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Transportabler Bildschirm Die vorliegende Erfindung betrifft einen
transportablen Bildschirm von der Art, wie sie unter anderem bei der Vorzeigung
von Schmalfilmaufnahmen und Lichtbildern verwendet wird.
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Man kennt transportable Bildschirme, bestehend aus einer Kassette
mit eventuell selbstaufrollender Bildleinwand und einem Standteil mit ausziehbarem
Verlängerungsstab zur Festhaltung der ausgerollten Bildleinwand, wobei Kassette
und Standteil mittels eines Schwenklagers in der Arbeitsstellung um 90° gegeneinander
verschwenkt sind und in der Transportstellung parallel nebeneinanderliegen.
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Die Verlängerungsstäbe sind gewöhnlich als Stange oder Rohr ausgebildet,
die in dem Standteil gleiten. Die Einstellung im Verhältnis zum Standteil geschieht
gewöhnlich in einfacher Weise mit Hilfe von Flügelschrauben, die im Standteil einschraubbar
sind und gegen den Verlängerungsstab drücken.
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Die Festhaltung der Bildleinwand an dem emporragenden Verlängerungsstab
geschieht gewöhnlich dadurch, daß eine Querstange der Bildleinwand an einem Haken
des Verlängerungsstabes befestigt wird.
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An dem unteren Teil des Standteiles sind gewöhnlich drei Beine angebracht,
die als Stützbeine ausgeschwenkt werden können.
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In Fällen, wo ein besonderer Transportkasten für den Bildschirm vorhanden
ist, ist dieser oft mit Festhalteeinrichtungen versehen, beispielsweise Rohrbügeln,
in die beim Aufstellen des Bildschirmes der untere Teil des Standteils eingesteckt
werden kann, so daß der Transportkasten einen Stützfuß bildet.
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In Fällen, wo diese Bildschirme unverpackt ohne besondere Transportkästen
transportiert werden, ist die Bildleinwand selbst gut geschützt, aber der Standteil
und die damit verbundenen zusätzlichen Teile sind in hohem Grade Beschädigungen
ausgesetzt. Bei Anwendung eines Transportkastens werden diese Teile allerdings geschützt,
aber dafür wird der Transport dadurch erschwert und verteuert, und selbst bei Anwendung
eines Transportkastens ist keine Gewähr dafür geschaffen, daß die auslösbaren Teile
nicht während des Transportes losgerüttelt werden. Außerdem ist die Bildleinwand
selbst durch die angewandte Festhaltungsart nicht ordentlich geführt und wird daher
bei schwachen Luftbewegungen schwanken, was die gute Wiedergabe der projizierten
Bilder durch den Schirm verdirbt.
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Die vorliegende Erfindung bezweckt die Schaffung eines Bildschirmes,
bei dem in der Transportstellung, d. h. in zusammengeklapptem Zustand alle beweglichen
Teile im Verhältnis zueinander festgelegt und geschützt sind und bei dem in aufgestelltem
Zustand sowohl die Kassette der Bildleinwand als auch der herausgezogene Teil der
Bildleinwand in gesicherter Weise am Standteil festgehalten werden.
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Dieses wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Kassette
und der Standteil in der Transportstellung mit einander zugekehrten, vollkommen
ebenen Flächen aufeinanderliegen, Während ihre angrenzenden Seiten miteinander fluchten
und alle beweglichen Teile des Bildschirmes von der durch Kassette und Standteil
gebildeten Einheit vollständig umschlossen sind.
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Bei Bildschirmen gemäß der Erfindung sind somit die aneinanderliegenden
Flächen der Kassette und des Standteils wohlgeschützt gegen Schläge.
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Außer daß solche Bildschirme ohne Risiko für Beschädigungen der beweglichen
Teile leicht transportierbar sind, ist der Bildschirm leicht und schnell von seiner
Transportform zur Aufstellung zu bringen, und gleichzeitig ist Sicherheit dafür
geschaffen, daß in der Gebrauchsstellung die Kassette und der Standteil unverrückbar
gegeneinander festgehalten werden, weil dann eine plane Teilfläche der Kassette
gegen eine plane Teilfläche des Standteils anliegt.
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Gemäß der Erfindung hat die Kassette zweckmäßigerweise einen im wesentlichen
trapezförmigen und der Standteil einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt.
Im
Innern des Standteils läßt sich ein darin verschiebbar gelagerter Teil zum Ausspannen
der Bildleinwand anbringen, und in diesem Teil können an sich bekannte ausschwenkbare
oder ausschiebbare Mittel zum Festhalten der Bildleinwand in ausgespanntem Zustand
eingelagert werden.
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Ferner lassen sich im Standteil auch zwei, zweckmäßige.rweise drei;
ausschwenkbare oder sowohl ausschwenkbare als auch einschiebbare Beine einlagern,
die in eingeschobener oder eingeschwenkter Stellung von dem ganzen Standteil umschlossen
werden.
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In der Zeichnung, wo die Erfindung durch ein Ausführungsbeispiel veranschaulicht
ist, zeigt Fig. 1 einen transportablen Bildschirm in zusammengeklapptem Zustand,
Fig. 2 den Bildschirm nach Fig. 1 in aufgestellter Stellung.
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1 ist eine Kassette, worin eine selbstaufrollende Bildleinwand 2 angebracht
ist, an deren freiem Ende eine Stange 3 befestigt ist. Die eine Seitenfläche 4 der
Kassette läßt sich aufklappen, indem in dem ganzen Boden der Kassette ein Scharnier
5 vorgesehen ist.
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Auf der ebenen Oberseite der Kassette ist ein Zapfen 6 befestigt,
der mit zwei parallelen ebenen Seitenflächen ausgebildet ist.
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Oben auf der ebenen Oberseite der Kassette ruht ein hohler Standteil
? mit einem ebenen Boden, der an der ebenen Oberseite 9 der Kassette anliegt und
worin eine Aussparung 8 vorhanden ist, durch welche der Zapfen 6 hinaufragt. Diese
Aussparung 8 hat an dem einen Ende die Form eines Spaltes von derselben Spaltweite
wie der Abstand zwischen den ebenen Flächen des Zapfens 6 und an dem anderen Ende
die Form einer zirkularen Aussparung 8a von im wesentlichen gleichem Durchmesser
wie der Zäpfen 6, so daß der Standteil 7 längs der Kassette verschoben und danach,
wenn der zirkulare Teil 8a der Aussparung 8 den Zapfen 6 umgibt, um diesen Zapfen
gedreht werden kann. Jede der beiden Seitenflächen der Kassette fluchtet in der
gezeigten Stellung mit der daran anschließenden Seitenfläche des Teils 7, so daß
alle zusammenstoßenden Kanten wohlgeschützt sind.
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über der Aussparung 8 befindet sich eine Druckscheibe 10; die Anlage
für eine Spiralfeder 11 bildet, die oben durch eine weitere Druckscheibe 12 gedeckt
wird, die mit Hilfe von nicht gezeigten, eventuell auslösbaren Spannmitteln nach
unten gegen die Scheibe 10 gespannt werden kann.
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In dem Teil 7 ist ein Handgriff 13 ausgebildet. Wenn der Bildschirm
aufgestellt werden soll, wird der Standteil 7 längs der Kassette verschoben, bis
er sich drehen läßt, und wird danach in die Stellung rechtwinklig zur Kassette hinausgedreht.
Danach wird aus dem einen Ende des Standteils 7 ein darin verschiebbar gelagertes
Unterstück 14 herausgezogen, das in geeigneter Weise gegen Verschiebung festgehalten
werden kann, beispielsweise, wie gezeigt, mit Hilfe von herausnehmbaren Splinten
15, die in Löcher 16 in dem Unterstück 14 hineingesteckt werden.
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An dem Unterstück sind Beine 17, 18 befestigt, die davon ausgeschwenkt
werden können und als Stützbeine für das aufgestellte Unterstück dienen können.
Eventuell ist noch ein Bein 19 vorgesehen, das von der Rückseite des Unterstücks
ausgeschwenkt und zur weiteren Sicherung von dessen guter Unterstützung dienen kann.
Danach wird das Seitenstück 4 der Kassette aufgemacht, und die Leinwand mit der
Stange 3 wird heraufgezogen. Das Mittelstück der Stange 3 hat zwei Haken 20, die
an entsprechenden Haken 21 an einer Endplatte 22 befestigt werden, welche Endplatte
22 an einem aus dem Teil 7 ausschiebbaren Stück 23 sitzt, das in ähnlicher Weise
wie das Unterstück in ganz oder teilweise ausgeschobener Stellung festgehalten werden
kann.
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Bei der gezeigten Ausführungsform ist die Unterkante des Schirmes
nur einstellbar durch Einstellung der Höhe des Unterstücks 14.
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Bei einer besonderen Ausführungsform kann die Kassette jedoch in einem
Schiebestück gelagert sein, das längs des Standteils 7 verschiebbar ist, beispielsweise
längs dessen gegen die Kassette gerichteter Fläche oder so, daß dieses Schiebestück
den mittleren Teil des Standteils 7 umschließt.
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Bei einer anderen Ausführungsform ist die Kassette nicht mit einem
Deckel versehen wie bei der gezeigten Ausführungsform, sondern die Bildleinwand
kann durch einen Spalt in der Fläche 4 herausgezogen werden, indem ihr freies Ende
an einer Leiste befestigt ist, die auf der Außenseite dieser Fläche regt. Die Leiste
ist dann zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß sie gegen die Fläche 4 festgehalten
wird und den Spalt schließt, wenn der Halter zusammengeklappt ist.
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Außer dem Zapfen 6 können weitere Führungsmittel vorgesehen sein,
beispielsweise Führungszapfen, die den Standteil ? im Verhältnis zu der Kassette
führen, wenn diese beiden Teile rechtwinklig zueinander gedreht werden.
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Diese Drehbewegung braucht nicht, wie bei der gezeigten Ausführungsform,
davon bedingt zu sein, daß der Standteil ? und die Kassette im Verhältnis zueinander
in ihrer Längsrichtung verschoben werden, bevor sie gegeneinander verdreht werden.
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Bei einer besonders einfachen Ausführungsform kann das Drehen unmittelbar
vorgenommen werden; bei komplizierteren Ausführungsformen kann das Drehen erst dann
vorgenommen werden, wenn die genannten Teile im Verhältnis zueinander, eventuell
auch in der Querrichtung; verschoben sind oder wenn ihre zusammenstoßenden Flächen
auseinandergezogen sind.
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Die Beine des Unterstücks können in willkürlicher geeigneter Weise
angebracht sein und können so z. B. auch einschiebbar in das Unterstück angebracht
sein.
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Das freie Ende des Schirmes braucht nicht von dem Endstück, wie gezeigt;
festgehalten zu werden, sondern kann auch in anderer geeigneter Weise festgehalten
werden, beispielsweise durch Arme, die entweder aus dem Teil 7 oder aus dem darin
verschiebbaren Stück 23 ausgeschoben werden können.
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Die gezeigte Ausführungsform ist leicht zu transportieren und zu bedienen
und kann im übrigen leicht mit Verschlußmitteln versehen werden, beispielsweise
kann in der Endfläche 22 ein Schloß angebracht werden, dessen Riegel in das entsprechende
Ende der Kassette eingreift, so daß diese Teile gegeneinander unverrückbar und unverdrehbar
festgehalten werden, wenn das Schloß abgeschlossen ist; das entgegengesetzte Ende
der Kassette wird dann zweckmäßigerweise so ausgeführt, daß es das Unterstück und
die Beine daran hindert, aus dem Standteil ? herausgezogen zu werden.
Sind
die einzelnen Teile in abgeschlossener Stellung aneinander festgehalten, ist es
zweckmäßig, die Mittel, durch welche die Auslösung erfolgt, derart anzubringen,
daß sie durch den Handgriff geschützt sind. Dasselbe gilt für die Mittel, die eventuell
zum Zusammenspannen des Teils 7 und der Kassette, wenn diese Teile rechtwinklig
zueinander gedreht sind, vorhanden sind.