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Rettungsschwimmgerät Die Erfindung bezieht sich auf ein Rettungsschwimmgerät,
bestehend aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Schwimmkörpem, von denen der
eine an der Brustpartie des Trägers angreift und der andere seinen Hals und Nacken
kragenartig umschließt.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein derartiges Rettungsschwinungerät
so auszubilden, daß die Auftriebskräfte der Schwimmkörper an den Stellen am Körper
des Trägers angreifen bzw. auf ihn einwirken, daß er auch im willenlosen oder verletzten
Zustande mit aller Sicherheit in aufrechter oder Rückenschräglage gehalten wird
und derart mit dem Kopf aus dem Wasser herausragt, daß die Atmung einwandfrei gewährleistet
ist.
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Diesen Forderungen wird das Gerät nach der Erfindung auf Grund neuerer
Erkenntnisse über das Verhalten des menschlichen Körpers im Wasser dadurch gerecht,
daß der Brustschwimmkörper bei am Körper des Trägers festgelegtem Gerät an am kragenartigen
Schwimmkörper angreifenden Verbindungsgurten mit aufwärts gerichteter Drehmöglichkeit
angelenkt ist und sich beim Eintauchen in das Wasser gegen den kragenartigen Schwimmkörper
dreht.
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Mit dieser Drehmöglichkeit des Brustschwimmkörpers wird allein unter
der Wirkung seines Auftriebes und somit selbsttätig eine bestimmte Lage seines Auftriebsangriffspunktes
in bezug auf den eingetauchten Körper des Trägers erzielt, und zwar die Lage dieses
Punktes oberhalb des Gewichtsschwerpunktes des Körpers. Diese Ausbildung des Gerätes
sichert die anzustrebende Rückenschräglage des Körpers und damit das Herausragen
des Kopfes aus dem Wasser mit dem Gesicht nach oben. Der zweite Schwimmkörper greift
mit seinem Auftrieb im Nacken an und hält damit den Kopf aufrecht; durch die ihn
seitlich umschließenden Teile hindert er den Kopf im Falle der Bewußtlosigkeit oder
Kraftlosigkeit daran, nach der Seite zu fallen und dabei mit den öffnungen der Atmungsorgane
unter Wasser zu geraten.
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Die Gefahr, daß der Kopf, insbesondere bei mehr oder wenig steiler
Schrläglage des Körpers, im Wasser auf die Brust sinkt und damit Mund und Nase eintauchen,
wird gemäß der Erfindung dadurch beseitigt, daß einer der Schwimmkörper, entweder
der Brustschwimmkörper oder bei geteiltem Halsschwimmkörper das Vorderteil desselben,
so gestaltet und befestigt ist, daß er unter das Kinn greift und ihm eine Stütze
bietet.
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Ferner ist für die im Sinne der Erfindung wirksame Anlegung und Befestigung
des Gerätes am Körper seines Trägers die Anordnung und Führung von Haltemitteln,
wie Gurten oder Bändern, bedeutsam.
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Mit den bisher bekanntgewordenen zweiteiligen Rettungsschwimmgeräten
lassen sich die mit der Erfindung erzielten Wirkungen nicht erreichen, weil entweder,
wie bei einem der Geräte, der Brustschwimmkörper unbeweglich und schon infolge seiner
Erstreckung bis unter die Gürtellinie die Voraussetzung für die als bedeutsam erkannte
relative Lage des Auftriebsangriffsschwerpunktes nicht erfüllt ist oder, wie bei
einem anderen bekannten Gerät, der Brustschwimmkörper zu wenig eintaucht und der
den Nacken umschließende Schwimmkörper die Rückenschräglage nicht sichert, sondern
die verhängnisvolle Bauchlage des Körpers zuläßt. Bei einem weiteren bekannten Gerät
ist ein Ausschnitt für den Kehlkopf vorgesehen, der die gefährliche Nickbewegung
des Kopfes zuläßt, da er dem Kinn keinen Halt bietet.
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Die Erfindung ist an Hand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert,
die in den Zeichnungen dargestellt und im einzelnen wie folgt beschrieben sind.
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Das erste Beispiel ist in Abb. 1 in Seitenansicht und in Abb.
2 in Pfellrichtung II der Abb. 1 gesehen veranschaulicht.
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Ein kragenförmiger Schwimmkörper 1 umschließt den Hals der
zu rettenden Person und bietet in der Schwimmlage nach Abb. 1 durch Eintauchen
seines Nackenteiles 2 einen entsprechend erhöhten Auftrieb, der hier in seiner etwa
durch den Pfeil N angedeuteten Resultierenden im Genick und somit
im wesentlichen unterhalb des Schwerpunktes des Kopfes angreift. Bei der Bemessung
dieser Auftriebskraft ist die Tatsache worden, daß sich der Kopf völlig oberhalb
des Wasserspiegels befindet und daher das Gerät mit seinem vollen Gewicht belastet.
Etwa
in Höhe der Schultern ist an jeder Seite des Schwimmkörpersl ein breites Gurtstück3
befestigt, das die Verbindung mit einem zweiten Schwimmkörper, dem Brustschwimmkörper4,
bildet. Dieser ist mit seiner außerhalb des Wassers dem Körper zugewandten, oberen
Kantea mittels der Gurtstücke3 gelenkig am kragenförmigen Schwimmkörperl gelagert.
An dieser Kante greifen auch die Vorder-gurte 5 an, und zwar gemäß
Abb. 2 V-förmig auseinandergezogen, um den Brustschwimmkörper 4 gegen seitliche
Verschiebungen zu sichern. Unter der Wirkung seiner resultierenden Auftriebskraft
B nimmt der Brastschwimmkörper 4 die Schwimmlage gemäß Abb. 1 ein;
die ihm durch den Auftrieb erteilte Drehung nach aufwärts wird dabei dadurch begrenzt,
daß er mit seiner kopfseitigen bzw. oberen Wand 6 oder, bei entsprechender
Lage der Kante a, mit seiner Vorderseite an der Vorderseite des Schwimmkörpers
1 anliegt. In der aus Abb. 1 ersichtlichen Lage befindet sich der
Brastschwinunkörper 4 vor der Brust des Geräteträgers in solcher Stellung, daß der
Angriffspunkt P seiner resultierenden Auftriebskraft B oberhalb des Gewichtsschwerpunktes
des eingetauchten Körpers des Trägers liegt, der etwa dem Punkt G
entspricht.
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Der Brustschwimmkörper 4 bietet infolge seiner Lage bzw. derjenigen
seines Punktes P und durch die Größe seines Auftriebes B die Gewähr dafii4 daß der
Körper des zu Rettenden die Rückenlage beibehält, und zwar auch in einer steileren
als der gezeichneten Lage, wie sie bei zusätzlicher Gewichtsbelastung des zu Rettenden
eintreten kann. Auf jeden Fall ist durch die erfindungsgemäße Anordnung die Gefahr
gebannt, daß die zu rettende Person in eine vornübergeneigte Schwinimlage und dabei
mit Mund und Nase unter Wasser gerät. Der durch das Zusammenwirken mit dem nach
oben gedrehten Brustschwimmkörper 4 festgelegte Schwimmkörper 1 unterstützt
den Kopf in der Nackenlage und verhindert auch im Falle der Bewußt- oder Kraftlosigkeit,
daß sich der Kopf nach vom oder nach der Seite neigen und mit den Atmungsöffaungen
untertauchen kann.
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Mit dem Gerät nach der Erfindung werden die in der Schwimmlage des
Körpers auftretenden Kräfte in der Weise beherrscht, daß die ResultierendeAR der
-beiden Auftriebskräfte N und B (Abb. 1) oberhalb des resultierenden
Schwerpunktes S des aus- und eingetauchten Teiles des Körpers angreift und
ihn dadurch in der erstrebten stabilen Rückenlage hält. Die mit der erfindungsgemäßen
Anordnung der Schwimmkörper erzielte Auftriebswirkung wird den Körper auch aus einer
vomübergeneigten Lage jeweils in die stabile Rückenlage aufrichten. Hierbei kann
der Auftrieb des Brastschwimmkörpers 4 auch dann weitestgehend wirksam werden, wenn
man ihm zwecks größerer Beweglichkeit der Arme ein etwa kleineres Volumen geben
will.
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Das Ausführungsbeispiel nach Abb. 3 zeigt eine solche Ausbildungsmöglichkeit,
bei der der kragenförmige Schwimmkörper aus einem hufenförmigen Nackenteil
8 und einem mit ihm derart gelenkig verbundenen Vorderteil 9 besteht,
daß es sich beim Tragen des Gerätes außerhalb des Wassers auf die Brust des Trägers
legen kann und ihm dadurch das Tragen des Gerätes im Trockenen erleichtert und be-
i
quemer macht. Im Wasser hingegen hebt der Auftrieb das Vorderteil
9 in seine strichpunktierte obere Lage an, in der es das Kinn des Trägers
abstützt und damit die Soll-Lage seines Kopfes auch bei Bewußtlosigkeit sichert.
Der Brustschwimmkörper 10 ist durch entsprechende Längenbemessung der Gurtstücke
3 so angeordnet, daß er dem Vorteile 9 in seiner herabgeschwenkten
Stellung Raum bietet.
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Das Ausführungsbeispiel nach Abb. 4 ist insofern eine Abwandlung desjenigen
nach Abb. 1 und 2, als hier der kragenförmige Schwimmkörper 13 vom
derart verkürzt ist (14), daß der Brustschwimmkörper 15
bei entsprechend bemessenen
Gurtstücken 16 in seiner Auftriebslage selbst unter das Kinn der zu rettenden
Person tritt und ihm eine Stütze als Schutz gegen eine insbesondere bei Bewußtlosigkeit
eintretende gefährliche Neigung des Kopfes nach vom bietet. Der Schwinimkörper
15 kann dabei mit einer flachen Mulde 17 als Auflage für das Kinn
ausgebildet werden.
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Ein diese Ausbildungsrichtung fortsetzendes Ausführungsbeispiel zeigt
die Abb. 5 in Seitenansicht und die Abb. 6 in Draufsicht. Hier hat
der kragenförmige Schwinunkörper 21 eine Hufeisenform, die den Kopf im Nacken stützt
und den Hals lediglich seitlich umfaßt, An seine durch eine Querebene begrenzte
Vorderfläche 22 ist mittels der elastischen Gurtlaschenpaare 23, welche das
überstreifen des Gerätes über den Kopf ermöglichen, an der Unterseite der eine der
Fläche 22 entsprechende obere Begrenzungsfläche aufweisende Brustschwimmkörper 24
angelenkt, so daß er ohne und mit Auftrieb die beiden Lagen einnehmen kann, die
in Abb. 5 strichpunktiert und in ausgezogenen Linien dargestellt sind. In
der Auf-
triebslage greift er unter das Kinn seines Trägers und stützt damit
den Kopf in der Soll-Lage ab; hierfür kann auf der Vorderseite des Schwimmkörpers
24 eine flache Mulde 25 vorgesehen sein. Auch hier greift ein vom V-fönniges
Gurtband 26 am Schwimmkörper 21 an und ist einsträngig durch den Schritt
über den Rücken des Trägers zur Unterseite des Schwimmkörpers 21 geführt.
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Grundsätzlich läßt sich bei dem Rettungsgerät nach der Erfindung auch
die Forderung der Umkehrbarkeit, d. h. der beiderseitigen Anlegungsmöglichkeit,
erfüllen, und zwar durch entsprechende Anordnung und Ausbildung der Verbindungsmittel
der beiden Schwimmkörper. Dies ist an Hand eines Ausführungsbeispieles erläutert,
das in Abb. 7 die beiden Stellungen im und außerhalb des Wassers veranschaulicht.
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An jeder Seite des Nackenteiles des kragenfÖrmigen Schwimmkörpers
31, der zu seiner Quermittelebene x-x symmetrisch ausgebildet ist, greift
ein Gurtband 32 an, das oben seitlich an dem in gleicher Weise symmetrisch
gestalteten Brustschwimmkörper 33 befestigt ist.
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Am Nackenteile, des Schwimnikörpers 31 greift der Schrittgurt
35 mittels einer Rundschlaufe 36 an, die auf dem Körper
31 verschiebbar ist (s. Pfeil b). Dabei kann der Brustschwimmkörper
33 jeweils dadurch die strichpunktierte Lage einnehmen, daß an jeder seiner
beiden Oberkanten 37 in der Längsmittelebene ein V-förmiges Gurtband
38 angreift, das je nach Lage mit dem Schrittgurtband 35 verknotet
werden kann, so daß der Schwimrakörper 33 um seine Aufhängungspunkte in die
obere Lage schwenken k n. Das jeweils nicht benutzte äußere Gurtband
38 kann als Rettungsschlaufe dienen, Unabhängig von der Darstellungsweise
der Ausführungsbeispiele ist die Erfindung grundsätzlich nicht
nur
mit massiven, sondern auch mit aufblasbaren Schwimmkörpem durchführbar.