller-Zählröhre 14 ist zur Untersuchung
von Fluoreszenzstrahlung größerer Wellenlängen ausgebildet und weist deshalb eine Gasfüllung
auf, die aufrechterhalten wird, wozu eine Verbindung mit einem Vorratsgefäß 50 vorgesehen
ist. Die Verbindung besteht aus einem biegsamen Gummischlauch 48. Zum Konstanthalten des Drukkes
ist es vorteilhaft, daß eine Durchströmung stattfindet, und dazu ist ein Regelventil 49 vorgesehen,
und es besitzt die Röhrenwand ein dünnes Abfuhrrohr 60. Wenn sich der Arm 13 in Uhrzeigerrichtung
bewegt, verstellt sich der Arm 24 gegenläufig. Die Kristallplatte 10 steht in der dargestellten Lage unter
einem Winkel von 90° in bezug auf die Platte 9, so daß der Szintillationszähler 25 der gasgefüllten Zählröhre
14 diametral gegenübersteht.
Die beiden Kristallplatten 9 und 10 sind aus verschiedenen Stoffen hergestellt. Für den Kristall 9
wird z. B. tertiäres Ammoniumphosphat verwendet.
Zum Meßbereich von Wellenlängen, für welche die Empfindlichkeit des Geiger-Müller-Zählers ausreicht,
ist ein solcher Kristall verwendbar, ohne daß sich die Schwächung der reflektierten Strahlung infolge der
zunehmenden Winkeländerung in der Lage des Kristalls zu stark auswirkt. In Zusammenwirkung mit dem
Szintillationszähler 25 wird ein Quarzkristall 10 verwendet; um hiermit entsprechende Wellenlängen zu
trennen, ist eine geringere Drehung des Kristalls als im vorangehenden Fall erforderlich.
Auf diese Weise lassen sich zwei Messungen zugleich anstellen, so daß, nachdem sämtliche Ablenkwinkel
durchlaufen worden sind, sowohl eine Registrierung der Meßergebnisse mit der Geiger-Müller-Zählröhre
als auch derjenigen mit dem Szintillationszähler erhalten wird. Der gewiegte Fachmann vermag
in den beiden Registrierungen die günstigsten Weisungen zu erkennen und diese zur Analyse des
Strahlenspektrums benutzen.
Fig. 2 zeigt eine entsprechende Einrichtung, bei der die Reflexionskristalle in einem von der Wand
35 umgebenen Raum untergebracht sind. In der Wand 35 ist der Richtkörper 7 angeordnet, der an
dem herausragenden Ende mit einem für die Lumineszenzstrahlung gut durchlässigen Stoff abgedeckt
ist. Zum Abdecken ist eine aus einer geeigneten Plastik, z.B. den unter den Handelsnamen »Mylar«
und »Formvar« bekannten Stoffen hergestellte Folie verwendbar. Der erstgenannte Stoff ist ein Polyester,
und zwar ein Reaktionsprodukt von Äthylenglykol und Terephthalsäure; der zweite Stoff ist Polyvinylformal.
Der Gegenstand 1 ist im Strahlenkegel 2 der Röntgenröhre 3 angeordnet, und die den Richtkörper
7 durchsetzende Fluoreszenzstrahlung trifft
eine der zwei Kristallplatten. 9 und 10, die auf einer
Welle 36 angeordnet sind. Diese Welle 36 ist in einer Hohlwelle 37 drehbar. Gemeinsam sind diese Wellen
durch den Boden 38 des Gehäuses hindurchgeführt, der mit der Wand 35 und einer flachen Platte 39
den Raum zum Unterbringen der Kristallplatten umschließt; der Raum steht durch eine Rohrleitung 40
mit einer Vakuumpumpe in Verbindung, um die Luft aus dem Gehäuse zu entfernen. Das Gehäuse
kann auch mit Helium von Atmosphärendruck oder xo von einem etwas höheren Druck gefüllt sein, um
sicherzustellen, daß alle Luft durch das verwendete Gas ersetzt ist. In diesem Fall ist die Rohrleitung 40
mit einem Behälter des benutzten Gases verbunden.
Die beiden konzentrischen Wellen 36 und 37 sind durch einen Zahnradmechanismus mit einem Übersetzungsverhältnis
von 1: 2 miteinander gekuppelt, so daß die Hohlwelle 37 sich mit der zweifachen
Winkelgeschwindigkeit der inneren Welle 36 dreht. Zum Antrieb der beiden Wellen ist ein in der Zeichnung
nicht dargestellter elektrischer Motor verwendbar.
Die Welle 36 ist in Längsrichtung in der Hohlwelle 37 und im Zahnrad 41 des Übersetzungsmechanismus
verschiebbar. Um die Welle verschiebbar zu machen und zugleich zu verhüten, daß sich das
Zahnrad 41 um die Welle dreht, ist das Ende 42 der Welle 36 mit einem Vierkantteil 42 ausgestattet, der
in ein Vierkantloch des Zahnrades 41 hineinpaßt. Am gleichen Ende besitzt die Welle 36 einen Knopf
43 zum Verschieben. Eine Verschiebung der Welle 36 nach links führt die Kristallplatte 10 in die
Fluoreszenzstrahlung und die Kristallplatte 9 außerhalb dieser Strahlung. Die Welle 36 hat zwei Aussparungen
44 und 45, um sie mittels einer Schnappkugelklemme 46 zu fixieren. Das Gehäuse 47 für
diese Klemmeinrichtung bildet das Ende einer Rohrleitung 48, die mit dem Regelventil 49 einer Gasflasche
50 verbunden ist. Durch diese Leitung 48 kann ein Gasstrom einem Kanal 51 zugeführt werden,
der in der Hohlwelle 37 ausgespart ist und sich im Arm 52 fortsetzt, der ein Ganzes mit der Hohlwelle
37 bildet und als Träger der Geiger-Müller-Zählröhre 53 dient. Der Kanal 51 im Arm 52 steht
durch eine Öffnung 54 in der Wand 55 der Zählröhre mit dem Inneren der Zählröhre in Verbindung. Die
Wand 55 ist zylindrisch und kann aus Chromeisen hergestellt sein. Sie bildet die Kathode der Zählröhre,
deren Anode ein dünner Wolframdraht 56 ist. Dieser wird in Isolatoren 57 und 58 in den metallenen
Endwänden befestigt, welche die zylindrische Kathode 55 an den beiden Enden abschließen. Mit der
Anode 56 ist ein Stromzuführungsdraht 59 verbunden, der durch einen aus biegsamem Isolierstoff hergestellten
Schlauch 60 nach außen geführt ist. Die Verbindung des gasgefüllten Raumes in der Zählröhre
mit der Außenluft durch den Schlauch 60 ermöglicht es, in der Zählröhre einen Gasstrom aufrechtzuerhalten.
Die Zählröhre ist mit einem Fenster 61 versehen, dessen Öffnung durch eine Platte aus einem Stoff
abgeschlossen ist, der die reflektierte Strahlung wenig absorbiert. Zu diesem Zweck kann ein Häutchen aus
den erwähnten Stoffen »Mylar« oder »Formvar« benutzt werden. Diese Stoffe sind nicht vollkommen
luftdicht, so daß bei einem höheren Druck im Raum außerhalb der Zählröhre das Füllgas der Zählröhre
verunreinigt werden könnte. Durch Anwendung der Durchströmung mit dem Füllgas wird dieser Nachteil
beseitigt. Dem Fenster 61 gegenüber ist ein zweites Fenster 62 angeordnet, das auf die gleiche Weise
abgeschlossen ist und im Füllgas nicht absorbierte Strahlung durchläßt, um zu verhüten, daß, falls diese
benutzte Strahlung auf eine absorbierende Wand auftrifft, die Meßgenauigkeit der Zählröhre durch
photoelektrische Wandwirkungen beinträchtigt wird.
Die Kristallplatte 10 ist unter einem Winkel mit der Kristallplatte 9 angeordnet. Wenn durch Verschiebung
der Welle 36 diese Kristallplatte 10 in das Fluoreszenzstrahlungsbündel geführt wird, geht die
reflektierte Strahlung an der Geiger-Müller-Zählröhre vorbei. In Richtung der von dieser Platte abgebogenen
Strahlen ist der Szintillationszähler 63 angeordnet. Damit die Strahlung den Szintillationkristall 64
in jeder Lage des Zählers zu erreichen vermag, ist in der Wand 35 des Gehäuses ein Fenster angebracht,
das sich über den halben Umfang des Gehäuses erstreckt. Der Szintillationszähler 63 wird von einem
Arm 66 gehaltert, der einen Teil der Hohlwelle 37 bildet und deshalb zugleich mit dieser Welle gedreht
wird. Der Zähler 63 verstellt sich am Umfang des Fensters 65 entlang mit der doppelten Winkelgeschwindigkeit,
mit der sich die Kristallplatte 10 dreht. Es können also wahlweise Messungen mit der
Geiger-Müller-Zählröhre 53 oder mit dem Szintillationszähler 63 angestellt werden, wobei von der
einen Meßkammer auf die andere durch Verschiebung der Welle 36 übergegangen wird. Der Szintillationszähler
besteht aus der Kombination einer Kristallplatte mit einem photoelektrischen Sekundäremissionsverstärker,
dessen Bauart an sich bekannt ist, so daß hierauf nicht näher eingegangen wird.
Um das Durchbiegen der dünnen Plastikfenster der Geiger-Müller-Zählröhre und der Gehäusewand
unter auf beiden Seiten auftretenden verschiedenen Drücken zu verhüten, können als Halterung Nylondrähte
angebracht werden, die längs den Rändern der Fenster mit der Wand verbunden sind. Zur Befestigung
ist ein gummihaltiges Klebemittel verwendbar.
Claims (3)
1. Vorrichtung, um mit Röntgenstrahlen auf spektroskopischem Wege Stoffe zu analysieren,
bei der in einem im Strahlenbündel der Röntgenröhre angeordneten Gegenstand erzeugte Fluoreszenzstrahlung
durch monokristalline Oberflächen in reflektierte Strahlung zerlegt und von einer
Meßstelle angezeigt wird, dadurch gekennzeich net, daß sie, wie an sich bekannt, zwei Meßkammern
besitzt, von denen eine zur Untersuchung der Fluoreszenzstrahlung größerer Wellenlänge
ausgebildet ist und eine Gasfüllung mit einem von einem Vorratsgefäß aufrechterhaltenen
Druck besitzt, während die andere einen Szintillationszähler enthält.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gasgefüllte Meßkammer in
einem von Wänden umschlossenen Raum untergebracht ist und die Fluoreszenzstrahlung größerer
Wellenlänge in diesem Raum weniger als in Luft absorbiert wird, wobei die zweite Meßkammer
außerhalb des Raumes angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein für die Aufrecht-
erhaltung des Gasdruckes in der gasgefüllten Meßkammer dienender, die Meßkammer mit dem
Vorratsgefäß verbindender Kanal in einem um eine durch die Wand des Raumes hindurchgeführte
Welle drehbaren Tragarm vorgesehen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschriften Nr. 2635 192, 2 602142;
Br. J. Appl. Phys,, 6 (1955), S. 444 bis 449; 8- (1957), S. 442.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Family Cites Families (1)
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1959
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- 1959-06-15 US US820377A patent/US3060314A/en not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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Also Published As
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|---|---|
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| US3060314A (en) | 1962-10-23 |
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