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Gestell für einschiebbare Schaltungsplatten für Fernmelde-, insbesondere
Fernsprechanlagen Die Erfindung bezieht sich auf ein Gestell für einschiebbare,
an Steckerleisten elektrisch angeschlossene Schaltungsplatten für Fernmelde-, insbesondere
für Fernsprechanlagen.
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Die Erfindung bezweckt, das Gestell derartig aufzubauen, daß Einschub,
Anschluß und Verdrahtung auf der gleichen Gestellseite erfolgen können.
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Es sind Gestelle für einschiebbare, an Steckerleisten anzuschließende
Schaltungsplatten bekannt, bei welchen die Anschlußenden der Steckerleisten für
den elektrischen Anschluß der eingeschobenen Schaltungsplatten auf der der Einschubseite
abgekehrten Gestellseite liegen. Dadurch müssen für den Anschluß der Kabel an die
Steckerleisten und zu ihrer Kontrolle die Gestellrückseiten zugänglich bleiben,
und die Gestelle können nicht Rücken an Rücken in einem Anlagenraum aufgestellt
werden. Die bekannte Anordnung hat außerdem den Nachteil, daß bei Verwendung von
Andrückkontakt-Federleisten das Andrückelement an jeder Federleiste schwer zugänglich
ist. Weiterhin müssen die Schaltungsplatten einzeln elektrisch durchgeprüft werden
können, wozu man bei der bekannten Anordnung eines besonderen Adapters bedarf, welcher
die herausgezogenen Schaltungsplatten aufnimmt und elektrisch mit der Prüfeinrichtung
verbindet.
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Gemäß der Erfindung werden diese Nachteile dadurch beseitigt, daß
die Steckerleisten auf der Einschubseite an dem Gestell aus der Senkrechten abschwenkbar
derart gelagert werden, daß im abgeschwenkten Zustand ihre Steckschlitze in der
waagerechten Einschubbahn der Schaltungsplatten liegen.
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Die Steckerleisten geben im abgeschwenkten Zustand das Gestell zum
Einschub frei, und die Steckschlitze können als Führungsrinnen für die Schaltungsplatten
zu den Lagerelementen im Gestell verwendet werden. Durch das Rückschwenken der Steckerleisten
und durch die Betätigung der Andrückelemente, was durch die Erfindung an der Vorderseite
des Gestelles vorgenommen werden kann, wird der elektrische Anschluß zwischen den
Schaltungsplatten und der Gestenverkabelung hergestellt. In der eingeschwenkten
Lage bilden ferner die Steckerleisten gleichzeitig ein Anschlußfeld für die Verdrahtung
auf der Vorderseite des Gestells. Damit brauchen die Rückseiten der Gestelle nicht
mehr freigehalten zu werden, und die Gestelle können, Rücken an Rücken stoßend,
aufgestellt werden. Die Steckschlitze in den abgeschwenkten Steckerleisten können
die ausgezogenen Schaltungsplatten halten, um an den senkrecht zu den abgeschwenkten
Steckerleisten liegenden Anschlüssen auf den Schaltungsplatten die elektrische Prüfung
vornehmen zu können, so daß ein besonderer Adapter für diese Zwecke entfällt.
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Um eine möglichst geringe mechanische Beanspruchung der an die Steckerleisten
angeschlossenen Kabel oder Drähte beim Verschwenken der Steckerleisten zu erreichen,
wird gemäß einer Weiterbildung der Erfindung jede Steckerleiste an einem Ringsegment
mit kreisförmigem Schlitz gelagert, welches die senkrecht zur Schwenkebene auf die
Schwenkachse der Steckerleiste zugeführten Drähte umfaßt. Damit kommt der Mittelpunkt
der Schwenkbewegung in die Mittelachse des zugeführten Drahtbündels zu liegen.
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Zweckmäßigerweise erhält die Steckerleiste an ihrem Lagerende einen
die zu der Steckerleiste geführten Drähte übergreifenden Ansatz, dessen bogenförmige
Kante- gleichachsig mit dem Ringsegment, aber von kleinerem Durchmesser ist. Damit
wird das Drahtbündel an einer Berührung mit dem Ringsegment verhindert.
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Bei Ausbildung der Federleisten in Form einer an sich bekannten Andrückkontakt-Federleiste
kann deren Andrückelement im eingeschwenkten Zustand der Steckerleiste an einer
Schiene des Gestells federnd einrasten, so daß zusätzliche Rastelemente an der Steckerleiste
in Fortfall kommen.
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Im folgenden ist die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels beschrieben.
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Fig. 1 zeigt ein Gestell gemäß der Erfindung mit eingeschobenen Schaltungsplatten
und einer teilweise herausgezogenen Schaltungsplatte;
Fig. 2 zeigt
das Lager für die Steckerleiste im eingeschwenkten Zustand.
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Fig.1 zeigt ein Gestell t, das in an sich bekannter Weise einschiebbare
Schaltungsplatten 2 aufnimmt. Der Einfachheit halber wurden die auf ihnen
sitzenden Bauelemente und ihre Verdrahtung nicht dargestellt. Für jede Schaltungsplatte
2 ist auf der durch einen Pfeil gekennzeichneten Vorderseite (Einschubseite)
des Gestells 1 eine Steckerleiste 3 verschwenkbar gelagert. Im abgeschwenkten Zustand
liegt der Steckschlitz 4 der Steckerleiste 3 in der Einschubbahn der betreffenden
Schaltungsplatte 2. Im eingeschwenkten Zustand kommen Anschlüsse 5 an der
Steckerleiste 3 auf die Einschubseite des Gestells 1 zu liegen und bilden das Anschlußfeld
für das Gestell 1, an welches Anschluß- oder Rangierdrähte 6 lose oder als Kabel
abgebunden herangeführt sind. Die als Andrückkontaktfederleisten ausgebildeten Steckerleisten
3 sind in an sich bekannter Weise mit je einer halbrunden Welle als Andruckelement
7 versehen, deren Bedingungsende aus der Steckerleiste 3 heraussteht und im eingeschwenkten
Zustand z. B. in eine druckknopffederartige Rastung in der oberen Schiene 8 des
Gestelles 1 einschnappt. Das Andruckelement 7 dient damit gleichzeitig der lösbaren
Lagesicherung der eingeschwenkten Steckerleiste 3.
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Nach Befestigung der Steckerleisten 3 am Gestell 1 werden diese in
ihrer eingeschwenkten Lage mit den Drähten 6 auf der Einschubseite des Gestelles
1 verdrahtet, sodann vom Gestell t abgeschwenkt, worauf die Schaltungsplatten
2, geführt durch die Steckschlitze 4, in das Gestell eingeschoben
werden. Nach Einschwenkung der Steckerleisten 3 werden die ebenfalls auf der Einschubseite
liegenden Andruckelemente 7 durch Verdrehen betätigt, wodurch der Anschluß der nicht
dargestellten Bauelemente über die auf der senkrechten Kante 9 angeordneten nicht
dargestellten Anschlußkontakte an die mit den Drähten 6 verbundenen Andrückkontaktfedern
der Stekkerleisten 3 erfolgt. Für Prüfzwecke wird die Schaltungsplatte
2 nach Abschwenken der betreffenden Steckerleiste 3, in dem Steckschlitz
4 geführt, so weit herausgezogen, daß sie sich mit ihrer oberen Kante noch
im Gestell l hält. Die auf der Einschubseite jetzt frei liegenden, an der senkrechten
Kante 9 der Schaltungsplatte 2 angeordneten Anschlußkontakte können nunmehr
abgegriffen werden.
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In Fig. 2 ist die Lagerung für die Steckerleiste 3 dargestellt. An
dem Gestell 1 ist unterhalb jeder Steckerleiste 3 ein Ringsegment 10 mit
einem kreisbogenförmigen Schlitz 11 angeordnet, in welchen ein nicht sichtbarer
Bolzen am Lagerende der Steckerleiste 3 hineinragt. Des weiteren trägt die Steckerleiste
3 einen Ansatz 12, dessen untere Kante eine nicht sichtbare bogenförmige
Aussparung bildet, die gleichachsig mit dem Ringsegment 10 ist, aber einen geringeren
Durchmesser als dieses aufweist. Die Drähte 6 sind durch Rangierhaken 13 so geführt,
daß sie senkrecht zur Schwenkebene der Steckerleiste 3 auf deren Schwenkachse zu
verlaufen. Die Schwenkachse kommt damit in den Mittelpunkt des Bündels der Drähte
6 zu liegen. Die Drähte 6 können das Ringsegment 10 nicht berühren, da sie von der
bogenförmigen Kante des Ansatzes 12 an der Steckerleiste 3 abgehalten werden. Auf
diese Weise wird die mechanische Beanspruchung der Drähte 6 durch Biegung und Reibung
auf ein Minimum herabgesetzt.